AllgemeinRufbereitschaft: Das sollten Arbeitnehmer beachten

Rufbereitschaft: Das sollten Arbeitnehmer beachten

Während der Rufbereitschaft befindest du dich zwar nicht am Arbeitsplatz, hast aber dennoch nicht frei. Denn Beschäftigte, für die ihr Arbeitgeber Rufbereitschaft angeordnet hat, müssen sich auf Abruf halten und wenn nötig innerhalb kurzer Zeit am Arbeitsplatz erscheinen. Welche Regelungen für die Rufbereitschaft gelten, wo der Unterschied zum Bereitschaftsdienst liegt und was Arbeitnehmer sonst noch wissen sollten, verraten wir hier.

Rufbereitschaft: Was ist das?

Rufbereitschaft ist eine besondere Form der Arbeit. Der Arbeitnehmer muss sich währenddessen bereithalten, damit er seine Arbeit jederzeit aufnehmen kann, wenn seine Arbeitsleistung gebraucht wird. Meist einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer dabei auf eine bestimmte Zeitspanne, innerhalb derer der Mitarbeiter am Einsatzort oder am Arbeitsplatz sein muss.

Wo er sich bereithält, bleibt dabei in der Regel dem Beschäftigten überlassen. In der Mehrzahl der Fälle warten Arbeitnehmer jedoch zu Hause darauf, ob und wann sie gebraucht werden. Denn es ist sogar erlaubt, während der Rufbereitschaft zu schlafen – und das gelingt in der Regel in den eigenen vier Wänden besser als in einem Ruheraum am Arbeitsplatz.

Aber nicht nur schlafen darf der Beschäftigte während seiner Rufbereitschaft. Im Prinzip darf er alles tun, was er ansonsten auch in seiner Freizeit tun würde – solange es seine Arbeitsfähigkeit nicht behindert. Drogen- und Alkoholkonsum sind daher während der Rufbereitschaft untersagt.

Und noch eine weitere Pflicht hat der Arbeitnehmer: Er muss sicherstellen, dass er während der gesamten Zeit der Rufbereitschaft erreicht werden kann. Dazu haben Beschäftigte in Rufbereitschaft häufig einen Pieper oder tragen ihr Diensthandy bei sich, um jederzeit kontaktiert werden zu können.

Ein typisches Beispiel für Rufbereitschaft: der bereitstehende Mitarbeiter eines Schlüsseldiensts, der zu Hause auf den Anruf eines Kunden oder seines Arbeitgebers wartet. Nachdem er die Adresse des Einsatzortes erhalten hat, macht er sich auf den Weg, um seine Arbeit zu verrichten.

Rufbereitschaft, Bereitschaftsdienst, Arbeitsbereitschaft: Die Unterschiede

Neben der Rufbereitschaft gibt es noch weitere Formen der Arbeit auf Abruf, die sich jeweils voneinander unterscheiden:

  • Bereitschaftsdienst: Beim Bereitschaftsdienst gibt der Arbeitgeber vor, wo der Beschäftigte sich während des Dienstes aufzuhalten hat. Häufig ist das ein Ruheraum oder ein anderer Raum innerhalb des Unternehmens. Möglich ist aber auch, dass der Mitarbeiter sich außerhalb des Unternehmens bereithalten darf – der Arbeitgeber kann dann jedoch bestimmen, wie weit der Aufenthaltsort maximal entfernt liegen darf. Denn der Arbeitnehmer muss während des Bereitschaftsdiensts eine kurze Reaktionszeit garantieren können. Er muss in der Regel innerhalb weniger Minuten seine Arbeit aufnehmen können. Das wird am Beispiel von Krankenhausärzten deutlich: Sie warten in der Regel in einem speziellen Raum im Krankenhaus darauf, dass ein (Not-)Fall eintritt, bei dem sie helfen müssen. Der gesamte Bereitschaftsdienst gilt im Unterschied zur Rufbereitschaft als Arbeitszeit und muss daher entsprechend bezahlt werden.
  • Arbeitsbereitschaft: Arbeitsbereitschaft dagegen bedeutet, dass der Beschäftigte direkt an seinem Arbeitsplatz wartet. Das ist ein großer Unterschied zum Bereitschaftsdienst und zur Rufbereitschaft, bei denen er sich von seinem Arbeitsplatz entfernen darf. Ein Verkäufer befindet sich etwa in Arbeitsbereitschaft, wenn er im Verkaufsraum auf Kunden wartet, die er beraten kann.

