AllgemeinBerufsausbildungsbeihilfe: Voraussetzungen, Antrag & Höhe

Berufsausbildungsbeihilfe: Voraussetzungen, Antrag & Höhe

Die Zusage für einen Ausbildungsplatz ist eine gute Nachricht für Schulabgänger. Doch was, wenn das Geld, welches man während der Ausbildung verdient, nicht reicht? Dann kann die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) Abhilfe schaffen. Hier erfährst du, unter welchen Voraussetzungen du sie bekommen kannst, wie viel Geld es gibt und ob du die Berufsausbildungsbeihilfe zurückzahlen musst.

Berufsausbildungsbeihilfe: Was ist das?

Viele Azubis sind noch nicht volljährig und wohnen noch bei ihren Eltern. Dann stellt die oft geringe Ausbildungsvergütung meist kein Problem dar. Zwar wäre es aus Sicht von Auszubildenden natürlich schön, mehr Geld zur Verfügung zu haben – wenn die fixen Ausgaben überschaubar sind, reicht das Geld aber trotzdem.

Anders sieht es in vielen Fällen aus, wenn ein Azubi eine eigene Wohnung hat oder in einer WG lebt. Besonders in großen Städten mit hohen Mieten reicht das Ausbildungsgehalt dann oft gerade mal für die Miete. Für Lebensmittel, Fahrtkosten und die eine oder andere Anschaffung bleibt dann jedoch nicht viel übrig.

Für solche Fälle gibt es die Berufsausbildungsbeihilfe, kurz BAB. BAB kannst du unter bestimmten Voraussetzungen bekommen, wenn du eine Berufsausbildung machst oder an einer berufsvorbereitenden Maßnahme teilnimmst. Es handelt sich dabei um eine staatliche Förderung, die Azubis dabei helfen kann, ihre Kosten zu decken. Die Berufsausbildungsbeihilfe wird in Form eines monatlichen Zuschusses von der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt.

Voraussetzungen: Wer kann Berufsausbildungsbeihilfe bekommen?

Die Berufsausbildungsbeihilfe ist als Unterstützung insbesondere für Auszubildende gedacht, die ihre Lebenshaltungskosten durch ihr Ausbildungsgehalt nicht decken können. Sie kann allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgezahlt werden.

Diese BAB-Voraussetzungen nach § 60 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) müssen erfüllt sein, damit du den staatlichen Zuschuss beantragen kannst:

  • Du machst eine Berufsausbildung oder nimmst an einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teil
  • Es handelt sich um eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf
  • Dein Ausbildungsbetrieb liegt so weit von deinem Elternhaus entfernt, dass du nicht weiterhin bei deinen Eltern wohnen kannst – praktisch ist das der Fall, wenn du für den Weg zur und von der Arbeit im günstigsten Fall mehr als zwei Stunden brauchen würdest
  • Du bist mindestens 18 Jahre alt, verheiratet oder lebst mit deinem Partner in einer gemeinsamen Wohnung
  • Du hast ein Kind und lebst nicht mehr bei deinen Eltern
  • Du kannst aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht mehr bei deinen Eltern wohnen

Keine Berufsausbildungsbeihilfe beantragen kann ein Azubi, der eine schulische Ausbildung macht. Du darfst auch nicht schon andere Leistungen von einer vergleichbaren Behörde erhalten. Außerdem sollte es sich um deine erste Berufsausbildung handeln. In manchen Fällen kannst du jedoch auch Berufsausbildungsbeihilfe bekommen, wenn du schon eine erste Ausbildung abgeschlossen hast.

Wenn du Berufsausbildungsbeihilfe beantragst, prüft das Amt, ob du deinen Lebensunterhalt nicht anders finanzieren könntest. Besonders das Einkommen deiner Eltern und/oder eines möglichen Partners ist diesbezüglich relevant. Es gibt für beides Freibeträge. Ob und wie viel Berufsausbildungsbeihilfe du bekommen kannst, hängt damit auch von den Einkünften dieser Personen ab.

Wie kann man die Berufsausbildungsbeihilfe beantragen?

