AllgemeinEinstiegsgeld: Wer es bekommen kann & wie es beantragt wird

Einstiegsgeld: Wer es bekommen kann & wie es beantragt wird

Ein beruflicher Neustart ist oft nicht so einfach: An Ideen mangelt es vielen Menschen zwar nicht, aber an den nötigen Mitteln. In solchen Fällen kann das Einstiegsgeld helfen, das unter bestimmten Voraussetzungen von der Agentur für Arbeit gezahlt werden kann. Es dient als Hilfe bei einer Existenzgründung oder der Aufnahme einer neuen beruflichen Tätigkeit. Was du über das Einstiegsgeld, den Anspruch darauf und die Antragstellung wissen musst.

Was ist Einstiegsgeld und an wen richtet es sich?

Das Einstiegsgeld ist eine Form der staatlichen Unterstützung, die in § 16b Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) gesetzlich geregelt ist. Es hat den Zweck, Menschen einen beruflichen Neustart zu ermöglichen. Dabei kann es sowohl gezahlt werden, wenn jemand sich selbstständig macht, als auch bei der Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung bei einem Arbeitgeber. Die Unterstützung soll die Existenzgründung erleichtern.

Wer kann Einstiegsgeld bekommen? Grundsätzlich kommt diese Leistung der Agentur für Arbeit für hilfebedürftige Menschen infrage, die nach SGB II anspruchsberechtigt sind. Verschiedene Voraussetzungen müssen dabei für einen grundlegenden Anspruch auf Einstiegsgeld erfüllt sein:

  • Die angestrebte Selbstständigkeit oder abhängige Beschäftigung muss dazu geeignet sein, den Lebensunterhalt der betreffenden Person zu sichern. Die Antragsteller sollten dazu künftig dauerhaft nicht mehr abhängig von staatlicher Unterstützung sein.
  • Es muss sich bei der angestrebten Existenzgründung um eine hauptberufliche Beschäftigung handeln. Jede Erwerbstätigkeit muss sich über mindestens 15 Stunden in der Woche erstrecken.
  • Einstiegsgeld kann nur bekommen, wer bislang Bürgergeld bekommt. Er muss jedoch nicht arbeitslos sein.
  • Die Leistung kann nur bewilligt werden, wenn der Antrag im Vorfeld erfolgt, die betreffende Person ihre neue Tätigkeit also noch nicht aufgenommen hat.
  • Das Einstiegsgeld muss notwendig sein, damit jemand in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden kann.

Damit kann das Einstiegsgeld zum Beispiel für Menschen infrage kommen, die schon länger arbeitslos sind, sich nun aber aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen möchten. Ebenso könnte es eine Option sein, wenn jemand nach einer beruflichen Veränderung einen Einstiegsjob sucht, aber Probleme hat, ohne Unterstützung auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.

Eine Sache des Ermessens: Kein Rechtsanspruch auf Einstiegsgeld

Wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind, stehen die Chancen gut, dass ein Antrag auf Einstiegsgeld von der Agentur für Arbeit bewilligt wird. Einen Rechtsanspruch gibt es allerdings ebenso wie beim Gründungszuschuss nicht. Stattdessen liegt es im Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters, ob das Einstiegsgeld im Einzelfall sinnvoll scheint und somit gezahlt werden kann.

Der Sachbearbeiter oder die Sachbearbeiterin beim Arbeitsamt beurteilt dazu, wie aussichtsreich die beruflichen Pläne des Antragstellers sind. Die angestrebte Tätigkeit muss wirtschaftlich tragfähig sein. Außerdem muss die betreffende Person fähig sein, ihre Pläne wie vorgesehen umzusetzen – das Vorhaben muss realistisch sein. Somit spielt die konkret angestrebte Tätigkeit in Kombination mit der Person, die das Einstiegsgeld erhalten möchte, eine entscheidende Rolle, wenn es um den Anspruch auf die Unterstützungsleistung geht.

Einstiegsgeld: Höhe & Bewilligungszeitraum

Wenn das Einstiegsgeld gewährt wird, kommt es zum Bürgergeld hinzu. Es wird darauf nicht angerechnet. Wie hoch es ausfällt, hängt davon ab, was der zuständige Sachbearbeiter für angemessen hält. Möglich ist sowohl eine Bemessung im Einzelfall als auch eine pauschale Berechnung der Höhe des Einstiegsgelds. Bei den Überlegungen des Sachbearbeiters spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Dazu zählt etwa, wie lange jemand schon auf staatliche Unterstützung angewiesen ist, wie groß eine mögliche Bedarfsgemeinschaft ist und wie die Lebensumstände der betreffenden Person im Einzelnen aussehen.

