AllgemeinSuspendiert: Was bedeutet das & wann droht die Suspendierung?

Suspendiert: Was bedeutet das & wann droht die Suspendierung?

Wenn ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer suspendiert, kann das eine vorsorgliche Maßnahme sein, weil schwere Vorwürfe gegen den Beschäftigten im Raum stehen. Ebenso kann es sich bei einer Freistellung aber auch um eine alltägliche Angelegenheit handeln. Was eine Suspendierung genau ist, welche Gründe es dafür geben kann und welche Folgen sie hat – hier erfährst du alles, was du darüber wissen musst.

Suspendiert: Was bedeutet das?

Aus einem Arbeitsverhältnis ergeben sich für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Rechte und Pflichten. Die Hauptflicht des Arbeitnehmers besteht darin, die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen. Dafür erhält er im Gegenzug sein Gehalt oder seinen Lohn vom Arbeitgeber. Kommt es jedoch zu einer Suspendierung, ist der Arbeitnehmer von seiner Hauptpflicht entbunden: Er muss nicht mehr bei der Arbeit erscheinen, außerdem ist er – ganz oder teilweise – von seinen Rechten und Pflichten befreit.

Bei einer Suspendierung stellt der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter frei, zahlt ihm aber meist weiterhin das übliche Gehalt. Währenddessen wird das Arbeitsverhältnis vorübergehend ausgesetzt. Man spricht auch von einer Freistellung oder Beurlaubung. Im Arbeitsrecht gibt es keine expliziten Regelungen der Suspendierung, die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen gibt vielmehr die geltende Rechtsprechung vor. Eine Suspendierung kann einseitig durch den Arbeitgeber erfolgen, Arbeitnehmer und Arbeitgeber können sich aber auch einvernehmlich darauf einigen.

Varianten der Suspendierung

Unterschieden werden zwei Varianten der Suspendierung: die freie oder vorsorgliche Suspendierung und die außerordentliche Suspendierung. Ein Arbeitgeber kann im Rahmen seines Weisungsrechts eine freie Suspendierung beschließen, allerdings nur dann, wenn andere Mittel nicht infrage kommen. Eine Suspendierung muss verhältnismäßig sein und darf nicht länger als nötig andauern. Die Möglichkeit einer außerordentlichen Suspendierung kann sich aus einem geltenden Tarifvertrag, dem Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ergeben. Hierbei geltenden strengere Voraussetzungen, beispielsweise muss der Beschäftigte angehört werden, bevor er suspendiert werden kann. 

Im alltagssprachlichen Gebrauch geht eine Suspendierung nahezu immer mit einem angenommenen oder nachgewiesenen Fehlverhalten des Arbeitnehmers einher und ist somit als ernstzunehmende Maßnahme durch den Arbeitgeber einzustufen. Letztlich ist eine Suspendierung allerdings nichts anderes als eine Freistellung, und die erfolgt auch in vielen ganz alltäglichen, harmlosen Situationen. So ist zum Beispiel Urlaub eine Freistellung, ebenso das Fehlen von Arbeitnehmern bei einer Arbeitsunfähigkeit. Dasselbe gilt für den Freizeitausgleich von Überstunden oder Beschäftigungsverbote in besonderen Lebenssituationen, etwa in Schwangerschaft und Stillzeit.

Suspendierung: Diese Gründe können dazu führen

Eine Suspendierung kann einseitig oder im Einvernehmen erfolgen. In den meisten Fällen geht einer einseitigen Suspendierung ein Fehlverhalten (oder angenommenes Fehlverhalten) des Arbeitnehmers voraus. Die Suspendierung ist dann als disziplinarische Maßnahme zu verstehen. Mit ihr kann ein Arbeitgeber etwa auf (vermutete) Straftaten eines Mitarbeiters reagieren. Sie kann auch die Konsequenz von schweren Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers sein.

In solchen Fällen dient die Suspendierung der Wahrung der betrieblichen Interessen des Arbeitgebers, ebenso kann sie den Zweck haben, andere zu schützen. Das kann auch dann der Fall sein, wenn ein Mitarbeiter krank zur Arbeit kommt, der Arbeitgeber aber nicht möchte, dass er seine Kollegen ansteckt.

