Die Arbeit nimmt im Leben der meisten Erwerbstätigen einen wichtigen Stellenwert ein – auch in zeitlicher Hinsicht. Gesetzliche Ruhezeiten sollen dafür sorgen, dass neben der Arbeit noch genügend Zeit für Privates bleibt. Hier erfährst du, wie die Ruhezeiten im Arbeitsgesetz geregelt sind, welche Ausnahmen es gibt und was du tun kannst, wenn dein Arbeitgeber sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben hält.
- Ruhezeiten nach dem Arbeitszeitgesetz: Was ist das?
- Was sagt das Arbeitszeitgesetz zur Ruhezeit? Regeln und Ausnahmen
- Beginn und Ende der gesetzlichen Ruhezeit
- Ruhezeit nach dem Arbeitszeitgesetz: Sonderregelungen in bestimmten Fällen
- Gesetzliche Ruhezeit: Rechte und Pflichten von Arbeitskräften
- Warum es so wichtig ist, dass die Ruhezeit eingehalten wird – für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
- Pausen und Ruhezeiten: Tipps für Arbeitnehmer
Ruhezeiten nach dem Arbeitszeitgesetz: Was ist das?
Nach der Arbeit ist vor der Arbeit: Wenn Feierabend ist, ist der nächste Arbeitseinsatz in der Regel schon in Aussicht. Für manche Beschäftigten sind die Arbeitszeiten immer gleich: Sie arbeiten zum Beispiel täglich von 8 bis 16 Uhr. Vielleicht machen sie auch mal etwas länger, fangen dann aber trotzdem am nächsten Morgen wieder zur gewohnten Zeit an. Nach Feierabend bleibt Zeit für private Erledigungen und Verpflichtungen, für Erholung und Regeneration.
Manchmal ist die Zeit zwischen Feierabend und dem nächsten Arbeitseinsatz allerdings nicht allzu lang. Das kann vor allem bei Schichtarbeit passieren oder wenn die Arbeitszeiten aus anderen Gründen (stark) schwanken. Es könnte zum Beispiel sein, dass auf eine Spätschicht eine Frühschicht folgt. Die Folge: Ein Beschäftigter kommt womöglich abends erst spät nach Hause und muss direkt frühmorgens wieder ran.
Dabei muss der Arbeitgeber jedoch bei der Schichtplanung die Vorgaben des Arbeitsrechts beachten. Genauer: des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG). Es legt fest, dass eine bestimmte Ruhezeit zwischen zwei Arbeitseinsätzen nicht unterschritten werden darf. Im Normalfall gilt nach § 5 ArbZG: Eine ununterbrochene gesetzliche Ruhezeit von mindestens elf Stunden ist Pflicht. Diese Regelung soll verhindern, dass Arbeitskräfte durch wechselnde oder lange Arbeitszeiten übermäßig beansprucht werden und keine Zeit haben, sich von der Arbeit zu erholen.
Was sagt das Arbeitszeitgesetz zur Ruhezeit? Regeln und Ausnahmen
Der entscheidende Paragraf zur Regelung der gesetzlichen Ruhezeit im Arbeitszeitgesetz ist § 5 ArbZG. Hier heißt es: „Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.“
Zugleich ergeben sich für die Ruhezeit nach dem Arbeitszeitgesetz Ausnahmen und Sonderregelungen. Was gilt, hängt in der Praxis von der Branche ab. Auch ob es sich um einen Notfall handelt, spielt eine Rolle.
Die Ausnahmen ergeben sich ebenfalls aus § 5 ArbZG. So kann in den folgenden Bereichen die Ruhezeit nach § 5 Absatz 2 ArbZG um bis zu eine Stunde verkürzt werden:
- Krankenhäuser und andere Behandlungseinrichtungen zur Pflege und Betreuung
- Gaststätten und andere Bewirtungs- und Beherbergungseinrichtungen
- Verkehrsbetriebe
- Rundfunk
- Landwirtschaft und Tierhaltung
Die Voraussetzung: Die verkürzte Ruhezeit muss innerhalb eines Monats (oder innerhalb von vier Wochen) ausgeglichen werden, indem eine andere Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden verlängert wird.
Eine weitere Sonderregelung ergibt sich durch § 5 Absatz 3 ArbZG, und zwar für eine Inanspruchnahme von Arbeitskräften, die in Rufbereitschaft sind. In Krankenhäusern und anderen Behandlungseinrichtungen können Kürzungen der Ruhezeit, die maximal die Hälfte der Ruhezeit betragen, zu anderen Zeiten ausgeglichen werden.
