Ein Arbeitsverhältnis geht nicht nur mit Rechten, sondern auch Pflichten einher. Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen sich an die Bestimmungen des Arbeitsvertrags, gesetzliche Vorgaben und andere Regelungen halten. Pflichtverstöße können gravierende Folgen haben, die von der Kündigung bis zu Schadensersatzforderungen reichen können. Was eine Pflichtverletzung am Arbeitsplatz ist, wie sie aussehen kann und welche Folgen drohen – hier erfährst du mehr.
- Pflichtverletzung Definition: Was ist eine Pflichtverletzung am Arbeitsplatz?
- Welche Pflichten haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber in einem Arbeitsverhältnis?
- Pflichtverletzungen am Arbeitsplatz: Von fahrlässig bis vorsätzlich
- Pflichtverletzung von Arbeitnehmern: Beispiele
- Folgen einer Pflichtverletzung durch Arbeitnehmer: Welche Konsequenzen drohen?
- Pflichtverletzung durch Arbeitgeber: Wie kann man darauf reagieren?
Pflichtverletzung Definition: Was ist eine Pflichtverletzung am Arbeitsplatz?
In einem Arbeitsverhältnis gelten für beide Seiten – Arbeitgeber und Arbeitnehmer –verschiedene Pflichten. Das betrifft nicht nur die Hauptpflicht, also die Pflicht zu Arbeiten wie vertraglich vereinbart beziehungsweise den vertraglich vereinbarten Lohn zu zahlen, sondern auch verschiedene Nebenpflichten. Hält sich eine Seite nicht an eine bestimmte Vorgabe, spricht man von einer Pflichtverletzung. Eine Pflichtverletzung ist damit ein Verstoß gegen die Hauptpflicht im Arbeitsverhältnis oder gegen Nebenpflichten; es kann sich um vertragswidriges Verhalten oder auch um Gesetzesverstöße handeln.
Welche Pflichten haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber in einem Arbeitsverhältnis?
Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben in einem Arbeitsverhältnis jeweils eine Hauptpflicht und darüber hinaus verschiedene Nebenpflichten. Diese Nebenpflichten können sich aus den Bestimmungen des Arbeitsvertrags, eines geltenden Tarifvertrags oder einer Betriebsvereinbarung, aber auch aus gesetzlichen Vorgaben ergeben.
Die Hauptpflicht in einem Arbeitsverhältnis besteht für Arbeitnehmer darin, die arbeitsvertraglich vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen. Arbeitnehmer müssen das tun, wozu sie sich verpflichtet haben, und zwar zu den vereinbarten Zeiten am vereinbarten Ort. Wegen des Direktionsrechts des Arbeitgebers müssen Beschäftigte außerdem dessen Weisungen Folge leisten und ihre Aufgaben so erledigen, wie der Vorgesetzte es von ihnen verlangt. Umgekehrt besteht die Hauptpflicht des Arbeitgebers darin, die Arbeit seiner Mitarbeiter wie vereinbart zu entlohnen.
Pflichten des Arbeitnehmers
Arbeitnehmer haben verschiedene Nebenpflichten, an die sie sich bei der Arbeit halten müssen. Dazu zählen unter anderem die folgenden Pflichten:
- Treuepflicht: Arbeitnehmer sind gegenüber ihrem Arbeitgeber zu Treue verpflichtet. Sie dürfen nichts tun, was diesem schadet – zum Beispiel darfst du als Arbeitnehmer nicht gleichzeitig für ein Konkurrenzunternehmen arbeiten oder schlecht über deinen Arbeitgeber reden. Du darfst auch keine Betriebsgeheimnisse ausplaudern oder dich bestechen lassen.
- Anzeigepflicht: Arbeitnehmer müssen den Arbeitgeber frühestmöglich über bestimmte Umstände in Kenntnis setzen – zum Beispiel, dass sie krank sind und deshalb nicht zur Arbeit kommen können oder dass ein Gerät defekt ist.
