Das Bruttogehalt ist oft deutlich höher als das Nettogehalt. Mit einem Gehaltsrechner kannst du ausrechnen, wie viel Geld dir dein Job tatsächlich bringt. Abzüge wie Steuern und Sozialversicherungsbeiträge werden in einem Brutto-Netto-Rechner berücksichtigt. In diesem Beitrag erfährst du, was darüber bestimmt, wie viel Geld du von deinem Arbeitgeber überwiesen bekommst.
- Gehaltsrechner: Wie errechnet man das Nettogehalt?
- Gehaltsrechner Brutto-Netto: Arbeitnehmer müssen Lohnsteuer zahlen
- Wie deine Steuerklasse dein Nettogehalt beeinflusst
- Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer
- Sozialversicherungsbeiträge: Abzüge für Krankenversicherung, Pflegeversicherung & Co
- Steuerfreibeträge und Pauschbeträge mindern die Steuerlast
- Gehaltsrechner: Weitere Faktoren, die über dein Nettogehalt bestimmen
Gehaltsrechner: Wie errechnet man das Nettogehalt?
Was bleibt vom Gehalt übrig, wenn Steuern und Sozialversicherungsbeiträge runter sind? Das fragen sich viele Arbeitnehmer zu Recht. Abzüge führen dazu, dass das Bruttogehalt oft wesentlich höher ist als der Betrag, der netto auf dem Konto landet. Grundsätzlich müssen alle Arbeitnehmer ihr Einkommen sowohl versteuern als auch Sozialversicherungsbeiträge davon zahlen. Es gibt Ausnahmen, die von der Höhe des Gehalts abhängen, etwa für Minijobber in 450-Euro-Jobs.
Der größte steuerliche Abzug ist die Lohnsteuer. Dabei handelt es sich um eine Form der Einkommenssteuer. Wie viel Lohnsteuer du zahlen musst, hängt von der Höhe deines Gehalts ab. Außerdem wirkt sich deine Steuerklasse darauf aus, wie viel dir von deinem Bruttogehalt bleibt. Neben der Lohnsteuer müssen Arbeitnehmer von ihrem Bruttolohn den Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer zahlen.
Gleichzeitig sind Arbeitnehmer im Regelfall sozialversicherungspflichtig. Sie müssen von ihrem Gehalt in die Sozialversicherungen einzahlen. Damit sind die Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung sowie die Arbeitslosenversicherung gemeint.
Gehaltsrechner Brutto-Netto: Arbeitnehmer müssen Lohnsteuer zahlen
Grundsätzlich müssen alle Personen, die hierzulande Geld verdienen, auf ihre Einkünfte Einkommenssteuer zahlen. Betroffen ist nicht nur der Verdienst aus dem Job. Wer etwa durch Vermietung, Verpachtung oder Geldanlagen etwas hinzuverdient, muss auch das prinzipiell versteuern. Es gibt jedoch Einkommensgrenzen, innerhalb derer die Einkommenssteuerpflicht entfällt. Der Grundfreibetrag liegt gegenwärtig bei 9.408 Euro pro Jahr für ledige Personen und 18.816 Euro für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner (Stand 2020).
Wenn dein Einkommen den Grundfreibetrag überschreitet, muss es versteuert werden. Das macht der Arbeitgeber, bevor er dir deinen Lohn überweist. Wie viele Steuern von deinem Verdienst abgehen, hängt von der Höhe deines Gehalts ab. Die Steuerprogression führt dazu, dass höhere Einkommen stärker besteuert werden als niedrige. Der Eingangssteuersatz für niedrige Einkommen oberhalb des Grundfreibetrags beträgt derzeit 14 Prozent. Mit steigendem Einkommen steigt der Steuersatz so lange an, bis der Spitzensteuersatz erreicht ist.
In einem Gehaltsrechner gehört die Angabe deines Bruttolohns zu den wichtigsten Faktoren. Dabei geht es immer um ein Jahresgehalt in einem bestimmten Jahr. Alternativ kannst du deinen Lohn oft als Monats-, Wochen- oder sogar Tagesbetrag in den Brutto-Netto-Rechner eingeben.
Wie deine Steuerklasse dein Nettogehalt beeinflusst
In einem Gehaltsrechner musst du auch angeben, welche Steuerklasse du hast. Die Steuerklasse, auch Lohnsteuerklasse genannt, wirkt sich auf die Höhe der Steuern aus, die du auf deine Einnahmen zahlen musst. Du kannst dir in der Regel nicht aussuchen, welche Steuerklasse du hast. Vielmehr ist sie an bestimmte persönliche Merkmale geknüpft. Wichtig ist insbesondere, ob du ledig, verheiratet oder verwitwet bist und ob du Kinder hast. Alleinerziehende Eltern haben eine gesonderte Steuerklasse. Außerdem gibt es eine Steuerklasse, die speziell für Zweitjobs gedacht ist.