Üblicherweise beträgt das Einstiegsgeld 50 Prozent des Regelsatzes. In eigenem Ermessen kann der zuständige Sachbearbeiter beim Arbeitsamt jedoch auch einen höheren Satz ansetzen. Ideen, die als besonders förderungswürdig angesehen werden, können mit bis zu 75 Prozent des Regelsatzes unterstützt werden.

Pauschal wird das Einstiegsgeld vor allem bei bestimmten Personengruppen bemessen. Dazu zählen etwa Menschen, die schon lange arbeitslos sind, aber auch Alleinerziehende, ältere Antragsteller, Menschen mit Migrationshintergrund, chronisch Kranke und Frauen, die Teil einer Bedarfsgemeinschaft sind.

Wenn ein Antrag auf Einstiegsgeld bewilligt wird, wird die Leistung für einen begrenzten Zeitraum ausgezahlt. Typisch ist dabei eine gestaffelte Förderung, bei der das Einstiegsgeld zunächst für sechs Monate gewährt wird. Besteht anschließend noch Bedarf an der Unterstützung, kann der Bezug verlängert werden. Die maximale Förderdauer liegt bei 24 Monaten.

Einstiegsgeld beantragen: So ist der Ablauf

Wer Interesse am Einstiegsgeld hat und glaubt, für eine solche Förderung infrage zu kommen, setzt sich am besten mit seinem Sachbearbeiter in Verbindung. In einem Beratungsgespräch mit dem Sachbearbeiter können Betroffene in Erfahrung bringen, wie gut die Chancen in ihrem Fall stehen, dass ein Einstiegsgeld bewilligt wird. Der Sachbearbeiter kann ihnen auch Tipps geben, wie sie diese Chancen verbessern können.

Grundsätzlich muss das Einstiegsgeld beantragt werden, bevor jemand die geplante Erwerbstätigkeit beginnt. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich dabei um eine selbstständige Tätigkeit oder eine abhängige Beschäftigung handelt.

Der Antrag auf Einstiegsgeld wird in der Regel persönlich beim zuständigen Jobcenter gestellt. In manchen Fällen kann das auch online erledigt werden. Ansonsten registriert der zuständige Mitarbeiter beim Arbeitsamt die persönlichen Daten des Antragstellers und sein berufliches Vorhaben und entscheidet auf dieser Grundlage, ob Einstiegsgeld bewilligt wird oder nicht. Der Bescheid kommt per Post oder erfolgt online. Sofern der Antrag bewilligt wurde, wird der entsprechende Betrag jeden Monat als Vorauszahlung überwiesen.

Welche Unterlagen braucht man für den Antrag auf Einstiegsgeld?

Wer Einstiegsgeld beantragen möchte – zum Beispiel für einen Einstiegsjob oder die lang ersehnte Selbstständigkeit –, braucht dazu bestimmte Unterlagen. Das betrifft im Fall einer angestrebten Existenzgründung die folgenden Dokumente:

  • ausgefüllter Förderantrag
  • Lebenslauf
  • Businessplan: detaillierte Beschreibung des beruflichen Vorhabens und der Geschäftsidee
  • Budgetplan, Angaben zum Kapitalbedarf
  • Umsatzprognose für die nächsten Jahre

Es können auch bestimmte Nachweise verlangt werden, etwa über bestehende Versicherungen. Wer sich nicht selbstständig machen möchte, sondern einen angestellten Job sucht, braucht ebenfalls den Antrag auf Förderung. In diesem Fall ist außerdem wichtig, um was für einen Job es konkret geht und aus welchen Gründen das neue Arbeitsverhältnis gefördert werden sollte.

Antrag auf Einstiegsgeld abgelehnt – was jetzt?

Nicht immer folgt auf einen Antrag auf Einstiegsgeld die erhoffte Bewilligung. Was, wenn man einen negativen Bescheid erhält? In diesem Fall ist es wichtig, möglichst schnell zu reagieren. Betroffene sollten gegen den Bescheid des Arbeitsamts Widerspruch einlegen. Die Frist hierfür beträgt vier Wochen. Anschließend befassen sich die zuständigen Mitarbeiter noch einmal mit dem Anliegen des Antragstellers.

Fällt auch der erneute Bescheid negativ aus, bleibt Betroffenen nur noch eine Klage. Dafür können sie sich an das zuständige Sozialgericht wenden. Wer juristische Schritte in Erwägung zieht, lässt sich am besten von einem Anwalt oder einer Anwältin beraten. Ein Anwalt kann im Einzelfall beurteilen, wie die Chancen des Antragstellers stehen.

