AllgemeinHonorarkraft – Arbeiten auf Honorarbasis

Honorarkraft – Arbeiten auf Honorarbasis

Honorarkräfte sind nicht festangestellt, sondern arbeiten auf selbstständiger Basis mit Auftraggebern für bestimmte Projekte zusammen. Dafür erhalten sie kein Festgehalt, sondern werden nach Zeit oder Aufwand bezahlt. In diesem Artikel erfährst du, wie Tätigkeiten auf Honorarbasis geregelt sind, wie viel Honorarkräfte verdienen können und wie man ein angemessenes Honorar aushandeln kann.

Bedeutung: Was ist eine Honorarkraft?

Was genau ist gemeint, wenn man von einer Honorarkraft spricht? Honorarkräfte sind selbstständige Personen, die für einen Kunden – den Auftraggeber – tätig sind. Je nachdem, in welchem Bereich sie arbeiten, werden sie auch als Freelancer oder freie Mitarbeiter bezeichnet. Sie sind nicht fest in die Organisation im Unternehmen eingegliedert, sondern werden nur bei Bedarf beauftragt.

Honorarkräfte haben in der Regel verschiedene Auftraggeber. Wer nur für einen Auftraggeber tätig ist, kann sich schnell der Scheinselbstständigkeit verdächtig machen. Das ist für die Honorarkraft, aber auch für den Auftraggeber problematisch: Unternehmen drohen eine automatische nachträgliche Einstellung der Honorarkraft und hohe Nachzahlungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen.

Honorarkräfte werden häufig als Freiberufler bezeichnet, was aber nicht in allen Fällen korrekt ist. Ein Freiberufler ist nicht automatisch eine Honorarkraft und umgekehrt. Eine Honorarkraft kann ein Freiberufler sein, muss das aber nicht. Es kommt auf den Beruf an – als Freiberufler werden nur jene Personen bezeichnet, die einen der freien Berufe ausüben. Dazu zählen unter anderem Journalisten, Dolmetscher, Steuerberater, Notare und Architekten.

Arbeiten auf Honorarbasis: Wo arbeiten Honorarkräfte?

Honorarkräfte können in verschiedensten Bereichen tätig sein. Bereiche, in denen vergleichsweise viele Tätigkeiten auf Honorarbasis abgerechnet werden, sind zum Beispiel Medien, IT, Bildung, Kultur und Kunst. Prinzipiell kann jedoch jedes Unternehmen Bedarf an freien Mitarbeitern auf Honorarbasis haben. In der Regel geht es dabei um Aufträge, die nur hin und wieder benötigt werden. Die Zusammenarbeit mit der Honorarkraft kann jedoch auch regelmäßig und dauerhaft sein, wenn ihre Unterstützung für bestimmte Aufgaben immer wieder erforderlich ist.

Viele Unternehmen setzen zumindest teilweise auf Honorarkräfte, weil sie dabei flexibel bleiben und Sozialversicherungsabgaben sparen können. Es ist für Arbeitgeber oft günstiger, eine Honorarkraft zu beauftragen als einen festangestellten Mitarbeiter einzustellen.

Es gibt viele Honorarkräfte, für die ihre selbstständige Tätigkeit der Haupterwerb ist. Ebenso kann eine Honorarkraft nebenberuflich tätig sein. Sie hat dann einen Nebenjob auf Honorarbasis, ist ansonsten aber festangestellt für einen Arbeitgeber tätig. In diesem Fall nimmt die selbstständige Tätigkeit meist wenig Zeit in Anspruch und wird manchmal nur unregelmäßig ausgeübt. Das kann etwa Künstler betreffen, die hin und wieder am Wochenende für einen Auftritt gebucht werden.

Wichtige Regelungen bei einer Tätigkeit als Honorarkraft

Wenn ein Unternehmen Honorarkräfte beauftragt, geht es dabei kein formelles Arbeitsverhältnis mit diesen Personen ein. Honorarkräfte sind nicht festangestellt, sondern selbstständig. Dadurch sind sie auch nicht in die Organisation im Betrieb eingegliedert: Sie haben zum Beispiel in der Regel keinen eigenen Arbeitsplatz vor Ort, keine E-Mail-Adresse über den Auftraggeber und müssen nicht zu bestimmten Zeiten im Unternehmen sein – es sei denn, man hat sich auf ein bestimmtes Treffen oder bestimmte Anwesenheitszeiten geeinigt.

