Aus-, Fort- & WeiterbildungAusbildung verlängern: Wenn’s doch länger dauert

Ausbildung verlängern: Wenn’s doch länger dauert

Eigentlich ist die Dauer einer Ausbildung für alle Azubis gleich. Unter bestimmten Umständen kann die Ausbildungsdauer aber verkürzt werden, und auch eine Verlängerung der Ausbildungszeit ist in manchen Fällen möglich. Wann eine Verlängerung infrage kommt, wie du sie beantragst und was sie für dein Ausbildungsgehalt bedeutet, erfährst du hier.

Wann kann die Ausbildung verlängert werden?

Wie lange eine Ausbildung dauert, hängt von der gewählten Richtung ab. Ihre Dauer ist in der jeweiligen Ausbildungsordnung festgelegt. Bei guten Leistungen oder wenn andere Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Ausbildung verkürzt werden – aber ist es umgekehrt auch möglich, die Lehre zu verlängern?

Grundsätzlich Ja, es kommt allerdings auf die Umstände an. In § 8 Satz 2 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) heißt es: „In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle auf Antrag Auszubildender die Ausbildungsdauer verlängern, wenn die Verlängerung erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen.“

Anders ausgedrückt: Eine Verlängerung ist möglich, wenn es wahrscheinlich ist, dass der Azubi seine Prüfung ansonsten nicht besteht – und das Ausbildungsziel so nicht erreicht. Der Wunsch nach einer Verlängerung der Ausbildungsdauer kann viele Gründe haben. Die Ausbildung zu verlängern kann etwa in den folgenden Fällen möglich sein:

  • Der Azubi war längere Zeit krank und konnte weder im Ausbildungsbetrieb mitarbeiten noch zur Berufsschule gehen. Dadurch hat er Stoff verpasst, den er erst aufholen muss, bevor er die Prüfung ablegen kann. Dann kann es nötig sein, die Ausbildung zu verlängern wegen Krankheit.
  • Problematisch kann es auch sein, wenn der Ausbilder krank war. Dadurch kann es sein, dass dem Azubi zu wenig Wissen vermittelt wurde oder er sich nicht ausreichend betreut gefühlt hat. Besonders auf den praktischen Teil der Prüfung ist der Lehrling dann womöglich nicht ausreichend vorbereitet.
  • Zu einer Verlängerung der Ausbildungszeit kommt es vergleichsweise häufig, weil ein Auszubildender die Abschlussprüfung nicht bestanden hat. In diesem Fall kannst du eine Verlängerung der Ausbildung beantragen und bis zur nächsten Prüfung weitermachen – notfalls auch bis zur Prüfung danach, wenn du wieder durchfällst. Maximal ist damit eine Verlängerung um ein Jahr denkbar.
  • Auch eine schlechte Note in der Zwischenprüfung kann ein hinreichender Grund sein, um die Ausbildung zu verlängern.
  • Eine Schwangerschaft ist ein weiterer möglicher Grund, einen Antrag auf Verlängerung der Ausbildungszeit zu stellen.
  • Dass du nicht genügend gelernt hast, ist hingegen keine ausreichende Begründung, um das Ende deiner Ausbildung aufzuschieben. Anders kann es sich verhalten, wenn die Betreuung im Ausbildungsbetrieb mangelhaft war.
  • Manche Auszubildenden brauchen länger, weil sie Angehörige pflegen oder ihr Kind betreuen müssen.
  • In anderen Fällen beherrschen Lehrlinge die deutsche Sprache nicht so gut und können deshalb den Ausbildungsinhalten nicht so schnell folgen wie andere Azubis.
  • Körperliche oder geistige Behinderungen sind ebenfalls ein möglicher Grund, um eine Ausbildung verlängern zu wollen.
  • Auch ein längeres Auslandspraktikum kann dazu führen, dass die Ausbildung verlängert wird.

Ausbildung verlängern: Wie geht es?

Wenn du deine Ausbildung verlängern möchtest oder musst, reicht es nicht, dich mit dem Ausbildungsbetrieb auf eine Verlängerung zu einigen. Der Schritt muss von der zuständigen Stelle – meist der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerksammer – abgesegnet werden.

Nötig ist ein formeller Antrag auf Verlängerung der Ausbildungszeit. Dieser muss unbedingt von dir als Auszubildendem ausgehen. Vordrucke findest du in der Regel online. Nachdem der Antrag bei der IHK oder Handwerksammer eingegangen ist, wird er von der Stelle geprüft. Dazu gehört es, dass der Ausbildungsbetrieb in der Sache angehört wird. Anschließend treffen die Verantwortlichen eine Entscheidung. Dabei werden alle Umstände im Einzelfall berücksichtigt. Eine Garantie, dass die Kammer deinen Antrag bewilligt, hast du nicht.

