AllgemeinSchweigepflicht & Verschwiegenheitspflicht: Grundlagen, Muster & Ausnahmen

Schweigepflicht & Verschwiegenheitspflicht: Grundlagen, Muster & Ausnahmen

Nicht nur Ärzte und Anwälte haben eine Schweigepflicht, sondern auch Beschäftigte in anderen Berufen. Außerdem sind Arbeitnehmer häufig durch Verschwiegenheitsklauseln im Arbeitsvertrag zum Stillschweigen über bestimmte betriebliche Vorgänge verpflichtet. Wen eine Schweigepflicht betreffen kann, wo die Verschwiegenheitspflicht endet und welche Verschwiegenheitserklärungen für Mitarbeiter üblich sind – hier erfährst du mehr zum Thema.

Schweigepflicht: Was ist das und wen betrifft sie?

Der Begriff Schweigepflicht ist geläufig, aber was besagt er konkret? Man spricht auch von einer Verschwiegenheitspflicht. Gemeint ist, dass innerhalb von bestimmten Berufsgruppen die gesetzlich geregelte Pflicht besteht, Geheimnisse nicht ohne Erlaubnis an Dritte weiterzugeben. Im Strafgesetzbuch (StGB) wird das als Verletzung von Privatgeheimnissen bezeichnet und ist in Paragraph 203 StGB geregelt.

Dass die Schweigepflicht in vielen Fällen eingehalten werden muss, hängt auch mit dem Datenschutz zusammen. Wo sie gilt, dient sie dem Schutz der Privatsphäre. Deshalb bezieht sie sich auch nicht nur auf Geheimnisse, die Menschen in bestimmten Berufen anvertraut werden. Auch personenbezogene Daten sind auf diese Weise geschützt. Eine Schweigepflichte sichert damit das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, also das Recht, selbst darüber zu bestimmen, was mit den eigenen persönlichen Daten geschieht.

Für Beschäftigte in bestimmten Berufen gelten besondere Regelungen, durch die sich eine strenge Schweigepflicht ergibt. Zu den bekanntesten Beispielen gehören Ärzte und Anwälte, betroffen sind aber unter anderem auch Datenschutzbeauftragte, Psychologen, Buchhalter, Steuerberater, Pfarrer, Priester, Suchtberater oder Beschäftigte bei Versicherungen. Auch Amtsträger – etwa Beamte – unterliegen einer Verschwiegenheitspflicht.

Ärztliche Schweigepflicht

Wer das Wort Schweigepflicht hört, denkt womöglich gleich an Ärzte. Sie sind eine der bekanntesten Berufsgruppen, die zum Stillschweigen über die persönlichen Daten und Geheimnisse ihrer Patienten verpflichtet sind. Die Schweigepflicht von Ärzten leitet sich grundlegend aus Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes ab und ergibt sich darüber hinaus aus § 9 Absatz 1 MBO-Ä, der ärztlichen Berufsordnung. Relevant sind außerdem Regelungen der Berufsordnungen in den Bundesländern.

Diese gesetzlichen Grundlagen haben zur Folge, dass Ärzte über das, was ihnen im Job anvertraut wird oder was sie erfahren, Stillschweigen bewahren müssen. Die ärztliche Schweigepflicht gilt nicht nur für Ärzte selbst. Sie erstreckt sich auch auf weiteres medizinisches Personal, darunter Krankenpfleger, Assistenten und Mitarbeiter der Verwaltung. Dasselbe gilt für Beschäftigte, die Einsicht in die Krankenakte von Patienten haben.

Die Schweigepflicht von Ärzten endet nicht mit dem Tod des Patienten, sondern besteht darüber hinaus fort. Ausnahmen sind jedoch möglich, wenn naheliegt, dass ein Verstoß gegen die Schweigepflicht im Sinne der verstorbenen Patienten wäre.

