Nicht immer entpuppt sich ein Job als der Traumjob, für den man ihn bei der Bewerbung gehalten hat. Manchmal kommt auch schlicht ein besseres Angebot daher. Bevor man es annehmen kann, muss der alte Job gekündigt werden. Geht die Kündigung vom Arbeitnehmer aus, handelt es sich um eine Eigenkündigung. Was sollte man dabei beachten? Welche Fristen gelten? Und gefährdet die Eigenkündigung den Anspruch auf Arbeitslosengeld? Hier erfährst du alles, was rund um das Thema Eigenkündigung wissenswert ist.
Eine Eigenkündigung kann viele Gründe haben
Wer ein Beschäftigungsverhältnis eingeht, hat zwar meist vor, für längere Zeit für seinen Arbeitgeber tätig zu sein. Für die Ewigkeit angelegt ist jedoch kaum ein Arbeitsverhältnis. Es kann prinzipiell von beiden Vertragsparteien beendet werden: dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer.
Aus Sicht von Arbeitnehmern kann es für diesen Schritt verschiedene Gründe geben. Oft kommt es zur Eigenkündigung, wenn Mitarbeiter schon eine ganze Weile unzufrieden sind – mit ihren Aufgaben, dem Betriebsklima oder den Aufstiegschancen. Mitunter gibt es Probleme mit dem Chef, und auch die Rahmenbedingungen eines Jobs können den Wunsch nach einer beruflichen Veränderung hervorrufen. Das ist besonders bei Schichtdiensten, sehr frühen, späten oder unflexiblen Arbeitszeiten häufig der Fall, aber auch bei Tätigkeiten, die schädlich für die Gesundheit sind.
Manchmal liegt es gar nicht am alten Job, wenn es zu einer Eigenkündigung kommt. Der Mitarbeiter will sich aus privaten Gründen anders orientieren – etwa, weil er noch einmal etwas ganz anderes machen möchte, er einen Umzug in eine andere Stadt plant oder sich um Kinder oder Angehörige kümmern möchte. In anderen Fällen ist dem Arbeitnehmer schlicht ein attraktiveres Jobangebot unterbreitet worden. Auch eine Eigenkündigung wegen Krankheit kommt immer wieder vor.
Das solltest du bei einer Eigenkündigung beachten
Wenn du deinen Job kündigst, musst du bestimmte Vorgaben beachten. Andernfalls kann es dir passieren, dass deine Kündigung unwirksam ist – und du den Job nicht zum geplanten Zeitpunkt an den Nagel hängen kannst. Bei einer Eigenkündigung kannst du nicht zu einem beliebigen Zeitpunkt kündigen, sondern musst die geltende Kündigungsfrist beachten.
Falls es keine anderweitigen Regelungen gibt, beträgt die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer vier Wochen. Du kannst zum Monatsende, aber auch zum 15. eines Monats kündigen. Möglicherweise ergeben sich durch deinen Arbeitsvertrag oder kollektivvertragliche Regelungen für die Eigenkündigung andere Fristen. Falls die Kündigungsfrist für dich ein Problem ist – etwa, weil dein neuer Arbeitgeber möchte, dass du schon früher anfängst –, kannst du versuchen, mit deinem Arbeitgeber zu sprechen. Möglicherweise könnt ihr euch auf eine kürzere Kündigungsfrist einigen. Dafür ist in der Regel ein Aufhebungsvertrag nötig.
Während der Probezeit kannst du deinen Job kurzfristiger kündigen. Die Bestimmungen des Kündigungsschutzgesetzes gelten während der ersten sechs Monate der Betriebszugehörigkeit noch nicht. Es gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen. Bei einer Eigenkündigung während der Probezeit musst du nicht zum 15. oder dem Monatsende kündigen, sondern kannst zu einem beliebigen Datum die Kündigung aussprechen.
Formale Voraussetzungen für eine wirksame Eigenkündigung
Anders als bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber müssen Arbeitnehmer nicht begründen, warum sie ihr Arbeitsverhältnis kündigen möchten. Wie bei jeder Kündigung musst du dich als Arbeitnehmer jedoch an gewisse formale Vorgaben halten, damit deine Kündigung wirksam ist.
Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Eine mündliche Kündigung ist unwirksam, ebenso eine Kündigung per Telefon oder SMS. Zur Einhaltung der Kündigungsfrist ist entscheidend, wann die Kündigung deinem Arbeitgeber zugeht. Falls du sie nicht persönlich übergibst, schicke sie unbedingt rechtzeitig ab. Um bei möglichen Streitigkeiten auf der sicheren Seite zu sein, kann es sinnvoll sein, die Kündigung per Einschreiben zu verschicken. Wenn du sie persönlich überreichst, lasse dir den Empfang schriftlich bestätigen.
