Bewerbung & KarriereBewerbungsfristen für die Ausbildung - Wichtiges auf einen Blick

Bewerbungsfristen für die Ausbildung – Wichtiges auf einen Blick

Der Schulabschluss ist in der Tasche, die Entscheidung für eine Berufsausbildung gefallen. Wie geht es nun weiter? Je nachdem, welchen Beruf du ergreifen möchtest, sind Berufsausbildungen als vollzeitschulische Maßnahmen oder duale Ausbildungen möglich.

Bewerbungsfristen für die Ausbildung: Die duale Ausbildung

Die meisten Ausbildungsberufe werden nach dem dualen Prinzip vermittelt. Dazu gehören kaufmännische, verwaltende, gewerbliche, technische, handwerkliche und landwirtschaftliche Berufe. Der Auszubildende erwirbt die praktischen Kenntnisse in seinem Betrieb, während er in der Berufsschule die theoretischen Kenntnisse lernt. Bei dieser Art der Ausbildung erhält der Auszubildende eine Vergütung durch seinen Ausbildungsbetrieb.

Der nächste Schritt lautet, mache dich mit den Unternehmen vertraut, die für dich interessant sind und eine duale Ausbildung anbieten.

Damit deine Bewerbungsunterlagen das Unternehmen rechtzeitig zum Auswahlverfahren erreichen, sind unterschiedliche Bewerbungsfristen zu beachten. Die Zeitspannen sind abhängig von der Branche und der Unternehmensgröße. Informiere dich daher, zu welcher Branche das Unternehmen gehört. Ist es ein Großkonzern, ein mittelständisches Unternehmen oder ein Kleinunternehmen?

Duale Ausbildungen beginnen in der Regel am 01.08. oder 01.09. eines jeden Jahres, einige wenige auch am 01.02. oder 01.03./01.04. Die Ausschreibungen der zu besetzenden Ausbildungsplätze findest du häufig auf den Webseiten der Unternehmen selbst sowie in Azubi-Stellenbörsen im Internet. Auch Tageszeitungen veröffentlichen wöchentlich, zumeist am Samstag, die aktuellen Ausbildungsplatzangebote.

Die Bewerbungsfristen beginnen ein Jahr bis zu anderthalb Jahren vor Ausbildungsbeginn zu laufen. Bringe daher deine Bewerbung wenigstens ein Jahr vor Schulabschluss auf den Weg, wenn du im Folgejahr deine Ausbildung antreten möchtest.

Beispiel:

Beendest du die Schule im Sommer 2018, ist es für eine Bewerbung um einen Ausbildungsplatz im selben Jahr bereits zu spät. Jetzt ist der Beginn erst wieder im nächsten Jahr möglich.

Je attraktiver ein Unternehmen ist, desto schneller sind die besten Ausbildungsplätze vergeben. Das gleiche gilt für Ausbildungsberufe, die sehr beliebt sind. Schiebe daher eine Bewerbung nicht auf die lange Bank. Ausnahmen gibt es des Öfteren im handwerklichen und gewerblichen Bereich. Hier ist manchmal auch eine kurzfristige Stellenbesetzung möglich.

Ganz allgemein lässt sich sagen, große Unternehmen und Firmenketten begeben sich mehr als ein Jahr im Voraus auf die Suche nach Auszubildenden. In der Regel starten sie im Spätsommer und setzen ihre Suche bis in den Herbst fort. Mittelständische bis kleine Unternehmen starten im Oktober oder November, wobei sich die Bewerbungsverfahren durch den Winter bis in den Februar hinziehen können.

Wir stellen dir daher im Überblick die Fristen vor, die es zu beachten gilt, um den Ausbildungsbeginn nicht zu verpassen.

Bewerbungsfristen für die duale Ausbildung in der Übersicht

Angegeben ist jeweils ein ungefährer Bewerbungszeitraum. Die Monate in Klammern stellen die Bewerbungshochphasen dar. Zu dieser Zeit findest du die ausgeschriebenen Ausbildungsplätze in den oben genannten Medien. Die Auswahlverfahren laufen, Vorstellungsgespräche werden geführt und die Stellen besetzt.

Natürlich ist es möglich, sich auch außerhalb der Fristen zu bewerben. Ob das Sinn macht, erfährst du auf direktem Weg durch die Personalabteilung des Unternehmens. Generell gilt, bereite dich so früh wie möglich auf die Bewerbungsphase vor. Das gilt umso mehr, da zum Ende deiner Schulausbildung die Prüfungszeit ansteht und du vermutlich weniger Zeit für das Schreiben der Bewerbung aufbringen kannst.

Ausbildungsbeginn: 01.02. des Folgejahres

  • Hotel- & Gaststättengewerbe: Januar bis März (Februar)

Ausbildungsbeginn: 01.03. oder 01.04. des Folgejahres

  • Gesundheitsbranche: Pflege und Medizin: September bis November (September/Oktober)