Wenn du durch deine Abschlussprüfung gefallen bist, kannst du verlangen, dass die Ausbildung bis zum nächsten Prüfungstermin verlängert wird. Dasselbe gilt, wenn du am Tag der Prüfung krank warst und nicht daran teilnehmen konntest. Klappt es auch im zweiten Anlauf mit dem Bestehen nicht, hast du noch einen dritten Versuch bei einer zweiten Wiederholungsprüfung.

Wie oft kann man eine Verlängerung der Ausbildung beantragen?

Es kann passieren, dass ein Auszubildender nach einer Verlängerung der Ausbildungsdauer feststellt, dass er trotzdem noch mehr Zeit braucht. Kann man mehr als einmal einen Antrag auf Verlängerung der Ausbildungszeit stellen? Das lässt sich pauschal nicht sagen, sondern hängt von deiner individuellen Situation und den Gründen für die gewünschte Verlängerung der Ausbildung ab.

Wenn du deine Abschlussprüfung nicht bestanden hast, hast du noch zwei weitere Versuche. Dafür musst du jeweils eine Verlängerung der Ausbildung beantragen. Maximal kann sich die Ausbildung dadurch um ein Jahr verlängern, wenn du die zweite Prüfung auch nicht bestehst.

Was ist mit dem Ausbildungsgehalt, wenn die Ausbildung verlängert wird?

Wenn die zuständige Kammer deinen Antrag auf Verlängerung der Ausbildungszeit positiv beschieden hat, läuft das Ausbildungsverhältnis für den betreffenden Zeitraum weiter – und zwar mit allen gegenseitigen Rechten und Pflichten. Das bedeutet auch, dass dir dein Ausbildungsbetrieb weiterhin die übliche Vergütung zahlen muss.

Möglicherweise bekommst du Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), um deine Lebenshaltungskosten zu decken. Die staatliche Unterstützung kannst du grundsätzlich erhalten, solange du die Voraussetzungen dafür erfüllst und Bedarf besteht. Allerdings wird die BAB nur während der regulären Dauer der Ausbildung ausbezahlt. Wenn du die Regelzeit überschreitest, kann das dazu führen, dass du bis zum Ende deiner Ausbildung auf die Beihilfe verzichten musst. Erkundige dich am besten direkt bei der Bundesagentur für Arbeit, ob und wann die Zahlung eingestellt wird, wenn du deine Ausbildung verlängerst.

Ist es schlimm, die Ausbildung zu verlängern?

Manchmal ist es unumgänglich, die Ausbildung zu verlängern – zum Beispiel, weil ein Azubi für lange Zeit erkrankt war und den Stoff bis zur Prüfung unmöglich nachholen kann. In anderen Fällen kommt grundsätzlich beides infrage: die Ausbildung verlängern oder sich bis zur Prüfung reinhängen und hoffen, dass das Ergebnis zufriedenstellend ist.

Die meisten Auszubildenden haben auf eine Verlängerung der Ausbildung wenig Lust. Viele würden lieber mit dem ersten Job mehr Geld verdienen statt länger zu lernen. Viele Lehrlinge sorgen sich auch darum, wie es nach außen wirken könnte, wenn sie ihre Ausbildung verlängern.

Grundsätzlich musst du dich nicht dafür schämen, wenn du deine Ausbildung verlängerst. Wahrscheinlich hast du gute Gründe dafür – und bist womöglich nur bedingt schuld daran, dass die reguläre Ausbildungsdauer nicht ausreicht. Wenn du etwa ein halbes Jahr dranhängst, um den nächsten Prüfungstermin wahrzunehmen, ist das kein Drama. Auch bei späteren Bewerbungen musst du dir keine Sorgen darüber machen, dass du wegen der längeren Ausbildungszeit schlechtere Karten haben könntest. Es kann zwar sein, dass ein möglicher Arbeitgeber nachfragt – wenn du die Verlängerung erklären kannst, ist die Sache aber sicherlich schnell abgehakt.

Eine andere Frage ist, wie schlimm die Verlängerung der Ausbildung für dich persönlich ist. Besonders, wenn das Geld während der Ausbildung knapp ist, kann eine Ausbildungsverlängerung zum Problem werden. Das gilt umso mehr, wenn du bislang Berufsausbildungsbeihilfe erhalten hast, die künftig nicht mehr gezahlt wird. Überlege dir in solchen Fällen gut, ob es nicht doch möglich ist, die Ausbildung in der Regelzeit zu beenden.

Bildnachweis: DOPhoto / Shutterstock.com

VERWANDTE ARTIKEL

BEWERBUNG

Bewerbungsratgeber von Lebenslauf.de

Ratgeberwissen im Buchformat - Inklusive Gutscheincode

 

NEUE BEITRÄGE