AllgemeinBürgergeld 2024: Höhe, Anspruch & Voraussetzungen

Bürgergeld 2024: Höhe, Anspruch & Voraussetzungen

Anfang des Jahres 2023 hat das neue Bürgergeld das ehemalige Arbeitslosengeld II („Hartz 4“) ersetzt. Hier erfährst du alles, was du rund um die staatliche Unterstützungsleistung wissen musst, darunter: Wer hat Anspruch auf Bürgergeld? Wie ist beim Bürgergeld die Höhe? Und was muss man tun, um die Leistung zu beantragen?

Von „Hartz IV“ zum Bürgergeld

Die Bundesregierung hat am 16. Dezember 2022 die Einführung eines neuen Bürgergelds für 2023 beschlossen. Genaueres regelt das Bürgergeld-Gesetz (in voller Länge „Zwölftes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes“). Das Bürgergeld-Gesetz hat die Hartz-IV-Regelungen abgelöst und ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft. Damit wurde die Grundsicherung für Arbeitsuchende, die zuvor als Arbeitslosengeld II beziehungsweise Hartz IV bekannt war, in Bürgergeld umbenannt.

Mit dem neuen Bürgergeld gingen einige Veränderungen einher. Das betrifft unter anderem Unterschiede bei der Schonfrist, was die Anrechnung von Vermögen angeht. Außerdem ist der Regelbedarf beim Bürgergeld höher als es bei Hartz IV der Fall war. Sanktionen sind nach wie vor möglich; sie dürfen höchstens 30 Prozent des Regelbedarfs ausmachen. Derzeit plant die Bundesregierung jedoch schärfere Sanktionen für Bürgergeld-Beziehende. Bis zum Jahr 2019 waren beim Arbeitslosengeld II Sanktionen von bis zu 100 Prozent des Regelbedarfs denkbar, bis das Bundesverfassungsgericht diese Praxis verboten hat.

Weitere Neuerungen beim Bürgergeld betreffen unter anderem die Größe der Unterkunft, hier gibt es jetzt eine Schonfrist. Zudem hat eine Vermittlung von arbeitsuchenden Personen in ein neues Arbeitsverhältnis nicht mehr zwingend Vorrang – es kann auch eine Aus- oder Weiterbildung priorisiert werden.

Das Bürgergeld geht mit höheren Freibeträgen und mehr Hinzuverdienstmöglichkeiten beim Einkommen einher. Außerdem sind spezielle Förderungen vorgesehen: Wer an nicht abschlussbezogenen Weiterbildungen mindestens acht Wochen lang teilnimmt, kann einen Bonus von 75 Euro im Monat dafür erhalten. Ein Weiterbildungsgeld von 150 Euro monatlich gibt es für Arbeitsuchende, die an Weiterbildungen teilnehmen, die einen Abschluss zum Ziel haben. 

Bürgergeld: Höhe der Unterstützungsleistung

Wie viel Geld gibt es vom Staat, wenn Anspruch auf Bürgergeld besteht? Das kommt darauf an, in welche Regelbedarf-Stufe jemand fällt. Die Bezugspersonen werden in die folgenden Gruppen eingeteilt:

  • alleinstehende Personen
  • Partner in einer Ehe oder Lebensgemeinschaft
  • Volljährige, die in einer stationären Einrichtung leben, und nicht erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren, die im Haushalt der Eltern leben
  • Kinder zwischen 14 und 17 Jahren
  • Kinder zwischen sechs und 13 Jahren
  • Kinder bis fünf Jahre

Wie viel Geld du bekommen könntest, kannst du mit einem Bürgergeld-Rechner in wenigen Minuten ausrechnen. Die Beträge werden regelmäßig angepasst; meist gibt es jedes Jahr etwas mehr Geld vom Staat.

Bürgergeld 2024: So hoch ist der Regelbedarf

2024 wurden die Regelsätze beim Bürgergeld angehoben. Seit dem 1. Januar 2024 gelten die folgenden Beträge:

  • alleinstehende Personen: 563 Euro pro Monat (+ 61 Euro)
  • Partner in einer Ehe oder Lebensgemeinschaft: 506 Euro pro Monat (+ 55 Euro)
  • Volljährige, die in einer stationären Einrichtung leben, und nicht erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren, die im Haushalt der Eltern leben: 451 Euro pro Monat (+ 49 Euro)
  • Kinder zwischen 14 und 17 Jahren: 471 Euro pro Monat (+ 51 Euro)
  • Kinder zwischen sechs und 13 Jahren: 390 Euro pro Monat (+ 42 Euro)
  • Kinder bis fünf Jahre: 357 Euro pro Monat (+ 39 Euro)

Der Regelsatz soll verschiedene Kategorien von Lebenshaltungskosten abdecken. Dabei entfällt der größte Teil auf Nahrung, Getränke und Tabakwaren, nämlich knapp 35 Prozent. Beim Regelsatz für alleinstehende Personen macht das rund 195 Euro monatlich aus. Hinzu kommen unter anderem Beträge für Freizeit, Unterhaltung und Kultur, Bekleidung und Schuhe, Verkehr, Telekommunikation, Bildung und Gesundheitspflege.

