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Drogen am Arbeitsplatz: Wenn Arbeitnehmer unter Drogeneinfluss zur Arbeit kommen

Ein Joint wird angeboten, welche Folgen haben Drogen am Arbeitsplatz?

Es kommt immer wieder vor, dass Arbeitnehmer im Job Alkohol trinken oder Drogen nehmen. Erlaubt ist das in aller Regel nicht, und wenn es auffliegt, kann es ernsthafte Konsequenzen haben. Wie ist der Drogenkonsum am Arbeitsplatz rechtlich geregelt? Welche Anzeichen können darauf hindeuten? Und was kann der Arbeitgeber tun, wenn ein Mitarbeiter unter Drogen- oder Alkoholeinfluss zur Arbeit kommt? Hier erfährst du mehr darüber.

Warum es immer wieder zu Drogenkonsum am Arbeitsplatz kommt

Viele Menschen konsumieren regelmäßig Alkohol und andere Drogen. Bei den meisten beschränkt sich der Konsum auf die Freizeit, manche kommen jedoch auch unter Drogeneinfluss zur Arbeit oder nehmen während der Arbeitszeit Drogen. In manchen Fällen hängt das mit einer Alkohol- oder Drogensucht zusammen, die nicht unmittelbar mit dem Job verknüpft ist. In anderen Fällen empfinden die Betroffenen den Drogenkonsum als hilfreich oder sogar erforderlich, um ihren Job (gut) ausüben zu können. Drogen dienen dann zur Steigerung der eigenen Leistung.

Das kann zum Beispiel Kokain betreffen, das wach macht, stimulierend wirkt und Selbstsicherheit stärkt. Es kann sich auch um legale, aber verschreibungspflichtige Medikamente handeln, die zur Leistungssteigerung zweckentfremdet werden können, etwa Ritalin.

Dabei sind es vor allem Beschäftigte, die im Job stark gefordert sind, die zur Leistungssteigerung zu Drogen oder verschreibungspflichtigen Medikamenten greifen. Das kann etwa Benzodiazepine wie Valium oder Tavor betreffen, die beruhigend wirken und Ängste mindern. Medikamente wie Ritalin oder Modafinil machen wach und können sich positiv auf Konzentration und Gedächtnis auswirken. Amphetamine wie Speed steigern den Antrieb und können die Leistungsfähigkeit erhöhen, wenn die Betroffenen ihre Erschöpfung nicht mehr spüren. Alkohol kann das Stressempfinden reduzieren und helfen, Spannungen abzubauen. Er macht auch geselliger. Cannabis wirkt entspannend und kann für euphorische Episoden sorgen.

Wie viele Menschen unter Drogeneinfluss zur Arbeit kommen oder während der Arbeitszeit Drogen nehmen, ist schwer zu sagen. Es gibt zu Drogen am Arbeitsplatz keine Statistik, denn die wenigsten Betroffenen würden ihren Konsum offen zugeben – legal ist er schließlich in den meisten Fällen nicht.

Drogen am Arbeitsplatz: Welche negativen Folgen Drogenkonsum im Job haben kann

Drogen am Arbeitsplatz sind ein Problem – für Arbeitgeber, Kollegen und häufig auch die Konsumenten selbst. Selbst wenn Drogen zur Leistungssteigerung genommen werden, trügt der Schein, denn Drogen machen nicht wirklich leistungsfähiger. Sie können zwar einzelne Aspekte kurzzeitig positiv beeinflussen, indem sie den Betroffenen zum Beispiel helfen, wach und länger konzentriert zu bleiben. Zugleich haben sie jedoch negative Auswirkungen und machen oft schnell abhängig.

Durch Drogen und Alkohol am Arbeitsplatz können sich Sicherheitsrisiken ergeben. Wenn Drogen zu einer verzerrten Wahrnehmung oder einer verminderten Reaktionsfähigkeit führen, kann es zum Beispiel eher zu Fehlern und Unfällen kommen. Wer im Job Drogen nimmt, kann damit sich selbst und andere gefährden.

