Ein Kind zu haben und in Vollzeit oder Teilzeit berufstätig zu sein, muss sich nicht ausschließen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf scheitert allerdings bei vielen Eltern daran, dass es oft schwierig ist, einen passenden Betreuungsplatz für das Kind zu finden. Gut, wenn dann der Arbeitgeber einspringt, indem er eine betriebliche Kinderbetreuung anbietet. Warum das für alle Beteiligten ein Vorteil sein und wie betriebliche Kinderbetreuung aussehen kann – hier erfährst du mehr.
Was ist betriebliche Kinderbetreuung?
Es gibt Zeiten, in denen Eltern sich nicht selbst um ihr Kind kümmern können. Bei jüngeren Kindern ist dann eine alternative Kinderbetreuung erforderlich. Im Alltag sind Betreuungseinrichtungen vor allem dann gefragt, wenn die Eltern an der Arbeit sind. Die meisten Arbeitnehmer mit kleinen Kindern bringen ihren Nachwuchs in einen Kindergarten oder eine Kita in der Nähe. Immer mehr Unternehmen bieten inzwischen jedoch auch eine eigene Kinderbetreuung an – eine betriebliche Kinderbetreuung also.
Betriebliche Kinderbetreuung kann verschiedene Formen annehmen:
- Eine Variante ist der Betriebskindergarten. Dabei handelt es sich um einen eigenen Kindergarten, der üblicherweise im selben Gebäude oder auf demselben Gelände angesiedelt ist. Die Betreuungszeiten sind auf die Arbeitszeiten der Mitarbeiter abgestimmt.
- Wenn es nicht gleich eine eigene Kindertagesstätte sein soll, kann eine betriebliche Kindertagespflege eine Alternative für Arbeitgeber sein. Hierbei werden Kinder in einer Mini-Krippe in kleinen Gruppen familiennah betreut.
- Gerade für kleinere und mittlere Firmen lohnt sich ein eigener Kindergarten oft nicht. In solchen Fällen kann es für Arbeitgeber sinnvoll sein, sich mit anderen Arbeitgebern zusammenzutun und eine Verbundkindertagesstätte zu schaffen.
- Eine weitere Option bei der betrieblichen Kinderbetreuung sind Belegplätze. Belegplätze sind Plätze, die für Kinder von Mitarbeitern in bestimmten Kindertageseinrichtungen reserviert sind, wenn es ausnahmsweise mal Bedarf daran gibt. Dabei unterstützt die Firma die Betreuungseinrichtung finanziell.
- In den Schulferien stehen viele Eltern vor einem Problem: Die Kinder haben plötzlich wochenlang frei – und müssen rund um die Uhr betreut werden. Hier schafft eine Ferienbetreuung, die der Arbeitgeber anbietet, Abhilfe. Firmen können ein Ferienprogramm anbieten, das das Betreuungsproblem der Eltern zumindest in einem gewissen Zeitraum löst.
- Nicht zuletzt haben Arbeitgeber auch die Möglichkeit, sogenannte Flying Nannies zu beauftragen – mobile Kinderbetreuungsservices, die flexibel dann zur Stelle sind, wenn Eltern eine Betreuung für ihre Kinder brauchen, und zwar überall dort, wo Bedarf bestehet.
Wenn der Arbeitgeber eine betriebliche Kinderbetreuung anbietet, kann das für Eltern kostenlos sein. Es kann ebenso sein, dass die Eltern an den Kosten für die Kinderbetreuung beteiligt werden.
So können betriebliche Kinderbetreuungsangebote Eltern helfen
Für berufstätige Eltern ist es ein großer Vorteil, wenn der Arbeitgeber eine Kinderbetreuung an der Arbeit anbietet. In vielen Städten ist es schwer, einen Betreuungsplatz für Kinder zu finden. Mitunter müssen Eltern ihr Kind in eine relativ weit entfernte Kita bringen – oder mit einer Kinderbetreuungseinrichtung leben, mit der sie eigentlich nicht wirklich zufrieden sind. Bietet nun der Arbeitgeber eine eigene Kinderbetreuung an, kommt das Eltern sehr entgegen. Im besten Fall gibt es eine Betriebskita, wo die Beschäftigten ihr Kind gut aufgehoben wissen.
