Arbeitsleben & BerufMindestlohn: Diese Regelungen solltest du kennen

Mindestlohn: Diese Regelungen solltest du kennen

Arbeit muss in Deutschland angemessen bezahlt werden. Deshalb wurde im Jahr 2015 ein gesetzlicher Mindestlohn eingeführt. Für wen gilt der Mindestlohn? Wer hat keinen Anspruch auf den Mindestlohn? Und was gilt für Praktikanten? Die wichtigsten Regelungen in Deutschland im Überblick.

Die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland

Lange wurde darüber gerungen, ob in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn eingeführt werden soll. Kritiker befürchteten insbesondere, dass deshalb Jobs ins Ausland verlagert werden könnten. Beschlossen wurde die Einführung in Deutschland trotzdem. Er gilt seit dem 1. Januar 2015 und folgt der Vorstellung, dass jeder Beschäftigte von einem Vollzeitjob leben können soll. Der gesetzliche Mindestlohn soll das Risiko einer Verarmung trotz Arbeitstätigkeit verringern und Beschäftigte vor Lohndumping schützen.

Geregelt ist er im Mindestlohngesetz (MiLoG), welches im August 2014 in Kraft getreten ist. Es regelt unter anderem, wer Anspruch auf den Mindestlohn hat und wer nicht anspruchsberechtigt ist, die Höhe und wie kontrolliert werden kann, ob Arbeitgeber ihren Beschäftigten tatsächlich Mindestlohn zahlen. Das Mindestlohngesetz sieht auch vor, dass eine unabhängige Kommission die Höhe in regelmäßigen Abständen prüft und anpasst. Der gesetzliche Mindestlohn wird stufenweise erhöht.

Wie hoch ist der Mindestlohn in Deutschland?

Im Jahr 2024 liegt die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland bei 12,41 Euro pro Stunde. Die nächste Erhöhung ist zum 1. Januar 2025 vorgesehen, dann auf 12,82 Euro pro Stunde.

Ist der Mindestlohn brutto oder netto? Diese Frage beschäftigt viele Arbeitnehmer. Es handelt sich dabei um einen Bruttobetrag, von dem noch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgehen.

Tariflöhne: Gesonderte Mindestlöhne in bestimmten Branchen

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland hat eine allgemeine Gültigkeit. In bestimmten Branchen gelten jedoch abweichende Regeln, die sich aus Tarifverträgen ergeben. Das ist zum Beispiel in der Abfallwirtschaft, im Elektrohandwerk und dem Schornsteinfegerhandwerk der Fall. Tariflöhne dürfen nicht niedriger sein als der gesetzliche Mindestlohn. Lediglich bis zum 31. Dezember 2017 gab es eine Übergangsphase, in der die Branchenmindestlöhne auch geringer sein durften. Inzwischen darf der gesetzliche Mindestlohn als absolute Untergrenze für Lohn oder Gehalt nicht mehr unterschritten werden.

Sofern Tarifverträge für ein bestimmtes Unternehmen gelten, dürfen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern keinen geringeren Lohn zahlen als den vorgesehenen Tariflohn. In manchen Branchen orientieren sich auch Arbeitgeber an Branchenmindestlöhnen, die sich nicht an die Bestimmungen des jeweiligen Tarifvertrags halten müssen. Der Grund ist simpel: Die Vergütung bestimmt darüber mit, wie attraktiv ein Unternehmen für Beschäftigte und Bewerber ist. Wer zu wenig zahlt, hat womöglich das Nachsehen gegenüber der Konkurrenz.

Für wen gilt der Mindestlohn?

Der Geltungsbereich ist im Mindestlohngesetz festgelegt. Nach § 1 MiLoG hat „jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer […] Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts mindestens in Höhe des Mindestlohns durch den Arbeitgeber“. Somit gilt das Gesetz prinzipiell für alle Beschäftigten in Deutschland. Dabei spielt es keine Rolle, ob jemand in Vollzeit oder Teilzeit arbeitet. Der Mindestlohn gilt auch für Minijobs und in befristeten Jobs. Wo es abweichende Tariflöhne gibt, müssen diese gezahlt werden.