Drogenkonsum im Job kann sich auch negativ auf Beziehungen zwischen Kollegen auswirken. Bestimmte Mittel können zum Beispiel dazu führen, dass Konsumenten konfliktfreudiger und aggressiver auftreten. So kann es eher zu Auseinandersetzungen mit Kollegen kommen. Die Betroffenen reagieren womöglich empfindlich und zeigen Überreaktionen, so dass Konflikte schneller entstehen oder sich verfestigen. Das kann auch das Betriebsklima insgesamt belasten.

Mitarbeiter unter Drogeneinfluss können dem Ruf von Firmen schaden

Selbst wenn es nicht zu Streitigkeiten kommt: Ein Kollege, der unter Drogeneinfluss steht, kann für die übrigen Mitarbeiter anstrengend sein. Er ist womöglich weniger belastbar oder nicht so verlässlich. Mitarbeiter unter Drogeneinfluss können sich verantwortungslos verhalten oder Stimmungsschwankungen haben. Vielleicht haben sie einen erhöhten Rededrang, mit dem sie ihren Kollegen auf die Nerven gehen. Oder sie sind verwirrt und machen ihren Job deshalb nicht so, wie es sein sollte. Es kann auch eher zu Missverständnissen und Mängeln bei der Absprache kommen.

Der Konsum von Drogen und Medikamenten am Arbeitsplatz kann die Produktivität mindern. Die betroffenen Mitarbeiter sind weniger berechenbar, vielleicht lassen sie es auch an Sorgfalt bei ihrer Arbeit vermissen. Es kann auch sein, dass sie externe Personen wie Geschäftskontakte oder Kunden unter Drogeneinfluss durch ein unangemessenes Verhalten brüskieren. Das kann dem Ruf von Unternehmen schaden.

Drogen und Alkohol am Arbeitsplatz: Rechtliche Regelungen

Wenn ein Arbeitnehmer illegale Drogen konsumiert, ist das im Job ebenso verboten wie in der Freizeit. Was aber gilt für Alkohol, das inzwischen legale Cannabis und legale, aber als Dopingmittel zweckentfremdete Medikamente? Der Konsum von Alkohol am Arbeitsplatz ist in den meisten Fällen gemäß Arbeitsvertrag verboten. Auch eine Betriebsvereinbarung kann eine entsprechende Regelung enthalten. Ausnahmen sind, wenn überhaupt, nur in besonderen Situationen denkbar, zum Beispiel, wenn ein neuer Kollege Einstand feiert und das Team mit einem Glas Sekt anstößt.

Cannabis ist inzwischen legal. Arbeitgeber dürften damit ebenso umgehen wie mit Alkoholkonsum im Job auch: Während der Arbeit Marihuana zu rauchen dürfte genauso verboten werden. Mitunter gibt es diesbezüglich aber noch keine expliziten schriftlichen Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Wie sieht es mit verschreibungspflichtigen Medikamenten aus, die zur Leistungssteigerung zweckentfremdet werden? Verboten ist der Konsum in der Regel nicht. Das heißt jedoch nicht, dass ein Arbeitgeber ein solches Doping gutheißen würde, wenn er davon etwas mitbekäme.

Auch gesetzliche Regelungen und Vorschriften wirken sich aus. Das betrifft nicht nur Gesetze wie das Betäubungsmittelgesetz, das den Konsum bestimmter Drogen grundsätzlich verbietet, oder das Arbeitsschutzgesetz, das allgemeine Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz enthält. Relevant ist beispielsweise auch die Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ der gesetzlichen Unfallversicherung. In § 15 ist etwa vorgegeben, dass Versicherte sich durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen dürfen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können.

Mitarbeiter kommt unter Drogeneinfluss zur Arbeit: Welche Konsequenzen drohen?

In vielen Fällen bemerken Arbeitgeber nicht, wenn ein Mitarbeiter im Job unter Drogeneinfluss steht. Gerade die Einnahme von Medikamenten zur Leistungssteigerung hat oft kaum offensichtliche Auswirkungen. Was aber, wenn der Vorgesetzte Verdacht geschöpft hat – welche Konsequenzen drohen Beschäftigten, die im Job Drogen nehmen oder Alkohol trinken?

