AllgemeinAbmahnung in der Ausbildung: Was du als Azubi tun solltest

Abmahnung in der Ausbildung: Was du als Azubi tun solltest

Wenn Azubis sich in der Ausbildung falsch verhalten, kann das eine Abmahnung nach sich ziehen. In welchen Fällen eine Abmahnung in der Ausbildung droht, welche Folgen sie hat und wie du als Azubi darauf reagieren kannst, erfährst du in unserem Ratgeber.

Abmahnung Ausbildung: Was ist das?

Wenn ein Arbeitnehmer – oder in diesem Fall, ein Auszubildender – sich an der Arbeit falsch verhält, riskiert er damit sein Arbeitsverhältnis. Pflichtverstöße muss der Arbeitgeber nicht einfach hinnehmen. Sofort kündigen kann er in den meisten Fällen aber auch nicht. Vor einer verhaltensbedingten Kündigung, die prinzipiell auf Pflichtverstöße folgen könnte, ist in der Regel eine Abmahnung erforderlich. Im Vergleich zur Kündigung ist sie das mildere Mittel: Der Arbeitnehmer oder Azubi erhält dadurch die Gelegenheit, sein Verhalten zu ändern und eine Kündigung abzuwenden.

Die Abmahnung in Ausbildungen nimmt damit eine Hinweisfunktion und eine Warnfunktion ein. Der Ausbildungsbetrieb macht in der Abmahnung deutlich, dass er das Verhalten des Azubis nicht toleriert und fordert ihn zur Besserung auf. Außerdem droht er mit einer Kündigung, falls sich trotz der Abmahnung nichts ändert.

Eine Abmahnung in der Ausbildung erfolgt in aller Regel schriftlich. Es wäre zwar grundsätzlich auch denkbar, sie mündlich zu übermitteln. Einen Nachweis darüber hätte der Arbeitgeber dann aber nicht, weshalb fast immer die Schriftform gewählt wird.

Welche Gründe kann es für eine Abmahnung von Azubis geben?

Mit einer Abmahnung des Azubis kann ein Ausbildungsbetrieb auf ein Fehlverhalten von Auszubildenden reagieren. Wer also als Azubi gegen die Bestimmungen seines Ausbildungsvertrags, die Betriebsordnung oder gegen gesetzliche Vorgaben verstößt, dem kann eine Abmahnung drohen. Konkret könntest du dir zum Beispiel in den folgenden Fällen eine Abmahnung einhandeln:

  • Zuspätkommen oder zu frühes Verlassen des Arbeitsplatzes
  • unentschuldigtes Fehlen (im Ausbildungsbetrieb oder in der Berufsschule)
  • unerlaubte Pausen, etwa nicht genehmigte Raucherpausen
  • unerlaubt lange Pausen
  • Weigerung, den Anweisungen des Ausbilders Folge zu leisten
  • Arbeitsverweigerung
  • Selbstbeurlaubung
  • wenn das Berichtsheft nicht geführt wird
  • unerlaubter Alkohol- oder Drogenkonsum an der Arbeit
  • Störung des Betriebsfriedens
  • Mobbing
  • sexuelle Belästigung
  • Verstöße gegen die Betriebsordnung
  • Ignorieren von Sicherheitsvorschriften
  • nicht genehmigte Nebentätigkeiten
  • zu späte Krankmeldung
  • zu spätes Einreichen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

In diesen Fällen kann dir eine sofortige Kündigung drohen

In den meisten Fällen ist eine vorherige Abmahnung nötig, damit ein Ausbildungsbetrieb seinem Azubi wegen eines Fehlverhaltens kündigen kann. Es gibt allerdings Fälle, in denen eine Abmahnung des Azubis entbehrlich sein kann, weil der Azubi sich so gravierend falsch verhalten hat, dass eine sofortige Kündigung rechtens ist.

Das ist in der Regel dann denkbar, wenn es sich um schwerwiegende Verstöße gegen die Pflichten laut Ausbildungsvertrag oder Gesetzesverstöße handelt, etwa Straftaten. Beispiele für Fälle, in denen dir als Azubi direkt eine Kündigung drohen kann, sind etwa:

  • gewalttätiges Verhalten
  • unerlaubte Weitergabe von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen
  • sexuelle Belästigung
  • Diebstahl
  • missbräuchliche Nutzung von Kontrollmechanismen, etwa zur Zeiterfassung

Voraussetzungen: Wann ist eine Abmahnung in der Ausbildung wirksam?