Anwaltliche Schweigepflicht

Auch Anwälte sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Rechtliche Grundlagen dafür sind unter anderem die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und § 383 Absatz 1 Nummer 6 Zivilprozessordnung (ZPO) und § 53 Absatz 1 Nummer 3 Strafprozessordnung (StPO).

Die anwaltliche Schweigepflicht reflektiert das besondere Vertrauensverhältnis, das zwischen Anwälten und ihren Mandanten besteht. Mandanten sollen sich jederzeit sicher sein können, dass das, was sie mit ihrem Anwalt besprechen, nicht nach außen dringt. Nur unter dieser Voraussetzung können sie offen mit ihrem Anwalt reden.

Die anwaltliche Schweigepflicht gilt nicht nur für das, was gesagt wird, sondern auch für Unterlagen und Dokumente. Nur in Ausnahmefällen dürfen Anwälte gegen die Schweigepflicht verstoßen. Sie können dazu sogar gezwungen sind, zum Beispiel, wenn es um die Bekämpfung von Geldwäsche geht.

Verschwiegenheitspflicht von Arbeitnehmern

Beim Stichwort Schweigepflicht denken viele nur an Beschäftigte in bestimmten Berufen. Dabei wird leicht übersehen, dass für die meisten Arbeitnehmer gewisse Verschwiegenheitspflichten gelten.

Die Verschwiegenheitspflicht von Arbeitnehmern ist eine arbeitsvertragliche Nebenpflicht. Arbeitnehmer müssen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Arbeitgebers wahren. Betroffen sind Informationen, mit denen die Beschäftigten im Rahmen ihres Jobs in Berührung kommen und an deren Geheimhaltung der Arbeitgeber ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse hat. Die unerlaubte Weitergabe solcher Geheimnisse könnte dem Arbeitgeber wirtschaftlich schaden.

Die Verschwiegenheitspflicht für Mitarbeiter gilt nicht nur für die Dauer des Arbeitsverhältnisses, sondern kann auch darüber hinaus bestehen. In der Regel sind solche Verschwiegenheitspflichten im Arbeitsvertrag näher geregelt. Was nicht erlaubt ist, sind Vertragsklauseln, die Beschäftigte zur Geheimhaltung aller betrieblicher und geschäftlicher Tatsachen verpflichten – das wäre unverhältnismäßig. Entscheidend ist das berechtigte wirtschaftliche Interesse des Arbeitgebers an der Geheimhaltung.

Wer Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse unerlaubt weitergibt, kann sich schadensersatzpflichtig machen. Whistleblowing ist nur in sehr engen Grenzen rechtlich zulässig; in vielen Fällen drohen Beschäftigten Repressalien, wenn sie Geschäftsgeheimnisse nach außen tragen. In der Regel sind Arbeitnehmer dazu verpflichtet, Missstände zunächst intern anzuzeigen. An Strafverfolgungsbehörden oder die Öffentlichkeit dürfen sie sich auch bei Gesetzesverstößen erst wenden, wenn der Arbeitgeber untätig bleibt. Eine Offenbarung von Geschäftsgeheimnissen wäre zudem denkbar, wenn ein öffentliches Interesse daran besteht, dass die Informationen bekannt werden.

Verschwiegenheitsverpflichtungen: Welchen Inhalt haben sie?

Um Mitarbeiter, aber auch externe Dienstleister oder Zulieferer sowie Subunternehmer in bestimmten Angelegenheiten zu Verschwiegenheit zu verpflichten, kann eine explizite Verschwiegenheitserklärung sinnvoll sein. Das ist zum Beispiel ratsam, wenn die betreffenden Personen Zugang zu sehr sensiblen Daten oder wertvollem Insider-Wissen haben.

Wie genau eine Verschwiegenheitserklärung ausgestaltet wird, ist nicht gesetzlich vorgeschrieben – solche Erklärungen unterliegen der Vertragsfreiheit. Im Internet findest du zahlreiche kostenlose Verschwiegenheitsverpflichtungs-Vorlagen und Schweigepflichtserklärungs-Muster, die zur Orientierung dienen können.

