Egal, ob sie von einem Kollegen kommen, einem Fremden auf der Straße oder von einem Freund – Beleidigungen treffen die meisten Menschen. Solche Situationen beschäftigen die Betroffenen häufig noch lange Zeit danach. Das liegt oft nicht nur an der Beleidigung an sich, sondern auch an der eigenen Reaktion darauf. Hinterher wünscht man sich häufig, man hätte anders reagiert. Besonders, wenn du im Job beleidigt wirst, sollte deine Reaktion wohlüberlegt sein. Wie du auf Beleidigungen im Job richtig reagierst, erfährst du hier.
- Beleidigungen belasten – und können zu Lasten deiner Performance im Job gehen
- Handelt es sich um eine Straftat?
- Was du bei Beleidigungen am Arbeitsplatz tun kannst
- In der Situation selbst souverän und bedacht reagieren
- Nach der Beleidigung das Gespräch suchen
- Weitere Schritte: Von der Kündigung bis zur Strafanzeige
Beleidigungen belasten – und können zu Lasten deiner Performance im Job gehen
„Du bist ein Idiot“, „Halt den Mund“ oder „Du bist wirklich fett“ – es gibt viele Beispiele für Beleidigungen. Ihnen ist gemein, dass sie sehr verletzend sein können. Im Privatleben können wir Menschen, die uns beleidigen, einfach aus dem Weg gehen. Wenn die Beleidigung sich hingegen am Arbeitsplatz ereignet, ist es nicht ganz so leicht, der beleidigenden Person den Rücken zu kehren.
Möglicherweise hat dich ein Kollege beleidigt. Noch schlimmer ist es meist, wenn die Beleidigung vom Chef ausgeht. Eine solche Situation ist nicht nur strafrechtlich grenzwertig, sondern meist auch emotional sehr belastend. Wer regelmäßig Beleidigungen über sich ergehen lassen muss, verliert meist die Lust, morgens zur Arbeit zu gehen. Auch die Produktivität kann leiden. Im schlimmsten Fall führt die belastende Situation dazu, dass die Leistung im Beruf schlechter wird.
Wenn du im Job beleidigt wirst, stellt sich die Frage nach einer angemessenen Reaktion. Welche Optionen du dabei hast, hängt auch von der Art und Weise der Beleidigung ab.
Handelt es sich um eine Straftat?
Eine Beleidigung ist nicht nur ein Begriff, der je nach Situation unbedacht für verletzende Äußerungen verwendet wird, sondern auch ein Straftatbestand, der in Paragraf 185 des Strafgesetzbuchs (StGB) verankert ist. Wer einen anderen Menschen beleidigt, kann dafür mit einer Geldstrafe belegt werden. Sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren ist denkbar.
Mit einer Beleidigung drückt ein Mensch seine Missachtung für einen anderen Menschen aus. Das muss für andere wahrnehmbar sein, also etwa verbal geäußert werden. Man kann jemanden direkt beleidigen oder auch mit Dritten schlecht über die betreffende Person sprechen. Auch bei übler Nachrede, wo unwahre Tatsachenbehauptungen über eine andere Person geäußert werden, handelt es sich um eine Form der Beleidigung.
Es gibt rechtlich verschiedene Varianten der Beleidigung. Nicht immer muss es sich dabei um Worte handeln. Auch Anspucken oder eine Ohrfeige gelten als Beleidigungen, ebenso wie das Zeigen des Mittelfingers.
Was du bei Beleidigungen am Arbeitsplatz tun kannst
Wie du am besten auf eine Beleidigung am Arbeitsplatz reagierst, hängt von den Umständen im Einzelfall ab. Es kommt auf die Situation an sich an, auf die Person, die die Beleidigung äußert, und auf die mögliche Regelmäßigkeit des Vergehens. Betroffene fühlen sich häufig wie gelähmt – sie reagieren gar nicht oder nur kleinlaut. Oft bereuen sie das später. Dabei ist eine emotionale oder aggressive Reaktion nicht unbedingt die bessere Wahl, denn das kann dazu führen, dass die Situation eskaliert.
