AllgemeinEinstellungsuntersuchung – nicht alles ist erlaubt

Einstellungsuntersuchung – nicht alles ist erlaubt

Manche Arbeitgeber fordern Bewerber zu einer Einstellungsuntersuchung auf, bevor sie ihnen eine verbindliche Zusage geben. Auch im öffentlichen Dienst ist eine amtsärztliche Untersuchung in vielen Fällen üblich. Viele Bewerber sind vor einer ärztlichen Einstellungsuntersuchung verunsichert: Was kommt bei dem Termin beim Betriebsarzt auf sie zu? Müssen sie dem Arzt Auskunft auf jegliche Fragen geben? Und kann die Einschätzung des Betriebsarztes dazu führen, dass es mit dem neuen Job doch nicht klappt? Das und mehr erfährst du hier.

Einstellungsuntersuchung: Was ist das?

Die ärztliche Einstellungsuntersuchung ist auch als betriebsärztliche Untersuchung bekannt. Es handelt sich dabei um eine Untersuchung von möglichen künftigen Mitarbeitern, die zum Bewerbungsprozess dazugehören kann. Vor allem im öffentlichen Dienst kann eine solche Einstellungsuntersuchung auf dich zukommen. Auch in größeren Unternehmen oder bei bestimmten Berufen kann eine betriebsärztliche Untersuchung vorgesehen sein.

Die Einstellungsuntersuchung findet entweder beim Betriebsarzt (oder dem Amtsarzt im öffentlichen Dienst) oder einem anderen, vom Arbeitgeber bestimmten Arzt statt. Sie hat zum Zweck, zu prüfen, ob der Bewerber tauglich für die angestrebte Stelle ist oder ob es gesundheitliche Bedenken gegen seine Einstellung gibt.

Für den Arbeitgeber ist die Einstellungsuntersuchung damit etwas, was ihnen zusätzliche Sicherheit bei Personalentscheidungen gibt. Bei einem positiven Gutachten des Arztes wird es für Unternehmen und Behörden unwahrscheinlicher, dass sie eine Fehlentscheidung treffen, die sie später teuer zu stehen kommt – zum Beispiel wegen langer Ausfallzeiten oder weil der neue Mitarbeiter weniger belastbar ist als gedacht.

Ist man zu einer ärztlichen Einstellungsuntersuchung verpflichtet?

Längst nicht jeder Arbeitgeber sieht vor einer Neueinstellung eine Einstellungsuntersuchung vor. Es steht Arbeitgebern jedoch frei, Bewerber darum zu bitten. Für eine Untersuchung ist ihre explizite Einwilligung erforderlich, sie ist aber freiwillig – zwingen können Arbeitgeber Bewerber dazu nicht.

Viele Bewerber haben keine Lust auf eine ärztliche Einstellungsuntersuchung oder befürchten, ihnen könnten daraus Nachteile erwachsen. Sollte man in solchen Fällen also einfach Nein sagen, wenn ein möglicher Arbeitgeber nach einer solchen Untersuchung fragt? Nicht, wenn dir an dem Job gelegen ist. Die Einstellungsuntersuchung beim Betriebsarzt gehört schließlich noch zum Bewerbungsprozess. Wer den Job haben möchte, ist faktisch zur Einwilligung in die Untersuchung gezwungen, weil er sonst mit großer Wahrscheinlichkeit eine Absage erhält.

In manchen Fällen ist eine betriebsärztliche Untersuchung hingegen verpflichtend. Das gilt etwa, wenn ein Arbeitgeber minderjährige Jugendliche einstellen möchte. Das Jugendarbeitsschutzgesetz sieht eine Einstellungsuntersuchung in solchen Fällen vor. Sie kann jedoch auch vom Hausarzt durchgeführt werden. Außerdem besteht eine solche Pflicht bei Jobs, bei denen die Beschäftigten in Kontakt mit Gefahrenstoffen oder Strahlung kommen, wenn sie eine besondere Verantwortung tragen – etwa als Arzt oder Pilot –, sowie vor der Verbeamtung im öffentlichen Dienst.

Einstellungsuntersuchung beim Betriebsarzt: So läuft sie ab

Dass viele Bewerber sich vor einer Einstellungsuntersuchung Sorgen machen, hängt auch damit zusammen, dass die wenigsten wissen, was dabei auf sie zukommt. Wie läuft die Untersuchung ab? Was wird kontrolliert und welche Fragen stellt der Arzt?