Die meisten ledigen Arbeitnehmer haben Steuerklasse 1. Das gilt auch für Arbeitnehmer, die geschieden sind oder deren Ehepartner gestorben ist, sofern bereits einige Zeit seit dem Tod vergangen ist. Steuerklasse 2 ist für alleinerziehende Arbeitnehmer gedacht, bei denen mindestens ein Kind im Haushalt lebt. Diese Steuerklasse hat steuerliche Vorteile durch den Alleinerziehendenentlastungsbetrag.
Verheiratete können zwischen verschiedenen Steuerklassen wählen
Wer heiratet, wird vom Finanzamt automatisch in Steuerklasse 4 angelegt. Falls es sinnvoll ist, könnt ihr euch auch dazu entscheiden, in die Steuerklassen 3 und 5 zu wechseln, die ebenfalls für Ehepartner gedacht sind. In Steuerklasse 4 wird euer Einkommen gleich versteuert. In Steuerklasse 3 sind die Abzüge jedoch geringer, in Steuerklasse 5 dafür höher. Wenn einer der Partner ein deutlich höheres Einkommen hat, kann sich ein Wechsel in diese Lohnsteuerklassen lohnen – zum Beispiel, wenn ein Partner gar nicht arbeitet. Das geht auf Antrag. In Steuerklasse 3 sind außerdem Witwer im Jahr des Todes ihres Partners und dem Folgejahr.
Wer mehr als einen Job hat, wird für den Zweit- und jeden weiteren Job in Steuerklasse 6 eingestuft. Das setzt voraus, dass es sich dabei nicht um Minijobs handelt. Die Abgaben sind hier höher als in allen anderen Steuerklassen. In Steuerklasse 6 gibt es keinen Grundfreibetrag oder Kinderfreibetrag, auch ein Arbeitnehmerpauschbetrag oder Sonderausgabenpauschbetrag kann nicht geltend gemacht werden.
Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer
Von deinem Nettoeinkommen gehen der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer ab. Der Solidaritätszuschlag soll im Jahr 2021 teilweise abgeschafft werden. Davon wird der Großteil der Steuerzahler betroffen sein; nur noch Topverdiener, GmbHs und andere Körperschaften sowie manche Anleger sollen den Beitrag noch voll zahlen müssen. Bis dahin müssen prinzipiell alle Arbeitnehmer den Solidaritätszuschlag zur Einkommenssteuer zahlen. Befreit ist nur, wer als ledige Person höchstens 972 Euro Steuern zahlen muss. Bei zusammenveranlagten Ehepartnern erhöht sich der Freibetrag auf 1.944 Euro jährlich.
Bei einer Steuerlast von 973 bis 1.340 Euro zahlen Alleinstehende einen reduzierten Satz. Bei Paaren liegt diese Grenze bei 2.680 Euro pro Jahr. Oberhalb dieser Grenzen beträgt der Solidaritätszuschlag 5,5 Prozent der Einkommenssteuer.
Falls du in der Kirche bist, wird auf dein Gehalt auch die Kirchensteuer fällig. Wer aus der Kirche ausgetreten ist oder nie drin war, für den gilt diese Pflicht entsprechend nicht. Wie viel Kirchensteuer auf dein Einkommen anfällt, hängt davon ab, wo du wohnst. Je nach Bundesland liegt der Kirchensteuersatz bei acht oder neun Prozent der Einkommenssteuer.
Sozialversicherungsbeiträge: Abzüge für Krankenversicherung, Pflegeversicherung & Co
Die Sozialversicherungen sind ein Pfeiler des deutschen Solidarsystems. Dazu gehören die Kranken- und Pflegeversicherung, die Arbeitslosenversicherung und die Rentenversicherung. Arbeitnehmer müssen Sozialversicherungsbeiträge zahlen, die der Arbeitgeber ebenfalls vom Bruttogehalt abzieht, bevor er es überweist. Insgesamt reduziert sich der Bruttolohn wegen der Sozialversicherungen um etwa ein Fünftel.
Arbeitnehmer müssen die Sozialversicherungsbeiträge nicht alleine zahlen. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Beiträge zur Hälfte zu übernehmen. Das gilt seit dem Jahr 2019 auch für die Zusatzbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, deren Höhe die Krankenkassen selbst festlegen.