In der Situation selbst souverän und bedacht reagieren
Unabhängig davon, welche Konsequenzen ein solcher Vorfall hat, ist es wichtig, dass du in der Situation selbst nicht kopflos handelst. Lasse dich nicht auf das Niveau der beleidigenden Person herab und werde keinesfalls handgreiflich. Atme lieber tief durch, bevor du etwas sagst oder tust. Es ist keinem geholfen, wenn die Situation aus dem Ruder läuft. Ob du überhaupt reagieren solltest, kommt darauf an, wie gravierend die Beleidigung ist. Handelt es sich „nur“ um Kritik, kannst du durchaus inhaltlich argumentieren.
Bei Beleidigungen unter der Gürtellinie ist es am besten, wenn du der Person, die dich beleidigt hat, kurz und deutlich klarmachst, dass du so nicht mit dir reden lässt. Du kannst die Situation auch unmittelbar verlassen, ohne ein Wort zu sagen. Manche mögen das als schwache Reaktion betrachten. Mit einer solchen Reaktion zeigst du jedoch, dass der andere keine Macht über dich hat und du dich nicht weiter beleidigen lässt.
Nach der Beleidigung das Gespräch suchen
Eine einzige, mäßig verletzende Beleidigung mögen viele Menschen noch tolerieren. Spätestens, wenn die Beleidigungen häufiger werden, ist es jedoch Zeit, darauf zu reagieren. Das tust du, indem du das Gespräch mit der anderen Person suchst. Bleibe dabei sachlich und erkläre, dass du dir die Beleidigungen nicht mehr gefallen lässt. Passiert es doch wieder, solltest du mit deinem Chef sprechen. Das kannst du natürlich auch direkt tun.
Dein Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht für seine Mitarbeiter. Er muss also handeln, wenn jemand gegen geltendes Recht verstößt. Selbst, wenn der Straftatbestand der Beleidigung nicht erfüllt sein sollte, schaden solche Zwischenfälle dem Betriebsklima. Du kannst auch den Betriebsrat einschalten, damit dieser vermittelt.
Nicht immer ist es möglich, das Problem aus dem Weg zu räumen. Manchmal bleibt nur die Option, dass einer der betroffenen Kollegen in einem anderen Büro arbeitet, sofern das möglich ist.
Am schwierigsten ist die Situation, wenn die Beleidigungen von deinem Chef ausgehen. Auch hier gilt aber: Mache klar, dass du das Verhalten nicht tolerierst. Zögere nicht, den Betriebsrat einzuschalten oder rechtliche Schritte einzuleiten.
Weitere Schritte: Von der Kündigung bis zur Strafanzeige
Wenn dich ein Kollege beleidigt, rechtfertigt das unter Umständen eine fristlose Kündigung der betroffenen Person durch deinen Arbeitgeber. Wenn du selbst beleidigt wirst, kannst du natürlich deinen Job an den Nagel hängen. Du brauchst dafür keine Gründe anzugeben, riskierst aber eine Sperre beim Arbeitslosengeld.
Je nach Einzelfall kommt jedoch auch eine fristlose Kündigung in Betracht – etwa, wenn dich dein Chef beleidigt und das Vertrauensverhältnis somit nachhaltig geschädigt ist. Auch hier kommt es aber auf die Situation im Detail und die weiteren Umstände an. Der generelle Umgangston im Betrieb spielt ebenso eine Rolle wie der Bildungsgrad der Beteiligten.
Du kannst eine Beleidigung auch anzeigen. Dafür stellst du einen Strafantrag bei der Polizei. Diesen Antrag musst du innerhalb von drei Monaten nach dem Vorfall gestellt haben. Diesen Schritt solltest du gut überlegen und nur wählen, wenn du deine Erfolgsaussichten als gut einschätzt und das Arbeitsverhältnis nicht weiterführen möchtest. Lasse dich am besten von einem Anwalt beraten.