Wenn das Kind in einem Betriebskindergarten betreut wird, bedeutet das für Eltern kürzere Wege – und mehr Zeit für andere Dinge. Das Kind kann einfach mit zur Arbeit genommen und kurz in der Kita vorbeigebracht werden. Dort kann es so lange bleiben, bis die Eltern mit der Arbeit fertig sind. Dauert es mal länger, ist das – im Rahmen der Öffnungszeiten der Kita – kein Problem. So sind Eltern flexibel. Nach der Arbeit holen Eltern ihr Kind einfach in der betrieblichen Kinderbetreuungseinrichtung ab und nehmen es mit nach Hause. Ein Umweg zu einer externen Kita entfällt, die Familie ist früher wieder zuhause.
Für Eltern können betriebliche Kinderbetreuungsangebote die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtern. Es kann auch sein, dass Eltern nach einer Babypause schneller wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren oder nicht in Teilzeit, sondern wieder in Vollzeit arbeiten, weil es passende Betreuungsangebote gibt. Selbst wenn Firmen keine eigene Kita anbieten, sondern sich für eine andere Form der betrieblichen Kinderbetreuung entscheiden, kommt das Mitarbeitern mit Kindern entgegen – zum Beispiel, wenn es sich um eine Ferienbetreuung handelt, die den Eltern während der Schulferien den Rücken freihält.
Betriebliche Kinderbetreuung: Vorteile für Firmen
Arbeitgeber sind natürlich nicht dazu verpflichtet, eine betriebliche Kinderbetreuung anzubieten. Nichtsdestotrotz gibt es in immer mehr Firmen entsprechende Angebote für Mitarbeiter mit Kindern – und das nicht nur aus Nettigkeit gegenüber den Beschäftigten, sondern durchaus auch aus Eigennutz. Von einer betrieblichen Kinderbetreuung können alle Beteiligten profitieren: die berufstätigen Eltern und ihr(e) Kind(er) ebenso wie der Arbeitgeber.
Familienfreundlichkeit ist längst ein wichtiges Kriterium für viele Beschäftigte geworden, wenn es darum geht, wo sie sich bewerben oder wo sie längerfristig bleiben möchten. Ein Arbeitgeber, der seinen Mitarbeitern entgegenkommt und auf ihre Bedürfnisse eingeht, kann somit eher Fachkräfte anlocken und in seiner Firma halten.
Die Mitarbeiter sind außerdem wahrscheinlich zufriedener, was sich auch in ihren Leistungen zeigen kann. Wenn berufstätige Eltern ihr Kind gut betreut wissen, können sie sich ruhigen Gewissens auf ihre Arbeit konzentrieren. Außerdem müssen Eltern zumindest bei einer betriebseigenen Kita nicht zu bestimmten Zeiten Feierabend machen, weil sie ihr Kind rechtzeitig abholen müssen. Betriebskindergärten sind an die üblichen Arbeitszeiten im Unternehmen angepasst und geben Eltern deshalb mehr Freiheiten und Flexibilität.
Ein anderer Punkt, durch den Arbeitgeber selbst etwas von betrieblichen Kinderbetreuungsangeboten haben, sind verringerte Ausfallzeiten. Zum Beispiel, wenn der Arbeitgeber eine Ausweich-Betreuungsmöglichkeit anbietet, die Eltern nutzen können, wenn die übliche Betreuung ausnahmsweise nicht möglich ist. Das kann verhindern, dass die Eltern zwangsweise zuhause bleiben, um sich selbst um ihr Kind zu kümmern. Es kann auch sein, dass Mitarbeiter kürzer in Elternzeit sind, wenn sie ihr Kind direkt an ihrer Arbeit betreuen lassen können. Oder dass sie trotz des Kindes in Vollzeit statt in Teilzeit arbeiten, weil die Kinderbetreuung zu ihrer Arbeit passt. Von all diesen Dingen profitieren Firmen unmittelbar, was betriebliche Kinderbetreuung aus Sicht vieler Arbeitgeber interessant macht.
Ein betriebliches Kinderbetreuungsangebot einführen: Wie geht man es an?