In einen anderen Zweig der Sozialversicherung musst du als Arbeitnehmer nicht einzahlen, obwohl du darüber versichert bist: Die Rede ist von der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Träger hiervon sind die Berufsgenossenschaften. Die meisten Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter dort zu versichern und die Beiträge alleine zu übernehmen. Falls es zu einem Arbeitsunfall oder einer berufsbedingten Krankheit kommt, zahlen die Berufsgenossenschaften.
Steuerfreibeträge und Pauschbeträge mindern die Steuerlast
Wie viel Netto dir von deinem Bruttogehalt bleibt, hängt auch davon ab, ob du Freibeträge oder Pauschbeträge nutzen kannst. Diese Information ist für die Berechnung deines Gehalts im Gehaltsrechner Brutto-Netto ebenfalls wichtig. Durch Freibeträge, auf die keine Steuer anfällt, mindert sich deine Steuerlast. Mit Pauschbeträgen kannst du Kosten geltend machen, ohne diese durch Einzelbelege nachweisen zu müssen. Du kannst Freibeträge und Pauschbeträge nutzen, wenn du deine Steuererklärung abgibst.
Es gibt verschiedene Steuerfreibeträge, zum Beispiel den Alleinerziehendenentlastungsbetrag oder den Kinderfreibetrag. Mit dem Kinderfreibetrag werden Eltern steuerlich entlastet. Du kannst ihn geltend machen, wenn du minderjährige Kinder hast oder bis zum 25. Lebensjahr des Kindes, falls es studiert oder sich in einer Berufsausbildung befindet. Für Kinder mit einer Behinderung gelten spezielle Regelungen. Der Kinderfreibetrag beträgt gegenwärtig 7.812 Euro jährlich (Stand: 2020). Eltern können ihn anteilig pro Kind geltend machen. Es ist auch möglich, dass ein Partner den Kinderfreibetrag in voller Höhe nutzt.
Wenn du Kindergeld beziehst, kannst du den Kinderfreibetrag allerdings nicht nutzen. Kindergeld und Kinderfreibetrag können nicht miteinander kombiniert werden. Du musst nicht selbst nachrechnen, welche Variante für dich lukrativer ist. Das macht das Finanzamt im Rahmen einer Günstigerprüfung, wenn es deine jährliche Einkommenssteuer nach der Abgabe deiner Steuererklärung berechnet.
Sparerfreibetrag und Arbeitnehmerpauschbetrag
Wer Geld angelegt hat, kann den Sparerfreibetrag in Höhe von 801 Euro pro Person nutzen. Steuern fallen auf Einkünfte durch Kapitalanlagen erst an, wenn diese höher sind als der Sparerfreibetrag. Steuerlich geltend gemacht werden können unter anderem auch die Entfernungspauschale für Fahrten zur Arbeit, der Unterhaltshöchstbetrag und Freibeträge und Pauschbeträge für den Bezug von Renten.
Jeder Arbeitnehmer profitiert vom Arbeitnehmerpauschbetrag, auch Werbekostenpauschale genannt – vorausgesetzt, er gibt eine Einkommenssteuererklärung ab. Der Arbeitnehmerpauschbetrag macht 1.000 Euro pro Jahr aus und wird vom Finanzamt automatisch abgezogen, wenn du deine Steuererklärung einreichst. Nachweise werden dafür nicht benötigt. Auch der Grundfreibetrag steht prinzipiell jedem Arbeitnehmer zu: Wer als Single höchstens 9.408 Euro oder als Paar höchstens 18.816 Euro pro Jahr verdient, muss keine Einkommenssteuer zahlen.
Gehaltsrechner: Weitere Faktoren, die über dein Nettogehalt bestimmen
In einem Gehaltsrechner sind noch weitere Aspekte relevant, die darüber bestimmen, wie viele Abzüge du von deinem Bruttogehalt hast. Einzubeziehen wären etwa eine Abfindung, die nach der Fünftelregelung versteuert wird, oder Einkommensersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld, Elterngeld oder Krankengeld. Auch Arbeitslosengeld wirkt sich auf deine Steuerlast aus.
Du musst in einem Brutto-Netto-Rechner auch angeben, wie du krankenversichert bist. Dabei kannst du etwa wählen, dass du einen Minijob hast, kurzfristig beschäftigt bist oder dich in einer Gleitzone befindest. Auch Versorgungsbezüge, die im Bruttolohn enthalten sein können, spielen bei der Gehaltsberechnung in einem Gehaltsrechner eine Rolle.
Falls dein Arbeitgeber dir geldwerte Vorteile gewährt – etwa Dienstwagen, Diensthandy oder Laptop –, werden diese zum zu versteuernden Einkommen hinzugezählt. Deshalb musst du geldwerte Vorteile in einem Gehaltsrechner angeben.
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