AllgemeinArbeitsentgelt: Bedeutung, Höhe und Besonderheiten

Arbeitsentgelt: Bedeutung, Höhe und Besonderheiten

In einem Arbeitsverhältnis liefert ein Arbeitnehmer die vertraglich vereinbarten Leistungen, wofür er im Gegenzug ein Entgelt vom Arbeitgeber erhält. Was genau ist das Arbeitsentgelt? Wie unterscheiden sich eigentlich Lohn und Gehalt? Und was hat Einfluss darauf, wie hoch das Arbeitsentgelt in einem Beschäftigungsverhältnis ist? Hier erfährst du alles, was du zum Thema Arbeitsentgelt wissen solltest.

Arbeitsentgelt Definition: Was ist das Arbeitsentgelt?

Was hat das Arbeitsentgelt für eine Bedeutung? Fangen wir mit den Grundlagen eines jeden Arbeitsverhältnisses an: Der Beschäftigte leistet seine Arbeit, wozu er sich mit der Unterzeichnung des Arbeitsvertrags verpflichtet hat. Im Gegenzug hat der Arbeitgeber die Pflicht, ihm das Gehalt oder den Lohn zu zahlen, den er für die Arbeitsleistung zugesagt hat. Im Arbeitsrecht versteht man unter dem Arbeitsentgelt sämtliche Einkünfte, die in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis und somit aus nichtselbstständiger Arbeit erzielt werden.

Nach § 2 der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung gehören zum beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelt alle Einnahmen, die ein Beschäftigter in Form von Geld oder Sachbezügen aufgrund des Arbeitsverhältnisses erhält. Das Arbeitsentgelt wird häufig auch als Gehalt, Lohn, Einkommen oder Verdienst bezeichnet. Es gibt zwischen diesen Begriffen zwar zum Teil Nuancen in der Bedeutung, trotzdem werden sie im Sprachgebrauch oft synonym verwendet.

Arbeitsentgelt: Brutto oder netto?

Das Arbeitsentgelt ist außerdem bedeutsam im Sozialversicherungsrecht. Im Sinne der Sozialversicherung umfasst das Arbeitsentgelt das Monatsgehalt und alle laufenden oder einmaligen Einkünfte, die sich aus einer Beschäftigung ergeben. Das heißt, dass auch mögliche Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Gratifikationen sowie geldwerte Vorteile wie die Nutzung eines Firmenwagens, Personalrabatte oder Geldgeschenke inbegriffen sind.

Wenn der Arbeitgeber das Gehalt (oder den Lohn) abrechnet, wird das Arbeitsentgelt einem bestimmten Monat zugeordnet, und zwar dem Monat, in dem die Arbeitsleistung erbracht wurde. Das ist wichtig zur Berechnung von Steuern und Sozialversicherungsabgaben wie etwa den Beiträgen für die Kranken- und Pflegeversicherung. Diese Abgaben gehen vom Bruttoarbeitsentgelt ab, ausgezahlt wird dann nur das Nettogehalt. Das Bruttogehalt mindert sich somit um die Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge, gegebenenfalls auch Kirchensteuer. Der Solidaritätszuschlag, der lange Zeit erhoben wurde, entfällt seit dem Jahr 2021 weitgehend. Das Nettoeinkommen macht durch die Abzüge üblicherweise zwischen 60 und 70 Prozent des Bruttoentgelts aus.

Gehalt und Lohn: Wo liegt der Unterschied?

Der Begriff Arbeitsentgelt kann sich auf verschiedene Varianten der Bezahlung durch einen Arbeitgeber beziehen – Gehalt oder Lohn. Viele Menschen machen sich zwar wenig Gedanken darüber, ob sie nun vom Gehalt oder vom Lohn sprechen. Tatsächlich gibt es aber einen feinen, aber entscheidenden Unterschied zwischen beiden Begriffen.

Wenn jemand Lohn von seinem Arbeitgeber erhält, wird er nach einem Stundenlohn für seine geleistete Arbeit bezahlt. Typisch ist Lohn für Arbeiter. Entscheidend für den monatlichen Verdienst ist die tatsächliche Arbeitszeit, in manchen Fällen auch die produzierten Stückzahlen. So ergeben sich naturgemäß von Monat zu Monat leichte Schwankungen. Es gibt verschiedene Arten des Lohns, zum Beispiel Stundenlohn, Akkordlohn und Stücklohn. 