Viele Arbeitgeber könnten sich vorstellen, eine Form der betrieblichen Kinderbetreuung anzubieten. Wie geht man so ein Projekt an? Was muss bedacht sein? In erster Linie kommt es darauf an, welcher Bedarf bei den Mitarbeitern überhaupt besteht, aber auch, welche Möglichkeiten die Firma hat, Betreuungsangebote umzusetzen. Soll es eine betriebseigene Kita sein? Oder sind doch Belegplätze für Kinder der Beschäftigten in bestehenden Kinderbetreuungseinrichtungen die bessere Lösung?
Am Anfang des Projekts betriebliche Kinderbetreuung stehen viele Fragen. Wie kann man die Mitarbeiter effektiv unterstützen? Wie viele Betreuungsplätze wären nötig oder sinnvoll? Welches Modell der Kinderbetreuung kommt überhaupt infrage, und welche Variante ist die sinnvollste Lösung? Eine gründliche Bedarfsanalyse ist dabei unerlässlich, denn das tollste Modell nützt am Ende wenig, wenn es am Bedarf vorbeigeht. Dabei ist es auch wichtig, die Mitarbeiter einzubinden und sie nach ihren Wünschen und Vorstellungen zu fragen. Zu ihren Bedürfnissen muss die Kinderbetreuung im Betrieb am Ende passen.
Die Finanzierung prüfen
Ein weiterer Punkt, der von Anfang an berücksichtigt werden muss, sind die Kosten des Vorhabens. Gerade betriebseigene Kindergärten verursachen hohe Kosten, weshalb die Finanzierung gesichert sein muss. Betriebliche Betreuungseinrichtungen in externen Räumlichkeiten sind mit Mietzahlungen verbunden, alternativ muss ein Neubau oder Umbau finanziert werden. Hinzu kommen die laufenden Kosten des Betriebs, Reinigungskosten, Versicherungen, öffentliche Abgaben, Materialkosten und Personalkosten. Der Vorteil für Arbeitgeber: Ausgaben, die im Zusammenhang mit einer betrieblichen Kinderbetreuung stehen, können als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Arbeitgeber können also Steuern sparen, wenn sie ihren Beitrag zur Kinderbetreuung leisten.
Nach einer gründlichen Prüfung aller Gesichtspunkte haben Arbeitgeber eine bessere Entscheidungsgrundlage dafür, ob sie eine Form der betrieblichen Kinderbetreuung anbieten können und wenn ja, welche Variante angesichts der Umstände die beste ist. Dabei sollten alle Optionen in Betracht gezogen werden: Wenn eine Firma zum Beispiel nicht die Ressourcen hat, eine eigene Kita anzubieten, könnte sie sich vielleicht mit anderen Firmen in der Umgebung zusammenschließen. Oder für Belegplätze in bestehenden Kitas sorgen. Arbeitgeber könnten auch Elterninitiativen gezielt fördern, die sich um die Betreuung der Kinder der Mitarbeiter kümmern.
Kann eine Kinderbetreuung im Betrieb finanziell gefördert werden?
Eine betriebseigene Form der Kinderbetreuung ist nicht ganz günstig, weshalb sie vor allem für kleinere Firmen oft faktisch nicht umsetzbar ist. Nicht immer aber sind Arbeitgeber finanziell auf sich alleine gestellt, wenn es darum geht, eine Kinderbetreuung auf der Arbeit anzubieten. Unter Umständen gibt es Fördermittel, die Firmen nutzen können.
Zuletzt gab es ein bundesweites Förderprogramm unter der Bezeichnung „Betriebliche Kinderbetreuung“, welches Anreize für Arbeitgeber setzen wollte, Kinderbetreuungsangebote zu schaffen. Dafür standen bis zu neun Millionen Euro bereit. Das Programm ist allerdings zum Ende des Jahres 2022 ausgelaufen; ob eine Neuauflage der Förderung geplant ist, ist nicht bekannt.
Es kann im Einzelfall sein, dass die Kommune oder das Land unter bestimmten Voraussetzungen Fördermittel für den Ausbau einer betrieblichen Kinderbetreuung gewähren. Hier ist es sinnvoll, direkt beim jeweiligen Ansprechpartner in der Kommune oder auf Länderebene – zum Beispiel im Bildungsministerium des Landes – nachzufragen.
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