Prinzipiell geht es bei einer betriebsärztlichen Untersuchung darum, zu prüfen, ob der Bewerber die vorgesehenen Tätigkeiten in gesundheitlicher Hinsicht problemlos ausüben kann. Entscheidend ist auch, ob er seine eigene Gesundheit oder die anderer durch die Ausübung des Jobs gefährden könnte.

Um diese Fragen zu beantworten, führt der Arzt alle nötigen Untersuchungen durch. Wie umfangreich das ist, lässt sich nicht pauschal sagen. Es kommt auf den Arzt, aber auch auf die angestrebte Stelle an. Typische Untersuchungen sind:

  • Funktionsprüfungen von Herz, Lunge und Leber
  • Messung von Blutdruck und Puls
  • Urinuntersuchung
  • Blutuntersuchung
  • Reflexübungen
  • Beweglichkeitsübungen
  • Sehtest
  • gegebenenfalls Hörtest

Der Arzt wird dir außerdem Fragen zu deiner gesundheitlichen Situation stellen. Wahrscheinlich erkundigt er sich nach möglichen chronischen oder akuten Erkrankungen, ansteckenden Krankheiten oder geplanten Operationen. Auch die Aufklärung über bestimmte Thematiken ist häufig Teil der Einstellungsuntersuchung beim Betriebsarzt.

Anschließend fällt der Arzt sein Urteil: Er schätzt ein, ob du tauglich, bedingt tauglich oder nicht tauglich für die angestrebte Stelle bist. Übrigens gilt natürlich auch hier die ärztliche Schweigepflicht – Details über deinen Gesundheitszustand darf der Arzt dem Arbeitgeber nicht verraten, es sei denn, du bist damit einverstanden und entbindest ihn von seiner Schweigepflicht.

Einstellungsuntersuchung im öffentlichen Dienst

Eine amtsärztliche Untersuchung ist im öffentlichen Dienst in vielen Fällen vorgesehen. Arbeitgeber im öffentlichen Dienst haben allerdings nicht generell einen Anspruch darauf, dass Bewerber der Bitte nach einer Einstellungsuntersuchung Folge leisten. Das war im alten Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) noch vorgesehen, ist aber im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) nicht mehr enthalten. Öffentliche Arbeitgeber dürfen eine Einstellungsuntersuchung nur in begründeten Fällen von Bewerbern verlangen und sind ansonsten auf deren Einverständnis angewiesen.

Üblich ist eine amtsärztliche Untersuchung im öffentlichen Dienst nicht nur bei vielen Neueinstellungen, sondern auch im Rahmen einer Verbeamtung. Ob bei Neueinstellungen eine solche Untersuchung gefragt ist, hängt von der Behörde und der Stelle ab.

Der Ablauf einer Einstellungsuntersuchung im öffentlichen Dienst ist ähnlich wie bei betriebsärztlichen Untersuchungen. Der Bewerber muss Fragen des Arztes beantworten und wird mehr oder weniger umfangreich untersucht. Typisch für die Einstellungsuntersuchung im öffentlichen Dienst ist ein Fragebogen, den Bewerber zunächst ausfüllen müssen. Darin geht es um vielfältige gesundheitliche Aspekte; etwa um eine Einnahme von Medikamenten, mögliche vorliegende Beschwerden, eine mögliche Behinderung, bisherige Krankheiten und die Krankheitsgeschichte der Eltern.

Beim Arzt selbst stehen die üblichen Untersuchungen von Herz, Lunge, Leber, Puls, Blutdruck, Sehvermögen und Hörvermögen an. Auch ein Blutbild und eine Urinprobe sind häufig vorgesehen, und auch ein EKG kann gemacht werden. Der Amtsarzt teilt der Behörde anschließend mit, was die Untersuchung ergeben hat.

Kann der Betriebsarzt verhindern, dass man den Job bekommt?