Eine Abmahnung in der Ausbildung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die erfüllt sein müssen, damit sie rechtens und damit wirksam ist. Form und Inhalt der Abmahnung müssen den geltenden Vorschriften entsprechen.

Entscheidend ist, dass der Ausbildungsbetrieb möglichst konkret beschreibt, wie das Fehlverhalten des Azubis genau ausgesehen hat. Dazu sollte er so detailliert wie möglich anführen, wie, wann und unter welchen Umständen es zu Pflichtverstößen gekommen ist. Wenn der Azubi etwa häufig zu spät kommt, sollte der Arbeitgeber die jeweiligen Tage und Zeiten in der Abmahnung notieren. Es reicht nicht, wenn der Ausbildungsbetrieb schlicht davon spricht, dass der Azubi häufig zu spät gekommen ist.

Eine Abmahnung in einer Ausbildung muss dem Azubi einerseits deutlich machen, dass sein Verhalten nicht hingenommen wird. Er muss andererseits dazu aufgefordert werden, sich künftig korrekt zu verhalten. Und mit der Abmahnung des Azubis muss die Warnung einhergehen, dass bei erneuten Pflichtverstößen eine Kündigung folgen kann. So wird dem Auszubildenden die Tragweite seiner Handlungen bewusst.

Es gibt keine bestimmte Frist, innerhalb derer ein Ausbildungsbetrieb einen Azubi nach einem Fehlverhalten abmahnen muss, damit die Abmahnung rechtens ist. Allgemeingültige Vorgaben hierzu gibt es nicht, die Abmahnung sollte aber möglichst zeitnah erfolgen. Allzu viel Zeit sollten sich Ausbildungsbetriebe damit nicht lassen: Die Rechtsprechung geht davon aus, dass eine Abmahnung ein halbes Jahr später verwirkt ist, weil der zugrundeliegende Vorfall zu lange zurückliegt.

Welche Folgen kann eine Abmahnung in der Ausbildung haben?

Viele Azubis machen sich Sorgen, wenn sie abgemahnt werden: Droht jetzt als Nächstes die Kündigung? Das kommt natürlich darauf an, wie du dich verhältst. Im besten Fall lässt du dir ab sofort nichts mehr zuschulden kommen. Dann hat der Ausbildungsbetrieb auch keinen Grund, dich vor die Tür zu setzen.

Änderst du dein Verhalten hingegen nicht, kann im nächsten Schritt durchaus eine Kündigung folgen – zumindest, wenn es sich noch einmal um ein ähnlich gelagertes Verhalten handelt. Für ein anders gelagertes Fehlverhalten wäre hingegen wahrscheinlich zuerst eine neue Abmahnung nötig. Auch hier würde dann spätestens im Wiederholungsfall eine Kündigung drohen.

Abmahnungen sind nicht ewig gültig. Wenn sich der abgemahnte Azubi nichts mehr hat zuschulden kommen lassen, erlischt die Hinweis- und Warnfunktion einer Abmahnung irgendwann. Hierfür gibt es jedoch keine allgemeingültige Frist. Manche Arbeitsgerichte gehen davon aus, dass eine Abmahnung nach zwei bis drei Jahren ihre Gültigkeit verliert. Für dich als Azubi heißt das wegen der begrenzten Dauer der Ausbildung, dass du über die gesamte Dauer deiner Ausbildung auf der Hut sein solltest.

Wiederholte Abmahnung in der Ausbildung: Wann droht die Kündigung?

Nach einer Abmahnung in der Ausbildung muss es nicht zu einer Kündigung kommen. Als Azubi hast du selbst in der Hand, wie sicher dein Ausbildungsplatz ist. Wenn du dich tadellos verhältst, kann man dir auch nicht kündigen. Anders sieht es aus, wenn du dich erneut falsch verhältst. Der Arbeitgeber könnte dir dann eine weitere Abmahnung ausstellen. Das Gerücht, dass drei Abmahnungen nötig seien, bevor eine Kündigung aus demselben Grund wirksam ist, hält sich zwar hartnäckig, ist aber ein Mythos. Es gibt keine bestimmte Anzahl an Abmahnungen, die in Ausbildungen erfolgen müssen, bevor sich ein Ausbildungsbetrieb von einem Azubi trennen kann.

