AllgemeinLohnersatzleistungen: Tipps zur Angabe in der Steuererklärung

Lohnersatzleistungen: Tipps zur Angabe in der Steuererklärung

Wenn jemand krank wird oder aus anderen Gründen für eine gewisse Zeit nicht arbeiten kann, muss der Lebensunterhalt trotzdem weiter finanziert werden. In solchen Fällen gibt es Lohnersatzleistungen wie zum Beispiel Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Krankengeld. Wer sie bezieht, kann zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sein. Wann das der Fall ist und wie du Lohnersatzleistungen in der Steuererklärung richtig angibst, erfährst du in diesem Beitrag.

Lohnersatzleistungen: Was gehört dazu?

Lohnersatzleistungen, auch Entgeltersatzleistungen oder Einkommensersatzleistungen genannt, sind staatliche Unterstützungsleistungen für Personen, deren reguläres Gehalt ganz oder teilweise entfällt. Dabei kann es unterschiedliche Gründe dafür geben, warum die Betroffenen auf ihren üblichen Verdienst oder einen Teil davon verzichten müssen. Sie können zum Beispiel arbeitslos geworden sein, Elternzeit genommen haben oder für längere Zeit erkrankt sein.

Hier einige typische Lohnersatzleistungs-Beispiele, die sich aus § 32b Absatz 1 Einkommenssteuergesetz (EStG) ergeben:

Durch Lohnersatzleistungen soll der Lebensunterhalt der betroffenen Personen gesichert werden. Je nachdem, warum das übliche Gehalt oder der reguläre Lohn ganz oder teilweise nicht mehr gezahlt wird, können verschiedene Sozialversicherungsträger zuständig sein. Das kann zum Beispiel die Krankenversicherung betreffen, die Pflegeversicherung, die Rentenversicherung oder eine Berufsgenossenschaft.

Wie hoch sind Lohnersatzleistungen?

Wie viel Geld gibt es, wenn man Anspruch auf Lohnersatzleistungen hat? Üblicherweise hängt die Höhe von Lohnersatzleistungen davon ab, wie viel Betroffene vorher verdient haben. Entscheidend ist das Netto-Einkommen. Meist machen Lohnersatzleistungen 60 Prozent des regulären Nettogehalts oder -lohns aus, wenn jemand keine Kinder hat. Mit Kindern sind es in der Regel 67 Prozent dieser Summe. Darüber hinaus zahlt der jeweilige Sozialversicherungsträger – etwa die Krankenversicherung oder die Arbeitsagentur – für Betroffene Beiträge an die Rentenversicherung. 

Müssen Lohnersatzleistungen versteuert werden?

Fallen auf Lohnersatzleistungen Steuern an? Im Normalfall nicht. Grundsätzlich steuerfrei sind alle Lohnersatzleistungen, die nach § 32b EStG dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Das betrifft die oben genannten Einkommensersatzleistungen, darunter das reguläre Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld und Krankengeld.

Auch Lohnersatzleistungen, die nicht unter den Progressionsvorbehalt fallen, sind üblicherweise steuerfrei. Dazu zählen unter anderem das Bürgergeld (früher „Hartz IV“), Sozialhilfe, Wohngeld, Streikgeld, Erziehungsgeld, Betreuungsgeld oder der Lohn aus einem Ein-Euro-Job. Trotz der Steuerfreiheit können Lohnersatzleistungen für die Steuererklärung relevant sein – und den Steuersatz für die Betroffenen erhöhen.

Lohnersatzleistungen können zu höherem Steuersatz führen

Lohnersatzleistungen sind normalerweise steuerfrei. Trotzdem können sie indirekt dafür sorgen, dass jemand höhere Steuern zahlen muss. Das gilt für Lohnersatzleistungen, die dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG unterliegen. Solche Leistungen müssen in der Steuererklärung angegeben werden und werden bei der Berechnung des Steuersatzes berücksichtigt.