Inhaltlich muss aus deiner Kündigung klar hervorgehen, dass du kündigst. Auch den gewünschten Austrittszeitpunkt musst du im Kündigungsschreiben nennen. Du musst deine Kündigung zudem persönlich unterschreiben.
Wann ist eine fristlose Eigenkündigung möglich?
In manchen Fällen kannst du als Arbeitnehmer eine außerordentliche und fristlose Kündigung aussprechen. Dafür brauchst du allerdings einen guten Grund – dass du unzufrieden bist oder früher im neuen Job anfangen möchtest, reicht für eine fristlose Kündigung nicht aus. Die Umstände müssen so schwerwiegend sein, dass es dir nicht zumutbar sein kann, deinen Job unter Einhaltung der regulären Kündigungsfrist zu kündigen.
Das kann etwa der Fall sein, wenn du trotz mehrmaliger Aufforderung deinen Lohn nicht oder nur teilweise erhalten hast. Sexuelle Belästigung, Gewalt oder Mobbing können eine fristlose Kündigung ebenfalls rechtfertigen. Dasselbe gilt für die Aufforderung zu Straftaten oder eine Verletzung der Fürsorgepflicht durch den Arbeitgeber. Bist du während der Arbeit durch Nachlässigkeit des Arbeitgebers gravierenden Gefahren ausgesetzt, kann auch das ein hinreichender Grund für eine fristlose Eigenkündigung sein.
Mitunter steht dir nach einer rechtmäßigen Eigenkündigung auch eine Abfindung zu. Das kann der Fall sein, wenn dein Arbeitgeber seine Pflichten grob verletzt hat. Falls deine fristlose Kündigung hingegen nicht gut begründet war, kann es sein, dass dich dein Arbeitgeber auf Schadensersatz verklagt. Eine entsprechende Vertragsstrafe ist oft schon im Arbeitsvertrag geregelt. Um juristische Auseinandersetzungen zu vermeiden, kann es sinnvoll sein, vor einer fristlosen Eigenkündigung einen Anwalt zurate zu ziehen.
Droht bei einer Eigenkündigung eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld?
Für Arbeitnehmer birgt eine Eigenkündigung ein gewisses Risiko. Wenn du noch keinen Job für die Zeit nach der Kündigung gefunden hast, droht dir nämlich durch eine Eigenkündigung eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Bei einer Eigenkündigung hast du aus Sicht des Arbeitsamts entscheidend daran mitgewirkt, dass du anschließend arbeitslos bist. Normalerweise verhängt das Arbeitsamt bei Eigenkündigung eine Sperrzeit von zwölf Wochen. Dadurch verringert sich die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I insgesamt – du bekommst das Geld also nicht einfach nur später, sondern gar nicht. Das kann zum Problem werden, wenn du keine ausreichenden finanziellen Reserven hast, um Miete, Lebensmittel und Co bezahlen zu können.
Ob das Arbeitsamt eine Eigenkündigung mit einer Sperre beim Arbeitslosengeld sanktioniert, hängt von den Umständen ab, die zu der Kündigung geführt haben. Wenn du gute Gründe für diesen Schritt vorbringen kannst, kann das Amt die Sperrzeit verringern oder ganz davon absehen. Als wichtiger Grund können nicht nur berufliche, sondern auch private Sachverhalte gewertet werden.
Wenn du etwa von deinem Chef beleidigt wurdest, du deinen Lohn schon länger nicht erhalten hast oder du gemeinsam mit deinem Partner in eine andere Stadt ziehst, verzichtet das Arbeitsamt wahrscheinlich auf eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Du musst außerdem nachweisen können, dass du alles versucht hast, um die Kündigung zu vermeiden – etwa Gespräche mit dem Arbeitgeber bei Konflikten am Arbeitsplatz.
Häufige Fragen zur Eigenkündigung
Manche Fragen kommen häufig auf, wenn es um das Thema Eigenkündigung geht. In diesem Abschnitt findest du Antworten darauf und Tipps zum besten Vorgehen in bestimmten Fällen.
Eigenkündigung während Kurzarbeit: Was ist zu beachten?
Insbesondere während der Corona-Krise ist das Thema Kurzarbeit bedeutsam geworden. Viele Arbeitgeber haben Mitarbeiter in Kurzarbeit geschickt, um Entlassungen zu vermeiden. Das Kurzarbeitergeld, das vom Staat gezahlt wird, wird häufig von Unternehmen aufgestockt. Wie verhält es sich mit dem Anspruch auf Kurzarbeitergeld bei einer Eigenkündigung? Prinzipiell kannst du deinen Job unter den üblichen Voraussetzungen natürlich auch während einer Phase der Kurzarbeit kündigen.
