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Arbeitslos selbstständig machen: Vorteile, Risiken & Tipps

Viele Arbeitslose sind unzufrieden mit ihrer Situation. Doch was, wenn der passende Job auf sich warten lässt – oder du eine Idee hast, die du gerne beruflich verwirklichen würdest? Dann kann es eine gute Idee sein, über eine Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit nachzudenken. Welche Zuschüsse du dabei bekommen kannst und welche Chancen und Risiken es bieten kann, sich arbeitslos selbstständig zu machen, erfährst du in diesem Beitrag.

Aus der Arbeitslosigkeit selbstständig machen: Kann sich das lohnen?

Viele Arbeitslose haben nur einen Wunsch: endlich wieder einer Berufstätigkeit nachzugehen. Die Jobvorschläge des Arbeitsamts sind aber oft nicht das Wahre, und manchmal finden sich einfach keine interessanten Jobs, mit denen man die Arbeitslosigkeit überwinden könnte. Vielleicht hast du auch keine Lust mehr darauf, in deinem bisherigen Tätigkeitsfeld zu arbeiten, und möchtest beruflich umsatteln. In solchen Fällen kann es eine Option sein, nicht nach Jobs als Angestellter zu suchen, sondern dich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen.

Ist eine Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit vielversprechend? Es kommt auf die individuellen Umstände an. Sich selbstständig zu machen kann sich grundsätzlich nur mit einem guten (Business-)Plan lohnen. Du musst sehr genau wissen, was du machen willst, und es muss eine Nachfrage nach deinem Angebot geben. Im besten Fall hast du ein klares Alleinstellungsmerkmal, durch das du dich von anderen abheben kannst. In jedem Fall aber musst du mit dem, was du vorhast, gute Arbeit liefern. Nur dann sind deine Kunden zufrieden und beauftragen dich erneut oder erzählen anderen, wie zufrieden sie mit dir waren.

Eine Existenzgründung kann teuer sein

Das heißt, dass du grundsätzlich qualifiziert für die Richtung sein musst, die du mit der Selbstständigkeit anstreben würdest. Du brauchst die nötigen Kompetenzen und am besten auch Erfahrung im jeweiligen Bereich. Es ist zwar theoretisch vorstellbar, dich in einem ganz neuen Bereich selbstständig zu machen – wesentlich einfacher und aussichtsreicher ist es aber, eine Tätigkeit aufzunehmen, mit der du dich schon auskennst.

Ob es sich lohnen kann, sich arbeitslos selbstständig zu machen, hängt auch von deinen finanziellen Ressourcen ab. Je nachdem, wie viel Startkapital du bräuchtest, macht eine Selbstständigkeit mehr oder weniger Sinn. Praktisch ist allerdings, dass du als Arbeitsloser in der Regel Zuschüsse vom Arbeitsamt bekommen kannst. Bedenke aber, dass es dauern kann, bis du mit der Selbstständigkeit erfolgreich bist. Du brauchst in den ersten Monaten bis Jahren also genügend Rücklagen – oder einen Partner, der dich mitfinanziert.

Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit: Diese Förderungen gibt es

Damit auch Arbeitslose die Möglichkeit haben, sich selbstständig zu machen, gibt es verschiedene staatliche Förderungen für Arbeitslose, die eine Existenzgründung anstreben. Welche Hilfen du bekommen kannst, ist abhängig davon, ob du das reguläre Arbeitslosengeld (auch „Arbeitslosengeld I“) bekommst oder das Bürgergeld, ehemals „ALG II“ oder „Hartz IV“. In diesem Abschnitt stellen wir dir deine Möglichkeiten näher vor.

