AllgemeinWohngeld beantragen: Alle Infos auf einen Blick

Wohngeld beantragen: Alle Infos auf einen Blick

Wenn die Haushaltskasse ständig leer ist, kann Wohngeld eine Option sein. Der Staat unterstützt damit einkommensschwache Haushalte bei der Finanzierung von Wohnraum durch einen Zuschuss zu den Wohnkosten. Für wen das infrage kommt und wie man Wohngeld beantragt, erfährst du in diesem Beitrag.

Was ist Wohngeld?

Bei Wohngeld handelt es sich um einen staatlichen Zuschuss zu den Wohnkosten. Die Kommunen unterstützen dabei Haushalte mit geringen Einkommen, um sicherzustellen, dass alle Menschen angemessen und familiengerecht leben können. Diese Unterstützungsleistung gibt es seit dem Jahr 1965. Unterschieden werden zwei grundlegende Formen:

  • Mietzuschuss: Mit dieser Variante des Wohngelds können Menschen unterstützt werden, die zur Miete wohnen
  • Lastenzuschuss: Diese Variante des Wohngelds richtet sich an Eigentümer von Häusern und Wohnungen, wobei sie selbst in der entsprechenden Immobilie leben müssen. Werden die Betroffenen bedürftig und haben Anspruch auf Wohngeld, beteiligt sich der Staat beispielsweise an Kosten der Kredit- und Zinstilgung, Grundsteuer, Instandhaltungskosten, Beiträgen für Versicherungen, Energiekosten und Verwaltungskosten

Wohngeld Voraussetzungen: Wer kann Wohngeld (nicht) beantragen?

Wohngeld steht nicht jedem Menschen zu, sondern es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, um Wohngeld beantragen zu können. Genaueres regelt das Wohngeldgesetz (WoGG), und zwar in § 3 Absatz 1 und 2. Demzufolge hat grundsätzlich jeder Bürger Anspruch auf einen Mietzuschuss oder Lastenzuschuss. Der Mietzuschuss kommt demnach für jede natürliche Person infrage, die Wohnraum gemietet hat und diesen selbst nutzt. Der Lastenzuschuss richtet sich nach dem Wohngeldgesetz an jede natürliche Person, die Eigentum an selbst genutztem Wohnraum hat.

Allerdings gelten Einkommensgrenzen. Wohngeld ist eine Zuschussleistung, die ausschließlich einkommensschwächeren Haushalten zur Verfügung steht, die keine zu hohen Vermögen haben. In der Regel liegt die Obergrenze beim Vermögen bei 60.000 Euro im Jahr bei alleinstehenden Personen. Pro weiteres Mitglied des Haushalts kommen 30.000 Euro jährlich hinzu. Die Betroffenen dürfen außerdem nicht bereits andere Sozialleistungen beziehen, etwa Bürgergeld – hier übernimmt der Staat ohnehin die Miete. Wohngeld kommt außerdem nicht infrage beim Bezug von Sozialgeld, Grundsicherung im Alter, Leistungen nach SGB XIII, Übergangsgeld, Verletztengeld und ähnlichen Leistungen. Das gilt selbst dann, wenn die entsprechende Leistung vorübergehend nicht gezahlt wird, weil die betreffende Person vom Amt mit Sanktionen belegt wurde.

Um wohngeldberechtigt zu sein, muss ein Mindesteinkommen nachgewiesen werden. Es besteht kein Anspruch auf Wohngeld, wenn der Zuschuss weniger als zehn Euro im Monat betragen würde.

Wohngeld Plus als Ausgleich für steigende Energiepreise

Die Energiekosten sind in den vergangenen Monaten stark gestiegen. Das hängt unter anderem mit dem Krieg in der Ukraine und der Corona-Pandemie zusammen. Für Mieter und Immobilienbesitzer bedeuten die gestiegenen Preise höhere Belastungen bei der Finanzierung des Wohnens. Um die Folgen der gestiegenen Energiekosten abzumildern, hat die Bundesregierung beschlossen, mehr Wohngeld an mehr Haushalte auszuzahlen. Das „Wohngeld Plus“ soll besonders einkommensschwache Haushalte entlasten.

Seit Januar 2023 ist ein höherer Zuschuss zu den Wohnkosten durch Wohngeld möglich, und zwar für einen breiteren Personenkreis. Durch die neuen Regelungen können mehr als dreimal so viele Menschen Wohngeld als Lastenzuschuss oder Mietzuschuss erhalten – geschätzt insgesamt rund zwei Millionen Haushalte. Um die höheren Energiekosten abzufedern, werden die Kosten für Heizung und Warmwasser bei der Berechnung der Höhe des Wohngelds berücksichtigt.

Höhe des Wohngelds: Wie viel Geld gibt es?

