Website-Icon Lebenslauf.net

Vor Arbeitsantritt kündigen: Was du beachten solltest

Eine Frau im Gespräch mit dem Arbeitgeber, sie möchte vor Arbeitsantritt kündigen

Zwischen der Unterschrift unter dem Arbeitsvertrag und dem ersten Tag im neuen Job kann sich noch vieles ändern. Manchmal führt das dazu, dass ein Arbeitnehmer seine Stelle gar nicht erst antreten möchte. Es kommt auch vor, dass es sich der Arbeitgeber noch anders überlegt – zum Beispiel, weil ein Bewerber im Lebenslauf geschummelt hat. Ist es möglich, den Arbeitsvertrag vor dem Antritt zu kündigen? Was rund um den Rücktritt vom Arbeitsvertrag vor Arbeitsbeginn wichtig ist, erfährst du hier.

Kündigung vor Arbeitsantritt: Wenn Arbeitnehmer den Job doch nicht haben wollen

Wer sich für einen Job bewirbt, hofft auf ein Stellenangebot vom Arbeitgeber. Manchmal führt die ursprüngliche Freude über den unterzeichneten Arbeitsvertrag jedoch nicht dazu, dass jemand seine neue Position tatsächlich antritt. Vielleicht geht es dir auch so: Der Arbeitsvertrag ist unterschrieben, du willst aber nicht anfangen. Das kommt immer wieder vor und kann unterschiedliche Gründe haben.

Es kann zum Beispiel sein, dass sich die persönlichen Umstände geändert haben. Jemand möchte vielleicht doch lieber in eine andere Stadt ziehen (oder in seiner Stadt bleiben). Jemand entscheidet sich, dem Partner zuliebe umzuziehen. Oder es gibt gesundheitliche Gründe, durch welche die angestrebte Stelle nicht mehr angetreten werden kann.

Nicht selten liegt dem betreffenden Arbeitnehmer ein weiteres Jobangebot vor, das sich zwischenzeitlich ergeben hat. Wenn diese Stelle attraktiver ist, führt das häufig zu einer Kündigung vor Arbeitsantritt. Vielleicht war die Tätigkeit aber auch von Anfang an eine Kompromisslösung, die man nun lieber doch nicht wählen möchte.

Wenn ein neuer Mitarbeiter den Arbeitsvertrag vor Antritt kündigt, kann das auch unmittelbar mit dem Unternehmen zusammenhängen. Es kann sein, dass jemand Schlechtes über den Arbeitgeber hört oder liest. Möglicherweise hat er auch im Bewerbungsprozess schlechte Erfahrungen gemacht, die zu einem Umdenken geführt haben. Oder er hat – zum Beispiel im Vorstellungsgespräch – Dinge erfahren, die den Job für ihn unattraktiv machen. Das könnte zum Beispiel die Aufgaben, die Arbeitsbedingungen oder die Möglichkeit zur Arbeit im Homeoffice betreffen.

Arbeitsverhältnis kündigen vor Antritt: Rechtliche Rahmenbedingungen

Die Unterschrift unter einem Arbeitsvertrag ist bindend. Für den Arbeitgeber und seinen neuen Beschäftigten ergeben sich damit wechselseitige Rechte und Pflichten. Der Arbeitnehmer ist zum Beispiel verpflichtet, zu arbeiten. Der Arbeitgeber muss sein Arbeitsangebot annehmen und ihn dafür wie vereinbart entlohnen. Doch was geschieht, wenn es dazu gar nicht erst kommen soll, weil ein Vertragspartner vom Arbeitsvertrag zurücktreten möchte?

Eine Kündigung vor Arbeitsantritt kommt im Berufsalltag immer wieder vor. Dieser Schritt ist grundsätzlich möglich, solange gewisse rechtliche Rahmenbedingungen erfüllt werden. So muss die Kündigung in Schriftform erfolgen, außerdem muss die Kündigungsfrist eingehalten werden. Wie lang ist die Kündigungsfrist vor Arbeitsantritt? Nach der aktuellen Rechtsprechung gilt vor dem Beginn eines Arbeitsverhältnisses die verkürzte Kündigungsfrist der Probezeit. Sie beträgt zwei Wochen. Gekündigt werden kann ohne Angabe von Gründen. Lassen sich diese zwei Wochen vor dem ersten Arbeitstag nicht mehr einhalten, kann es sein, dass Beschäftigte einige Tage arbeiten müssen, bevor die Kündigung wirksam wird.

Was geschieht, wenn die Kündigung vor Arbeitsantritt vom Arbeitgeber ausgeht? Gibt es einen Kündigungsschutz für Beschäftigte vor dem ersten Arbeitstag? Nein, normalerweise nicht – auch bei dieser Variante gelten die beschriebenen Regelungen. Ausnahmen können sich ergeben, wenn jemand einen besonderen Kündigungsschutz genießt, etwa schwangere Beschäftigte. Bei ihnen gilt der Kündigungsschutz schon in der Probezeit.

