Arbeitsleben & BerufMobbing am Arbeitsplatz: Das kannst du dagegen tun

Mobbing am Arbeitsplatz: Das kannst du dagegen tun

Ob wir gerne zur Arbeit gehen, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Es spielt hinein, ob wir uns ausreichend gefordert fühlen – sowohl Unter- als auch Überforderung sorgen dafür, dass wir häufig unzufrieden im Job sind. Neben dem Spaß an den eigentlichen Tätigkeiten hat jedoch auch das Betriebsklima einen großen Einfluss darauf, ob der Gedanke Bauchschmerzen verursacht oder Gelassenheit. Besonders, wenn Arbeitnehmer von Kollegen oder gar Vorgesetzten gezielt gemobbt werden, wird die Arbeit zur Belastungsprobe. Das kannst du gegen Mobbing am Arbeitsplatz tun.

Handelt es sich um Mobbing?

Mobbing in der Arbeit hat viele Facetten. Es handelt sich dabei keinesfalls in jedem Fall um offensichtliche Bloßstellungen oder eine unsachliche Standpauke vom Chef vor den Kollegen. In vielen Fällen äußert sich Mobbing wesentlich subtiler.

Um Mobbing kann es sich auch handeln, wenn die Kollegen plötzlich immer tuscheln, wenn du vorbeigehst, oder niemand mehr mit dir zum Mittagessen gehen möchte. In anderen Fällen wird offensichtlich hinter deinem Rücken über dich geredet oder persönliche Auseinandersetzungen vor anderen ausgetragen. Auch sexuelle Grenzüberschreitungen können mit Mobbing einhergehen.

Mobbing-Angriffen ist immer gemein, dass sie in der Regel über einen längeren Zeitraum hinweg stattfinden und systematischer Natur sind. Die Betroffenen werden gezielt gedemütigt. Meist steht kein objektives Problem im Vordergrund; viele Mobbing-Attacken sind durch persönliche Animositäten bedingt.

In manchen Betrieben ist das Mobbing schon fast systemimmanent, weil das Betriebsklima insgesamt schlecht ist oder der Chef zu jähzornigen Attacken neigt. Aber auch in Firmen und Abteilungen, wo der Ton eigentlich fair und freundlich ist, kann es zu unsachlichen persönlichen Angriffen kommen.

Die Mobbing-Attacken müssen nicht zwangsläufig im Betrieb stattfinden. Auch Cyber-Mobbing kommt häufig vor; etwa durch üble Nachrede in sozialen Netzwerken durch Kollegen.

Wer ist beteiligt?

In vielen Fällen findet Mobbing im Büro unter Kollegen statt. Es kommt jedoch auch gar nicht so selten vor, dass der Chef beteiligt oder sogar Initiator des Mobbings ist.

Das Verhalten des Vorgesetzten hat in mehrfacher Hinsicht Auswirkungen auf mögliche Fälle von Mobbing innerhalb des Teams. Selbst, wenn er nicht an der Schikane beteiligt ist, kann es vorkommen, dass der Vorgesetzte Hinweise auf Fehlverhalten seiner Mitarbeiter ignoriert. Greift er nicht ein, kann sich dadurch ein System etablieren, in dem der tägliche Gang zur Arbeit für die gemobbte Person zur persönlichen Hölle werden kann.

Die Auswirkungen von Mobbing

Mobbing kann gravierende Auswirkungen auf die Betroffenen haben – das gilt am Arbeitsplatz und in jeder anderen Lebenslage. Wird der Betroffene über einen längeren Zeitraum immer wieder gedemütigt, macht das in vielen Fällen krank – psychisch und physisch.

Ob jemand gesundheitliche Probleme aufgrund von Mobbing-Angriffen bekommt, hängt von der Schwere der Vorfälle, deren Dauer, den Beteiligten und der Persönlichkeit des Betroffenen ab.

Halten die Schikanen an, wirkt sich das unmittelbar auf die Stimmung des Gemobbten aus. Er geht oft nicht mehr gerne zur Arbeit. Seine Leistung am Arbeitsplatz lässt häufig nach; die Konzentration sinkt, die Produktivität ebenfalls. Die negative Stimmung überträgt sich meist auch auf das Privatleben. Viele Betroffenen klagen über Schlafstörungen und Ängste. Auch Panikattacken können vorkommen.

Im schwerwiegenden Fällen kann Mobbing Depressionen begünstigen oder verstärken. Häufig leiden Menschen, die gemobbt werden, darüber hinaus an körperlichen Symptomen wie Kopfschmerzen, Bauchschmerzen oder Übelkeit. Selbst bis hin zu Suizidgedanken können die Folgen von Mobbing reichen.

Wer am Arbeitsplatz gemobbt wird, wird deshalb häufig früher oder später krankgeschrieben. Wer es nicht mehr aushält, kündigt möglicherweise auch seinen Job, selbst, wenn ihm dieser inhaltlich eigentlich Spaß macht.

Handlungsoptionen: Das kannst du gegen Mobbing tun

Welche Optionen du hast, um dich gegen das Mobbing zur Wehr zu setzen, hängt vor allem davon ab, wie schwerwiegend die Schikane ist. Handelt es sich um vereinzelte und vergleichsweise harmlose spitze Kommentare von einem Kollegen, ist es oft am zielführendsten, ruhig zu bleiben. Wenn du dich gar nicht auf die Provokation einlässt, verliert das Mobbing für die betreffende Person häufig seinen Reiz.

In schwerwiegenden Fällen ist das jedoch meist nicht ausreichend. Besonders, wenn das Mobbing über einen längeren Zeitraum anhält, ist es besser, andere Handlungsoptionen zu prüfen. Diese Möglichkeiten gibt es, sich gegen Mobbing zu wehren.