Auch in Notfällen und außergewöhnlichen, nicht vorhersehbaren Situationen kann es zulässig sein, wenn die gesetzliche Ruhezeit von elf Stunden ausnahmsweise unterschritten wird.
Beginn und Ende der gesetzlichen Ruhezeit
Wann fängt die gesetzliche Ruhezeit an, wann endet sie? Die Ruhezeit beginnt, wenn du mit der Arbeit aufhörst. Entscheidend ist der tatsächliche Feierabend, also nicht, wann deine Arbeitszeit regulär enden würde. Arbeitest du normalerweise bis 16.30 Uhr, bleibst aber ausnahmsweise eine Stunde länger, beginnt die Ruhezeit erst um 17.30 Uhr. In diesem Fall dürftest du, soweit die übliche 11-Stunden-Regelung gilt, frühestens um 4.30 Uhr wieder arbeiten.
Besonders relevant ist die Ruhezeit nach dem Arbeitszeitgesetz für Arbeitskräfte in Schichtarbeit. Wechselnde Schichten können dafür sorgen, dass zwischen zwei Arbeitseinsätzen nicht allzu viel Zeit bleibt. Zum Beispiel zwischen Spät- und Frühschicht. Wer abends bis 21 Uhr im Supermarkt arbeitet, darf nicht schon am nächsten Tag zur Frühschicht um 6 Uhr zur Arbeit zitiert werden. Die Ruhezeit würde in diesem Fall erst um 8 Uhr enden; vorher dürfte die nächste Schicht nicht beginnen.
In vielen Unternehmen können Arbeitnehmer relativ frei entscheiden, wann sie arbeiten. Auch bei flexiblen Arbeitszeiten müssen die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes zur Ruhezeit jedoch eingehalten werden. Die Verantwortung dafür liegt nicht nur beim Arbeitgeber, sondern auch bei den Beschäftigten.
Ruhezeit nach dem Arbeitszeitgesetz: Sonderregelungen in bestimmten Fällen
Was für die gesetzliche Ruhezeit gilt, hängt von den spezifischen Umständen ab. Hier erfährst du mehr darüber, wie die Ruhezeit in bestimmten Fällen geregelt ist – von Notdiensten über den Einfluss von Tarifverträgen bis zur Frage, was bei mehreren Jobs gilt.
Bei Notdiensten und Bereitschaftsdiensten
Wenn jemand im Notdienst arbeitet, etwa bei Feuerwehr oder Rettungsdienst, können Sonderregelungen bei der Ruhezeit greifen. Das gilt besonders, wenn der Betrieb der öffentlichen Daseinsvorsorge dient. Zudem können tarifvertragliche Bestimmungen dafür sorgen, dass von § 5 ArbZG abgewichen werden darf. Beim Bereitschaftsdienst gilt: Die gesetzliche Ruhezeit von mindestens elf Stunden beginnt erst nach dem Ende des Bereitschaftsdienstes. Ob und wann während eines Bereitschaftsdienstes ein Einsatz erfolgt ist, spielt dafür keine Rolle.
Bei Arbeitsbereitschaft
In manchen Jobs sind Beschäftigte zeitweise nur in Arbeitsbereitschaft – etwa ein Taxifahrer, der gerade keinen Kunden hat, oder Security-Personal. Es gibt dann Phasen des Leerlaufs, wobei die Arbeitskräfte sofort einsatzbereit wären. Hier gilt: Die gesamte Schicht gilt im Hinblick auf die gesetzliche Ruhezeit als Arbeitszeit. Die Ruhezeit beginnt also erst, wenn der Arbeitstag offiziell endet.
Abweichungen durch Tarifverträge
Änderungen bei der gesetzlichen Ruhezeit können sich auch durch Tarifverträge ergeben. Nach § 7 ArbZG ist eine Abweichung von den eigentlich vorgesehenen elf Stunden Ruhezeit in bestimmten Fällen erlaubt.
So darf die Ruhezeit zum Beispiel durch tarifliche Bestimmungen um bis zu zwei Stunden gekürzt werden, wenn das durch die Art der Tätigkeit erforderlich ist – allerdings nur, wenn diese Kürzung in einem festgelegten Zeitraum ausgeglichen wird. Auch bei Rufbereitschaft dürfen die Ruhezeiten von Beschäftigten im Geltungsbereich eines entsprechenden Tarifvertrags nach § 7 ArbZG angepasst werden.
Tarifverträge dürfen darüber hinaus abweichende Regelungen für bestimmte Tätigkeitsfelder vorsehen, etwa in der Landwirtschaft während der Bestellungs- und Erntezeit oder wegen bestimmter Witterungseinflüsse, bei der Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen oder bei Verwaltungen und Betrieben der öffentlichen Verwaltung.