Gründungszuschuss bei ALG I

Interessant ist insbesondere der Gründungszuschuss, welchen du von der Agentur für Arbeit bekommen kannst, wenn du dich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machst. Das setzt allerdings voraus, dass du das reguläre Arbeitslosengeld erhältst. Darüber hinaus musst du bei deiner Existenzgründung bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Du musst dich hauptberuflich selbstständig machen, wodurch du nicht mehr arbeitslos bist.
  • Du kannst den Gründungszuschuss nur beantragen, wenn du mindestens einen Tag lang Arbeitslosengeld bekommen hast. Es ist auch zulässig, wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht, aber grundsätzlich gegeben ist.
  • Außerdem musst du zum Zeitpunkt der Antragstellung noch mindestens 150 Tage lang einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.

Darüber hinaus setzt die Agentur für Arbeit voraus, dass eine fachkundige Stelle deine Geschäftsidee beurteilt hat. Das kann zum Beispiel die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK), die Handwerkskammer oder eine Bank sein. Mit dieser Anforderung will die Arbeitsagentur sicherstellen, dass deine Idee zukunftsträchtig ist.

Der zuständige Berater bei der Agentur für Arbeit entscheidet nach deiner Antragstellung im Einzelfall; einen allgemeinen Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss gibt es nicht. Es kommt darauf an, ob deine Geschäftsidee als aussichtsreich gesehen wird und ob man dich für qualifiziert und erfahren genug hält. Frage im Zweifel vorab bei deinem Vermittler nach, wie du deine Chancen auf eine Zusage erhöhen kannst.

Wenn der Gründungszuschuss bewilligt wird, wird die Unterstützung in zwei Phasen ausgezahlt. In Phase 1 bekommst du den Gründungszuschuss sechs Monate lang, und zwar jeden Monat. Du bekommst dabei dein Arbeitslosengeld plus 300 Euro pro Monat. In Phase 2 bekommst du weniger Unterstützung: Neun Monate lang zahlt dir die Arbeitsagentur einen Zuschuss von 300 Euro monatlich, das Arbeitslosengeld entfällt. Wichtig zu wissen: Auf den Gründungszuschuss fallen keine Steuern an.

Einstiegsgeld für Bürgergeld-Empfänger

Seit Anfang des Jahres 2023 ist das umstrittene Arbeitslosengeld II, auch bekannt als „Hartz IV“, Geschichte. An seine Stelle tritt das neue Bürgergeld. Empfänger von ALG II konnten bislang bei einer Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit das sogenannte Einstiegsgeld beantragen. Geht das auch beim Bürgergeld? Ja, wer arbeitslos ist und sich selbständig machen will, kann das Bürgergeld vom zuständigen Jobcenter weiterhin erhalten, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Wie beim Gründungszuschuss gilt allerdings: Einen Rechtsanspruch auf Einstiegsgeld gibt es nicht, stattdessen prüft der zuständige Sachbearbeiter die Voraussetzungen im Einzelfall. Es kommt dabei insbesondere darauf an, welche Tätigkeit die betreffende Person in der Selbstständigkeit anstrebt.

Das Einstiegsgeld soll die Existenzgründung erleichtern und wird maximal 24 Monate lang gezahlt. Wie beim Gründungszuschuss erfolgt die Förderung in zwei Stufen. Zunächst wird die Förderung für sechs Monate gewährt, bei Bedarf kann sie verlängert werden.

Über die Höhe des Einstiegsgelds kann der zuständige Sachbearbeiter in eigenem Ermessen entscheiden. Es kann entweder im Einzelfall bemessen oder pauschaliert werden, und zwar jeweils bis zu einem Maximum von 50 Prozent des Regelsatzes (einzelfallbezogene Bemessung) beziehungsweise 75 Prozent des Regelsatzes (pauschaliertes Einstiegsgeld). Die Förderung mit 75 Prozent des Regelsatzes ist als Hilfe „besonders zu fördernden Personen“ vorbehalten – also Menschen mit einer besonders guten Idee für die Selbstständigkeit. Das Einstiegsgeld ergänzt die Regelleistung und wird darauf nicht angerechnet.