Anspruch & Voraussetzungen beim Bürgergeld

Wer hat Anspruch auf Bürgergeld? Grundsätzlich kann Bürgergeld beantragt werden, wenn kein Anspruch auf das reguläre Arbeitslosengeld besteht. Das betrifft zum Beispiel Personen, die schon länger arbeitslos sind, oder Menschen, deren letzte Beschäftigung für einen Anspruch auf Bürgergeld nicht ausreicht.

Ein Anspruch auf Bürgergeld kann bestehen, wenn jemand erwerbsfähig und leistungsberechtigt ist, weil er

  • mindestens 15 Jahre alt ist und die Altersgrenze für die Altersrente noch nicht erreicht hat
  • in Deutschland wohnt und dort seinen Lebensmittelpunkt hat
  • pro Tag mindestens drei Stunden arbeiten kann
  • hilfebedürftig ist
  • mit einer erwerbsfähigen, leistungsberechtigten Person in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenlebt

Bürgergeld beantragen: So geht’s

Bürgergeld kann nur erhalten, wer es beantragt hat. Dabei solltest du dir nicht zu viel Zeit lassen: Grundsätzlich wird Bürgergeld erst ab dem Tag der Antragstellung gezahlt, gegebenenfalls auch für den ganzen Monat. Ansonsten ist eine rückwirkende Beantragung nicht möglich.

Wenn du Bürgergeld beantragen möchtest, musst du dich an das zuständige Jobcenter wenden. Informationen zur Antragstellung findest du auch online auf der Webseite des Jobcenters. Du kannst das Bürgergeld für dich allein beantragen oder, wenn du in einer Bedarfsgemeinschaft lebst, für alle zugehörigen Personen. Grundsätzlich kannst du den Antrag auf Bürgergeld persönlich vor Ort stellen, aber auch online, schriftlich und auch am Telefon. Dabei gilt: Ein formloser Antrag, etwa per Telefon, reicht zunächst aus. Den schriftlichen Antrag in Form des ausgefüllten Antragsformulars brauchst du aber trotzdem. Dabei solltest du dich vorab informieren, welche Angaben und Nachweise von dir verlangt werden.

Unterlagen und Nachweise für den Antrag auf Bürgergeld

Das betrifft unter anderem die folgenden Aspekte:

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung oder Aufenthaltstitel
  • Nachweise über Einkünfte und Vermögen, zum Beispiel in Form von Kontoauszügen der letzten drei Monate, Lohnbescheinigungen, Bescheinigungen über Geldeingänge etwa von Renten oder Kindergeld
  • Nachweise für Wohnung und Heizung, etwa über den Mietvertrag, die Heizkostenabrechnung, die Nebenkostenabrechnung
  • Nachweise über laufende Ausgaben
  • soweit zutreffend: frühere Bewilligungsbescheide von einem anderen Jobcenter
  • nach einer Kündigung: Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben oder Aufhebungsvertrag, Arbeitsbescheinigung durch den Arbeitgeber

Wenn du deinen Antrag beim Jobcenter eingereicht hast, wird dein Anspruch geprüft und die Höhe deines Bürgergelds berechnet. Wenn die Sachbearbeiter deinen Antrag bearbeitet haben, erhältst du eine schriftliche Rückmeldung, in der dir die Entscheidung des Amts mitgeteilt wird. Wichtig: Wenn Bürgergeld bewilligt wurde, gilt das für einen bestimmten Zeitraum. Wenn du danach weiterhin Bürgergeld erhalten möchtest, musst du rechtzeitig einen Folgeantrag stellen.

Bürgergeld online beantragen: Wann kommt es infrage?

Bürgergeld kann grundsätzlich auch online beantragt werden, was dir viel Papierkram ersparen kann. Allerdings brauchst du dafür einen Personalausweis mit Online-Funktion. Wenn diese Funktion bei dir nicht freigeschaltet ist, melde dich im zuständigen Jobcenter, um dich dort zu registrieren.

Wenn du die Online-Services des Jobcenters nutzen kannst, musst du dir noch ein Benutzerkonto auf der Webseite der Agentur für Arbeit anlegen. Nun kannst du das Antragsformular für das Bürgergeld online ausfüllen und die nötigen Unterlagen und Nachweise digital hochladen.

Bildnachweis: M. Schuppich / Shutterstock.com

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