Hin und wieder gibt es auch Auseinandersetzungen darüber, ob ein Dienst wirklich noch Rufbereitschaft oder schon Bereitschaftsdienst ist. Vor einigen Jahren klagte ein Feuerwehrmann aus Belgien gegen seinen Arbeitgeber und gegen die Einstufung seiner Arbeit als Rufbereitschaft. Sein Chef machte ihm nämlich die Vorgabe, dass er während seiner Rufbereitschaft innerhalb von acht Minuten am Arbeitsplatz zu sein habe.

Der Europäische Gerichtshof wertete diese Zeitspanne als zu kurz. Denn im Prinzip könne der Arbeitnehmer während dieser Rufbereitschaft eben nicht alles tun, was er vielleicht tun wolle, wie zum Beispiel einkaufen gehen. Daher handele es sich eher um Bereitschaftsdienst und nicht um Rufbereitschaft.

Wenn auch du dir unsicher bist, ob die engen Vorgaben, die dein Arbeitgeber dir macht, noch als Rufbereitschaft gelten, hilft dir vielleicht folgende Daumenregel:

  • Hast du nur 10 bis 20 Minuten Zeit, um an deinem Arbeitsplatz zu erscheinen, leistet du vermutlich Bereitschaftsdienst.
  • Bei einem Zeitfenster von bis zu 45 Minuten dürfte es sich dagegen eher um Rufbereitschaft handeln.

Rufbereitschaft und Arbeitszeit: Was gilt?

Gerade der Punkt, ob und ab wann die Rufbereitschaft als Arbeitszeit gilt, führt immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Denn der Mitarbeiter darf zwar zum Großteil frei über seine Zeit entscheiden, ganz nach eigenem Gusto darf er die Rufbereitschaft aber nicht verbringen. Wie wir gesehen haben, ist zum Beispiel Alkoholkonsum nicht erlaubt.

Auf der anderen Seite können Arbeitnehmer ihre Zeit während der Rufbereitschaft aber freier einteilen als Mitarbeiter im Bereitschaftsdienst oder gar in Arbeitsbereitschaft. Aus diesem Grund zählt die Wartezeit während der Rufbereitschaft nicht als Arbeitszeit, wird von Arbeitgebern häufig aber mit einer Pauschale vergütet. Einige Arbeitgeber zahlen sogar den Hin- und Rückweg an den Arbeitsplatz, sollte es zu einem Einsatz während der Rufbereitschaft kommen.

Muss der Mitarbeiter jedoch zu einem Einsatz ausrücken, wird die Zeit am Arbeitsplatz/Arbeitsort wie übliche Arbeitszeit gewertet und entsprechend vergütet. Denn die Zeit, in der der Arbeitnehmer während der Rufbereitschaft arbeitet, die sogenannte Heranziehungszeit, gilt als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. Das bedeutet, dass währenddessen auch Überstunden-, Nacht- und Sonntagszuschläge anfallen können.

Noch dazu muss die wöchentliche und tägliche Höchstarbeitszeit beachtet werden. Sobald der Arbeitnehmer in Rufbereitschaft an seinem Arbeitsplatz eintrifft und mit der Arbeit beginnt, zählt das als Arbeitszeit. Im Zuge dessen dürfen deshalb die Höchstarbeitszeiten auch nicht überschritten werden, ohne dass der Arbeitgeber einen Ausgleich dafür schafft.

