Bewerbung & KarriereSperrvermerk in der Bewerbung: Das musst du darüber wissen

Sperrvermerk in der Bewerbung: Das musst du darüber wissen

Wenn du einen neuen Job suchst, aber deinen alten Job noch nicht gekündigt hast, machst du dir womöglich Sorgen, dass dein jetziger Arbeitgeber von deinen Plänen erfahren könnte. Mit einem Sperrvermerk in deiner Bewerbung sorgst du dafür, dass das nicht passiert. Der Sperrvermerk informiert den möglichen Arbeitgeber, dass er deine Bewerbung vertraulich behandeln soll. Aber kann man sich darauf wirklich verlassen? Und wie formuliert man einen Sperrvermerk? Diese und weitere Fragen beantworten wir in unserem Ratgeber.

Was ist ein Sperrvermerk in der Bewerbung und welchen Zweck hat er?

Wenn du dich aus einem ungekündigten Arbeitsverhältnis um eine neue Stelle bewirbst, gehst du damit ein gewisses Risiko ein. Die meisten Bewerber, die nicht arbeitslos sind, haben ihren Chef noch nicht in ihre Pläne eingeweiht. Durch die Bewerbung könnte der Vorgesetzte davon jedoch über Umwege erfahren. Gerade in kleinen Branchen, wo man sich kennt, ist das oft gar nicht so unwahrscheinlich.

Erfährt dein Chef von Dritten, dass du sein Unternehmen verlassen möchtest, dürfte das das Vertrauensverhältnis beschädigen. Die verbleibende Zeit in der Firma macht das nicht unbedingt angenehmer – und noch schlimmer ist es, wenn du gar keine neue Stelle ergatterst und dann doch bei deinem jetzigen Arbeitgeber bleiben möchtest.

Besser ist es deshalb, wenn du deine Möglichkeiten zunächst ohne das Wissen deines Arbeitgebers eruierst und es deinem Vorgesetzten persönlich mitteilst, wenn du eine Zusage für eine neue Stelle hast.

Damit ein anderer Arbeitgeber, bei dem du dich bewirbst, nicht seinerseits verbreitet, dass du auf Jobsuche bist, bietet sich in solchen Fällen ein Sperrvermerk in der Bewerbung an. Mit einem kurzen Hinweis kannst du den interessierten Arbeitgeber darum bitten, deine Bewerbung vertraulich zu behandeln. In aller Regel halten sich Firmen daran, wodurch das Risiko, dass dein Chef vorzeitig von deinen Absichten erfährt, sinkt.

Bewerbung vertraulich behandeln: Wie verbindlich ist der Sperrvermerk?

Ein Sperrvermerk ist damit nichts anderes als die Bitte an den möglichen Arbeitgeber um Verschwiegenheit. Aber wird diese Bitte auch beachtet? Oder kann es sein, dass das Unternehmen trotz Sperrvermerk weiterträgt, dass du dich dort beworben hast? Die Sorgen mancher Bewerber sind in aller Regel unbegründet. Rechtlich ist ein Sperrvermerk in der Bewerbung bindend, der Arbeitgeber ist dadurch zur Verschwiegenheit verpflichtet. Wenn dein Sperrvermerk gut sichtbar ist und nicht überlesen werden kann, kannst du davon ausgehen, dass dieser Wunsch auch Beachtung findet und befolgt wird.

Unternehmen, die sich nicht an den Sperrvermerk in einer Bewerbung halten, können sich dadurch unter Umständen sogar schadensersatzpflichtig machen. Das kommt praktisch allerdings kaum vor – auch, weil es in der Regel nur schwer zu beweisen ist, dass dem Bewerber durch die Aufdeckung seiner beruflichen Pläne tatsächliche Nachteile entstanden sind.

Auch ohne drohende rechtliche Konsequenzen kommen die meisten Personalverantwortlichen und Chefs der Bitte um Verschwiegenheit nach – schon aus eigenem Interesse. Wer die Wechselpläne eines vielversprechenden Kandidaten auffliegen lässt, verprellt diesen Bewerber womöglich. Nicht zuletzt gehört es zum guten Stil, einen Sperrvermerk in einer Bewerbung zu beachten.

Den Sperrvermerk formulieren: Das ist wichtig

Wenn du einen Sperrvermerk in deine Bewerbung integrieren möchtest, stellt sich die ganz praktische Frage, welche Stelle die richtige hierfür ist. Der Sperrvermerk muss ins Auge fallen, damit er auch tatsächlich beachtet wird. Dafür bieten sich mehrere Stellen in der Bewerbung an. Meist reicht es, wenn du deine Bitte, die Bewerbung vertraulich zu behandeln, einmal äußerst. Wenn viel auf dem Spiel steht, kannst du sie jedoch auch an mehreren Stellen vermerken.

Für den Sperrvermerk kommt einerseits das Anschreiben infrage. Du kannst im letzten Abschnitt erwähnen, dass du dich gegenwärtig noch in einem ungekündigten Beschäftigungsverhältnis befindest und der interessierte Arbeitgeber deine Bewerbung bitte vertraulich behandeln soll. Diese Notiz fällt noch mehr auf, wenn du sie fettest.

