AllgemeinTrotz Krankschreibung verreisen: Ist Urlaub im Ausland erlaubt?

Trotz Krankschreibung verreisen: Ist Urlaub im Ausland erlaubt?

Es kann passieren, dass man kurz vor dem Urlaub krank wird. Was darf man noch, wenn man vom Arzt krankgeschrieben wurde? Ist ein Urlaub während der Krankschreibung erlaubt – und das auch außerhalb von Deutschland? Hier erfährst du, was du wissen solltest, wenn du während einer Krankschreibung verreisen möchtest.

Krankgeschrieben: Darf man trotzdem in den Urlaub fahren?

Ist Urlaub während einer Krankschreibung erlaubt? Und wie weit darf man wegfahren, wenn man krankgeschrieben ist? Grundsätzlich ist es nicht verboten, trotz einer Krankschreibung Urlaub zu machen. Es kommt aber darauf an, welche Reise konkret geplant ist und was der Grund für die Arbeitsunfähigkeit ist. In vielen Fällen tut ein Urlaub auch bei Krankheit gut: Salzige Meeresluft kann etwa bei Erkältungen und selbst bei Lungenentzündungen sehr hilfreich für die Genesung sein. Ist man wegen psychischer Probleme krankgeschrieben, könnte ein Urlaub helfen, zu entspannen und einen auf andere Gedanken zu bringen.

In anderen Fällen steht der Urlaub der Genesung entgegen. Es wäre zum Beispiel keine gute Idee, mit einer Lungenentzündung einen sehr sportlichen oder aktiven Urlaub machen zu wollen. Oder mit hohem Fieber eine lange, strapaziöse Reise in den Fernurlaub anzutreten. In solchen Fällen kann es sein, dass du einen geplanten Urlaub wegen deiner Krankschreibung absagen musst.

Verreisen während Krankschreibung: Urlaub im Ausland und Krankengeld

Wichtig ist außerdem, wie lange du schon erkrankt beziehungsweise krankgeschrieben bist. Hier ist zwar nicht der Urlaub für sich genommen ein Problem, es kann aber Probleme mit dem Krankengeld geben, wenn jemand ins Ausland verreist. Gemäß § 44 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) ruht der Krankengeld-Anspruch, wenn sich die krankgeschriebene Person im Ausland aufhält. Entscheidend ist aber, ob die Krankenkasse dem Urlaub zugestimmt hat – in diesem Fall zahlt die Versicherung weiterhin Krankengeld.

Nicht zulässig wäre es nach einem Urteil des Bundessozialgerichts, wenn die Krankenversicherung die Zahlung des Krankengelds automatisch einstellen würde, wenn jemand trotz Krankschreibung Urlaub im Ausland macht (Az. B 3 KR 23/18 R). Falls du Krankengeld bekommst und ins Ausland verreisen möchtest, solltest du dich rechtzeitig mit der Krankenkasse in Verbindung setzen.

Was darf man, wenn man krankgeschrieben ist?

Wer vom Arzt krankgeschrieben ist, ist von seiner Arbeitspflicht entbunden. Das heißt allerdings nicht, dass es keine Regeln mehr gäbe, an die sich Arbeitnehmer in solchen Fällen halten müssen. Du kannst während einer Arbeitsunfähigkeit nicht einfach tun und lassen, was du möchtest. Stattdessen musst du Rücksicht auf die Interessen deines Arbeitgebers nehmen. Dieser hat ein berechtigtes Interesse daran, dass du möglichst schnell wieder einsatzfähig bist. Du darfst deshalb während einer Krankschreibung nichts tun, was deine Genesung verzögern könnte.

Das kann zum Beispiel bedeuten, dass du von einem Urlaub besser absiehst. In anderen Fällen ist eine Reise unproblematisch. Was gilt für den Alltag während einer Erkrankung? Darf ich auf einen Geburtstag, wenn ich krankgeschrieben bin? Was ist mit Einkäufen oder sportlichen Aktivitäten im Freien? Auch hier gibt es keine pauschalen Antworten; entscheidend ist, warum du nicht arbeiten kannst. Wenn du wegen Depressionen krankgeschrieben bist, spricht nichts dagegen, auf einen Geburtstag zu gehen. Selbst ein Kneipenbesuch wäre unproblematisch, und natürlich dürftest du auch Sport machen. Wer sich hingegen mit einem Infekt herumschlägt, sollte zurückhaltender sein. Wenn der Körper geschwächt ist, ist Schonung oft wichtig. Kurze Spaziergänge können zwar hilfreich sein, aber du solltest es nicht übertreiben.

In den meisten Fällen weiß der Arbeitgeber nicht, warum ein Mitarbeiter arbeitsunfähig ist – der Grund steht schließlich nicht auf der Krankschreibung. Das kann zu Missverständnissen führen. Gerade in der kalten Jahreszeit nehmen viele Arbeitgeber an, dass kranke Beschäftigte einen grippalen Infekt oder eine ähnliche Erkrankung haben. Wenn diese Mitarbeiter dann bei bestimmten Aktivitäten in der Öffentlichkeit beobachtet werden, kann das Zweifel an ihrer Arbeitsunfähigkeit wecken. Im Zweifel kann es deshalb sinnvoll sein, den Arbeitgeber darüber in Kenntnis zu setzen, was man hat.