Wie oft ist Rufbereitschaft erlaubt?

Beschäftigte fragen sich außerdem, wie oft Rufbereitschaft überhaupt erlaubt ist. Vielleicht ordnet der Arbeitgeber ja mehr Rufbereitschaft an, als er eigentlich dürfte. Das Problem dabei: Die Rufbereitschaft selbst gilt nicht als Arbeitszeit im klassischen Sinn, was die Beantwortung der Frage im Einzelfall schwierig machen kann.

Noch dazu kommt es auf die individuellen Vereinbarungen an, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer getroffen haben. Trotzdem gibt es auch im Hinblick auf diese Frage eine Daumenregel, an der sich Arbeitnehmer orientieren können:

Wenn innerhalb von sechs Monaten mehr als ein Achtel der Arbeitszeit als Rufbereitschaft abgeleistet wird, ist die Anordnung weiterer Rufbereitschaft vermutlich nicht zulässig.

Arbeitnehmer sind jedoch gut beraten, wenn sie bei dieser und jeder anderen juristischen Frage einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu Rate ziehen.

Wie wird Rufbereitschaft bezahlt?

Wie die Rufbereitschaft konkret bezahlt wird, hängt von den Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ab. Diese können entweder in einem Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag festgehalten sein.

So wird beispielsweise im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst zwischen Rufbereitschaft, die mehr als zwölf Stunden beträgt, und Rufbereitschaft, die weniger als zwölf Stunden andauert, unterschieden – und beide Varianten unterschiedlich bezahlt.

Noch dazu spielt auch das Alter des Beschäftigten sowie die Entgeltgruppe, in die er eingruppiert wird, für die Bezahlung eine Rolle. Pauschal lässt sich somit nicht sagen, wie die Rufbereitschaft bezahlt wird.

Was aber in jedem Fall gilt: Rufbereitschaft wird nicht wie Überstunden gewertet – mit erfreulichen Folgen für Arbeitnehmer. Denn damit muss die Bezahlung, die Arbeitnehmer für die Rufbereitschaft erhalten haben, für die Berechnung der Urlaubsvergütung herangezogen werden. Heißt konkret: Wer für die Rufbereitschaft bezahlt wird, erhält mehr Urlaubsentgelt.

FAQs: Häufige Fragen zum Thema Rufbereitschaft

Im Hinblick auf die Rufbereitschaft stellen sich Arbeitnehmer viele Fragen. Wir geben eine Antwort auf die Häufigsten:

Welche Arbeitnehmer müssen Rufbereitschaft machen?

Pauschal lässt sich nicht sagen, wer Rufbereitschaft leisten muss und wer nicht. Es kommt darauf an, was zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart wurde. Trotzdem gibt es Branchen und Berufe, in denen die Rufbereitschaft häufiger vorkommt als in anderen, nämlich:

  • Medizinische Berufe und Berufe im Gesundheitswesen
  • IT-Dienstleistungsberufe
  • Berufe bei Polizei und Feuerwehr
  • Berufe im Sicherheitsdienst
  • Berufe im Gastgewerbe

Wann ist Rufbereitschaft erlaubt?

Rufbereitschaft ist in der Regel jederzeit erlaubt, solange die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes bei einem Einsatz des Arbeitnehmers beachtet werden.

Kann der Arbeitgeber Rufbereitschaft anordnen?

Nein, ohne vorherige Zustimmung des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht ohne Weiteres Rufbereitschaft anordnen. Hat der Arbeitnehmer jedoch mit dem Arbeitsvertrag eine entsprechende Klausel unterschrieben oder gibt es im Tarifvertrag eine gültige Regelung, kann der Arbeitgeber Rufbereitschaft anordnen.

Bildnachweis: Master1305 / Shutterstock.com

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