AllgemeinAltersteilzeit: Das sollten Arbeitnehmer wissen

Altersteilzeit: Das sollten Arbeitnehmer wissen

Früher in Rente mit relativ wenig Einbußen – das verspricht das Modell der Altersteilzeit. Jedoch sollten Arbeitnehmer sich diesen Schritt gut überlegen. Denn gerade für Beschäftigte, die ohnehin nur eine kleine Rente bekommen, könnte die Altersteilzeit zu kostspielig werden. Wie sich das Arbeitszeitmodell auf den Verdienst auswirkt und welche Vor- und Nachteile beachtet werden sollten, verraten wir hier…

Definition Altersteilzeit: Was versteht man darunter?

Die Altersteilzeit ist für einige Arbeitnehmer eine tolle Möglichkeit: Statt mit voller Stundenanzahl bis zum Renteneintritt zu arbeiten, können Mitarbeiter in Altersteilzeit die Stundenanzahl reduzieren oder gleich einige Jahre früher in den verdienten Ruhestand gehen.

Denn es gibt unterschiedliche Modelle, wie die Altersteilzeit konkret aussehen kann. Noch dazu können Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Arbeitsvertrag oder einen anderen bindenden Vereinbarung regeln, wie die Altersteilzeit gestaltet werden soll.

Von diesen individuellen Regelungen abgesehen sind die rechtlichen Sorgen in Bezug auf die Altersteilzeit im Altersteilzeitgesetz (AltTZG) niedergeschrieben. Die grundsätzliche Idee hinter der Altersteilzeit ist aber, dass Beschäftigte ab einem gewissen Alter eben nur noch die Hälfte arbeiten, bis sie in Rente gehen. Um die Abschläge bei der Rente gering zu halten, übernimmt der Arbeitgeber einen zusätzlichen Teil für die Rentenversicherung und stockt das Gehalt zum Teil auf. Aber eben nur zum Teil…

Die Voraussetzungen für die Altersteilzeit

Natürlich kann nicht der Mitarbeiter einfach beschließen, von jetzt auf gleich in Altersteilzeit zu gehen. Bestimmte Voraussetzungen müssen vom Arbeitnehmer erfüllt werden. Er (oder sie)…

  1. muss mindestens 55 Jahre alt sein.
  2. muss noch mindestens 3 Jahre arbeiten, bis das gesetzliche Rentenalter erreicht ist.
  3. muss in den vergangenen 5 Jahren vor der Altersteilzeit mindestens 1090 Tage in einem sozialversicherungspflichtigen Job gearbeitet haben. Tätigkeiten in Vollzeit oder Teilzeit werden dabei gleich behandelt. Und auch Zeiten, in denn Arbeitslosengeld I oder II bezogen wurden, zählen dazu.
  4. muss solange in Altersteilzeit bleiben, bis die gesetzliche Rente beginnen kann.

Altersteilzeit und gesetzlicher Anspruch

Leider haben Arbeitnehmer keinen gesetzlichen Anspruch darauf, ab einem bestimmten Alter in Altersteilzeit gehen zu können. Es bleibt eben Verhandlungssache zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Dabei haben natürlich diejenigen Beschäftigten einen Vorteil, bei denen es eine entsprechende Regelung in einer Betriebsvereinbarung oder gar in einem Tarifvertrag gibt. Aber auch in diesem Fall ist es nicht zu 100 Prozent sicher, dass du zum Beispiel schon mit 59 in Altersteilzeit kannst. Denn auch dein Chef kann bestimmte rechtliche Regelungen für sich beanspruchen.

So muss er die Altersteilzeit nicht genehmigen, wenn mehr als 5 Prozent aller Mitarbeiter schon in Altersteilzeit sind oder in naher Zukunft gehen werden. Denn er muss natürlich noch genug Mitarbeiter haben, die die täglichen Aufgaben im Unternehmen erledigen.