Die Berufsausbildungsbeihilfe bekommst du nicht einfach so – du musst sie beantragen. Dazu wendest du dich an die Agentur für Arbeit. Du kannst die Berufsausbildungsbeihilfe online beantragen. Den Antrag kannst du erst stellen, wenn du einen unterzeichneten Ausbildungsvertrag vorlegen kannst. Allzu viel Zeit solltest du dir aber nicht lassen, denn BAB wird rückwirkend nur bis zum Anfang des Monats der Antragstellung gezahlt. Deshalb ist es sinnvoll, dich schon vor dem Beginn deiner Berufsausbildung um den Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe zu kümmern.

Für den Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe brauchst du deinen unterzeichneten Ausbildungsvertrag und musst einen Fragebogen ausfüllen. Auch dein Mietvertrag sowie Nachweise über die Einkünfte deiner Eltern oder deines (Ehe-)Partners sind bei der Antragstellung gefragt. Anhand dieser Daten entscheidet die Agentur für Arbeit, ob du Berufsausbildungsbeihilfe bekommen kannst und wenn ja, in welcher Höhe.

Den Bescheid über eine Annahme oder Ablehnung deines Antrags erhältst du per Post. Falls die Agentur für Arbeit deinen Antrag ablehnt, kannst du dagegen Widerspruch einlegen. Geschieht das rechtzeitig, muss die Behörde deinen Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe noch einmal prüfen.

Wie viel Geld gibt es durch die Berufsausbildungsbeihilfe?

Wie viel Geld du durch die Berufsausbildungsbeihilfe bekommen kannst, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Entscheidend sind dein Bedarf, dein Einkommen aus der Ausbildung, das Einkommen deiner Eltern oder deines Partners und natürlich die aktuellen BAB-Sätze.

Die Berufsausbildungsbeihilfe setzt sich aus einem Grundbedarf, der pauschal berechnet wird, und einer Pauschale für die Miete zusammen. Seit dem 1. August 2022 liegt der BAB-Höchstsatz bei insgesamt 781 Euro im Monat. Du kannst dir auch Fahrtkosten zur Ausbildungsstätte erstatten lassen, die das Amt dann individuell berechnet. Der Höchstsatz liegt hier gegenwärtig bei 476 Euro im Monat.

Vom Gesamtbedarf, den die Agentur für Arbeit für dich errechnet hat, gehen noch dein anrechenbares Einkommen und gegebenenfalls das Einkommen deiner Eltern oder deines Partners abzüglich der Freibeträge ab. Um auszurechnen, was du durch die Berufsausbildungsbeihilfe bekommen könntest, kannst du den BAB-Rechner der Agentur für Arbeit nutzen.

Wie lange wird die Berufsausbildungsbeihilfe gezahlt?

Wenn du die Voraussetzungen für den Bezug der Berufsausbildungsbeihilfe erfüllst, bekommst du den staatlichen Zuschuss für die Dauer der vorgeschriebenen Ausbildungszeit. Das bedeutet, dass du unter Umständen auf die Beihilfe verzichten musst, falls du nicht in der eigentlich vorgesehenen Zeit mit deiner Ausbildung fertig wirst.

Muss man die Berufsausbildungsbeihilfe nach der Ausbildung zurückzahlen?

Während einer Ausbildung staatliche Unterstützung bekommen – darüber freuen sich die meisten Azubis, die die Voraussetzungen für BAB erfüllen. Aber was ist danach – muss man die Beträge, die man von der Agentur für Arbeit bekommen hat, anteilig oder gar vollständig zurückzahlen?

Bei der Berufsausbildungshilfe handelt es sich um einen staatlichen Zuschuss. Aus diesem Grund musst du dir keine Sorgen machen, dass du die Berufsausbildungsbeihilfe nach deiner Ausbildung zurückzahlen müsstest. Das Geld kannst du also grundsätzlich behalten – auch, wenn du deine Ausbildung abbrichst.

Anders sieht es aus, wenn du in deinem Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe falsche Angaben gemacht hast oder sich deine Situation zwischenzeitlich geändert hat, du dies aber dem Amt nicht mitgeteilt hast. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn du dir einen Nebenjob gesucht hast oder deine Ausbildung abgebrochen hast, ohne die Agentur für Arbeit darüber zu informieren. Beträge, die du zu Unrecht bekommen hast, musst du an die Behörde zurückzahlen.

Bildnachweis: ImYanis / Shutterstock.com

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