AllgemeinKinderkrankengeld: Wie hoch ist es und wann hat man Anspruch?

Kinderkrankengeld: Wie hoch ist es und wann hat man Anspruch?

Besonders kleine Kinder sind oft häufig krank. Arbeiten die Eltern, ist das ein Problem: Wer betreut das kranke Kind? Darf ich einfach der Arbeit fernbleiben? Ja, du darfst, zumindest in einem gewissen Rahmen. Kinderkrankengeld kompensiert den entgangenen Lohn. Wer darauf Anspruch hat, wie viel Geld es gibt und wie du Kinderkrankengeld beantragst – hier erfährst du mehr.

Was ist das Kinderkrankengeld?

Vor allem jüngere Kinder sind häufig krank. Kleine Kinder haben noch kein so gutes Immunsystem, außerdem sind sie meist jeden Tag mit vielen anderen Kindern zusammen. Infektionskrankheiten können sich in Kita, Kindergarten und Schule schnell verbreiten. Wenn das Kind krank ist, müssen berufstätige Eltern eine Lösung finden: Wer bleibt beim kranken Kind? In manchen Fällen können Oma und Opa oder andere Verwandte einspringen, in anderen Fällen bleibt nur die Option, dass ein Elternteil selbst mit dem Kind zuhause bleibt.

Dank Kinderkrankentagen und Kinderkrankengeld ist das – in einem gewissen Rahmen – kein Problem. Das gilt zumindest für gesetzlich versicherte Berufstätige, die nach § 45 Absatz 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) pro Jahr eine gewisse Zahl an Kinderkrankentagen nutzen können. Wenn das Kind erkrankt und betreut werden muss, müssen Eltern nicht ihre eigenen Urlaubstage opfern. Zwar besteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung wie es der Fall wäre, wenn man selbst erkranken würde. Dafür aber zahlt die Krankenkasse Kinderkrankengeld für die betreffenden Tage, was den entgangenen Lohn kompensieren soll.

Coronabedingt gab es bis April 2023 außerdem die Möglichkeit, auch dann Kinderkrankengeld zu beantragen, wenn das Kind nicht erkrankt, aber eine Betreuungseinrichtung geschlossen war.

Voraussetzungen für den Anspruch auf Kinderkrankengeld

Kinderkrankengeld ist eine Leistung, die für gesetzlich Versicherte vorgesehen ist. Berufstätige Eltern müssen außerdem Anspruch auf Krankengeld haben, und das Kind muss ebenfalls gesetzlich versichert sein. Darüber hinaus müssen einige grundlegende Voraussetzungen für den Anspruch auf Kinderkrankengeld erfüllt sein:

  • dass ein Elternteil zuhause bleibt, muss die einzige Lösung sein – es darf niemand anderen geben, der das kranke Kind alternativ betreuen könnte
  • das Kind darf noch keine zwölf Jahre alt sein
  • eine Ausnahme gilt für Kinder mit einer Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind

Es kann sein, dass ein ärztliches Attest vorgelegt werden muss, das die Notwendigkeit einer häuslichen Betreuung des erkrankten Kindes bestätigt.

Nicht alle Beschäftigten haben Anspruch auf Kinderkrankengeld. Das betrifft zum Beispiel Menschen, die auf geringfügiger Basis beschäftigt sind – sogenannte Minijobber. Sie haben meist keinen Anspruch auf Krankengeld, was eine Voraussetzung für den Anspruch auf Kinderkrankengeld ist. Sie haben aber das Recht, eine unbezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber zu verlangen, um sich im Krankheitsfall um ihr Kind kümmern zu können.

Auch privat versicherten Eltern bleibt Kinderkrankengeld verwehrt. Dasselbe gilt, wenn das Kind privat versichert ist. In diesem Fall besteht wie bei Minijobbern die Option, sich unbezahlt freistellen zu lassen. 

Kinderkrankentage: Wie viele Tage können Eltern nehmen?