In anderen Fällen einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf eine Suspendierung. Das geht dann in der Regel auf den Wunsch des Arbeitnehmers zurück. Dieser möchte vielleicht eine längere Auszeit nehmen und ein Sabbatical machen, oder er möchte mehr Zeit haben, sich um einen pflegebedürftigen Angehörigen kümmern. Es kann auch sein, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor einer schon feststehenden Kündigung auf eine Freistellung einigen.

So läuft eine Suspendierung ab

Bevor ein Arbeitgeber eine Suspendierung beschließt, muss er sicherstellen, dass es keine anderen Optionen gibt, die für den Arbeitnehmer weniger gravierend sind. Die Suspendierung muss außerdem verhältnismäßig sein – auch hierfür trägt der Arbeitgeber Sorge. Kommt es zu einer Suspendierung, muss der Betriebsrat beteiligt werden. Der Arbeitgeber muss das Gremium über die geplante Maßnahme informieren und anhören. Wenn der Betriebsrat dem Vorhaben nicht zustimmt, ist die Suspendierung nicht zulässig.

Mit der Zustimmung des Betriebsrats kann der Arbeitgeber die Suspendierung in die Wege leiten. Dazu wird er den betroffenen Mitarbeiter in aller Regel schriftlich über seine Suspendierung informieren. In diesem Zusammenhang erfährt der Beschäftigte, was ihm zur Last gelegt wird, wie lange er suspendiert ist und welche Möglichkeiten er hat, sich dagegen zu wehren oder zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Eine Befristung der Suspendierung ist dabei fast immer zwingend – so weiß der Beschäftigte, was auf ihn zukommt. 

Konsequenzen einer Suspendierung

Ein Arbeitgeber hat einen Mitarbeiter suspendiert – welche Folgen hat das konkret? Für den Zeitraum der Suspendierung ruht das Arbeitsverhältnis. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer nicht verpflichtet ist, zu arbeiten. Der Arbeitgeber hingegen muss in der Regel weiterhin das übliche Gehalt oder den üblichen Lohn zahlen. Obwohl er suspendiert ist, ist eine Lohnfortzahlung damit für den Beschäftigten zu erwarten.

Darf ein suspendierter Arbeitnehmer während der Suspendierung einer anderen Arbeit nachgehen? In manchen Fällen ist das möglich, zum Beispiel, wenn der Arbeitgeber sein Okay gegeben hat. Eine andere Beschäftigung darf zudem nicht gegen das Wettbewerbsverbot verstoßen – es sei denn, der Arbeitgeber akzeptiert dies explizit. Im Zweifel ist es immer gut, mit dem Vorgesetzten über die Angelegenheit zu reden, damit eine mögliche Nebentätigkeit nicht ungewollt arbeitsrechtliche Folgen hat – etwa eine Kündigung. Wichtig zu wissen: Die Einkünfte aus einer Nebentätigkeit können gegebenenfalls auf das Gehalt während einer Suspendierung angerechnet werden.

Droht nach einer Suspendierung die Kündigung?

Ist eine Suspendierung die Vorstufe zur Kündigung? Das kommt darauf an, was der Grund für die Suspendierung ist. Ist der Aufhänger ein nachgewiesenes oder vermutetes Fehlverhalten des Arbeitnehmers, verschafft sich der Arbeitgeber mit der Suspendierung Zeit. Während der Freistellung kann er über weitere Schritte nachdenken. Die Zeit kann dann tatsächlich dazu genutzt werden, eine rechtssichere Kündigung vorzubereiten. Ebenso kann es sein, dass der Arbeitgeber die Suspendierung als Warnung versteht und von weiteren Schritten absieht – zumindest vorerst.

Dabei sind betroffene Arbeitnehmer in der Regel nicht machtlos: Oft können sie während der Suspendierung noch beeinflussen, was mit dem Arbeitsverhältnis geschieht. Wer sich etwa nach einer Pflichtverletzung einsichtig und reumütig zeigt, hat bessere Chancen, seinen Job zu retten. Eine ehrliche Entschuldigung kann in diesem Zusammenhang viel bewirken.