Wie hoch ist das Wohngeld 2023? Diese Frage ist für alle interessant, die Anspruch auf Wohngeld haben. Pauschal lässt sie sich allerdings nicht beantworten, denn nicht jeder Antragsteller beziehungsweise Haushalt bekommt gleich viel vom Staat. Stattdessen kommt es auf verschiedene Faktoren an:

  • Haushaltsgröße (Anzahl der Personen, die im Haushalt lebt)
  • Einkommen im Haushalt
  • Vermögen im Haushalt
  • Wohnkosten
  • Mietstufe (nach Kommune)

Beim Wohngeld sind Staffelungen in der Höhe vorgesehen, die sich aus der Wohngeldtabelle nach § 12 WoGG ergeben. Welchen Betrag jemand als Mietzuschuss oder Lastenzuschuss bekommen kann, ist abhängig davon, wie viele Personen im Haushalt leben und um welche Mietstufe es sich handelt. 

Die Mietstufe hängt von der Gemeinde oder Stadt oder dem Kreis ab. Sie kann unterdurchschnittlich, durchschnittlich oder überdurchschnittlich sein. Anhand einer Übersicht des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) kann man die Mietstufen der Kreise und Kommunen in Deutschland nachvollziehen. Praktisch führt die Berücksichtigung der Mietstufe bei der Errechnung des Wohngelds dazu, dass Menschen, die in Städten mit hohen Mieten und Immobilienpreisen leben und wenig verdienen, am meisten Wohngeld erhalten.

Es gibt im Internet verschiedene Wohngeldrechner, mit denen du deinen voraussichtlichen Wohngeld-Anspruch errechnen kannst. Nutze dafür einfach einen passenden Mietzuschussrechner oder Lastenzuschussrechner, wenn du dich über die mutmaßliche Höhe des Wohngelds informieren möchtest.

Wohngeldantrag stellen: So geht’s

Wie kann man Wohngeld beantragen? Künftig soll es zwar auch online gehen, wie bei vielen anderen staatlichen Leistungen musst du das Wohngeld allerdings bislang nach wie vor direkt beim zuständigen Amt beantragen. Das ist die Wohngeldstelle deiner Kommune. In kleineren Kommunen, in denen es keine Wohngeldstelle gibt, sind andere Ämter, zum Beispiel das Sozialamt, zuständig.

Bei der zuständigen Stelle in deiner Kommune kannst du den Wohngeldantrag stellen, dich beraten lassen und offene Fragen klären. Um das Wohngeld zu beantragen, brauchst du den entsprechenden Wohngeldantrag, den du ausgefüllt und unterschrieben haben musst. Damit dein Wohngeldantrag bearbeitet werden kann, sind darüber hinaus bestimmte Nachweise erforderlich. Das betrifft insbesondere:

  • einen Nachweis über deine Einkünfte (Verdienstbescheinigung), hierzu gibt es Formulare, die der Arbeitgeber ausfüllen muss
  • Kopie des Mietvertrags
  • Nachweis über Mietzahlungen, etwa in Form von aktuellen Kontoauszügen
  • Meldebescheinigung
  • Kopie des Personalausweises
  • Nachweise über Sozialleistungen, Unterhaltsverpflichtungen oder Untervermietung, soweit relevant

Im Einzelfall können zusätzlich weitere Dokumente nötig sein, damit der Antrag auf Wohngeld vollständig ist. Erkundige dich im Zweifel bei der Wohngeldstelle, welche Unterlagen du deinem Antrag beifügen musst.

Wenn du die Unterlagen bei der zuständigen Stelle eingereicht hast, prüfen die Sachbearbeiter deinen Antrag. Die Bearbeitung kann einige Wochen oder gar Monate dauern. Besonders durch die Umstellung auf Wohngeld Plus kommt es derzeit in vielen Kommunen zu einem Antragsstau. Aber keine Sorge: Wenn dein Wohngeldantrag bewilligt wird, bekommst du das Geld rückwirkend ab dem 1. des Monats, in dem du das Wohngeld beantragt hast.

Für welchen Zeitraum wird Wohngeld bewilligt?

Wohngeld bekommst du frühestens ab dem Zeitpunkt, an dem du den Antrag bei der zuständigen Stelle in deiner Kommune gestellt hast. Bei einer längeren Bearbeitungszeit kann das bedeuten, dass du das Wohngeld gleich für mehrere Monate ausgezahlt bekommst. Eine rückwirkende Beantragung von Wohngeld ist allerdings nicht möglich, selbst wenn dein Anspruch auf Wohngeld schon früher bestanden hätte.

Wenn Wohngeld einmal bewilligt ist, bekommst du es nicht für unbestimmte Zeit, sondern für einen bestimmten Zeitraum. In der Regel sind das zwölf Monate. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums musst du erneut Wohngeld beantragen, wenn du weiterhin Anspruch darauf hast. Das Amt zahlt den Zuschuss also nicht automatisch weiter.

Praktisch heißt das: Wenn das Ende des Bewilligungszeitraums näher rückt, solltest du den Folgeantrag auf Wohngeld frühzeitig stellen. Wenn du das zwei Monate vor Ablauf des entsprechenden Zeitraums tust, bist du auf der sicheren Seite. Das Amt sollte dann genügend Zeit haben, deinen Antrag rechtzeitig zu bearbeiten, so dass es keine Unterbrechungen bei den Wohngeld-Zahlungen vom Staat gibt.

Bildnachweis: Ollyy / Shutterstock.com

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