Wie viele Kinderkrankentage können Eltern in Anspruch nehmen? Und wie ist es bei Kinderkrankengeld – wie lange wird es bezahlt? Kinderkrankengeld können Eltern für jeden genommenen Kinderkrankentag erhalten. Es kommt auf die Zahl der Kinder an, wie viele Kinderkrankentage Eltern zur Verfügung stehen.

Während der Corona-Pandemie wurde die Zahl der Kinderkrankentage vorübergehend angehoben. Dabei wurde das Kontingent sukzessive erhöht. Zunächst bekamen Elternteile 20 statt 10 Kinderkrankentage pro Kind. Anschließend wurde der Anspruch weiter erhöht: Pro Elternteil und Kind gab es maximal 30 Kinderkrankentage im Jahr. Für berufstätige Eltern mit mehreren Kindern war die Zahl der Kinderkrankentage jährlich auf insgesamt 65 begrenzt. Bei Alleinerziehenden galten jeweils die doppelten Obergrenzen, also in maximal 130 Kinderkrankentage pro Jahr. Bis Ende des Jahres 2023 behielten diese Sonderregeln ihre Gültigkeit.

Auch in den Jahren 2024 und 2025 haben Elternteile einen erhöhten Anspruch. So erhalten sie jeweils 15 Kinderkrankentage. Bei mehreren Kindern sind es maximal 35 Tage pro Elternteil. Für Alleinerziehende gibt es 30 Tage pro Kind und insgesamt bis zu 70 Tage im Jahr.

Ab dem Jahr 2026 gelten voraussichtlich wieder die regulären Bestimmungen, die Folgendes vorsehen: Pro Elternteil und Kind sind bis zu 10 Kinderkrankentage im Jahr möglich. Bei mehreren Kindern hat jedes Elternteil Anspruch auf maximal 25 Tage. Alleinerziehende können im Jahr pro Kind maximal 20 und insgesamt bis zu 50 Kinderkrankentage nehmen.

Ein Sonderfall betrifft Eltern von Kindern, die unheilbar krank sind und in absehbarer Zeit versterben werden. Hier besteht ein unbegrenzter Anspruch auf Kinderkrankengeld und entsprechend auch eine Freistellung durch den Arbeitgeber.

Außerdem bekommen Eltern seit Januar 2024 unter bestimmten Umständen auch Kinderkrankengeld, wenn sie ihr Kind zu einer stationären Behandlung begleiten und gemeinsam mit ihm im Krankenhaus aufgenommen werden. In diesem Fall besteht der Anspruch auf Kinderkrankengeld so lange, wie der Aufenthalt dauert. Die Notwendigkeit der Mitaufnahme muss vom Krankenhaus bescheinigt werden.

Kann man auch halbe Kinderkrankentage nehmen – zum Beispiel, weil nur einige Stunden am Tag eine Betreuung für das kranke Kind fehlt? Nein, diese Möglichkeit ist beim Kinderkrankengeld nicht vorgesehen. Jeder genommene Kinderkrankentag ist automatisch ein ganzer Tag.

Kinderkrankentage auf den Partner übertragen: Geht das?

Welcher Elternteil Kinderkrankentage nimmt, wenn das Kind erkrankt ist, können Eltern frei entscheiden. Es kann passieren, dass ein Elternteil grundsätzlich zuhause bleibt, wenn das kranke Kind zuhause betreut werden muss. Dadurch kann das Kontingent der Mutter oder des Vaters schneller ausgeschöpft sein als das des Partners. Ist es in solchen Fällen möglich, ungenutzte Kinderkrankentage auf den anderen Elternteil zu übertragen?

Grundsätzlich gibt es diese Option, der Arbeitgeber muss aber vorher zugestimmt haben. Außerdem solltest du im Vorfeld mit der Krankenkasse klären, ob dieses Vorgehen in Ordnung in. Falls nichts dagegenspricht, können theoretisch auch alle Kinderkrankentage eines Elternteils auf den anderen übertragen werden.