Modelle der Altersteilzeit: So kann das Arbeitszeitmodell funktionieren

Mitarbeiter, die sich für Altersteilzeit interessieren, sollten die verschiedenen Möglichkeiten kennen, die sie bei diesem Arbeitszeitmodell haben. Grundsätzlich gibt es 3 verschiedene Modelle: 2 fest definierte Optionen und die individuelle Regelung. Die Übersicht:

 GleichverteilungsmodellBlockmodell Individuelles Modell
ArbeitszeitWird über den gesamten Zeitraum um die Hälfte reduziert. Arbeitnehmer arbeiten also zum Beispiel 6 Jahre lang nur noch 20 statt 40 Stunden.Dieses Modell besteht aus 2 Phasen, die genau gleich lang sind. Die tägliche Arbeitszeit bleibt gleich.Arbeitnehmer und Arbeitgeber handeln die Regelung individuell aus.
AufteilungEntweder arbeiten Beschäftigte jeden Tag weniger Stunden oder weniger Tage pro Woche.In der ersten Phase wird wie gewohnt weitergearbeitet. Diese Phase nennt man daher auch Arbeitsphase. In der zweiten Phasen können die Beschäftigten schon zuhause bleiben und von ihren erarbeiteten Stunden profitieren. Diese Phase wird daher auch Freistellungsphase genannt.Arbeitnehmer und Arbeitgeber handeln die Regelung individuell aus.

Dabei haben die meisten Arbeitnehmer einen ganz klaren Favoriten: Das Blockmodell. Bei genauerer Betrachtung lohnt sich dieses Modell zur Altersteilzeit auch viel mehr. Denn so können sie bei gleicher Arbeitszeit früher in Rente gehen – idealerweise ohne allzu große Abschläge.

Die Vorteile der Altersteilzeit

Der frühere Ruhestand ist nur eine Folge der Altersteilzeit. Das Modell ist bei Arbeitnehmer so beliebt, weil es noch weitere Vorteile hat:

  1. Mitarbeiter bleibt gesünder: Wer weniger arbeiten muss, hat mehr Zeit, sich zu erholen. Besonders in stressigen Jobs kann die Altersteilzeit daher ein echter Vorteil für Arbeitnehmer sein. Aber auch der Chef profitiert davon. Denn ausgeruhte Mitarbeiter sind motivierter und produktiver und fehlen weniger häufig wegen Krankheit. Besonders dieser Punkt wird im Alter wichtig. Ältere Beschäftigte sind eben nicht mehr so widerstandsfähig wie die jungen Kollegen. Gut also, wenn der Arbeitgeber gegensteuert und sich darum kümmert, dass seine Arbeitnehmer länger arbeitsfähig bleiben.
  2. Arbeitgeber profitiert von Know-How: Ältere Mitarbeiter sind in der Regel diejenigen, die die meiste Berufserfahrung haben. Idealweise können sie diese Erfahrung und ihr Wissen rund um den Job an jüngere Kollegen weitergeben. Das klappt natürlich umso besser, je länger diese Mitarbeiter noch an ihrem Arbeitsplatz sind. Arbeitgeber, die ihre älteren Mitarbeiter schonen, können also auch in dieser Hinsicht von der Altersteilzeit profitieren.
  3. Fließender Übergang in den Ruhestand: Einige Mitarbeiter fallen in ein tiefes Loch, wenn sie plötzlich in Ruhestand gehen. Das Phänomen, das sogar bis hin zu Depressionen und Selbstmord führen kann, ist auch unter dem Namen Empty-Desk-Syndrom bekannt. Wenn Arbeitnehmer nun langsam und über Jahre an den Ruhestand gewöhnt werden, fällt ihnen der Abschied aus dem Berufsleben leichter. Noch dazu haben sie Zeit, sich schon während der Altersteilzeit nach einer neuen Beschäftigung oder Hobbys umzusehen, denen sie in der Rente nachgehen können.
  4. Arbeitsplätze werden geschaffen: Altersteilzeit ist außerdem ein Instrument, Arbeitsplätze frühzeitig zu besetzen. Denkbar ist zum Beispiel, dass der Azubi nach seiner Ausbildung den Arbeitsplatz (zum Teil) einnimmt, der wegen Altersteilzeit des Mitarbeiters frei wird. Der Mitarbeiter, der in Altersteilzeit ist, könnte außerdem einen Teil der Einarbeitung des neuen Kollegen übernehmen. Auch in diesem Sinne haben wieder beide Seiten durch die Altersteilzeit gewonnen.
  5. Lohnkosten sind geringer: Jüngere Arbeitnehmer zu übernehmen, hat noch einen weiteren Vorteil für Chefs: Sie haben geringere Lohnkosten. Denn in aller Regel verdienen Berufseinsteiger nicht so viel wie langjährige Mitarbeiter mit beachtlicher Berufserfahrung und vielleicht sogar Führungsverantwortung.