Investitionszuschuss

Für Arbeitslose, die sich selbstständig machen wollen, steht noch ein weiterer Zuschuss zur Verfügung: der Investitionszuschuss. Auch diesen Zuschuss gibt es auch noch nach der Ablösung des alten ALG II durch das Bürgergeld. Bürgergeld-Empfänger, die sich aus der Arbeitslosigkeit selbstständig machen wollen, können dabei für den Kauf von Sachmitteln mit bis zu 5.000 Euro bezuschusst werden.

Arbeitslos selbstständig machen: Ja oder nein?

Soll ich – oder soll ich nicht? Keine Frage: Die Entscheidung, sich aus der Arbeitslosigkeit selbstständig zu machen oder nicht, fällt wohl den wenigsten Betroffenen leicht. Scheitert die Existenzgründung, ist das ein Rückschlag, der teuer sein kann. Wenn du dir nicht sicher bist, ob die Selbstständigkeit der richtige Weg aus der Arbeitslosigkeit ist, hilft es, dir die Vorteile und Risiken vor Augen zu führen, die mit dieser Option verbunden sein können.

Arbeitslos selbstständig machen: Diese Vorteile kann es haben

Warum warten, bis ein passendes Jobangebot daherkommt, wenn du dich auch selbstständig machen kannst? Wenn du schon länger von der Selbstständigkeit träumst, eine gute Idee und die nötigen finanziellen Ressourcen hast, kann das Vorhaben dir nicht nur den Weg aus der Arbeitslosigkeit ebnen, sondern deine berufliche Zukunft entscheidend beeinflussen. Das setzt voraus, dass du die nötigen Qualifikationen, Kompetenzen und Persönlichkeitsmerkmale mitbringst, die für deine Geschäftsidee essenziell sind. Wenn es mit der Selbstständigkeit klappt, brauchst du nicht mehr beim Arbeitsamt vorstellig werden und musst auch keinen Arbeitgeber von dir überzeugen – du bist nun dein eigener Chef.

Sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig zu machen, bringt dir noch weitere Vorteile: Du hast als Arbeitsloser die nötige Zeit, dein Vorhaben gründlich zu planen. Und du kannst womöglich eine Förderung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter erhalten, wenn du als Arbeitsloser den Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld beantragst. Durch diese Hilfen hast du weniger Druck, als Selbstständiger sofort genügend Geld verdienen zu müssen – was in den ersten Monaten einer Selbstständigkeit in aller Regel unrealistisch ist.

Diese Risiken einer Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit solltest du kennen

Andererseits birgt es auch gewisse Risiken, arbeitslos zu sein und sich selbständig zu machen. Wie bei jeder Existenzgründung besteht die Gefahr, dass das Projekt scheitert. Das kann daran liegen, dass es nicht durchdacht ist, aber es kann auch mit widrigen Umständen zusammenhängen, die du vorab nicht absehen konntest. Als Arbeitsloser kannst du zwar im besten Fall einen Zuschuss des Amts bekommen, deine finanziellen Ressourcen sind aber womöglich limitiert – und in der Selbstständigkeit schnell erschöpft.

Gerade Empfänger von Bürgergeld haben oft keine nennenswerten Rücklagen, die bei einer Existenzgründung in den meisten Fällen essenziell sind. Eine selbstständige Tätigkeit braucht etwas Zeit, bis sie sich lohnt. Du musst damit rechnen, dass du schlimmstenfalls erst nach einigen Jahren genügend Geld mit deiner Selbstständigkeit verdienst, um davon (gut genug) leben zu können. Kannst du eine mögliche Durststrecke am Anfang deiner Selbstständigkeit überbrücken? Hast du noch Rücklagen oder gibt es nahestehende Menschen, die dir aushelfen können – zum Beispiel dein Partner?

Besonders groß ist die Gefahr des Scheiterns, wenn sich Menschen mehr oder weniger spontan aus ihrer Arbeitslosigkeit selbstständig machen. Das Vorhaben ist dann womöglich nicht gut geplant und steht nicht auf einer soliden Grundlage. Es sollte auch keine Verlegenheitslösung sein, dich selbstständig zu machen. Selbstständigkeit bietet viele Vorteile, aber auch Nachteile, wie die hohe Eigenverantwortlichkeit und finanzielle Unsicherheit. Überlege dir im Vorfeld genau, ob eine Tätigkeit als Selbstständiger in all ihren Facetten wirklich zu dir passt.