- Sorgfaltspflicht: Bei der Arbeit musst du mit Arbeitsmitteln und anderem Eigentum des Arbeitgebers sorgfältig umgehen, damit nichts beschädigt wird.
- Pflicht, den Weisungen des Arbeitgebers Folge zu leisten: Arbeitgeber haben ein Weisungsrecht gegenüber ihren Mitarbeitern. Was der Arbeitgeber anordnet, müssen diese machen – und zwar so, wie es der Arbeitgeber gesagt hat. Das gilt zumindest für Bereiche, in denen der Arbeitgeber ein Weisungsrecht hat.
- Verschwiegenheitspflicht: Arbeitnehmer dürfen keine Interna nach außen weitertragen und müssen vertrauliche Informationen für sich behalten. Entsprechende Verschwiegenheitspflichten sind meist im Arbeitsvertrag geregelt.
Pflichten des Arbeitgebers
Neben der Pflicht, Arbeitnehmern den vereinbarten Lohn in voller Höhe rechtzeitig zu zahlen, ergeben sich für Arbeitgeber in einem Arbeitsverhältnis noch verschiedene Nebenpflichten. Unter anderem müssen Arbeitgeber:
- das Arbeitsentgelt von Mitarbeitern bei Arbeitsunfähigkeit weiterzahlen
- Urlaubstage mindestens im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang gewähren
- Urlaub zum vom Mitarbeiter gewünschten Zeitpunkt gewähren, wenn nicht betriebliche Gründe dagegensprechen
- geltende Obergrenzen bei der Arbeitszeit beachten
- Ruhepausen mindestens im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang gewähren
- Ruhezeiten gewähren
- Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge für Mitarbeiter ordnungsgemäß abführen
- eine monatliche Lohnabrechnung für die Mitarbeiter ausstellen
- Mitarbeiter beschäftigen
- Mitarbeiter nach denselben Grundsätzen behandeln
- die Fürsorgepflicht beachten, die etwa Schutz von Mitarbeitern vor Mobbing, sexueller Belästigung und Benachteiligungen umfasst
- Mindestlohngesetz beachten
- Datenschutz gewährleisten
- bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ein Arbeitszeugnis ausstellen
- die Gründung eines Betriebsrats zulassen
Pflichtverletzungen am Arbeitsplatz: Von fahrlässig bis vorsätzlich
In Arbeitsverhältnissen kommt es immer wieder zu Pflichtverletzungen durch Arbeitnehmer und -geber. Das geschieht nicht immer bewusst: Vor allem Arbeitnehmer wissen oft nicht so genau, welche Pflichten sie überhaupt haben. Entsprechend schnell kann es zu einer Pflichtverletzung durch Arbeitnehmer kommen. Arbeitgeber sind in der Regel besser über ihre Pflichten gegenüber den Mitarbeitern informiert, aber besonders in kleineren Firmen kann es auch hier aus Unwissenheit zu Pflichtverstößen kommen.
Pflichtverletzungen des Arbeitsvertrags oder Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften können fahrlässig geschehen. In diesem Fall hat der Betroffene den Pflichtverstoß zwar nicht beabsichtigt, war aber nicht ausreichend vorsichtig. Unterschieden wird zwischen leichter, mittlerer und grober Fahrlässigkeit. Grobe Fahrlässigkeit ist dann gegeben, wenn der Arbeitnehmer oder Arbeitgeber besonders unvorsichtig war und es in ungewöhnlich hohem Maße an Sorgfalt hat vermissen lassen. Während man in Fällen von leichter und mittlerer Fahrlässigkeit sagen könnte: „Das kann jedem mal passieren“, wäre der passendere Spruch bei grober Fahrlässigkeit: „Das darf nicht passieren“.
Pflichtverletzungen durch Arbeitnehmer oder Arbeitgeber können aber auch vorsätzlich geschehen. In diesem Fall weiß der Betroffene genau, was er tut – und nimmt einen möglichen Schaden von anderen Beteiligten bewusst in Kauf.