Ausnahmen nur in bestimmten Fällen möglich

Generell ist der gesetzliche Mindestlohn für alle Arbeitsverhältnisse in Deutschland gültig. Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen, die im Mindestlohngesetz geregelt sind. Betroffen sind unter anderem Auszubildende. Seit dem 1. Januar 2020 haben sie allerdings das Recht auf eine Mindestausbildungsvergütung. Auch Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung müssen keinen Mindestlohn erhalten. Dasselbe gilt für Personen, die an einer Berufsvorbereitung nach dem Berufsausbildungsgesetz teilnehmen oder eine Einstiegsqualifizierung machen.

Arbeitgeber müssen weder Selbständigen noch ehrenamtlich tätigen Menschen den gesetzlichen Mindestlohn zahlen. Auch neue Mitarbeiter, die vor dem Beginn der Beschäftigung langzeitarbeitslos waren, haben keinen Anspruch darauf. Das gilt allerdings nur während der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses. Von der Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns sind Arbeitgeber auch dann ausgenommen, wenn sie Personen zur Arbeitsförderung einstellen. Betroffen sind insbesondere Ein-Euro-Jobber.

Erhalten Praktikanten Mindestlohn?

Weitere Ausnahmen ergeben sich für Praktikanten. Es kommt allerdings darauf an, wie die Umstände des Praktikums sind. Praktikanten haben einen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn, wenn sie ein freiwilliges Praktikum für mehr als drei Monate machen. Dafür müssen sie mindestens 18 Jahre alt sein oder eine Berufsausbildung abgeschlossen haben.

Keinen Mindestlohn erhalten hingegen Praktikanten, die ein Pflichtpraktikum im Rahmen eines Studiums machen. Das gilt auch bei schulischen Pflichtpraktika. In beiden Fällen spielt die Dauer des Praktikums keine Rolle. Praktikanten, die ein Praktikum vor dem Studium oder zur Vorbereitung auf eine Berufsausbildung machen, fallen ebenso unter die Ausnahmeregeln wie Praktikanten im Rahmen einer Einstiegsqualifizierung.

Arbeitgeber zahlt keinen Mindestlohn: Diese Optionen haben Arbeitnehmer

Grundsätzlich müssen Arbeitgebern allen Mitarbeitern den Mindestlohn zahlen, sofern beim jeweiligen Beschäftigungsverhältnis keine Ausnahmen gelten. Daran halten sich jedoch nicht alle Arbeitgeber. Manche Unternehmen unterlaufen ihre Pflicht auf die eine oder andere Weise. Manche Arbeitgeber bezahlen ihre Beschäftigten ganz oder teilweise schwarz. In solchen Fällen ist es wahrscheinlicher, dass die Vergütung nicht dem Mindestlohn entspricht. Viele Arbeitgeber gehen davon aus, dass ihre Mitarbeiter solche Verstöße gegen das Mindestlohngesetz nicht melden. Sie arbeiten schließlich illegal.

In anderen Fällen wird der Mindestlohn unterlaufen, weil die Beschäftigten viele unbezahlte Überstunden machen müssen. Es kann ebenso sein, dass die Überstunden gar nicht erfasst und deshalb nicht vergütet werden. Manche Arbeitgeber stellen ihren Beschäftigten Dinge in Rechnung, die sie anschließend vom Lohn oder Gehalt abziehen. Das kann Arbeitskleidung, Arbeitsmaterial, aber auch eine Unterkunft oder Verpflegung betreffen. Effektiv kann sich der Bruttolohn durch solche Abzüge stark reduzieren. Je abhängiger die Beschäftigten vom Arbeitgeber sind, desto wahrscheinlicher sind Verstöße gegen das Mindestlohngesetz.

Diese Strafen drohen Arbeitgebern bei Mindestlohnverstößen

Bei Mindestlohnverstößen handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten, die mit Bußgeldern bestraft werden können. Nach dem Mindestlohngesetz sind Bußgelder von bis zu 500.000 Euro möglich. Zugleich droht Arbeitgebern ein Strafverfahren, weil sie die Pflicht zur Abführung von Sozialabgaben für ihre Beschäftigten umgehen. Auch eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren ist bei einer Verurteilung möglich.

Arbeitnehmer, die nicht den Mindestlohn erhalten, obwohl sie das müssten, können den Arbeitgeber anzeigen. Sie können sich dafür an Polizei, Staatsanwaltschaft oder die Finanzkontrolle Schwarzarbeit wenden. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich einen Anwalt zu suchen. Er kann eine Klage gegen den Arbeitgeber auf den Weg bringen. Eine solche Klage ist bis zu drei Jahre rückwirkend möglich.

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