Die Nachteile der Altersteilzeit

Auf der anderen Seite gibt es natürlich auch Dinge, die sich als nicht ganz optimal bei der Altersteilzeit herausstellen – und zwar für Arbeitnehmer und Arbeitgeber:

  1. Mitarbeiter bekommen weniger Geld: Auch wenn der Arbeitgeber einen gewissen Teil des Gehalts ausgleicht (dazu später mehr), gibt es in Altersteilzeit natürlich nicht so viel Lohn oder Gehalt wie in einer regulären Beschäftigung. Darüber sollten sich Beschäftigte im Klaren sein.
  2. Mitarbeiter bekommen weniger Rente: Weniger Lohn oder Gehalt bedeutet außerdem, dass Arbeitnehmer weniger Rente bekommen. Denn die Höhe der späteren Rente hängt davon ab, wie viel Beiträge während des Arbeitslebens eingezahlt wurden. Der Arbeitgeber muss zwar 80 Prozent der ehemaligen Beiträge zur Rentenversicherung weiter zahlen, aber eben nicht den kompletten Betrag. Kurzum, wer weniger arbeitet, zahlt weniger in die Rente ein und erhält später eben weniger Geld.
  3. Jahressonderzahlungen entfallen: Zahlt der Chef Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, haben Beschäftigte in Altersteilzeit keinen Anspruch darauf. Denkbar ist natürlich, dass sie aufgrund einer Betriebsvereinbarung oder eines Tarifvertrags trotzdem von diesen Sonderzahlungen profitieren können. Gesetzlich vorgeschrieben ist es aber nicht.
  4. Mehr organisatorischer Aufwand: Für die meisten Arbeitgeber bedeutet die Altersteilzeit mehr organisatorischen Aufwand. Vor allem das Gleichverteilungsmodell ist daher bei vielen Arbeitgebern recht unbeliebt.
  5. Übergang muss organisiert sein: Gute Organisation und damit mehr Aufwand kommt noch an einer anderen Stelle vor: Wenn die neuen Mitarbeiter vom Wissen des Kollegen in Altersteilzeit profitieren sollen, muss die Übergabe gut laufen und klar strukturiert sein. Arbeitet der Kollege in Altersteilzeit allerdings nur noch 20 Stunden, ist das meist gar nicht so einfach.

FAQs: Häufige Frage zum Thema Altersteilzeit

Beschäftigte, die sich für Altersteilzeit interessieren, stellen sich ganz häufig ähnliche Fragen. Wir haben diese gesammelt und bieten eine Antwort darauf:

Wie berechnet sich mein Gehalt in Altersteilzeit?

Die Idee hinter der Altersteilzeit ist, dass dein Arbeitgeber einen Teil des Lohnausfalls auffängt. Die herkömmliche Regelung besagt daher, dass sich das Gehalt um die Hälfte kürzt, der Arbeitgeber aber 20 Prozent aus eigener Tasche aufstockt.

Vorteil für Arbeitnehmer: Auf diesen Betrag müssen keine Steuern oder Sozialabgaben gezahlt werden. Allerdings unterliegt er dem Progressionsvorbehalt, wirkt sich also auf den Steuersatz aus.

Um einen ersten, noch recht groben und unverbindlichen Überblick zu bekommen, wie viel Gehalt am Ende des Monats in der Altersteilzeit noch bleibt, empfiehlt sich der Teilzeitrechner des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Andere Möglichkeit: Du erkundigst dich direkt bei einem Mitarbeiter der deutschen Rentenversicherung. Unter 0800-1000 4800 kannst du persönlich mit einem Mitarbeiter deine offenen Fragen erläutern.

Ich arbeite in Teilzeit. Kann ich trotzdem Altersteilzeit machen?

Teilzeit im Teilzeitjob? Ja, auch das ist möglich. Auch als Beschäftigter mit einer Teilzeitstelle kannst du Altersteilzeit beantragen. Die Höhe der wöchentlichen Arbeitszeit ist kein Kriterium solange du die oben aufgeführten Voraussetzungen erfüllst.

Wie lange kann ich Altersteilzeit machen?

Eine Voraussetzung für Altersteilzeit ist, dass du noch mindestens 3 Jahre bis zum gesetzlichen Renteneintritt arbeiten musst. Daher dauert die Altersteilzeit mindestens 3 Jahre.

Da der Arbeitgeber den Aufstockungsbetrag nur 6 Jahre zahlen muss, gehen die wenigsten Arbeitnehmer früher als 6 Jahre vor der Rente in Altersteilzeit. Verpflichtend ist das aber nicht. Wenn du bereit bist, weitere finanzielle Einbußen in Kauf zu nehmen, kannst du ab dem 55. Lebensjahr in Altersteilzeit gehen.

Bildnachweis: SeventyFour / Shutterstock.com

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