Bei mehreren Jobs
Wenn jemand mehr als einen Job hat, kann es schwierig werden, die Ruhezeit gemäß Arbeitszeitgesetz einzuhalten. Die Arbeitszeiten können so gelegt sein, dass die Einhaltung der Ruhezeit zur Herausforderung wird. Außerdem kann es schwer werden, überhaupt die Zeit für einen Nebenjob neben einer Vollzeittätigkeit zu finden, wenn zwischen den Arbeitseinsätzen wie üblich mindestens elf Stunden liegen müssen.
An den gesetzlichen Regelungen ändert das nichts: Auch in solchen Fällen muss die gesetzliche Ruhezeit beachtet werden. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber sind in der Verantwortung, dafür Sorge zu tragen. Es wäre also beispielsweise im Normalfall nicht zulässig, um 16 Uhr bei der Arbeit Feierabend zu machen und um 21 Uhr eine Schicht als Barkeeper zu beginnen.
Gesetzliche Ruhezeit: Rechte und Pflichten von Arbeitskräften
Bezogen auf die Ruhezeit haben Arbeitnehmer verschiedene Rechte, aber auch Pflichten. Sie dienen dem Schutz der Gesundheit von Beschäftigten, aber auch der Sicherheit im Job.
Rechte von Arbeitnehmern
- Arbeitnehmer haben das Recht auf eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden, und zwar jeden Tag – auch bei Schichtdiensten oder Bereitschaftsdienst.
- Wenn die Ruhezeit verkürzt wird – zum Beispiel, weil ein Tarifvertrag diese Möglichkeit vorsieht –, haben Beschäftigte einen Anspruch darauf, dass diese Verkürzung zu einem späteren Zeitpunkt ausgeglichen wird.
- Verlangt der Arbeitgeber einen Arbeitsbeginn, durch den die gesetzliche Ruhezeit unterschritten würde, musst du dem als Arbeitnehmer nicht Folge leisten – du hast das Recht, diese Anweisung zu ignorieren.
Pflichten von Arbeitnehmern
- Auch als Arbeitnehmer bist du dazu verpflichtet, dich an die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes zur gesetzlichen Ruhezeit zu halten. Du hast eine Mitverantwortung, der du gerecht werden musst – etwa bei flexiblen Arbeitszeiten im Homeoffice oder mehreren Jobs.
- Wenn du mehrere Jobs hast, musst du deinen Arbeitgebern gegenüber ehrlich sein, wenn es um deine Arbeitszeiten beim jeweils anderen Job geht. Nur so können die Verantwortlichen sicherstellen, dass die gesetzliche Ruhezeit eingehalten wird.
- Du darfst nicht selbst entscheiden, dass du früher wieder anfängst, als gesetzlich erlaubt ist – auch nicht, wenn dein Arbeitgeber dich diesbezüglich unter Druck setzt.
Warum es so wichtig ist, dass die Ruhezeit eingehalten wird – für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Nicht jeder Arbeitgeber nimmt die Vorgaben zur Ruhezeit ernst. Dass die gesetzliche Ruhezeit eingehalten wird, ist jedoch nicht nur für Arbeitnehmer wichtig. Auch Arbeitgeber profitieren davon – in verschiedener Hinsicht.
Für Arbeitnehmer ist es essenziell, dass sie sich im Feierabend von ihrem Arbeitstag erholen können. Viele Beschäftigte haben ohnehin nicht allzu viel Freizeit. Umso wichtiger ist es, dass der nächste Arbeitstag nicht zu schnell auf den letzten folgt. Freie Zeit ist elementar zur Regeneration, zum Stressabbau und um sich um private Dinge kümmern zu können. Wer genügend Zeit hat, ist tendenziell zufriedener und gesünder. Eine echte Erholung kommt der Work-Life-Balance zugute und beugt einer Übermüdung und Überlastung vor.
Auch für die Leistungsfähigkeit im Job ist es wichtig, dass die Beschäftigten nach der Arbeit genügend Leerlauf haben. Wer Zeit für Entspannung und ausreichend Schlaf hat, ist im Job konzentrierter und produktiver; er schafft mehr und ist oft schneller. Er macht auch weniger Fehler, was nicht zuletzt wichtig für die Sicherheit ist.