Allerdings hat die Eigenkündigung während der Kurzarbeit einen klaren Nachteil: Der Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht vom Zeitpunkt der Kündigung an nicht mehr. Das gilt auch im Fall einer Kündigung durch den Arbeitgeber. Auch ein Aufhebungsvertrag ist keine Lösung, denn auch hier gilt: Nach Abschluss des Vertrags erlischt der Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Betroffene bekommen also während der Kündigungsfrist kein Kurzarbeitergeld mehr. Vom Zeitpunkt der Kündigungserklärung an gelten die üblichen vertraglichen Regelungen, was bedeuten kann, dass du wieder Anspruch auf dein volles Gehalt hast. Es kommt aber auf die Umstände im Einzelfall und die Rechtmäßigkeit über die Vereinbarung der Kurzarbeit an.
Ist eine Eigenkündigung bei befristeten Jobs möglich?
Im Normalfall können befristete Stellen nicht vorzeitig gekündigt werden, und zwar weder vom Arbeitgeber noch vom Arbeitnehmer. Nur, wenn es einen guten Grund für eine außerordentliche Kündigung gibt, kommst du über eine Kündigung vorzeitig aus dem Beschäftigungsverhältnis heraus. Alternativ zu einer Kündigung kannst du versuchen, dich mit deinem Arbeitgeber auf den Abschluss eines Aufhebungsvertrags zu einigen. Darin kann das Beendigungsdatum flexibel festgelegt werden.
Eigenkündigung während Krankengeldbezug: Ist das sinnvoll?
Wer länger als sechs Wochen krankgeschrieben ist, hat von diesem Zeitpunkt an Anspruch auf Krankengeld. Wie verhält es sich, wenn Arbeitnehmer in diesem Zeitraum ihren Job kündigen? Bei einer Eigenkündigung während einem Krankengeldbezug kommt es auf den Zeitpunkt der Kündigung ebenso an wie auf den Tag, an dem der Anspruch auf Krankengeld entsteht.
Angenommen, ein Arbeitnehmer wurde am 1. Januar wegen eines Bandscheibenvorfalls bis zum 1. April krankgeschrieben. Zwischenzeitlich kündigt er seinen Job zum 31. März. Anspruch auf Krankengeld hat er in diesem Fall allerdings während der Dauer seiner Krankschreibung trotzdem. Das gilt immer dann, wenn ein Arbeitnehmer an dem Tag, wo der Krankengeldanspruch entstanden ist, einen versicherungspflichtigen Job hatte.
Kommt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung am letzten Tag des Arbeitsverhältnisses, stellt das einen Sonderfall dar. Normalerweise würde erst ab dem nächsten Tag ein Anspruch auf Krankengeld bestehen – und damit zu einem Zeitpunkt, an dem der Betroffene schon nicht mehr arbeitet. Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts vom Mai 2012 bleibt der Krankengeldanspruch jedoch bestehen, wenn zwischen dem Ende des Arbeitsverhältnisses und dem Beginn des Krankengeldanspruchs kein Tag liegt, für den keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt (Az. B 1 KR 19/11 R).
Eigenkündigung: Muster-Vorlage
Wie schreibt man eine Eigenkündigung? Mit dem folgenden Eigenkündigungs-Muster musst du dir über diese Frage keine Gedanken mehr machen. Du kannst es nutzen, um deine eigene Kündigung zu schreiben.
Eine Kündigung ist immer ähnlich aufgebaut. Sie enthält die Kontaktdaten von dir als Absender und deinem Empfänger, einen aussagekräftigen Betreff, in dem das Wort Kündigung nicht fehlen darf, und die Angabe von Ort und Datum. In den Text steigst du mit einer persönlichen Anrede ein und erklärst dann, worum es geht – dass du deinen Job zum betreffenden Datum kündigst. Gründe für diesen Schritt kannst du nennen, musst dies aber nicht.
Wenn du dazu lieber nichts sagen möchtest, kannst du dich auch auf persönliche oder private Gründe berufen. Bitte den Arbeitgeber darum, dir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen und die Kündigung zu bestätigen. Außerdem kannst du deinen Dank für die gute Zusammenarbeit ausdrücken, wenn du das möchtest. Am Ende unterschreibst du die Kündigung nach der Grußformel persönlich.
So kann eine Eigenkündigung ab dem Betreff aussehen:
„Kündigung des bestehenden Arbeitsverhältnisses
Sehr geehrte Frau [Name],
aus persönlichen Gründen muss ich das am [Datum] mit Ihnen geschlossene Arbeitsverhältnis zum [gewünschtes Austrittsdatum] kündigen. Ich bedaure diesen Schritt, da ich meine Zeit in Ihrem Unternehmen stets als sehr lehrreich und erfüllend empfunden habe.
Bitte stellen Sie mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis aus. Ich danke Ihnen für eine kurze Bestätigung der Kündigung.
Freundliche Grüße
[Unterschrift]
[Vorname Nachname]“
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