Beim Gehalt handelt es sich demgegenüber um eine feste Zahlung, die monatlich in derselben Höhe geleistet wird. Gehalt wird Angestellten in der Höhe bezahlt, die im Arbeitsvertrag (oder einem Tarifvertrag) geregelt ist. Das Arbeitsentgelt hängt in diesem Fall also nicht davon ab, wie viel jemand tatsächlich gearbeitet hat. Arbeitet jemand weniger als vertraglich vereinbart, muss er die Stunden nachholen oder sie werden in seinem Arbeitszeitkonto vermerkt. Überstunden können ebenfalls im Arbeitszeitkonto erfasst werden, oder sie werden zusätzlich zum eigentlichen Arbeitsentgelt ausbezahlt oder durch einen Freizeitausgleich abgegolten.

Wie hoch ist das Arbeitsentgelt? Wovon die Höhe beeinflusst werden kann

Wovon hängt es ab, wie hoch das Arbeitsentgelt in einem Beschäftigungsverhältnis ist? Zunächst einmal ist natürlich entscheidend, worauf sich ein Arbeitnehmer im Rahmen seiner Anstellung mit dem Arbeitgeber geeignet hat. Diese Gehaltsvereinbarung (oder Lohnvereinbarung) findet sich üblicherweise im Arbeitsvertrag, sie kann aber auch durch geltende Tarifverträge bestimmt werden.

Beachtet werden muss in jedem Fall der geltende gesetzliche Mindestlohn. Dieser wird regelmäßig erhöht. Falls das aktuelle Gehalt (oder der Lohn) den Mindestlohn unterschreitet, muss das Arbeitsentgelt entsprechend erhöht werden. Es gibt in manchen Branchen auch tarifvertraglich geregelte Branchenmindestlöhne, die ebenfalls beachtet werden müssen.

Wie hoch das Gehalt oder der Lohn im Einzelfall ausfallen kann, hängt darüber hinaus von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen unter anderem:

  • Der Job: Welche Qualifikationen werden erwartet, wie wichtig ist die Stelle und was ist der Arbeitgeber bereit, seinem Mitarbeiter dafür zu zahlen?
  • Der Arbeitgeber: Welche Löhne oder Gehälter sind bei einem bestimmten Arbeitgeber üblich? Manche Firmen zahlen besser als andere; in solchen Fällen ist also tendenziell ein höheres Arbeitsentgelt möglich
  • Die Branche: Die Höhe des Arbeitsentgelts hängt auch davon ab, was in der jeweiligen Branche üblich ist
  • Die Qualifikationen des Arbeitnehmers: Je besser qualifiziert jemand ist, desto höher fällt in der Regel auch das Arbeitsentgelt aus
  • Die Wochenstunden: Das höchste Gehalt gibt es für Vollzeitbeschäftigte. Wer in Teilzeit arbeitet oder einen Minijob hat, verdient entsprechend weniger, wobei besonders Minijobs auch relativ gesehen schlechter bezahlt sein können

Wie kann der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt zahlen?

Das Arbeitsentgelt wird in aller Regel vom Arbeitgeber auf das Konto von Beschäftigten überwiesen. Theoretisch wäre auch eine Barauszahlung von Gehalt oder Lohn denkbar. Das kommt praktisch aber selten vor – schon alleine, weil man diese Summen erstmal in bar vorliegen haben muss. 

Wenn Beschäftigte in bar bezahlt werden, liegt der Verdacht nahe, dass sie ganz oder teilweise schwarz bezahlt werden. Allerdings kann es bei geringen Entgelten durchaus mal so gehandhabt werden, dass der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter Lohn oder Gehalt in bar aushändigt, zum Beispiel bei Minijobbern. Auch Trinkgelder werden häufig bar ausgezahlt. Sie können aber auch gemeinsam mit dem Gehalt überwiesen werden oder unabhängig von Gehaltszahlungen regelmäßig per Überweisung erstattet werden.