In den meisten Fällen ist eine Kündigung vor Arbeitsantritt unkompliziert möglich. Es gibt aber auch Situationen, in denen das schwierig bis unmöglich sein kann. Hier lohnt sich ein Blick in den Arbeitsvertrag: Manchmal ist arbeitsvertraglich eine Kündigung vor dem ersten Arbeitstag untersagt. Wer dagegen verstößt, riskiert häufig eine Vertragsstrafe. In diesem Fall kann es erforderlich sein, einige Tage bei der Arbeit zu erscheinen und erst im laufenden Arbeitsverhältnis zu kündigen. Damit kann die Vertragsstrafe meist umgangen werden.

Unterschriebenen Arbeitsvertrag widerrufen: Aufbau & Inhalt des Kündigungsschreibens

Ein Arbeitsverhältnis kann grundsätzlich nur schriftlich gekündigt werden. Das ist nicht anders, wenn jemand seinen Job noch gar nicht angetreten hat. Eine mündliche Kündigung wäre in solchen Fällen unwirksam. Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die ein Arbeitsverhältnis vorzeitig kündigen müssen, müssen dem Vertragspartner ihre Absicht klar und unmissverständlich in Schriftform mitteilen. Diese Kündigung muss dem Vertragspartner rechtzeitig zugehen, damit sie zum gewünschten Zeitpunkt wirksam werden kann. Ob die Kündigungsfrist eingehalten wird, hängt davon ab, wann der Vertragspartner das Schreiben erhält. Der Zeitpunkt des Versands ist nicht relevant.

In seiner Form entspricht ein Kündigungsschreiben vor Arbeitsantritt dem üblichen Kündigungsschreiben. Typische Angaben sind die vollständigen Namen und Adressen der Vertragspartner, das Datum, die Erklärung der Kündigung und das gewünschte Beendigungsdatum des Vertrags. Zum Schluss wird das Kündigungsschreiben persönlich unterschrieben, was eine weitere Voraussetzung für seine Wirksamkeit ist. Es kann anschließend persönlich übergeben, eingeworfen oder per Post an den Vertragspartner geschickt werden.

Wenn Arbeitnehmer ihren Job kündigen, fordern sie oft schon im Kündigungsschreiben ein Arbeitszeugnis an. Das macht jedoch wenig Sinn, wenn jemand die Stelle gar nicht antreten wird – der Arbeitgeber kann ihn dann kaum beurteilen.

Welche Folgen eine Kündigung vor Arbeitsantritt haben kann

Macht es Sinn, schon vor dem Antritt einer neuen Stelle wieder zu kündigen? Das lässt sich nicht pauschal sagen. Entscheidend ist, wie sicher du dir bist, dass der neue Job doch nicht das ist, was du willst. Bist du hingegen unsicher, ist es wichtig, auch die Konsequenzen zu bedenken, die eine Kündigung vor Arbeitsantritt mit sich bringen kann.

Zu kündigen, bevor man überhaupt angefangen hat, ist vielen Beschäftigten unangenehm. Sie haben vielleicht das Gefühl, den Arbeitgeber hängenzulassen. Schließlich haben sie zugesagt, woraufhin der Arbeitgeber wahrscheinlich anderen Kandidaten abgesagt hat. Jetzt kurz vor dem ersten Arbeitstag abzusagen, kann den Arbeitgeber unter Druck setzen. Er muss schnellstmöglich Ersatz beschaffen – das kostet Arbeitszeit und sorgt womöglich für Stress.

Wenn du sicher bist, dass du den Job nicht antreten willst oder kannst, führt an einer Absage kein Weg vorbei. Mit den unangenehmen Gefühlen, die das Gespräch mit dem Arbeitgeber möglicherweise mit sich bringt, musst du im Zweifel leben. Du hast dabei jedoch ein Stück weit in der Hand, wie du in Erinnerung bleibst. Es macht einen Unterschied, ob du persönlich erklärst, warum du doch nicht in der Firma anfangen wirst, oder nur eine schriftliche Kündigung einreichst. Du bist nicht dazu gezwungen, deine Beweggründe zu erläutern, aber es kann sinnvoll sein, um möglichst gut in Erinnerung zu bleiben. Schließlich weißt du nie, wo du noch mal auf diesen Arbeitgeber triffst. Es kann sich auch herumsprechen, wenn du dich unprofessionell oder respektlos verhalten hast.

Viele Bewerber, die in letzter Minute absagen, müssen „nur“ mit ihrem schlechten Gewissen oder einem (leicht) geschädigten Ruf leben. In manchen Fällen drohen jedoch ernstzunehmende Konsequenzen in Form einer Vertragsstrafe. Sieh im Zweifel im Arbeitsvertrag nach, ob Vertragsstrafen für einen vorzeitigen Rücktritt vom Arbeitsvertrag vorgesehen sind. 

