AllgemeinKrankenkasse wechseln: Das ist zu beachten

Krankenkasse wechseln: Das ist zu beachten

Es kann sich lohnen, die Krankenversicherung zu wechseln. Unter welchen Voraussetzungen das möglich ist, wann ein Sonderkündigungsrecht gegeben sein kann und wie du den Krankenkassenwechsel in die Wege leitest, darum geht es in diesem Artikel. Außerdem erfährst du, wie man von einer privaten in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln kann – und umgekehrt.

Krankenkasse wechseln: Darum kann es sich lohnen

Jeder Mensch in Deutschland muss krankenversichert sein – entweder selbst oder über Angehörige in einer Familienversicherung. Die Wahl der Krankenversicherung treffen die Versicherten dabei selbst. Zur Wahl stehen mehr als 100 gesetzliche Krankenversicherungen, hinzu kommt eine Vielzahl an privaten Krankenkassen für diejenigen, die die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung haben.

Viele Menschen halten der Krankenkasse die Treue, bei der sie schon seit Ewigkeiten sind – oft ist es dieselbe Krankenversicherung, bei der sie schon über ihre Eltern versichert waren. Dabei kann sich ein Krankenkassenwechsel durchaus lohnen. Woanders bekommst du womöglich dieselben Leistungen für einen geringeren Mitgliedsbeitrag. Oder dir steht nach einem Wechsel der Krankenkasse ein größeres Leistungsspektrum offen.

Die Krankenkasse zu wechseln kann auch bedeuten, von einer privaten Krankenversicherung zurück zu einer gesetzlichen Krankenkasse zu wechseln. Oder aber die gesetzliche Krankenkasse zu verlassen und sich privat zu versichern. In solchen Fällen sind es meist finanzielle Überlegungen, die den Krankenkassenwechsel bedingen.

Wer kann die Krankenversicherung wechseln und wann ist ein Sonderkündigungsrecht gegeben?

Wer die Krankenkasse wechseln möchte, sollte einige Dinge beachten. So kann nicht jeder zu jeder Zeit überhaupt die Krankenversicherung wechseln. In der Regel muss zum Beispiel zunächst eine Bindungsfrist erfüllt sein, die mindestens zwölf Monate dauert. Je nach Tarif kann die Bindungsfrist auch länger sein – bis zu drei Jahre können vereinbart sein. Im Zweifel schaust du am besten in deinem Vertrag nach oder erkundigst dich direkt bei der Krankenversicherung, wann ein Wechsel möglich ist. 

Abgesehen von der Bindungsfrist musst du auch die Kündigungsfrist der Krankenkasse beachten, wenn du die Krankenversicherung wechseln möchtest. Es kann in bestimmten Situationen jedoch ein Sonderkündigungsrecht bestehen, durch das die Kündigungsfrist und/oder die Bindungsfrist entfallen kann.

Die Bindungsfrist, nicht aber die Kündigungsfrist entfällt, wenn die Krankenkasse erstmalig einen Zusatzbeitrag einführt oder wenn ein bestehender Zusatzbeitrag erhöht wird. Dasselbe gilt, wenn du bisher freiwillig gesetzlich versichert warst und nun in eine private Krankenversicherung wechseln möchtest.

Sonderkündigungsrecht beim Krankenkassenwechsel: In diesen Situationen kannst du es nutzen

In den folgenden Fällen musst du dich weder an die Bindungsfrist halten noch eine Kündigungsfrist einhalten, wenn du die Krankenversicherung wechseln möchtest:

  • wenn du den Arbeitgeber wechselst: Seit dem 1. Januar 2021 kannst du bei einem Arbeitgeberwechsel die Krankenversicherung wechseln (nur möglich innerhalb der ersten 14 Tage des neuen Arbeitsverhältnisses)
  • wenn dein Gehalt unter die Versicherungspflichtgrenze fällt und du dich gesetzlich krankenversichern musst
  • wenn dein Gehalt die Versicherungspflichtgrenze übersteigt und du dich privat versichern möchtest
  • wenn du arbeitslos wirst
  • wenn du in Rente gehst
  • wenn du ein Studium beginnst oder eine Ausbildung anfängst
  • wenn du dich selbstständig machst
  • wenn du nach einer Selbstständigkeit wieder in ein Angestelltenverhältnis wechselst
  • wenn du familienversichert warst, dich jetzt aber selbst versichern musst

Krankenkassenwechsel: So geht’s

Du möchtest die Krankenkasse wechseln – wie geht man dazu vor? Zunächst einmal ist wichtig, dass die Voraussetzungen für einen Krankenkassenwechsel erfüllt sind. Du musst die Bindungsfrist beachten und die Kündigungsfrist der Krankenkasse einhalten, wenn kein Sonderkündigungsrecht besteht. Beim Krankenkasse-Wechseln liegt die Frist in der Regel bei zwei Monaten zum Monatsende für gesetzlich Versicherte. Dabei ist es nicht möglich, bei zwei Krankenversicherung gleichzeitig versichert zu sein. Du musst also keine Überschneidungen befürchten, wenn du die Krankenversicherung wechselst.

