Bewerbung & KarriereSchlechtes Arbeitszeugnis: Was du jetzt tun kannst

Schlechtes Arbeitszeugnis: Was du jetzt tun kannst

Bei den meisten Bewerbungen ist es Pflicht, Arbeitszeugnisse beizulegen. Manchmal findest du die Aufforderung sogar explizit in der Stellenanzeige. Zumindest bei so einer Formulierung kannst du davon ausgehen, dass die Zeugnisse gründlich gelesen werden. Wenn du mit deinem Arbeitszeugnis unzufrieden bist, weil es nicht gut genug ist, ist es daher sinnvoll zu handeln. Aber was genau kannst du in diesem Fall tun? Die folgenden Schritte können dir helfen.

Ziehe einen Experten hinzu

Bevor du dir Gedanken über Wege des Umgangs mit einem negativen Arbeitszeugnis machst, solltest du es von einem Profi gegenlesen lassen. Die “Übersetzung” klassischer Formulierungen findest du im Internet, sodass du die Gesamtnote selbst erschließen kannst.

Allerdings achten Personaler auf sehr viel mehr als die Gesamtbewertung. So kann ein positiv wirkendes Zeugnis in Wahrheit schlecht sein, ein negativ klingendes Zeugnis eventuell besser als du denkst. Neben der Gesamtnote und der Abschlussformel wird vor allem der Umfang des Textes, die Aussagekraft der Aufgabenbeschreibung, der Schreibstil und die Gesamtschlüssigkeit des Textes begutachtet.

Auch wird das Dokument auf Auslassungen wesentlicher Punkte geprüft. Du solltest darauf achten, dass die Formulierungen im Aktiv, nicht im Passiv gewählt wurden und dein Arbeitszeugnis keine Widersprüche enthält. Wenn du Ungereimtheiten entdeckst, lass dein Zeugnis auf jeden Fall zunächst von einer weiteren Person gegenlesen. Falls du tatsächlich Änderungen wünschst, weil dein Zeugnis schlecht ist, lass dich bezüglich neuer Formulierungen beraten.

Fordere gezielt Nachbesserungen bei deinem Arbeitgeber ein

Such im Falle eines schlechten Arbetszeugnisses zunächst das Gespräch mit deinem Arbeitgeber. Manchmal wurden versehentlich negative Formulierungen gewählt. Besonders kleinere Betriebe, die keine Personalabteilung besitzen, schreiben selten Zeugnisse. So kann es passieren, dass mit bestem Willen eine ungünstige Bewertung erfolgt, die sich durch ein Gespräch schnell nachbessern lässt.

Selbst wenn die Abwertung deiner Leistungen beabsichtigt ist, ist es sinnvoll zunächst den Kontakt zu suchen. Eine juristische Auseinandersetzung wäre auch für den Arbeitgeber eine zusätzliche Belastung. Versuch also dich zu einigen, bevor sich die Fronten verhärten und es keinen anderen Weg mehr gibt. Leg hierbei Änderungsvorschläge inklusive deiner Begründung vor. So ersparst du dem Zeugnisersteller Arbeit. Wenn du lange Zeit im Unternehmen beschäftigt warst und die Probleme erst zuletzt auftraten, sprich dies bei deinem Nachbesserungswunsch an.

Wähle für Nachbesserungen den richtigen Ansprechpartner

In kleineren Betrieben stellt sich die Frage nach der richtigen Stelle für Änderungswünsche nicht. Hier gibt es meist nur deinen Vorgesetzten. In größeren Firmen hast du zusätzlich die Personalabteilung und den Geschäftsführer als Optionen. Dein Zeugnis sollte vom Geschäftsführer unterschrieben sein. Jedoch setzt dieser häufig nur seine Signatur unter das Dokument. Geschrieben wird es meist von einer Person, die die Zusammenarbeit beurteilen kann. Falls du einen guten Draht zu deinem Chef hattest, solltest du ihn als Korrektor in Erwägung ziehen. Selbst wenn das Dokument doch von jemand anderem verfasst wurde, hat er vermutlich Einfluss auf diese Person. Lediglich wenn dein Verhältnis zu ihm zerrüttet ist, ist der direkte Gang zur Personalabteilung oder dem Geschäftsführer empfehlenswert.

Erkläre in deiner Bewerbung negative Passagen im Arbeitszeugnis

So lange du ein ungünstiges Arbeitszeugnis besitzt, solltest du dir überlegen, wie du die negative Bewertung erläuterst. Das Dokument einfach nicht beizulegen ist keine gute Option. Lediglich wenn es ein sehr kurzer Zeitraum war, kannst du dies tun und das Arbeitsverhältnis im Lebenslauf nicht erwähnen. Alle aufgelisteten Beschäftigungsverhältnisse solltest du auch belegen können. Es kann dir andernfalls passieren, dass der Betrieb bei deinem ehemaligen Arbeitgeber anruft und sich nach dir erkundigt. Wenn dieser dir nicht wohlgesonnen ist, ist dies sicherlich die ungünstigste Variante. Ebenso kann es vorkommen, dass du aufgrund unvollständiger Belege sofort aussortiert wirst.

Sofern es sich um einen längeren Zeitraum handelt und du das Zeugnis beilegen musst, ist es besser die Initiative zu ergreifen, und ungünstige Passagen direkt anzusprechen. Kommentier diese im Anschreiben und nutze sie dazu, um deine positiven Seiten zu unterstreichen. Biete gegebenenfalls Probearbeitstage an, um deine Leistungen unter Beweis zu stellen. Genauso kannst du im Vorstellungsgespräch vorgehen. Vermeide es auf jeden Fall, negativ über deinen ehemaligen Chef zu sprechen.

Das Arbeitsgericht als letzte Option

Lediglich wenn du aufgrund deines Zeugnisses keine Stelle findest und es sich nicht ändern lässt, solltest du das Arbeitsgericht in Erwägung ziehen. Dieser Weg ist langwierig, kostenintensiv und für alle Beteiligten nicht sehr angenehm. Bedenke hierbei auch, dass unter Umständen deine ehemaligen Kollegen gegen dich aussagen müssen.

Selbst wenn du durch diese juristische Instanz eine Besserung bewirkst, kann das Ausstellungsdatum deinen Gang zum Arbeitsgericht verraten. Dieses sollte stets dem letzten Arbeitstag entsprechen. Bei einem Gerichtsprozess erfolgen die erklagten Änderungen meist Monate später. Der Arbeitgeber darf das Ausstellungsdatum wahrheitsgemäß vermerken. Da dies Personalbeauftragten bekannt ist, kann es dir passieren, dass du trotz des besseren Wortlauts aussortiert oder darauf angesprochen wirst. Geschulte Personaler erkennen auch geänderte Passagen, da diese meist aus dem Gesamtbild hervorstechen. Der Eindruck, dass du bei Kleinigkeiten vor Gericht ziehst, kommt vermutlich schlechter an, als ein negatives Zeugnis, das du gut erklärst.

Lediglich wenn das Zeugnis schlechter als “befriedigend” ist, muss der Arbeitgeber die inhaltliche Richtigkeit beweisen. Dann kannst du diesem Weg nachgehen. Kannst du böse Absichten nachweisen, muss der Betrieb sogar mit Sanktionen rechnen.

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