So wirkt sich das Arbeitsentgelt auf die Krankenversicherung aus

Das Arbeitsentgelt hat Auswirkungen auf die Krankenversicherung, und zwar in verschiedener Hinsicht. Einerseits beeinflusst die Höhe des Arbeitsentgelts, wie hoch die Krankenversicherungsbeiträge sind, die vom Bruttoarbeitsentgelt noch abgehen. Andererseits kann ein hohes Arbeitsentgelt dazu führen, dass ein Arbeitnehmer die Wahl hat, ob er gesetzlich oder privat krankenversichert sein möchte.

Relevant ist dabei die Jahresarbeitsentgeltgrenze (auch Jahres-Arbeitsentgelt-Grenze), die auch als Versicherungspflichtgrenze bekannt ist. Das ist die Schwelle, ab der Beschäftigte versicherungsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Wer mehr verdient als die Jahresarbeitsentgeltgrenze, muss sich nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Er kann das freiwillig nichtsdestotrotz tun oder aber zu einer privaten Krankenkasse wechseln.

Im Jahr 2024 liegt die Jahresarbeitsentgeltgrenze bei 69.300 Euro. Dieser Betrag ist nicht immer gleich, sondern wird regelmäßig zum ersten Januar eines Jahres angepasst.

Besondere Beschäftigungsformen: Minijob und Midijob

Job ist nicht gleich Job: Manche Beschäftigungsformen gehen mit Besonderheiten in Bezug auf Steuern und Sozialversicherungsabgaben einher. Beides wirkt sich darauf aus, wie viel vom Bruttoarbeitsentgelt netto übrigbleibt. Das gilt insbesondere für Minijobs und Midijobs.

Ein Minijob wird auch als geringfügige Beschäftigung bezeichnet. Typisch ist, dass der Beschäftigte nur wenige Stunden in der Woche arbeitet. Sein Gehalt darf die geltende Verdienstobergrenze nicht überschreiten. Diese liegt aktuell bei 538 Euro. Minijobs zeichnen sich dadurch aus, dass sie steuerfrei sind. Außerdem fallen keine Abgaben für die Kranken- und Pflegeversicherung oder die Arbeitslosenversicherung an. Auf Antrag können Minijobber sich auch von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Das führt dazu, dass bei Minijobs das Bruttogehalt in vielen Fällen mit dem Nettogehalt identisch ist.

Bei Midijobs verdienen Arbeitnehmer etwas mehr. Sie befinden sich dadurch in einem Übergangsbereich, der auch als Gleitzone bekannt ist und im Jahr 2003 im Niedriglohnbereich eingeführt wurde. Für Arbeitnehmer, die eine Tätigkeit innerhalb dieses Übergangsbereichs ausüben, gelten besondere Regelungen für die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Sozialversicherungsabgaben sind bei Midijobs reduziert. Das heißt: Das Netto-Arbeitsentgelt im Übergangsbereich fällt relativ gesehen höher aus als bei regulären Jobs.

Damit es sich um einen Midijob handelt, darf das Arbeitsentgelt eine bestimmte Obergrenze nicht überschreiten. Gegenwärtig liegt sie bei 2.000 Euro. Damit darf das Gehalt zwischen 538,01 Euro und 2.000 Euro im Monat liegen.

Fiktives Bruttoarbeitsentgelt: Was ist das?

In manchen Fällen spielt ein sogenanntes fiktives Bruttoarbeitsentgelt eine Rolle. Was ist das – und wann ist es relevant? Dabei handelt es sich um eine Rechengröße, die zur Berechnung herangezogen wird, wenn dafür kein tatsächliches Bruttoarbeitsentgelt genutzt werden kann.

Typisch ist die Nutzung eines fiktiven Bruttoarbeitsentgelts bei Kurzarbeit. Bei Kurzarbeit muss der Beschäftigte die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zunächst selbst zahlen. Er kann sie aber von der Agentur für Arbeit erstattet bekommen. Bei der Berechnung spielt ein fiktives Arbeitsentgelt eine wichtige Rolle. Diese fiktive Summe markiert die Differenz zwischen dem regulären Bruttoarbeitsentgelt und dem tatsächlich erzielten Bruttoarbeitsentgelt während der Kurzarbeit. Sozialversicherungsabgaben fallen dann lediglich auf diesen Betrag an, und zwar nicht in der üblichen Höhe, sondern nur zu 80 Prozent.

Bildnachweis: Dragon Images / Shutterstock.com

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