Früher mussten sich Versicherte selbst um den Wechsel der Krankenkasse kümmern. Inzwischen ist das Verfahren für Versicherte vereinfacht. Seit dem 1. Januar 2021 gilt: Um die Krankenkasse zu wechseln, stellst du einen Antrag auf Aufnahme bei der Krankenversicherung deiner Wahl. Die neue Versicherung teilt dann deiner bisherigen Krankenkasse mit, dass du wechselst. Oft lässt sich das mit wenigen Mausklicks online erledigen.

Sofern du von einer gesetzlichen zu einer gesetzlichen Krankenkasse wechselst, hast du die freie Wahl: Keine gesetzliche Krankenversicherung darf dich ablehnen, etwa aufgrund eines höheren Alters oder Vorerkrankungen. Wenn der Krankenkassenwechsel erfolgt ist, vergiss nicht, deinen Arbeitgeber zu informieren, gegebenenfalls auch die Agentur für Arbeit und Rentenversicherungsträger.

So kannst du deine private Krankenversicherung wechseln

Vielleicht bist du nicht gesetzlich, sondern privat krankenversichert. Wie kann man dann die Krankenkasse wechseln? Bei privaten Krankenversicherungen gibt es wie bei gesetzlichen Krankenkassen häufig Mindestversicherungszeiten. Diese müssen erfüllt sein, bevor du wechseln kannst. Außerdem musst du die Kündigungsfrist der jeweiligen Krankenversicherung beachten. Die übliche Kündigungsfrist bei privaten Krankenkassen beträgt drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. Das Versicherungsjahr kann, muss aber nicht identisch mit dem Kalenderjahr sein. Auch bei privaten Krankenversicherungen kann ein Sonderkündigungsrecht gegeben sein, zum Beispiel bei Beitragserhöhungen.

Die andere Frage ist, ob sich ein Wechsel zu einer anderen privaten Krankenkasse überhaupt lohnt. In der Regel ist das nicht der Fall. Bei einem Krankenkassenwechsel gehen deine Rückstellungen fürs Alter, die du durch deine Einzahlungen aufgebaut hast, teilweise oder sogar komplett verloren. Außerdem kommt eine neue Gesundheitsprüfung auf dich zu. Dadurch verlierst du womöglich viel Geld und deine neue Versicherung wird wesentlich teurer.

Als Alternative zu einem Krankenkassenwechsel kann es eine Option sein, den Tarif (und nicht die Krankenkasse) zu wechseln, damit es günstiger wird. Dabei kann ja nach Tarif eine neue Gesundheitsprüfung vorgesehen sein, von der du dich aber nicht abschrecken lassen solltest. Es müssen aber nicht erneut Wartezeiten erfüllt werden und es darf auch keine Risikozuschläge geben. Eine andere Lösung kann darin bestehen, im bestehenden Tarif den Selbstbehalt zu erhöhen. Ob sich das lohnt, solltest du aber gut überlegen. Es ist oft nicht möglich, den Selbstbehalt später wieder zu verringern.

Wer kann zu einer privaten Krankenversicherung wechseln?

Privat krankenversichert zu sein ist besonders für viele jüngere Menschen attraktiv. Im Bereich der privaten Krankenversicherungen (PKV) hängt der Beitrag vom Alter, dem Gesundheitszustand und den gesundheitlichen Risiken ab. Für jüngere Versicherte heißt das: niedrigere Beiträge. Doch nicht jeder kann überhaupt von der gesetzlichen in eine private Krankenversicherung wechseln.