Praktisch führt das dazu, dass die entsprechenden Beträge zu den übrigen Einkünften der betreffenden Person hinzugerechnet werden. Aus der Gesamtsumme ergibt sich der Steuersatz. Zwar wird nur das Einkommen versteuert, auf das auch tatsächlich Steuern gezahlt werden müssen. Der Steuersatz kann durch die höheren Gesamteinkünfte allerdings ein anderer sein, was entsprechend zu höheren Abzügen bei der Steuer führen kann.

Es kann also sein, dass Lohnersatzleistungen Steuernachzahlungen zur Folge haben. Ob dir das droht, kommt auf verschiedene Faktoren an, zum Beispiel die Höhe der gezahlten Lohnsteuer, die Dauer des Lohnersatzleistungs-Bezugs und welche Posten du von der Steuer absetzen kannst. Staatliche Leistungen, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen – etwa Wohngeld oder Sozialgeld – erhöhen die Steuerlast nicht, weil sie bei der Berechnung des Steuersatzes nicht berücksichtigt werden.

Pflicht zur Steuererklärung nach Bezug von Lohnersatzleistungen

Wer Lohnersatzleistungen bezieht oder bezogen hat, kann zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sein. Grundsätzlich müssen Lohnersatzleistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden. Nicht verpflichtet zur Abgabe einer Steuererklärung bist du nur dann, wenn die Lohnersatzleistungen die Summe von 410 Euro nicht überschritten haben oder aber du Leistungen bezogen hast, die dem Progressionsvorbehalt nicht unterliegen. Diese Obergrenze von 410 Euro im Jahr gilt auch für zusammen veranlagte Ehepartner; die Summe wird in diesem Fall nicht verdoppelt.

Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, muss das im Laufe des Folgejahres tun. Die Abgabefrist hängt vom konkreten Steuerjahr ab, um das es in der Steuererklärung geht. Die Frist für die Steuererklärung 2023 läuft am 31. August 2024 aus. Mit Steuerberater hast du bis zum 31. Mai 2025 Zeit. Diese verlängerten Fristen hängen mit der Corona-Pandemie zusammen. Für die Steuererklärung zum Jahr 2024 gilt, wenn du keinen Steuerberater hinzuziehst, wieder die normale Abgabefrist. Sie endet am 31. Juli 2025. Wenn du dich beraten lässt, hast du bis zum 30. April 2026 Zeit.

Lohnersatzleistungen in der Steuererklärung angeben: So machst du es richtig

Du hast Lohnersatzleistungen bezogen, die mehr als 410 Euro im Jahr ausgemacht haben, und bist deshalb zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Wie macht man das richtig? Wie gibt man Lohnersatzleistungen in der Steuererklärung an? In welcher Höhe du Lohnersatzleistungen bezogen hast, weiß das Finanzamt eigentlich schon, denn der zuständige Träger meldet den Gesamtbetrag an die Behörde. Trotzdem musst du diese Angaben in der Steuererklärung machen.

Wo trägt man Lohnersatzleistungen in der Steuererklärung ein? Relevant für Lohnersatzleistungen, die auf der Lohnsteuerbescheinigung stehen, ist vor allem die Anlage N. Hier gibt es eine Zeile, in der du Kurzarbeitergeld eintragen kannst, Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld oder Aufstockungsbeträge. Wichtig zu wissen: Wenn du Lohnersatzleistungen bei der Steuer angibst, sind Bruttobeträge gefragt.

Weitere Lohnersatzleistungen, die sich nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung finden, werden im Mantelbogen des Hauptvordrucks der Steuererklärung angegeben. Falls du verschiedene Arten von Lohnersatzleistungen bezogen hast, addierst du die jeweiligen Beträge zusammen und trägst dann die Gesamtsumme im entsprechenden Feld ein.

Wenn du die Steuererklärung abgegeben hast und deinen Steuerbescheid vom Finanzamt erhältst, solltest du diesen prüfen. Falls du Fehler vermutest, kann es sinnvoll sein, sich an einen Steuerberater zu wenden. Nach dem Erhalt des Steuerbescheids hast du im Zweifelsfall vier Wochen Zeit, um dagegen Einspruch einzulegen – allzu viel Zeit solltest du dir mit der Prüfung also nicht lassen.

Bildnachweis: Marian Weyo / Shutterstock.com

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