Grundsätzlich steht es Führungskräften frei, bei Verdacht auf Drogenkonsum Mitarbeiter nach Hause zu schicken. Das ist schon aus Gesichtspunkten des Arbeitsschutzes sinnvoll, denn unter dem Einfluss von Alkohol und anderen Drogen kann es eher zu Unfällen und Sicherheitsrisiken kommen. Ist das der Fall, ist die Versicherung das nächste Problem: Viele Versicherungen weigern sich in solchen Fällen, zu zahlen. Haftbar gemacht wird stattdessen der Chef, der einen offensichtlich arbeitsunfähigen Mitarbeiter hat arbeiten lassen.

Neben solchen unmittelbaren Reaktionen des Chefs drohen Mitarbeitern, die Drogen am Arbeitsplatz nehmen, auch disziplinarische Konsequenzen. Der Arbeitgeber kann sie für ihr Verhalten abmahnen, in schwerwiegenden Fällen kann es auch direkt zu einer Kündigung kommen – mitunter auch fristlos.

Drogenkonsum erkennen: Anzeichen für den Konsum von Drogen am Arbeitsplatz

Dass ein Mitarbeiter unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht, kann man oft an bestimmten Anzeichen ablesen. Es kommt allerdings darauf an, wie stark der Drogeneinfluss ist und um welche Drogen es sich handelt. Manche Beschäftigte sind gut darin, auf Außenstehende einen völlig normalen Eindruck zu machen. Bei anderen ist es offensichtlicher, dass sie berauscht sind.

Aufschluss über den Konsum von Drogen am Arbeitsplatz kann das Verhalten der betroffenen Mitarbeiter geben. Es kann zum Beispiel sein, dass die Betroffenen eine spürbar verringerte Leistung erbringen. Vielleicht halten sie sich nicht an Abmachungen, sind vergesslich oder lassen es an Sorgfalt vermissen. Es kann auch sein, dass sie häufig zu spät kommen oder Pausen überziehen. Möglicherweise sind sie leicht reizbar oder haben oft Stimmungsschwankungen. Sie können in Konflikte mit anderen geraten oder Kunden können sich über sie beschweren. Vielleicht sind die Betroffenen auch missmutig oder sichtbar demotiviert. Verschlechterte Beziehungen zu Kollegen können ebenfalls ein Hinweis darauf sein, dass es Probleme gibt.

Dass jemand Drogen genommen hat oder alkoholisiert ist, kann auch anhand von körperlichen Anzeichen festgestellt werden. Je nach Droge kann jemand zum Beispiel einen glasigen Blick haben, gerötete Augen, seine Hände können zittern oder sein Sprachvermögen kann beeinträchtigt sein. Auch Lachflashs oder andere Reaktionen, die nicht zur Situation passen, sind ein Merkmal für Drogenkonsum.

Was Arbeitgeber tun können, um den Konsum von Drogen am Arbeitsplatz zu verhindern

Wenn es um die Prävention von Alkohol- und Drogenkonsum im Job geht, sind Arbeitgeber gefragt. Das ergibt sich schon aus ihrer Verpflichtung, für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu sorgen. Auch in moralischer Hinsicht gibt es gute Argumente für Verantwortliche in Unternehmen, dem Konsum von Drogen jeder Art vorzubeugen.

Es gibt verschiedene Ansätze, mit denen Drogenprävention im Job möglich ist. Wichtig ist zum Beispiel, dass Arbeitgeber ihre Mitarbeiter über die Gefahren von Drogenkonsum am Arbeitsplatz (und darüber hinaus) aufklären. Es sollte regelmäßige Angebote in Form von Informationen und Schulungen geben. Das stärkt das Bewusstsein der Beschäftigten über die Risiken von Alkohol und Drogen am Arbeitsplatz.

Ebenso hilfreich ist es, wenn Arbeitgeber sich für eine gesunde Lebensweise bei ihren Mitarbeitern einsetzen. Dabei kommt es auch auf die Work-Life-Balance und die Anforderungen der Beschäftigten im Job an. Je mehr Druck sie haben und je gestresster sie sind, desto eher greifen Menschen zur Kompensation zu Alkohol und anderen Drogen. Dasselbe gilt, wenn jemand lange Tage im Job hat, zu denen Überstunden vielleicht dazugehören. Realistische Erwartungen seitens des Arbeitgebers sind damit wichtig für die Prävention von Drogenmissbrauch im Job. Auch das Betriebsklima spielt eine Rolle: Je besser die Stimmung im Team ist, desto wohler fühlen sich die Mitarbeiter tendenziell. Auch das beugt Drogen am Arbeitsplatz vor.