Alternativ oder zusätzlich kannst du in der E-Mail, mit der du die Bewerbung verschickst, auf den Sperrvermerk hinweisen. Das geht zum Beispiel im Betreff, etwa so: „Bitte vertraulich behandeln – meine Bewerbung als XY“. Auch das eigentliche Textfeld der E-Mail eignet sich. Hier könntest du den Sperrvermerk zum Beispiel so formulieren: „Bitte beachten Sie, dass ich mich derzeit in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befinde. Bitte behandeln Sie meine Bewerbung daher vertraulich“.

Das Wort Sperrvermerk musst du nicht nennen. Es sollte aber durch deine Formulierung unmissverständlich klar sein, worum es dir geht: der mögliche Arbeitgeber soll deine Bewerbung vertraulich behandeln.

Den derzeitigen Arbeitgeber namentlich im Lebenslauf nennen oder nicht?

In den meisten Fällen kannst du dich darauf verlassen, dass ein möglicher Arbeitgeber deinen Sperrvermerk beachtet und sich weder an deinen jetzigen Arbeitgeber wendet, um sich nach dir zu erkundigen, noch anderweitig weitergibt, dass du dich bei ihm beworben hast. Trotzdem bleibt ein gewisses Risiko bestehen. Um die Wahrscheinlichkeit, dass dein aktueller Arbeitgeber von deinen Plänen erfährt, weiter zu verringern, kannst du den Arbeitgeber im Lebenslauf anonymisieren.

Ob diese Anonymisierung sinnvoll ist, hängt in erster Linie davon ab, wie schwerwiegend es wäre, wenn dein Vorgesetzter von deinen Absichten erführe. Auch mögliche negative Folgen solltest du im Blick behalten. Es kann sein, dass du deine Chancen auf die angestrebte Stelle durch eine Anonymisierung des Arbeitgebers verringerst – wenn nämlich der interessierte Arbeitgeber durch die Nennung des Unternehmens überzeugter von dir wäre als ohne.

Falls du dich für die Anonymisierung deines jetzigen Arbeitgebers im Lebenslauf entscheidest, solltest du das Unternehmen trotzdem möglichst konkret beschreiben. Wenn du bei Daimler beschäftigt bist, kannst du zum Beispiel angeben, dass es sich um einen „großen deutschen Automobilkonzern“ handelt. Allerdings solltest du nicht so konkret werden, dass man trotz der Anonymisierung leicht erraten kann, um wen es sich handelt. Es kann im Zweifelsfall sinnvoll sein, auch den Standort nicht zu nennen.

Denk bei der Anonymisierung auch an das zugehörige Arbeitszeugnis, falls du ein Zwischenzeugnis vorliegen hast. In diesem Fall musst du die Details des Arbeitgebers überdecken.

Es ist empfehlenswert, im Anschreiben kurz zu erläutern, warum du deinen gegenwärtigen Arbeitgeber im Lebenslauf nicht nennst. Das kannst du dann tun, wenn du ohnehin auf den Sperrvermerk zu sprechen kommst. Du solltest dich allerdings darauf einstellen, dass du spätestens im Vorstellungsgespräch verraten musst, wo du tätig bist. Dein möglicher neuer Arbeitgeber möchte schließlich auch im Detail wissen, wo du bisher gearbeitet hast.

Die Jobsuche geheim halten: Was du neben dem Sperrvermerk tun kannst

Falls du nicht möchtest, dass dein jetziger Arbeitgeber erfährt, dass du dich nach anderen Stellen umsiehst, bieten sich ein Sperrvermerk und gegebenenfalls eine Anonymisierung der Firma im Lebenslauf an. Der mögliche Arbeitgeber wird deine Bewerbung dann sehr wahrscheinlich vertraulich behandeln. Es liegt jedoch auch an dir, sicherzustellen, dass dein Chef nicht anderweitig von deinen Absichten erfahren kann.

Während deiner Arbeitszeit solltest du weder einen Anruf eines interessierten Unternehmens annehmen noch dich um deinen privaten E-Mail-Verkehr kümmern. Du kannst nicht sicher sein, dass das nicht irgendjemandem auffällt und es so auch an deinen Vorgesetzten gelangt. Auch zum Bewerbungsgespräch solltest du nicht direkt von deinem jetzigen Arbeitsplatz aus fahren – zumindest nicht, wenn das voraussetzt, dass du dich vorher in der Firma umziehst. Deine Kollegen wundern sich wahrscheinlich, wenn du dich plötzlich in Kostüm oder Anzug in den Feierabend oder die Mittagspause verabschiedest.

Vorsicht ist auch angebracht, wenn es um Gespräche mit anderen Menschen geht. Vor allem bei deinen Kollegen solltest du gut überlegen, ob du wirklich jemanden in deine Pläne einweihen musst. Selbst, wenn du es nur einem Kollegen erzählst, mit dem du dich sehr gut verstehst, kannst du nicht ausschließen, dass dieser es nicht auch jemandem erzählt – und dein Chef am Ende doch von anderen erfährt, dass du die Firma verlassen möchtest.

Bildnachweis: G-Stock Studio / Shutterstock.com

VERWANDTE ARTIKEL

BEWERBUNG

Bewerbungsratgeber von Lebenslauf.de

Ratgeberwissen im Buchformat - Inklusive Gutscheincode

 

NEUE BEITRÄGE