Nicht nur die Art und Weise, in der es zu einem Pflichtverstoß gekommen ist, kann variieren. Auch beim Schweregrad der Pflichtverletzungen gibt es Unterschiede: Pflichtverletzungen am Arbeitsplatz können unerheblich sein, es kann sich aber ebenso um grobe und schwerwiegende Pflichtverletzungen handeln. Bei der Einstufung kommt es auch darauf an, ob die Pflichtverletzung Folgen hat – und wenn ja, wie groß die Tragweite dieser Folgen ist.
Pflichtverletzung von Arbeitnehmern: Beispiele
Damit du eine bessere Vorstellung davon bekommst, wie eine Pflichtverletzung von Arbeitnehmern konkret aussehen könnte, findest du hier einige Beispiele:
- Anweisungen des Arbeitgebers nicht folgen
- Zuspätkommen
- zu lange Mittagspause
- unerlaubte Raucherpause
- unerlaubte Selbstbeurlaubung
- Arbeitsunfähigkeit nicht rechtzeitig anzeigen
- Schäden an Maschinen und Geräten nicht melden
- Betriebsgeheimnisse weitergeben
- nicht rechtzeitig eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichen
- unerlaubter Alkohol- oder Drogenkonsum am Arbeitsplatz
- für einen Konkurrenten des Arbeitgebers tätig werden
- zu früh Feierabend machen
- während der Arbeitszeit unerlaubt privat im Internet surfen oder private Nachrichten vom eigenen Handy abschicken
- Konkurrenztätigkeit durch nebenberufliche Selbstständigkeit
- Straftaten
- vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit
Folgen einer Pflichtverletzung durch Arbeitnehmer: Welche Konsequenzen drohen?
Die Folgen einer Pflichtverletzung von Arbeitnehmern können weitreichend sein. Letztlich kommt es darauf an, worum es geht, wie der Arbeitgeber zu dem Pflichtverstoß steht und welche Reaktion er für angemessen hält. Wichtig ist auch das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und -nehmer: Wenn man sich lange kennt und der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter schätzt, wird eine Pflichtverletzung weniger gravierende Konsequenzen haben. Einen Unterschied machen dürfte auch, ob der Pflichtverstoß absichtlich oder unabsichtlich geschehen ist und welche Folgen er für das Unternehmen hat.
Es kann nicht nur sein, dass die Pflichtverletzung eines Arbeitnehmers das Verhältnis zum Arbeitgeber belastet. Sie kann auch arbeitsrechtliche Folgen haben. Dem Arbeitgeber stehen dabei verschiedene Mittel
Rüge
Bei unerheblichen Pflichtverletzungen oder Pflichtverletzungen, die zwar ärgerlich sind, aber keine nennenswerten Auswirkungen haben, belässt es der Arbeitgeber womöglich bei einer Rüge. Eine Rüge oder Verwarnung ist als Vorstufe zur Abmahnung zu verstehen, hat aber nicht dieselbe arbeitsrechtliche Tragweite. Im Vergleich zur Abmahnung ist sie weniger offiziell und rechtfertigt auch keine spätere Kündigung ohne vorherige Abmahnung. Eine solche Verwarnung hat arbeitsrechtlich keine Konsequenzen und soll dem Arbeitnehmer lediglich deutlich machen, dass der Arbeitgeber mit seinem Verhalten nicht einverstanden ist.
Abmahnung
Offizieller als die Rüge ist die Abmahnung. Mit einer Abmahnung macht der Arbeitgeber klar, dass er die Pflichtverletzung seines Mitarbeiters nicht gutheißt und warnt den Arbeitnehmer davor, sich noch einmal etwas Ähnliches zu Schulden kommen zu lassen. Im Wiederholungsfall kann eine Kündigung drohen.