Trotz Krankschreibung verreisen: Muss man dem Arbeitgeber Bescheid sagen?

Du bist krankgeschrieben, hast aber einen Urlaub geplant. Musst du dem Arbeitgeber vorab Bescheid sagen, dass du wegfahren wirst? Brauchst du womöglich sogar sein Okay? Nein, grundsätzlich besteht keine Pflicht, dem Arbeitgeber zu sagen, wo du dich aufhältst. Im Sinne der guten Beziehung kann es nichtsdestotrotz sinnvoll sein, dies freiwillig zu tun. Wenn du dir nicht sicher bist, ob eine geplante Reise mit deiner Krankheit vereinbar ist, kann es ebenfalls eine gute Idee sein, mit dem Vorgesetzten kurz Rücksprache zu halten – so bist du auf der sicheren Seite.

Anders verhält es sich, wenn du schon im Ausland bist, wenn du krank wirst. Dann musst du dem Arbeitgeber sehr wohl sagen, wo du dich befindest. Außerdem bist du wie sonst auch dazu verpflichtet, in der vorgesehenen Frist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einzuholen. Entsprechende Atteste von ausländischen Ärzten werden in der Regel problemlos anerkannt. Du kannst natürlich auch auf eine Krankmeldung beim Arbeitgeber verzichten, in diesem Fall kannst du aber deine Urlaubstage nicht retten – mehr darüber erfährst du weiter unten.

Urlaub geplant trotz Krankschreibung? So verhältst du dich richtig

Was du bei Krankheit tun musst und was du tun kannst, sind unterschiedliche Dinge. Nehmen wir an, du bist kurz vor deinem Urlaub krankgeworden und kannst deshalb nicht arbeiten. Nun könntest in eigenem Ermessen entscheiden, ob der Urlaub vor dem Hintergrund deiner Krankheit unproblematisch ist oder ob du besser zuhause bleibst. Oder du sprichst mit deinem Vorgesetzten über deine Pläne.

Dazu bist du zwar nicht verpflichtet, aber wenn du nicht sicher bist, was der Arbeitgeber von deiner Reise halten würde, kann eine Rücksprache sinnvoll sein. Das gilt vor allem dann, wenn das Risiko besteht, dass der Arbeitgeber von deinem Urlaub erfährt – zum Beispiel über Kollegen, die von deinen Plänen wissen, oder weil Dritte dich beobachten könnten. Indem du mit offenen Karten spielst, verhinderst du mögliche negative Konsequenzen wie eine Abmahnung oder gar Kündigung.

Bei Krankschreibung verreisen: Der Arbeitgeber sagt Nein – was droht?

Du fährst in den Urlaub, obwohl dein Arbeitgeber das für keine gute Idee hält. Vielleicht hat dir dein Vorgesetzter sogar explizit gesagt, dass du zuhause bleiben sollst, um dich auszukurieren. Du setzt deine Reisepläne aber trotzdem um – und der Arbeitgeber bekommt davon Wind. Welche Konsequenzen kann das haben? Arbeitsrechtlich haben Arbeitgeber in solchen Fällen verschiedene Möglichkeiten, wobei es auf die Umstände im Einzelfall ankommt.

Der Arbeitgeber kann einen Mitarbeiter dafür abmahnen, dass er in den Urlaub fährt, obwohl das kontraproduktiv für dessen Gesundheit ist. Auch eine Kündigung kann je nach Situation denkbar sein, manchmal auch fristlos. Zulässig war nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts etwa die fristlose Kündigung eines Mitarbeiters, der trotz bereits festgestellter Hirnhautentzündung in den Skiurlaub fuhr (Az. 2 AZR 53/05). Das Gericht sah die Kündigung durch den Arbeitgeber als gerechtfertigt an, weil der Beschäftigte erheblich gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen habe.

Es kommt auch vor, dass Arbeitnehmer eine Krankheit vortäuschen, um die freien Tage für einen Urlaub nutzen zu können. Damit verstoßen sie gegen ihre Pflichten gemäß Arbeitsvertrag, außerdem machen sie sich strafbar – in juristischer Sicht handelt es sich dabei um Betrug. Das kann zu einer fristlosen Kündigung führen.

Im Urlaub krank geworden: Was ist mit den Urlaubstagen?

Manchmal sind Arbeitnehmer gerade im Urlaub, da stellen sich die ersten Krankheitsanzeichen ein. Anders als manche denken sind die Urlaubstage in solchen Fällen aber nicht einfach dahin – du kannst sie mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung retten. Während einer Krankschreibung handelt es sich dann nicht mehr um Urlaubstage, denn der Sinn eines Urlaubs besteht in der Erholung. Das ist während einer Krankheit nicht gegeben – dafür müssten sich die Betroffenen erstmal auskurieren. Nach § 9 des Bundesurlaubsgesetzes bleiben die betreffenden Urlaubstage erhalten; sie können später nachgeholt werden.

Das setzt voraus, dass du fristgerecht eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arbeitgeber einreichst, und zwar auch dann, wenn du im Ausland bist. Es reicht nicht, den Arbeitgeber nachträglich über die Krankheit zu informieren. Falls du gerade Urlaub im Ausland machst, musst du dem Arbeitgeber auch deine Anschrift vor Ort mitteilen.

Bildnachweis: Nicoleta Ionescu / Shutterstock.com

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