Ausbildungsbeginn: 01.08. oder 01.09. des Folgejahres

  • Öffentlicher Dienst: Juli bis Dezember (August/September)
  • Finanzbranche: Banken und Versicherungen: August bis November (September)
  • Recht & Steuern: September bis November (November)
  • Gesundheitsbranche: Pflege und Medizin: Oktober bis Februar (Dezember)
  • Automobilbranche & Nutzfahrzeuge: September bis November (September)
  • Medien & Gestaltung: Oktober bis Dezember (November)
  • Unterhaltungs- und Kommunikationsbranche: Oktober bis Dezember (November)
  • IT- und EDV-Branche: teilweise ab Juli bis Januar (Oktober/November)
  • Mode-, Textil- und Bekleidungsbranche: Oktober bis Januar (Dezember/Januar)
  • Industrie: Kunststoffverarbeitung, Pharmazie, Chemie: September bis November (Oktober)
  • Industrie: Metallbranche, Maschinen- und Anlagenbau: Oktober bis Februar (Dezember/Januar)
  • Industrie: Holz, Papier, Verpackung: November bis März (Dezember/Januar)
  • Elektronik & Elektrotechnik: September bis Dezember (Oktober)
  • Energie- und Wasserversorgung: August bis Dezember (Oktober/November)
  • Hotel- & Gaststättengewerbe: September bis November (Oktober)
  • Handel: November bis Januar (Dezember)
  • Handwerksberufe und Baugewerbe: November bis Ende März (November/Dezember)
  • Verkehr & Logistik: September bis Ende Januar (November)
  • Landwirtschaftliche Berufe: Januar bis Mai desselben Jahres (Februar)

Große Konzerne, Banken und Versicherungen sowie der Öffentliche Dienst haben bereits im November und Dezember ihre freien Ausbildungsplätze besetzt. Zu diesem Zeitpunkt werden allerdings viele kleinere bis mittelständische Unternehmen aktiv und suchen für den Ausbildungsbeginn im Sommer nächsten Jahres. Es lohnt sich also, die Augen offen zu halten und gegebenenfalls nachzufragen.

Vollzeitschulische Ausbildung

Für bestimmte Berufszweige ist eine vollzeitschulische Ausbildung an Höheren Berufsfachschulen möglich. Dazu gehören Berufe des Gesundheits-, Erziehungs- und Sozialwesens, beispielsweise Altenpfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger, Hebammen, Entbindungspfleger, Heilpraktiker sowie viele andere Heilberufe ohne Studium. Die Ausbildung dauert ein bis maximal dreieinhalb Jahre und erfolgt vollschulisch. Die Praxis erwirbt der Auszubildende während der Dauer der Ausbildung durch spezielle Berufspraktika. Nachteil der vollzeitschulischen Ausbildung ist, dass der Auszubildende keine Vergütung erhält wie in der dualen Ausbildung. Bei privaten berufsbildenden Schulen sind die Kosten der Ausbildung sogar selbst zu tragen.

Als weitere vollzeitschulische Ausbildungen sind technische Ausbildungen zu nennen, wie die Ausbildung zum Informationstechnischen Assistenten oder zum medizinisch-technischen Assistenten. Des Weiteren können Medien- und Fremdsprachenberufe auf vollzeitschulischem Wege absolviert werden.

Die Bewerbungsfristen für die Aufnahme der vollzeitschulischen Ausbildung sind von Schule zu Schule verschieden. Wie bei der dualen Berufsausbildung gilt auch hier, stelle wenigstens ein Jahr vor Beginn den Kontakt zur Schule her und erkundige dich nach den Einschreibeterminen. Die Anmeldung erfolgt über ein Anmeldeformular, welches die Schule per Post oder Download zur Verfügung stellt. Auch für die vollzeitschulische Ausbildung müssen Bewerbungsunterlagen wie Lebenslauf und Zeugnis eingereicht werden.

Vorteil ist, dass für einige Berufsgruppen ein Hauptschul- bzw. Realschulabschluss als Voraussetzung genügt, um die Ausbildung zu beginnen. Gegebenenfalls kannst du im selben Institut noch einen höherwertigen Abschluss erwerben.

Was tun, wenn die Bewerbungsfrist verpasst wurde?

Nun ist es doch passiert. Möglicherweise hast du dich ausschließlich auf deine Abschlussprüfung konzentriert und dabei die Fristen zur Abgabe der Bewerbung verpasst. Vielleicht hattest du dich noch nicht entschieden, welcher Ausbildungsberuf in Frage kommt oder ob ein Studium bzw. ein Duales Studium das Richtige wäre. Fest steht, die Frist ist verpasst, der nächste Ausbildungsbeginn ist erst ein Jahr später möglich.

Die direkte Nachfrage

Die erste und schnellste Möglichkeit ist die Nachfrage in deinem Wunschunternehmen, ob es sich noch lohnt, eine Bewerbung nachzureichen. Vielleicht ist ein Kandidat abgesprungen, da er eine anderweitige Stelle gefunden hat? Es könnte sogar sein, dass sich bis zum Ende der Bewerbungsphase kein passender Kandidat gefunden hat.

Einen neuen Weg wählen

Andererseits gibt es Berufszweige, die es schwerer haben, Auszubildende zu finden. Die Medien informieren regelmäßig hierüber und geben die aktuellen Zahlen bekannt. Das trifft vor allen Dingen auf die handwerklichen und gewerblichen Berufe zu. Vielleicht hattest du einen kaufmännischen Beruf angestrebt, bist jedoch auch handwerklich begabt? Dies könnte die Chance sein, noch im selben Jahr nach deinem Schulabschluss eine Ausbildung in einem völlig neuen Bereich zu beginnen.

Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)

Auch das ist möglich: Hast du die Frist verpasst und keinen Ausbildungsplatz erhalten, kannst du dich in einem Freiwilligen Sozialen Jahr engagieren. Schulabgänger zwischen 16 und 26 Jahren finden ihre Einsatzmöglichkeiten beispielsweise in Senioren- und Behindertenheimen oder in Kinderbetreuungsstätten. Gearbeitet wird in Vollzeit, d. h. in einer 40-Stunden-Woche. Auf diesem Wege lernst du die praktische Arbeit kennen und engagierst dich obendrein im sozialen Bereich. Und wer weiß, ob du nicht am Ende des FSJ den Wunsch hast, diesen Beruf als Ausbildungsberuf zu ergreifen.

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