Für Arbeitgeber hat es ebenfalls Vorteile, wenn die gesetzliche Ruhezeit eingehalten wird und zwei Schichten nicht zu schnell aufeinander folgen. Sie sichern sich damit nicht nur rechtlich ab. Sie tragen auch zur Zufriedenheit und Leistungsfähigkeit ihrer Mitarbeiter bei. Die Beschäftigten sind eher motiviert, wenn sie sich nach der Arbeit erholen können. Das Arbeitsklima profitiert davon ebenfalls. Nicht zuletzt ist die höhere Produktivität, die sich durch fitte Mitarbeiter ergeben kann, ein wichtiger Erfolgsfaktor für Firmen.
Pausen und Ruhezeiten: Tipps für Arbeitnehmer
Ruhezeiten sind im Job mit gutem Grund gesetzlich vorgeschrieben. Sie sind wichtig für Gesundheit, Wohlergehen und nicht zuletzt die Leistungsfähigkeit im Job – ein wichtiges Argument auch für Arbeitgeber. Für mehr Zufriedenheit im Job und eine Work-Life-Balance ist es wichtig, Pausen und Freizeit sinnvoll zu planen und effektiv zu nutzen.
Viele Arbeitnehmer machen häufig Überstunden. Dadurch kann ein Teufelskreis entstehen: Die Betroffenen arbeiten länger, haben dadurch weniger Freizeit, können sich schlechter regenerieren – und sind in der Folge weniger leistungsfähig. Sie haben weniger Zeit für Bewegung, Wellness und Schlaf und brauchen im Gegenzug im Job häufig länger. Dabei werden die gesetzlichen Ruhezeiten zwar meist eingehalten, sie sind aber nur als Minimum dessen zu verstehen, was für die Erholung nach der Arbeit nötig ist.
Wenn du es schaffst, deinen Tag im Job effektiv zu nutzen, werden Überstunden unwahrscheinlicher – ein angemessenes Arbeitspensum vorausgesetzt. Ein gutes Zeitmanagement ist dafür unerlässlich. Organisiere dich, plane deine Aufgaben und setze Prioritäten. Auch Methoden wie die Pomodoro-Technik oder Timeboxing können hilfreich sein, um die maximale Arbeitszeit pro Tag gering zu halten.
Im Job ist es außerdem wichtig, dass du genügend Pausen machst. So wird der Stress bei der Arbeit nicht zu viel. Ab wie viel Stunden ist eine Pause sinnvoll? Gesetzliche Vorschrift ist sie ab sechs Stunden Arbeit, allerdings ist das etwas irreführend, denn: Wohl niemand kann sich so lange konzentrieren und maximal leistungsfähig im Job sein. Besser ist es, häufigere Pausen zu machen. Daran zu sparen, ist kontraproduktiv: Wenn du geistig nicht mehr so fit bist, dauert alles länger.
Entscheidend ist aber nicht nur, wie oft und wie lange du Pausen machst, sondern auch, wie du sie nutzt. Besonders lohnenswert ist es, wenn du vom Schreibtisch (oder einem anderen Arbeitsplatz) wegkommst. Mache einen kurzen Spaziergang oder bereite dir einen Tee zu und plaudere mit Kollegen. Auch Gymnastik, eine kurze Meditation oder ein paar Minuten mit einer guten Lektüre können dir helfen, dich zu entspannen.
Was, wenn der Arbeitgeber sich nicht an die gesetzliche Ruhezeit hält?
Immer wieder kommt es vor, dass die vorgeschriebenen 11 Stunden Ruhezeit nicht eingehalten werden. Was, wenn der Arbeitgeber es mit gesetzlichen Vorschriften nicht so genau nimmt? Dann verstößt er gegen das geltende Recht – so wäre etwa nach dem Arbeitszeitgesetz eine Ruhezeit von 9 Stunden nicht erlaubt.
In solchen Fällen ist es wichtig, das Gespräch zu suchen, statt den Anweisungen des Arbeitgebers einfach Folge zu leisten. Darin kannst du freundlich, aber bestimmt Grenzen setzen – und den Vorgesetzten notfalls an dein Recht auf Ruhezeit erinnern.
Wenn der Arbeitgeber sich davon unbeeindruckt zeigt, kann der Betriebsrat vermitteln. Auch die Personalabteilung ist ein möglicher Ansprechpartner. Denke daran: Die gesetzliche Ruhezeit ist kein verzichtbarer Luxus für Arbeitnehmer, sondern eine rechtliche Verpflichtung für Unternehmen. Arbeitgebern, die sich nicht daran halten, drohen hohe Geldstrafen, mitunter müssen sie auch strafrechtliche Folgen befürchten.
Du kannst dich bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber auch an eine Gewerkschaft oder einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden und dich dort zum besten Vorgehen beraten lassen.
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