Honorarkräfte sind gegenüber ihrem Auftraggeber nicht weisungsgebunden. Sie bestimmen weitgehend selbst, wie, wo und wann sie ihre jeweilige Tätigkeit erledigen – natürlich immer in Absprache mit dem Auftraggeber, der schließlich wissen muss, wann er mit einem bestimmten Ergebnis rechnen kann.

Bei einer Zusammenarbeit auf Honorarbasis gibt es keinen Arbeitsvertrag im eigentlichen Sinne. Oft sind die Rahmenbedingungen der Kooperationen aber nichtsdestotrotz vertraglich geregelt. Dazu werden insbesondere Werkverträge oder Dienstverträge genutzt. Ein Zwang, einen solchen Vertrag zu schließen, besteht für Unternehmen und Selbstständige nicht. Es kann sich aber anbieten, die Bedingungen der Zusammenarbeit vertraglich zu regeln, damit es keine Missverständnisse gibt.

Wer überlegt, auf Honorarbasis zu arbeiten, muss sich dafür selbstständig melden. Das erfordert eine Anmeldung beim Finanzamt beziehungsweise dem Gewerbeamt für Gewerbetreibende. Dasselbe gilt beim Arbeiten auf Honorarbasis als Nebenjob: Auch eine Honorartätigkeit in geringem Umfang erfordert eine korrekte Anmeldung. In diesem Fall brauchst du außerdem die Erlaubnis deines Arbeitgebers, die Nebentätigkeit auszuüben. Bedenke, dass du deinem Arbeitgeber durch eine Tätigkeit auf Honorarbasis keine Konkurrenz machen darfst.

Wie wird eine Honorarkraft bezahlt?

Honorarkräfte erhalten nicht wie Festangestellte ein fixes Gehalt, das jeden Monat in selber Höhe auf ihrem Konto landet. Sie bekommen für ihre Arbeit vielmehr ein vorher ausgehandeltes Honorar von Auftraggebern. Abgerechnet wird meist über einen Stunden- oder Tagessatz. Es kann auch ein fixes Honorar für bestimmte Tätigkeiten vereinbart werden.

Die Frage, was eine Honorarkraft als Stundenlohn erhält, interessiert viele Menschen, die über eine Arbeit auf Honorarbasis nachdenken. Diese Frage lässt sich allerdings nicht pauschal beantworten – den einen Stundenlohn für Honorarkräfte gibt es nicht. Welches Honorar möglich ist, hängt von vielen Faktoren ab. Eine wichtige Rolle spielen etwa die branchenüblichen Honorare, aber auch das individuelle Verhandlungsgeschick. Mitunter müssen sich Honorarkräfte auch an eine gesetzliche Honorarordnung halten, wie es etwa bei Architekten der Fall ist.

Wie das Gehalt von Arbeitnehmern muss ein Honorar noch versteuert werden. Honorarkräfte müssen in der Regel Einkommenssteuer zahlen, zumindest, wenn ihre Einnahmen den Grundfreibetrag übersteigen. Außerdem muss eine Honorarkraft Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen, wenn sie nicht die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt. Für Gewerbetreibende kommt noch die Gewerbesteuer hinzu.

Arbeiten auf Honorarbasis: Was ist mit Steuern & Co?

Anders als bei Festangestellten zahlen Unternehmen für Honorarkräfte keine Sozialversicherungsabgaben. Das müssen die Honorarkräfte selbst übernehmen, und zwar in den meisten Fällen in voller Höhe.

Der Abschluss einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung ist in jedem Fall zwingend. Für Journalisten, Künstler und Publizisten ist eine Pflichtversicherung in der Künstlersozialkasse (KSK) vorgesehen, wobei Hinweise auf eine mögliche Scheinselbstständigkeit die Aufnahme stark erschweren können. Wer in der KSK pflichtversichert ist, zahlt nur die Hälfte der Krankenversicherungs-, Pflegeversicherungs- und Rentenversicherungsbeiträge – so wie Arbeitnehmer auch.

Honorarkräfte müssen sich auch um die Altersvorsorge selbst kümmern. In manchen Fällen sind sie zur Vorsorge über die gesetzliche Rentenversicherung verpflichtet, oft jedoch nicht. Sie können dann selbst entscheiden, ob und wie sie für das Alter vorsorgen.