Kündigung vor Arbeitsantritt durch den Arbeitgeber: Ist das zulässig?

Nicht nur Arbeitnehmer können sich nach dem Unterzeichnen des Arbeitsvertrags umentscheiden. Auch Arbeitgeber können den Arbeitsvertrag vor Antritt kündigen. Eine Kündigung vor Arbeitsantritt durch den Arbeitgeber kann für betroffene Beschäftigte ein Schock sein. Nicht nur, dass es mit dem angestrebten Job nichts wird. Sie müssen auch in kürzester Zeit eine neue Stelle finden, wenn sie nicht arbeitslos werden wollen.

Vor diesem Hintergrund kann die Frage aufkommen, ob ein Arbeitgeber den Arbeitsvertrag vor Antritt des Arbeitsverhältnisses überhaupt ohne Weiteres kündigen darf. Prinzipiell gelten hier aber dieselben Regeln wie für Arbeitnehmer auch. Wenn die Kündigungsfrist gewahrt wird und das Kündigungsschreiben den formalen Anforderungen entspricht, kann eine kurzfristige Kündigung durch den Arbeitgeber rechtens sein.

Wenn Arbeitgeber einem neuen Mitarbeiter vor dem ersten Arbeitstag noch absagen, kann das verschiedene Gründe haben. Es kann sein, dass die Verantwortlichen einen anderen Kandidaten gefunden haben, der die Anforderungen noch besser erfüllt. Auch falsche Angaben in der Bewerbung können zu einer späten Absage führen. Vielleicht hat sich auch die wirtschaftliche Situation verändert, sodass eine Neueinstellung nicht mehr möglich oder sinnvoll ist.

Arbeitnehmer müssen kurzfristige Absagen meist hinnehmen

Arbeitnehmern, denen kurzfristig vor Arbeitsantritt gekündigt wurde, bleibt oft nichts anderes übrig, als die Situation zu akzeptieren. Ansprüche haben sie meist nicht. Auch hier gilt jedoch: Ein Blick in den Arbeitsvertrag kann sich lohnen. Vielleicht gilt auch ein Tarifvertrag, der ebenfalls Regelungen für solche Fälle enthalten kann.

Viele Arbeitgeber sagen ihren neuen Mitarbeitern nicht leichtfertig wieder ab, sondern gehen diesen Schritt nur, wenn es keine andere (zufriedenstellende) Lösung gibt. Würde eine solche Praxis hingegen Usus werden, könnte das dem Ruf des Unternehmens schaden. Es kann sich unter Bewerbern herumsprechen, wenn diese sich schlecht behandelt fühlen.

Vor dem ersten Arbeitstag kündigen: Tipps zum Vorgehen

Es können sich immer Situationen ergeben, in denen es die beste Lösung ist, den neuen Arbeitsvertrag vor dem Antritt zu kündigen. Als Arbeitnehmer solltest du diesen Weg jedoch nur nach reiflicher Überlegung gehen. Bist du dir sicher, dass ein Rücktritt vom Arbeitsvertrag vor dem Arbeitsbeginn sinnvoll ist? Lass dir ruhig etwas Zeit mit dieser Entscheidung – Schnellschüsse könntest du später bereuen.

Wenn du sicher bist, dass du den unterschriebenen Arbeitsvertrag widerrufen möchtest, ist ein durchdachtes Vorgehen gefragt. Um aus dem Arbeitsvertrag wieder herauszukommen, bedarf es einer schriftlichen Kündigung. Reiche dein Kündigungsschreiben rechtzeitig ein. Parallel dazu kann es sinnvoll sein, das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen. Du bist dazu nicht gezwungen und findest den Gedanken daran womöglich auch nicht gerade verlockend. Es ist aber ein Zeichen von gutem Stil, sich persönlich zu erklären. Du kannst erläutern, warum du doch nicht anfangen möchtest, und dich gegebenenfalls für die Umstände entschuldigen, die deine Entscheidung dem Arbeitgeber macht.

Ein Gespräch mit dem Arbeitgeber ist essenziell, wenn du nicht ohne Weiteres aus dem Arbeitsvertrag herauskommst. Möglicherweise findet sich doch eine Lösung, auf die ihr euch einigen könnt. Das kann auch ein Aufhebungsvertrag sein.

Im Vorfeld deiner Kündigung solltest du klären, wie es beruflich für dich weitergeht. Hast du eine Alternative, zum Beispiel eine andere neue Stelle? Oder hast du nichts in Aussicht, bist aber sicher, dass dieser Job nicht der richtige für dich ist? In diesem Fall ist es wichtig, möglichst keine Zeit zu verlieren, sondern die Jobsuche mit Hochdruck fortzusetzen.

Fazit: Wenn das Arbeitsverhältnis schon vor dem ersten Arbeitstag endet

Bildnachweis: Dmytro Zinkevych / Shutterstock.com

Die mobile Version verlassen