Kinderkrankengeld: Höhe der Leistung

An einem Kinderkrankentag muss der Arbeitgeber seine Mitarbeiter freistellen. Sie haben dann zwar keinen Anspruch auf den üblichen Lohn oder das übliche Gehalt, bekommen aber von der Krankenversicherung Kinderkrankengeld. Wie viel Geld gibt es dabei? In der Regel entspricht das Kinderkrankengeld 90 Prozent des regulären Nettoeinkommens. Es gibt Kinderkrankengeld-Rechner im Internet, mit dem du die Höhe des Kinderkrankengelds berechnen kannst.

In manchen Fällen können sogar bis zu 100 Prozent des üblichen Nettolohns ausgezahlt werden. Das ist dann der Fall, wenn Eltern in den letzten zwölf Monaten einmalige Sonderzahlungen – zum Beispiel Urlaubs- oder Weihnachtsgeld – von ihrem Arbeitgeber bekommen haben. Die Höhe der Sonderzahlung spielt für die Berechnung der Höhe des Kinderkrankengelds keine Rolle.

Kinderkrankengeld wird jedoch nur bis zu einer bestimmten, maximalen Höhe ausgezahlt. Die Lohnersatzleistung darf maximal 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung ausmachen. Der Tageshöchstsatz für Kinderkrankengeld liegt daher im Jahr 2024 bei 120,75 Euro. Wie beim regulären Gehalt reduziert sich das Kinderkrankengeld noch um Sozialversicherungsbeiträge. 

Kinderkrankengeld beantragen: So geht’s

Wie ist es beim Kinderkrankengeld – wer zahlt und wie kommt man an das Geld? Für die Auszahlung des Kinderkrankengelds ist die Krankenversicherung der jeweiligen Person zuständig. Du musst also bei deiner Krankenkasse das Kinderkrankengeld beantragen. Passende Formulare findest du in der Regel online auf der Webseite der Krankenversicherung. Du kannst sie dir herunterladen, ausfüllen und einreichen.

Achte darauf, dass deinem Antrag alle nötigen Nachweise beigefügt sind. Das kann zum Beispiel ein ärztliches Attest betreffen, das die Krankheit deines Kindes dokumentiert, oder einen Nachweis darüber, dass eine Betreuungseinrichtung geschlossen war. Falls du unsicher bist, welche Unterlagen gefragt sind, kläre diese Frage mit deiner Krankenversicherung.

Wie geht es weiter nach dem Antrag auf Kinderkrankengeld: Wie lange dauert die Auszahlung? Das kommt darauf an, wie schnell die Krankenversicherung mit der Bearbeitung deines Antrags ist. Normalerweise werden solche Anträge rasch bearbeitet und das Geld dann unmittelbar ausgezahlt. Falls es länger dauern sollte, kann es sinnvoll sein, bei der Krankenkasse nachzufragen, wann du mit dem Geld rechnen kannst.

Kinderkrankengeld in der Steuererklärung angeben

Wichtig zu wissen: Wenn du Kinderkrankengeld bekommen hast, musst du die entsprechende Summe in der Steuererklärung angeben. Das gilt zumindest dann, wenn du in dem betreffenden Jahr insgesamt mehr als 410 Euro an steuerfreien Lohnersatzleistungen bezogen hast. Dazu können zum Beispiel auch Krankengeld, Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld oder Elterngeld gehören, ebenso Kurzarbeitergeld.

Die Auszahlung des Kinderkrankengelds selbst ist zwar steuerfrei, die Lohnersatzleistung unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass diese Einkünfte auf deine übrigen Einkünfte aufgerechnet werden. Aus der Summe wird dann der Steuersatz bestimmt. Kinderkrankengeld kann somit deine Steuerlast erhöhen und zu einer Steuernachzahlung führen.

Bildnachweis: Tomsickova Tatyana / Shutterstock.com

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