Möglich ist ein solcher Wechsel einerseits für bestimmte Personengruppen:

  • Beamte
  • Selbstständige (es sei denn, es besteht eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung, etwa bei einer Versicherung über die Künstlersozialkasse bei Künstlern und Publizisten)
  • Studenten können sich zu Beginn ihres Studiums für eine private Krankenversicherung entscheiden. Wenn sie nach dem Studium einen Job annehmen, können sie wählen, ob sie zurück zur gesetzlichen Krankenversicherung wechseln möchten. Machen sie sich allerdings nach dem Studium selbstständig, müssen sie sich weiterhin privat krankenversichern

Gutverdiener können sich privat versichern

Andererseits kommt es darauf an, welches Einkommen jemand hat. Relevant ist, ob die Versicherungspflichtgrenze überschritten wird. Sie liegt im Jahr 2024 bei 69.300 Euro im Jahr oder monatlich 5.775 Euro brutto. Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden dabei berücksichtigt. Wenn jemand die Versicherungspflichtgrenze überschreitet, endet seine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung mit Ablauf des Jahres, in dem sein Gehalt erstmals höher ist. Das gilt jedoch nur, wenn das Gehalt auch den Grenzwert des folgenden Jahres überschreitet.

Ob du in die private Krankenversicherung wechseln möchtest, solltest du dir gut überlegen. Zu Beginn sind die Beiträge von privaten Krankenkassen zwar oft günstig. Im Laufe des Lebens können sie sich aber verdreifachen. Wie teuer es wird, hängt vom gewählten Tarif ab, vom Alter, dem Gesundheitszustand und individuellen Risiken, die sich etwa durch den Beruf ergeben. Es ist wichtig, bei entsprechenden Überlegungen langfristig zu denken. Grundsätzlich gilt: Je älter du beim Krankenkassenwechsel bist, desto höher sind die Beiträge, und zwar insgesamt. Deshalb ist es am besten, wenn jemand beim Wechsel in die private Krankenversicherung höchstens 40, besser noch maximal 35 Jahre alt ist.

Wechsel von privater in gesetzliche Krankenversicherung: Geht das?

Private Krankenversicherungen sind anfangs oft vergleichsweise günstig – dann, wenn die Versicherten noch jung und gesund sind. Der Beitrag erhöht sich aber regelmäßig. Oft steigt er jedes Jahr um zehn Prozent oder mehr. Dann kommt bei vielen der Wunsch auf, zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Von privater in gesetzliche Krankenversicherung wechseln – ist das möglich? Nicht grundsätzlich, wobei die Möglichkeit in bestimmten Situationen gegeben sein kann.

Es kann zum Beispiel sein, dass dein Gehalt die Versicherungspflichtgrenze unterschreitet oder du arbeitslos wirst. Dann ist ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung nicht nur möglich, sondern Pflicht – vorausgesetzt, du bist unter 55 Jahre alt. Wer angestellt und unter 55 Jahre alt ist, kann ansonsten nur zu einer gesetzlichen Krankenkasse wechseln, wenn sein Einkommen einen bestimmten Grenzwert nicht überschreitet. Im Jahr 2024 sind das 69.300 Euro im Jahr. Für Personen, die schon am 31. Dezember 2002 als Arbeitnehmer privat versichert waren, gilt abweichend eine Obergrenze von 62.100 Euro pro Jahr.

Selbstständige können in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren, wenn sie ein Arbeitsverhältnis eingehen und ihre Selbstständigkeit dadurch aufgeben oder nur noch nebenher und damit nicht mehr hauptberuflich selbstständig tätig sind.

Zurück zur gesetzlichen Krankenversicherung: Familienversicherung oder Versicherung im Ausland

Ein Wechsel von einer privaten in eine gesetzliche Krankenversicherung kommt auch infrage, wenn jemand sich familienversichern kann. Dafür darf das Einkommen allerdings bestimmte Obergrenzen nicht überschreiten, so dass diese Option praktisch nur besteht, wenn jemand sehr wenig verdient. Die allgemeine Einkommensgrenze liegt bei einem Siebtel der geltenden monatlichen Bezugsgröße in der Sozialversicherung. Personen mit geringfügiger Beschäftigung (Minijob) können sich ebenfalls familienversichern.

Außerdem gibt es einen etwas umständlichen Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung, der über das Ausland führt. Wer ins EU-Ausland zieht und sich im jeweiligen Land gesetzlich versichert, kann bei der Rückkehr nach Deutschland die Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse nachweisen, um in Deutschland zur gesetzlichen Krankenversicherung zurückzukehren. Es besteht dann keine Altersgrenze.

Wenn kein Wechsel von der privaten in eine gesetzliche Krankenkasse möglich ist, solltest du prüfen, ob ein Tarifwechsel eine Lösung sein kann. Wenn du deinen Leistungsumfang verringerst, zahlst du auch weniger.

Bildnachweis: Dusan Petkovic / Shutterstock.com

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