Wichtig ist außerdem, dass Probleme mit Drogen und Alkohol möglichst frühzeitig erkannt werden. Dazu sind Führungskräfte gefragt, die ein Auge auf ihre Mitarbeiter haben. Je sensibler sie für deren Stimmungen und mögliche Veränderungen im Verhalten und bei der Leistung sind, desto schneller fallen Probleme auf. Vorgesetzte sollten nicht zögern, Mitarbeiter auf ihre Beobachtungen anzusprechen. In diesem Rahmen können sie eine Vermittlung von Beratungs- und Therapieangeboten und ihre grundlegende Unterstützung anbieten.

Verdacht auf Konsum bei Mitarbeiter: Was tun?

Ein Vorgesetzter hat den Verdacht auf Drogen am Arbeitsplatz – was tun in so einer Situation? Zunächst einmal ist es wichtig, Mitarbeiter nicht falsch zu verdächtigen. Führungskräfte sollten sich also relativ sicher sein, dass sie mit ihrer Einschätzung richtig liegen, bevor sie den (mutmaßlichen) Drogenkonsum zur Sprache bringen.

Bei ausreichenden Indizien können und sollten Vorgesetzte den betreffenden Mitarbeiter auf die Angelegenheit ansprechen. Das sollte im Rahmen eines vertraulichen Gesprächs geschehen. Vorhaltungen und Anschuldigungen sind dabei fehl am Platz – sie schüren nur unnötig Konflikte und sorgen womöglich dafür, dass sich der Beschäftigte an die Wand gestellt fühlt.

Vielmehr sollten Vorgesetzte ihren Mitarbeitern Unterstützung anbieten und in Erfahrung bringen, was sie für sie tun können. Dazu gehört auch, professionelle Hilfe anzubieten. Das kann eine Suchtberatung sein, aber auch eine Therapie. Damit der Beschäftigte sich dazu bereiterklärt, kann es hilfreich sein, ihm eine Freistellung von der Arbeit in Aussicht zu stellen. So kann er intensivere Therapieangebote nutzen, ohne sich Sorgen um seinen Job machen zu müssen.

Dürfen Arbeitgeber einen Drogentest verlangen?

Darf ein Arbeitgeber einen Drogentest anordnen, wenn er den Verdacht auf Drogenkonsum oder -einfluss am Arbeitsplatz hat? Nein, das ist nicht ohne weiteres möglich. Die Anordnung eines Drogentests wird üblicherweise als Verletzung der Privatsphäre betrachtet, zumal im Fall eines positiven Ergebnisses nicht klar wäre, wann der betreffende Mitarbeiter Drogen genommen hat. Arbeitgeber dürfen einen solchen Test aber vorschlagen – möglicherweise lässt sich der Mitarbeiter freiwillig darauf ein.

Angeordnete Drogentests sind nur in Ausnahmefällen zulässig, zum Beispiel im Rahmen einer Einstellungsuntersuchung, wenn es um einen Job mit hoher Sicherheitsrelevanz geht. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Beschäftigte Fahrzeuge lenken oder Maschinen bedienen.

Die Frage „Was tun bei Verdacht auf Drogenkonsum“ kann auch den Betriebsrat betreffen. Möglicherweise bekommt ein Betriebsrat Gerüchte zu Ohren, denen zufolge ein Kollege Drogen nimmt oder Alkohol am Arbeitsplatz konsumiert. In solchen Fällen ist ein diskretes Gespräch ratsam. In diesem Zusammenhang können Arbeitnehmervertreter die Betroffenen über Hilfsangebote aufklären und ihrerseits Hilfe anbieten.

Fazit: Drogen und Alkohol am Arbeitsplatz als Risiko für Beschäftigte und Arbeitgeber

Bildnachweis: Mitch M / Shutterstock.com

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