Viele Bewerber haben Angst, dass die betriebsärztliche Untersuchung ihre Einstellung noch verhindern könnte. Grundsätzlich ist das natürlich denkbar, je nachdem, zu welchem Urteil der Arzt gelangt. Der Arbeitgeber sieht schließlich nicht ohne Grund eine ärztliche Untersuchung vor, bevor er sich verbindlich für einen Bewerber entscheidet. Falls der Arbeitsvertrag zwischenzeitlich schon unterschrieben wurde, kann das unter Vorbehalt geschehen sein. Das setzt eine entsprechende rechtssichere Klausel im Arbeitsvertrag voraus.

Wie wahrscheinlich es ist, dass die Jobzusage am Urteil des Arztes scheitert, hängt nicht nur von der körperlichen Fitness des Bewerbers ab, sondern auch maßgeblich davon, um welchen Job es geht. Wer einen Schreibtischjob anstrebt, braucht sich nicht allzu große Sorgen zu machen, wenn seine Gesundheit nicht in jeder Hinsicht ausgezeichnet ist.

Ein negativer Bescheid des Amtsarztes kann vor allem für angehende Beamte problematisch sein, weil für sie besonders viel auf dem Spiel steht. In diesem Fall suchst du dir am besten einen Fachanwalt, dem du eine Kopie deines Gutachtens vorlegen solltest. Er kann dich individuell beraten, wie du in deinem Fall am besten vorgehen solltest und ob es sich lohnen könnte, Einwände gegen die Entscheidung der Behörde vorzubringen.

Einstellungsuntersuchung: Was ist erlaubt, was nicht?

Was darf der Arzt bei der Einstellungsuntersuchung alles fragen? Welche Untersuchungen sind erlaubt? Und welche Auskünfte muss man ihm geben? Zunächst einmal darf der Arbeitgeber bestimmen, wo die Untersuchung stattfindet. Größere Unternehmen haben meist einen eigenen Betriebsarzt, kleinere Firmen kooperieren mit niedergelassenen Ärzten. Darf man die Untersuchung bei einem Arzt ablehnen, den der Arbeitgeber vorsieht? Jein. Nur, wenn du gute Gründe hast, muss der Arbeitgeber einen anderen Arzt auswählen. Die Angst, dass der Arzt befangen sein könnte, reicht dafür nicht aus.

Der Betriebsarzt darf bei der Einstellungsuntersuchung alle oben genannten Untersuchungen durchführen, um den Gesundheitszustand des Bewerbers besser einschätzen zu können. Auch eine Blutprobe und eine Urinprobe sind grundsätzlich zulässig. Der Arzt darf dich nach Krankheiten fragen, die einer Ausübung der angestrebten Fähigkeit im Weg stehen könnten. Er darf sich auch erkundigen, ob es Dinge gibt, die in absehbarer Zeit zu einer Arbeitsunfähigkeit führen könnten, etwa eine geplante Operation oder eine Kur. Ebenso erlaubt sind Fragen nach ansteckenden Krankheiten.

Was der Betriebsarzt nicht darf

Nicht erlaubt sind hingegen Fragen nach Vorerkrankungen oder Vorerkrankungen der Eltern, nach möglichen Erbkrankheiten und dem Lebensstil. Ebenso wenig darf dich der Betriebsarzt fragen, ob du schwanger bist oder eine Schwangerschaft geplant hast. Somit darf natürlich auch kein Schwangerschaftstest von Bewerbern verlangt werden.

Ebenfalls nicht erlaubt bei einer Einstellungsuntersuchung sind genetische Tests oder HIV-Tests. Auch ein Drogentest ist bei einer Einstellungsuntersuchung verboten. Du brauchst dir also keine Sorgen zu machen, dass deine Blutprobe oder dein Urin auf Drogen oder Alkohol untersucht werden könnten.

Nicht jeder Arzt belässt es bei Fragen und Untersuchungen, die rechtlich zulässig sind. Was, wenn der Betriebsarzt etwas fragt oder verlangt, was er eigentlich nicht darf? Du darfst die Antwort beziehungsweise Untersuchung in solchen Fällen verweigern. Bewerber dürfen in solchen Fällen auch lügen, etwa bei der Frage nach einer Schwangerschaft.

Zulässige Fragen musst du dafür wahrheitsgemäß beantworten. Lügst du, kann das auch Jahre später noch Konsequenzen haben, die bis zur Kündigung reichen können. Nach der Rechtsprechung kann man davon ausgehen, dass erst nach zehn Jahren keine Folgen mehr drohen.

Bildnachweis: iVazoUSky / Shutterstock.com

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