Selbstständig aus der Arbeitslosigkeit: Tipps für deine Planung

Wenn du arbeitslos bist und dich selbstständig machen willst, solltest du dir diesen Schritt gut überlegen. Dabei solltest du einerseits genau abwägen, ob die Selbstständigkeit mit ihren Vor- und Nachteilen wirklich etwas für dich ist. Andererseits solltest du deine aktuelle Situation berücksichtigen – und realistisch beurteilen, wie gut deine Chancen stehen, als Selbstständiger erfolgreich zu sein.

Ob sich die Selbstständigkeit lohnt, hängt von deiner Geschäftsidee ab. Nimm dir viel Zeit dafür, dir genau zu überlegen, was du anbieten möchtest. Dabei solltest du Produkte oder Dienstleistungen unbedingt in einer hohen Qualität abliefern können, sonst wirst du keine zufriedenen Kunden haben. Im besten Fall hast du schon jahrelang in einem Bereich gearbeitet, in dem du die nötigen Kompetenzen für deine Selbstständigkeit erwerben konntest.

Je mehr Vorlaufzeit du einplanst, um dich aus der Arbeitslosigkeit selbständig zu machen, desto weniger Druck hast du. Eigne dir das nötige Wissen an, was du für deine Existenzgründung brauchst – inhaltlich in Bezug auf deine spätere Tätigkeit, aber auch im Hinblick auf bürokratische Vorgaben und Erfolgsfaktoren bei der Selbstständigkeit. Du kannst auch an einem Seminar für Existenzgründer teilnehmen. Wenn deine Idee im Detail steht, ist es Zeit, mit deinem Berater bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter zu sprechen. Falls du noch Fragen zum Gründungszuschuss oder dem Einstiegsgeld hast, kannst du sie dort klären. Außerdem solltest du die Hilfen möglichst frühzeitig beantragen, damit du weißt, ob du damit rechnen kannst.

Nebenberufliche Selbstständigkeit als Alternative

Sich selbstständig zu machen ist mit einiger Bürokratie verbunden. Wenn du Freiberufler bist beziehungsweise werden möchtest, musst du dich beim Finanzamt melden. Dort gibst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ab, anschließend weisen dir die Sachbearbeiter eine Steuernummer zu. Die benötigst du für Rechnungen. Als Gewerbetreibender musst du dein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden. Du musst auch entscheiden, ob du als Kleinunternehmer starten willst. Dadurch entfällt die Notwendigkeit, Umsatzsteuer von deinen Kunden zu vereinnahmen, was bürokratische Erleichterungen mit sich bringt. Informiere dich darüber, was die Kleinunternehmer-Regelung mit sich bringt, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.

Wenn du dir nicht sicher bist, ob eine hauptberufliche Selbstständigkeit zu diesem Zeitpunkt der richtige Schritt für dich ist, kann eine nebenberufliche Selbstständigkeit eine Alternative sein. Das ist weniger risikobehaftet, weil du dich in Ruhe ausprobieren kannst. Dabei solltest du allerdings einige Dinge beachten, wenn du weiterhin arbeitslos bist und auf dein Arbeitslosengeld (oder Bürgergeld) nicht verzichten kannst.

Es gelten gewissen Einkommensgrenzen, die vergleichsweise niedrig angesetzt sind. Was du durch deine nebenberufliche Selbstständigkeit verdienst, kann außerdem auf dein Arbeitslosengeld angerechnet werden. Es gibt darüber hinaus eine zeitliche Begrenzung für Arbeitslose: Wer mehr als 15 Stunden pro Woche arbeitet, hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr und muss sich dann auch selbst um die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung kümmern.

Bildnachweis: MT-R / Shutterstock.com

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