Das Mobbing belegen: Beweise sammeln

Frauen und Männer, die am Arbeitsplatz gemobbt werden, sollten die Vorkommnisse so gut es geht dokumentieren. Der Vorgesetzte hat die Pflicht, gegen Mobbing in seinem Team vorzugehen. Mit Beweisen für die Schikanen können sich Betroffene mit einer Beschwerde an ihren Chef wenden. Wenn das Mobbing von diesem selbst ausgeht oder er darin anderweitig eingebunden ist, gestaltet sich die Sache zwar schwieriger – Beweise für die Angriffe sind jedoch dennoch in vielen Fällen sehr hilfreich. In diesem Fall kann der Betriebsrat ein geeigneter alternativer Ansprechpartner sein. Auch Zeugen sind wertvoll, wenn es um den Nachweis der Taten geht.

Ein Gespräch mit den Beteiligten

Der einfachste Weg, um sich gegen Mobbing-Attacken zu wehren, kann darin bestehen, ein offenes Gespräch mit den beteiligten Personen zu suchen. Ob das sinnvoll ist, hängt jedoch von dem Verhältnis zueinander und der Schwere der Angriffe zusammen. Manchmal ist das Verhältnis so zerrüttet, dass ein Gespräch nichts bringt, oder es gab bereits Gespräche in der Vergangenheit, die zu nichts geführt haben.

In anderen Fällen ist der Person, von der das Mobbing ausgeht, gar nicht bewusst, welche Konsequenzen sein Verhalten hat. Ein möglichst sachliches Gespräch kann dann helfen, die Missverständnisse auszuräumen. Der Vorgesetzte kann die Situation in manchen Fällen durch ein einfaches Gespräch klären oder eine Abmahnung aussprechen. Führt dies nicht dazu, dass das Problem gelöst wird, ist auch eine Kündigung des mobbenden Mitarbeiters eine Möglichkeit.

Ein Gespräch mit dem Chef

Bringt das Gespräch mit den Beteiligten nichts oder ist es keine Option, kannst du auch mit deinem Chef sprechen, wenn du an der Arbeit gemobbt wirst – vorausgesetzt, das Mobbing geht von Kollegen und nicht dem Chef selbst aus. Zwar kannst du auch in letzterem Fall das Gespräch mit ihm suchen, durch das Machtungleichgewicht ist das aber oft wenig vielversprechend.

Der Chef hat seinen Mitarbeitern gegenüber eine Fürsorgepflicht. Kommt er dieser Aufgabe nicht nach, können betroffene Arbeitnehmer in bestimmten Fällen sogar Schadensersatz fordern.

Der Gang zum Anwalt

Lässt sich das Problem nicht anders lösen, bleibt für Betroffene oft nur noch der Gang zum Anwalt. Vorher sollten sich Betroffene jedoch die Frage stellen, ob das erfolgversprechend ist. Die Beweislast liegt bei einer Klage wegen Mobbings beim Kläger. Er muss das Gericht davon überzeugen, dass er Opfer eines systematischen und schwerwiegenden Angriffs geworden ist. Durch die Anfeindungen oder Schikanen muss das Persönlichkeitsrecht der betroffenen Person, ihre Ehre oder Gesundheit verletzt worden sein.

Um die Erfolgschancen in einem Fall von Mobbing am Arbeitsplatz vor Gericht zu verbessern, ist es empfehlenswert, ein detailliertes Protokoll über die Schikanen oder Diskriminierungen anzufertigen.

Unterstützung von außen

Menschen, die von anderen gemobbt werden, leiden darunter häufig stark. Das feindselige Verhalten von Kollegen oder gar dem Chef sorgt häufig für psychische und körperliche Probleme. Wer von Mobbing betroffen ist, sollte deshalb frühzeitig die Hilfe von Ärzten oder Psychotherapeuten in Anspruch nehmen. So können die negativen Folgen der Angriffe ein Stück weit gemindert werden.

Auch Beratungsstellen können weiterhelfen. Es gibt unterschiedliche regionale und lokale Opferhilfe-Gruppen, Gruppen, bei denen von Gewalt bedrohten Frauen geholfen wird oder spezielle Selbsthilfegruppen.

Auch an den Betriebsrat können sich von Mobbing betroffene Menschen wenden. Dort können sie eine Beschwerde einreichen. Auch an den Vorgesetzten kann diese abgesetzt werden. Die Beschwerde muss schriftlich vorgebracht werden.

Diese Fristen gelten für juristische Mittel gegen Mobbing

Wer erwägt, aufgrund von Mobbing den Rechtsweg zu gehen und zu klagen, der sollte die geltenden Fristen beachten. Diese sind nämlich vergleichsweise kurz. Rechtlich ist die Definition von Mobbing schwierig. Es greifen auch die Regelungen zu Diskriminierung. Wer diskriminiert wird, hat nach dem betreffenden Vorfall nur zwei Monate Zeit, schriftlich Schadensersatz dafür zu verlangen. Die Frist, innerhalb derer Betroffene deswegen klagen können, beträgt nur drei Monate.

Problematisch sind die geltenden Ausschlussfristen auch deshalb, weil unklar ist, ob diese nach jeder einzelnen Schikane beginnen. Im Falle von Attacken, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, wären die ersten Übergriffe so meist schon juristisch verjährt. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat jedoch in einem Urteil im Jahr 2007 (8 AZR 709/06) klargemacht, dass auch Vorfälle mit einbezogen werden müssen, die länger zurückliegen, falls sie im Zusammenhang mit späteren Mobbing-Angriffen stehen.

VERWANDTE ARTIKEL

BEWERBUNG

Bewerbungsratgeber von Lebenslauf.de

Ratgeberwissen im Buchformat - Inklusive Gutscheincode

 

NEUE BEITRÄGE