Ordentliche Kündigung
In der Regel kann der Arbeitgeber auf eine Pflichtverletzung eines Arbeitnehmers nicht sofort mit einer Kündigung reagieren. Normalerweise muss der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter zuvor abmahnen und ihm damit die Gelegenheit geben, eine Kündigung abzuwenden. In besonders schwerwiegenden Fällen kann jedoch auch eine direkte Kündigung möglich sein.
Fristlose Kündigung
Eine außerordentliche, fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber kann die Folge von groben Pflichtverletzungen von Arbeitnehmern sein. So kann eine fristlose Kündigung zum Beispiel bei Straftaten rechtlich haltbar sein oder auch bei einer anhaltenden Arbeitsverweigerung. Auch eine Verdachtskündigung kann wirksam sein.
Strafrechtliche Folgen: Schadensersatzforderungen
Eine Pflichtverletzung im Job kann auch strafrechtliche Folgen haben. Falls Arbeitgeber oder andere Geschädigte durch den Pflichtverstoß zu Schaden gekommen sind, können sie Schadensersatz von dem Arbeitnehmer fordern. Der Arbeitgeber muss dafür nachweisen können, dass dem Unternehmen ein Schaden entstanden ist und auch, dass sich der Beschäftigte schuldhaft verhalten hat. Der Mitarbeiter muss dazu vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt haben.
Wichtig zu wissen: Der Mitarbeiter haftet nicht zwingend in voller Höhe für den Schaden. Das ist nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Fall. Bei leichter oder mittlerer Fahrlässigkeit kann die Haftung ganz oder teilweise entfallen. Möglicherweise gibt es im Unternehmen Regelungen zu Betriebsbußen in Form einer Bußordnung, die für entsprechende Fälle herangezogen werden kann.
Pflichtverletzung durch Arbeitgeber: Wie kann man darauf reagieren?
Nicht nur Arbeitnehmer können Pflichtverletzungen begehen, sondern auch Arbeitgeber. Es kommt immer wieder vor, dass Arbeitgeber ihre Pflichten in einem Arbeitsverhältnis verletzen. Vielleicht zahlt der Arbeitgeber den Lohn nicht rechtzeitig, verstößt mit den Arbeitszeiten gegen das Arbeitszeitgesetz oder weigert sich, Urlaub im erforderlichen Umfang zu gewähren. Was können Arbeitnehmer bei solchen Pflichtverstößen des Arbeitgebers tun?
Die einfachste Möglichkeit besteht darin, den Vorgesetzten darauf anzusprechen. Vielleicht ist dem Arbeitgeber gar nicht bewusst, dass sein Handeln gegen den Arbeitsvertrag oder ein Gesetz verstößt. Wenn du allerdings Grund zur Annahme hast, dass dein Arbeitgeber absichtlich gegen seine Pflichten verstößt, ist es oft besser, sich direkt an den Betriebsrat zu wenden. Er kann der Sache nachgehen und in deinem Sinne intervenieren.
Arbeitgeber abmahnen – oder kündigen
Gibt es keinen Betriebsrat oder ändert sich trotz dessen Involvierung nichts, hast du noch die Möglichkeit, arbeitsrechtliche Schritte gegen deinen Arbeitgeber zu gehen. Du kannst ihn für seine Pflichtverletzung abmahnen, was vor einer außerordentlichen Kündigung in der Regel erforderlich ist. Dabei solltest du dir Hilfe von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht suchen. Behält der Arbeitgeber sein pflichtwidriges Verhalten trotz Abmahnung bei, kannst du gegebenenfalls von deinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen und deine Arbeit vorübergehend einstellen. Lasse dich hierbei von einem Anwalt beraten.
Wenn sich langfristig nichts ändert und du mit der Situation unzufrieden bist, bleibt dir womöglich nur die Kündigung. Möglicherweise kannst du auch Schadensersatzansprüche gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen. Auch dabei solltest du dich anwaltlich beraten lassen.
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