Muss ausnahmslos jede Honorarkraft Steuern und Sozialversicherungsabgaben zahlen? Nein. Abgesehen von der Steuerfreiheit beim Unterschreiten des Grundfreibetrags ist auch eine Tätigkeit auf Honorarbasis in geringem Umfang unter Umständen steuerfrei. Das gilt dann, wenn eine nebenberufliche Honorartätigkeit pro Woche im Schnitt weniger als sechs Stunden umfasst. In diesem Fall fallen keine Sozialversicherungsbeiträge oder Steuern an. Zudem gibt es für bestimmte Tätigkeiten einen Freibetrag. Das betrifft etwa Übungsleiter, Erzieher, Nachhilfelehrer und Trainer, die erst Steuern zahlen müssen, wenn sie mehr als 3.000 Euro im Jahr als Honorarkraft einnehmen. Ansonsten ist ihre Arbeit als Honorarkraft steuerfrei.

Job auf Honorarbasis: Tipps für das Aushandeln des Honorars

Egal, ob du als Selbstständiger im Haupterwerb loslegen möchtest oder es dir ums Arbeiten auf Honorarbasis als Nebenjob geht: Ein wichtiger Aspekt einer Arbeit als Honorarkraft ist das Verhandeln des Honorars. Wer hier geschickt vorgeht, kann mit seiner Tätigkeit auf Honorarbasis deutlich mehr verdienen. In den meisten Fällen ist das Honorar Verhandlungssache. Lediglich in manchen Fällen – etwa bei den schon erwähnten Architekten – ist eine Honorarordnung vorgegeben, von der nicht abgewichen werden darf.

Wie geht man am besten vor, wenn man sein Honorar verhandelt? Vor solchen Gesprächen solltest du dir gut überlegt haben, welches Honorar angemessen wäre. Dabei sollten verschiedene Faktoren in deine Kalkulationen einfließen. Entscheidend ist einerseits, welche Honorare in der jeweiligen Branche für die jeweilige Tätigkeit üblich sind. Anders gesagt: Als Anwalt kannst du naturgemäß mehr verdienen als ein Content-Schreiber für Firmenwebseiten.

Eine Rolle spielt andererseits auch, inwieweit du ein Experte auf deinem Gebiet bist. Dabei kommt es auch auf deine Erfahrung an: Wer schon lange dabei ist, kann mehr verlangen als ein Neuling. Nicht zuletzt macht auch der Aufwand bei einem Projekt einen Unterschied. Wenn nicht nach Zeit abgerechnet, sondern mit fixen Preisen gearbeitet wird, spielt der Aufwand die entscheidende Rolle.

Warum du dein Honorar nicht zu niedrig kalkulieren solltest

Letztlich kommt es auf Angebot und Nachfrage an. Vor Honorarverhandlungen solltest du in jedem Fall wissen, welches Spektrum in deinem Bereich üblich ist. Wenn du ein Honorar verlangst, das im höheren Bereich dieses Spektrums angesiedelt ist, sollte das für den Auftraggeber nachvollziehbar sein – zum Beispiel durch deine Expertise und Erfahrung.

Lasse dich nicht vorschnell auf ein Angebot ein. Viele Neulinge machen den Fehler, ein zu niedriges Honorar zu akzeptieren. Sie sehen nicht, dass ihr Honorar nicht nur den reinen Zeitaufwand abdecken muss, sondern auch ihre Ausgaben – Steuern, Versicherungen, Kosten für die Lebenshaltung und gegebenenfalls Miete für ein Büro. Auch Dinge wie Urlaubstage solltest du einberechnen, wenn du dir über deine Honorarvorstellungen Gedanken machst. Nachträglich ein höheres Honorar auszuhandeln ist oft schwierig bis unmöglich, was dich allerdings nicht daran hindern sollte, es im Fall einer längerfristigen oder wiederholten Zusammenarbeit von Zeit zu Zeit zu versuchen. Mehr als Nein kann der Auftraggeber nicht sagen.

Bei den Verhandlungen mit einem Auftraggeber solltest du selbstbewusst, aber nicht unverschämt auftreten. Je besser du deine Honorarvorstellungen begründen kannst, desto eher lässt sich ein Auftraggeber darauf ein. Mit manchen Auftraggebern wirst du keine Übereinkunft treffen können. Wenn deren Angebot weit unter deinen Vorstellungen liegt, sollte sich eine Zusammenarbeit verbieten – es sei denn, du fängst wirklich gerade erst an und nutzt die Kooperation für eine Übergangszeit. In solchen Umständen kann ein deutlich zu geringes Honorar besser sein als gar kein Honorar, auch wenn es keine dauerhafte Lösung ist.

Bildnachweis: shurkin_son / Shutterstock.com

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