Eine Klage ist der letzte Schritt, der jedoch nicht immer nötig ist. Es kann alternativ sinnvoll sein, das Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter zu suchen und in Erfahrung zu bringen, warum der Antrag auf Einstiegsgeld (wiederholt) abgelehnt wurde. In vielen Fällen scheitert es am Businessplan, der als fehlerhaft oder nicht tragfähig eingestuft wird. Wer weiß, woran es gehakt hat, kann gezielt nachbessern und so die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass die Förderung doch noch bewilligt wird.

Tipps: So nutzt du das Einstiegsgeld optimal

Das Einstiegsgeld bietet für diejenigen, die es erhalten, viele Vorteile. Sie bekommen zusätzliches Geld und können sich so ein berufliches Vorhaben finanzieren, das andernfalls womöglich keine Option gewesen wäre. Das kann der Start einer erfolgreichen beruflichen Laufbahn sein – in der Selbstständigkeit oder in einer abhängigen Beschäftigung. Mit dem Einstiegsgeld kann die Integration von Leistungsempfängern in den regulären Arbeitsmarkt oft entscheidend verbessert werden.

Es ist jedoch wichtig, sich im Vorfeld gut zu überlegen, wie man das Einstiegsgeld am besten nutzen kann. Ebenso ist eine gewissenhafte Antragstellung essenziell, damit die Förderung überhaupt bewilligt wird. Hierbei kommt dem Businessplan (im Fall einer angestrebten Selbstständigkeit) eine besondere Bedeutung zu. Je detaillierter und überzeugender er ist, desto besser stehen die Chancen, dass das Einstiegsgeld gewährt wird. Das setzt voraus, dass Betroffene einen konkreten und möglichst realistischen Plan haben. Ein konkreter Plan ist nicht nur wichtig, um die Chancen auf einen positiven Bescheid zu verbessern. Er ist auch die Grundlage für eine erfolgreiche Umsetzung des beruflichen Vorhabens.

Dem Antrag auf Einstiegsgeld können Stellungnahmen von Drittpersonen beziehungsweise dritten Stellen beigefügt werden. Das können etwa Fachverbände, Kammern oder Banken sein, die die Umsetzbarkeit des Vorhabens bestätigen. Eine solche Einschätzung kann die Erfolgswahrscheinlichkeit ebenfalls erhöhen.

Es kann sinnvoll sein, sich bei der Planung des beruflichen Neustarts und der Antragstellung beraten zu lassen. Geeignet sind dabei zum Beispiel Beratungsangebote zur Existenzgründung. Coaches und Berater sind mit den Fördermöglichkeiten vertraut und wissen, worauf es bei entsprechenden Anträgen ankommt. Sie können Betroffenen dabei helfen, ihren Businessplan zu erstellen, und sie auf Gespräche beim Jobcenter vorbereiten.

Eine Einstiegsqualifizierung als Alternative zum Einstiegsgeld

Es gibt viele Wege, sich eine berufliche Existenz aufzubauen, egal, ob als Selbstständiger oder angestellt Beschäftigter. Das Einstiegsgeld kann entsprechende Vorhaben unterstützen, aber nicht immer kommt es infrage. Es kann zum Beispiel sein, dass jemand noch zu jung ist oder keine entsprechende Idee hat.

Wer sich an die Erwerbstätigkeit noch herantasten muss, kann das auch im Rahmen einer Einstiegsqualifizierung tun. Dabei erwerben Menschen grundlegende berufliche Qualifikationen im Rahmen eines sozialversicherungspflichtigen Praktikums. Währenddessen zahlt das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit einen Zuschuss zur Praktikumsvergütung, außerdem beteiligt sich das Amt an den Sozialversicherungsbeiträgen.

Dieses Angebot richtet sich insbesondere an Jugendliche, die bislang Probleme hatten, einen Ausbildungsplatz zu finden. Im Rahmen der Einstiegsqualifizierung lernen sie das Berufsleben näher kennen. Wer sich bewährt, findet leichter einen Ausbildungsplatz und später einen Einstiegsjob. Die Möglichkeiten, die eine solche Erfahrung eröffnen können, sind dabei vielfältig und reichen von Einstiegsjobs im Handwerk bis zu BWL-Einstiegsjobs.

Auch für Firmen hat eine Einstiegsqualifizierung Vorteile, denn sie lernen mögliche Azubis unverbindlich kennen. Anschließend können sie anhand ihrer persönlichen Erfahrungen entscheiden, ob sie jemanden in ein Ausbildungsverhältnis übernehmen wollen oder nicht.

Bildnachweis: insta_photos / Shutterstock.com

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