Arbeitgeber sprechen wiederholte Abmahnungen meist nur bei leichten Pflichtverstößen aus. Bei gravierenderem Fehlverhalten kann die Kündigung hingegen auch nach einer einzigen Abmahnung folgen. Das Risiko, dass man dir nach einer Abmahnung kündigt, ist also prinzipiell hoch, wenn du dein Verhalten nicht änderst.

Andererseits können zu viele Abmahnungen dazu führen, dass eine Kündigung nicht mehr rechtens ist. So gab es zum Beispiel einen Fall, der vor dem Landesarbeitsgericht Köln verhandelt wurde. Ein Arbeitnehmer fehlte immer wieder unentschuldigt und wurde dafür in viereinhalb Jahren von seinem Arbeitgeber sieben Mal abgemahnt. Nach dem achten solchen Vorfall hat ihm der Arbeitgeber fristlos gekündigt. Das Gericht urteilt jedoch, dass die Kündigung unwirksam sei: Der Beschäftigte habe nicht damit rechnen können, dass ihm nun wirklich gekündigt wird.

So kannst du auf eine Abmahnung als Azubi reagieren

Was kann man tun, wenn man als Azubi eine Abmahnung vom Ausbildungsbetrieb erhalten hat? Grundsätzlich musst du in dieser Situation gar nichts machen, außer dich künftig korrekt verhalten. Du bist nicht dazu verpflichtet, in irgendeiner Form zu reagieren und mit deinem Ausbilder über die Sache zu sprechen. Sinnvoll kann es trotzdem sein: Wenn die Abmahnung gerechtfertigt ist, ist eine Entschuldigung hilfreich. Du kannst damit deutlich machen, dass dir dein Fehlverhalten leidtut und dass es nicht wieder vorkommen wird.

Durch ein solches Gespräch kannst du auch dafür sorgen, dass man im Ausbildungsbetrieb wieder besser auf dich zu sprechen ist. Nicht zuletzt kann eine Kündigung im Fall eines erneuten Fehlverhaltens zumindest bei weniger gravierenden Fehlverstößen unwahrscheinlicher werden, wenn du dich einsichtig gezeigt hast.

Zu Unrecht abgemahnt: Was nun?

Es kommt vor, dass Azubis abgemahnt werden, obwohl sie sich nicht falsch verhalten haben. Häufig liegt dann ein Missverständnis vor, das leicht aus der Welt geschafft werden kann. Es ist sinnvoll, in solchen Fällen mit deinem Ausbilder zu sprechen. Dabei solltest du möglichst ruhig und sachlich deine Sichtweise vorbringen. Werde nicht wütend oder anklagend, sonst eskaliert die Situation vielleicht. Vielleicht hast du auch Zeugen im Betrieb, die deine Sichtweise bestätigen können.

Vielleicht ist der Ausbilder uneinsichtig und beharrt darauf, dass der Betrieb dich zu Recht abgemahnt hat. In diesem Fall hast du die Option, dich an den Betriebsrat zu wenden, wenn es in der Firma einen gibt. Er kann dann in deinem Sinne intervenieren und sich für dich einsetzen.

Du hast auch die Option, eine schriftliche Gegendarstellung einzureichen. Der Betrieb ist dann dazu verpflichtet, sie zusammen mit der Abmahnung in deine Personalakte aufzunehmen. Dein Vorgesetzter muss aber nicht anderweitig darauf reagieren und ist auch nicht dazu verpflichtet, die Abmahnung zurückzunehmen.

Bildnachweis: Nicoleta Ionescu / Shutterstock.com

VERWANDTE ARTIKEL

BEWERBUNG

Bewerbungsratgeber von Lebenslauf.de

Ratgeberwissen im Buchformat - Inklusive Gutscheincode

 

NEUE BEITRÄGE