Wichtig ist, dass die Schweigepflichterklärung möglichst konkret formuliert ist, da allzu breit gefasste Verschwiegenheitsverpflichtungen unwirksam sein können. Enthalten sein sollten Angaben zu den Vertragsparteien und worum es in der Verschwiegenheitserklärung konkret geht, was also geheim gehalten werden soll. Begriffsdefinitionen helfen, Missverständnisse zu vermeiden. Ebenso klar sollte aus der Verschwiegenheitsverpflichtung hervorgehen, in welchem Zeitraum eine unerlaubte Weitergabe von Geheimnissen unzulässig wäre und welche Vertragsstrafen bei Verstößen vorgesehen sind.

Schweigepflicht-Ausnahmen: Wann die Schweigepflicht nicht gilt

Wenn eine Schweige- oder Verschwiegenheitspflicht gilt, ist das normalerweise uneingeschränkt der Fall. Ein Anwalt zum Beispiel kann nicht einfach entscheiden, bei welchem Mandanten er sich an die anwaltliche Schweigepflicht hält und bei welchem nicht. Dennoch gibt es Fälle, in denen die Schweigepflicht nicht gilt.

Bei der Schweigepflicht gibt es Ausnahmen, wenn es Hinweise auf geplante schwere Straftaten gibt. Dann besteht die Pflicht, diese Information zu melden, damit die Tat gegebenenfalls verhindert werden kann. Die betreffende Person ist in so einer Situation von ihrer Schweigepflicht entbunden. Auch bei Wertpapierfälschung und im Fall von Landesverrat sind etwa Anwälte dazu verpflichtet, Geheimnisse von Mandanten offenzulegen.

Eine Rolle spielt auch, wie geheim bestimmte Informationen tatsächlich sind. Angenommen, ein Anwalt vertritt eine in der Öffentlichkeit bekannte Person. In Gesprächen erfährt er, dass diese Person bestimmte Absichten hat. Das muss der Anwalt für sich behalten. Gibt der Mandant jedoch Medieninterviews, in denen er selbst von seinen Plänen erzählt, besteht für den Anwalt bei diesem Thema keine Schweigepflicht mehr. Das ist von der Bundesrechtsanwaltsordnung gedeckt. Es ist nicht nötig, allgemein bekannte Tatsachen vertraulich zu behandeln.

Worüber Arbeitnehmer Stillschweigen bewahren müssen – und worüber nicht

Auch im Fall eines gerechtfertigten Notstands, wie er in § 34 Absatz 1 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt ist, kann eine Verschwiegenheitspflicht entfallen. Wenn Gefahren für die Gesundheit und das Leben von anderen, Freiheit, Ehre oder Eigentum nicht anders als durch die Weitergabe von Informationen abgewendet werden können, darf eine Verschwiegenheitspflicht ignoriert werden. Das gilt jedoch nur für vertrauliche Informationen, die unmittelbar dazu geeignet sind, den Notstand zu beseitigen.

Für Arbeitnehmer besteht eine Verschwiegenheitspflicht nur in Bezug auf Informationen, an deren Geheimhaltung der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse hat. Sie müssen geheim gehalten werden. Das heißt im Umkehrschluss: Ein Arbeitnehmer dürfte über Interna reden, bei denen es nicht ersichtlich ist, dass der Arbeitgeber sie vertraulich behandelt wissen möchte.

Entbindung von der Schweigepflicht: Wann es sich anbietet und wie es geht

In Fällen, in denen die Schweigepflicht gilt, darf dagegen nur verstoßen werden, wenn das wie in den beschriebenen Ausnahmen im Einzelfall gerechtfertigt oder notwendig ist. Alternativ kann auch eine Schweigepflichtentbindung in manchen Situationen eine Option sein. Sie wird benötigt, wenn vertrauliche Informationen an Dritte weitergegeben werden sollen.