Suspendierung bei Beamten

Auch im Beamtenrecht gibt es die Möglichkeit einer Suspendierung von Beschäftigten. Wenn jemand im öffentlichen Dienst vom Dienst suspendiert wird, geschieht dies grundsätzlich im Rahmen eines Disziplinarverfahrens. Suspendierte Beamte dürfen nicht mehr zum Dienst erscheinen, haben aber in der Regel weiterhin die üblichen Vergütungsansprüche gegenüber dem Dienstherrn. Je nach Situation kann es allerdings zulässig sein, wenn das Gehalt gekürzt wird. Es muss aber weiterhin mindestens die Hälfte des üblichen Betrags ausmachen.

Ein Disziplinarverfahren kann gegen Beamte eingeleitet werden, denen ein Fehlverhalten zur Last gelegt wird. Vielleicht hat sich ein Beamter der Korruption verdächtig gemacht oder hat sich selbst beurlaubt. Dabei ist eine Suspendierung im Beamtenrecht grundsätzlich nur dann möglich, wenn wahrscheinlich ist, dass das Disziplinarverfahren mit der Entfernung des Beamten aus dem Beamtenverhältnis endet. Diese Entscheidung trifft am Ende ein Disziplinargericht. 

Suspendiert – und jetzt? Was Betroffene tun können

Wenn ein Arbeitnehmer gegen seinen Willen vom Arbeitgeber suspendiert wurde, ist das oft eine sehr belastende Situation. Die berufliche Zukunft ist unklar, denn wie – und ob – es nach der Suspendierung weitergeht, steht oft für längere Zeit nicht fest. Besonders schwierig sind die Umstände, wenn der Beschäftigte sich zu Unrecht verdächtigt sieht. Womöglich wirft der Arbeitgeber ihm eine Pflichtverletzung vor, die er nicht begangen hat.

Wie kann man auf eine Suspendierung durch den Arbeitgeber reagieren? Es kommt auf die Umstände an. Wenn die Vorwürfe des Arbeitgebers zutreffen, kann ein Gespräch hilfreich sein. Wenn du dich entschuldigst und diese Entschuldigung glaubhaft klingt, kann es sein, dass der Arbeitgeber von weiteren Schritten absieht. Das setzt voraus, dass du dich künftig vorbildlich verhältst und dem Arbeitgeber keinen Anlass gibst, arbeitsrechtlich gegen dich vorzugehen.

Wenn die Vorwürfe gegen dich nicht zutreffen, kann ein klärendes Gespräch ebenfalls eine gute Idee sein. Du solltest dabei aber gute – und nachvollziehbare – Argumente vorbringen können. Auch Zeugenaussagen können hilfreich sein, damit der Vorgesetzte deinen Ausführungen Glauben schenkt. Nicht immer bringt ein solches Gespräch die gewünschte Lösung. Womöglich hält der Arbeitgeber an der Suspendierung fest. Dann kann eine Klage eine Option sein.

Schadensersatz vom Arbeitgeber fordern

Bevor du juristische Schritte gehst, solltest du dich anwaltlich beraten lassen. Ansonsten riskierst du, das Arbeitsverhältnis noch weiter zu belasten oder dir eine Kündigung einzuhandeln. Ein Anwalt oder eine Anwältin kann deine Erfolgsaussichten vor Gericht einschätzen und dich auf deinem weiteren Weg begleiten.

Ein Anwalt kann prüfen, inwieweit die Suspendierung rechtmäßig war. Das kann zum Beispiel die Gründe für diese Maßnahme betreffen oder die Verhältnismäßigkeit dieses Schritts. Falls sich herausstellt, dass du zu Unrecht suspendiert wurdest, kann sich der Arbeitgeber schadensersatzpflichtig gemacht haben. Das kann sowohl finanzielle Einbußen betreffen als auch Schäden immaterieller Natur – zum Beispiel eine Schädigung deines Rufs.

Bildnachweis: Andrey_Popov / Shutterstock.com

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