Das könnte zum Beispiel erforderlich sein, wenn ein Arzt Patientendaten an dessen Versicherung weitergeben möchte. Ein Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht kommt auch in Betracht, wenn der Arzt seinen Patienten an einen anderen Arzt zwecks Behandlung überweist. Ungeachtet der Hintergründe, wegen denen sich eine Schweigepflichtentbindung anbietet, sollte sie rechtssicher geregelt sein. Das geht am besten mit einer schriftlichen Schweigepflichtentbindung.

Wenn eine Schweigepflichtentbindung vereinbart wird, sollten in der entsprechenden Erklärung bestimmte Aspekte geregelt sein. Es muss zum Beispiel deutlich werden, welchen Zweck die Weitergabe der persönlichen Daten erfüllt und um welche Informationen es konkret geht. Ebenso sollte geregelt sein, an wen die vertraulichen Informationen weitergegeben werden dürfen. Die betreffende Person muss nicht nur namentlich klar benannt werden, sondern die Schweigepflichtentbindung auch persönlich unterschreiben, ebenso wie die andere Partei.

Schweigepflichtentbindung: Vorlage

Eine Schweigepflichtentbindung ist über eine schriftliche Vereinbarung möglich. So könnte eine solche Vereinbarung zum Beispiel formuliert sein:

Entbindung von der Schweigepflicht

Hiermit entbinde ich, [Vorname Nachname], geboren am [Geburtsdatum], folgenden Arzt von seiner Schweigepflicht mir gegenüber: [Vorname Nachname, Name der Praxis, Anschrift].

Die Entbindung der Schweigepflicht bezieht sich auf [konkrete Bestimmungen].

Ich erkläre mich hiermit damit einverstanden, dass Herr [Name] personenbezogene Daten, Befunde und Unterlagen mit dem folgenden Arzt teilt: [Vorname Nachname, Name der Praxis, Anschrift].

Ich erkläre außerdem, dass ich über den Zweck und die Folgen dieser Schweigepflichtentbindung ausführlich aufgeklärt worden bin. Diese Erklärung ist bis auf Widerruf gültig.

[Datum, Unterschrift]

Verstöße gegen die Schweigepflicht: Welche Sanktionen dafür drohen

Nicht jeder, der sich an eine Schweigepflicht oder Verschwiegenheitspflicht halten muss, tut das auch. Dann können ernsthafte Konsequenzen drohen. Gemäß Paragraph 203 StGB, der die Verletzung von Privatgeheimnissen regelt, können entsprechende Verstöße mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr bestraft werden.

Noch gravierender sind die Strafen, wenn jemand gegen seine Schweigepflicht verstößt, um sich oder andere zu bereichern oder andere zu schädigen. Neben einer Geldstrafe kommt als Sanktion dann eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren infrage. Abgesehen von möglichen strafrechtlichen Konsequenzen kann ein Verstoß gegen die Schweigepflicht auch Schadensersatzforderungen der Geschädigten nach sich ziehen.

Je nach Berufsgruppe können Tätern berufsrechtliche Folgen bei Verstößen gegen die Schweigepflicht drohen. Bei Ärzten oder Anwälten können etwa berufsgerichtliche Verfahren angeordnet werden, mit denen die zuständige Ärzte- oder Anwaltskammer auf den Verstoß gegen die Berufsordnung reagiert.

Was ist, wenn ein Arbeitnehmer gegen seine Verschwiegenheitspflicht verstößt? Das kommt auf die Umstände an. In sehr engen Grenzen kann ein Geheimnisverrat erlaubt sein, zum Beispiel, wenn die Veröffentlichung von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen im öffentlichen Interesse liegt. War der Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht hingegen unrechtmäßig, kann der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter dafür abmahnen. Abhängig von der Schwere des Verstoßes oder im Wiederholungsfall kommt auch eine Kündigung in Betracht.

Bildnachweis: Iurii Stepanov / Shutterstock.com

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