AllgemeinKrank schreiben lassen: Wie melde ich mich richtig krank?

Krank schreiben lassen: Wie melde ich mich richtig krank?

Wenn ein Arbeitnehmer erkrankt ist, kann das zur Arbeitsunfähigkeit führen. In diesem Fall ist es wichtig, sich rechtzeitig krankschreiben zu lassen. Außerdem solltest du dich so früh wie möglich beim Arbeitgeber krankmelden. In diesem Artikel erfährst du alles, was du zum Thema Arbeitsunfähigkeit wissen musst.

Richtig krankmelden: Das solltest du beachten

Dass Arbeitnehmer krank werden, ist ganz normal – zum Beispiel, wenn sie sich erkältet haben, an Magen-Darm-Beschwerden leiden oder Migräne haben. Wer deshalb nicht zur Arbeit gehen kann, muss sich möglichst frühzeitig beim Arbeitgeber krankmelden. Wie macht man es richtig? In jedem Fall solltest du dich vor Arbeitsbeginn an der Arbeit melden.

Du kannst dich direkt mit deinem Vorgesetzten in Verbindung setzen oder das Sekretariat kontaktieren, wenn es eines gibt. Gängige Wege, sich krankzumelden, sind per Telefon, E-Mail, SMS oder Textnachricht. Möglicherweise hat dein Arbeitgeber im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung bestimmte Vorgehensweisen festgelegt, an die du dich in diesem Fall halten solltest. Es kann zum Beispiel sein, dass eine Krankmeldung per WhatsApp im Arbeitsvertrag ausgeschlossen wird. Letztlich kommt es darauf an, was im Betrieb gängige Praxis ist.

Teile deinem Chef oder einer anderen verantwortlichen Person mit, dass und gegebenenfalls warum du nicht zur Arbeit kommen kannst. Du musst aber nicht im Detail auf die Gründe eingehen, wenn du sie lieber für dich behalten möchtest. Sage auch, wie lange du voraussichtlich an der Arbeit fehlen wirst. So kann der oder die Vorgesetzte sich darauf einstellen und zum Beispiel Aufgaben an andere verteilen oder personell umplanen.

Halte deinen Chef oder deine Chefin im Fall einer Arbeitsunfähigkeit auf dem Laufenden. Melde dich regelmäßig, um Bescheid zu sagen, ob du bald wieder da bist oder noch länger fehlen wirst. Denke auch daran, rechtzeitig eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Büro oder Betrieb einzureichen. Falls du länger erkrankt bist als die ursprüngliche ärztliche Prognose, brauchst du rechtzeitig eine Folgebescheinigung.

Ab wann braucht man eine Krankschreibung vom Arzt?

Die Krankmeldung beim Arbeitgeber ist das eine, das andere ist die formelle Krankschreibung vom Arzt – auch bekannt als Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU). Wann braucht man sie? Das lässt sich nicht pauschal sagen, denn es kommt darauf an, was in deinem Arbeitsvertrag steht. Üblicherweise wird die Krankschreibung vom Arzt spätestens nach drei Tagen fällig. Manche Arbeitgeber verlangen aber auch schon am ersten Fehltag ein ärztliches Attest. Wenn du dir nicht sicher bist, schau im Arbeitsvertrag nach oder frage deinen Vorgesetzten.

In einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bestätigt der behandelnde Arzt, dass jemand nicht dazu in der Lage ist, zu arbeiten. Sie enthält Angaben zur versicherten Person und zum Beginn und voraussichtlichen Ende der Arbeitsunfähigkeit. Es kann sich um einen Erst- oder Folgeantrag handeln. Was nicht in der AU steht, sind die Gründe für die Arbeitsunfähigkeit. Diese gehen den Arbeitgeber im Zweifel nichts an. Erkrankte Beschäftigte können freiwillig darüber sprechen, müssen das aber nicht. Bei der neuen digitalen Variante der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist auch der Name des behandelnden Arztes kein Bestandteil mehr.

AU: Digitale Übermittlung seit 2023

Seit Januar 2023 gehört der „Gelbe Schein“, wie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch genannt wird, der Vergangenheit an. Es gibt zwar nach wie vor Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, aber sie werden inzwischen digital abgewickelt – zumindest bei gesetzlichen Krankenversicherungen.

Für erkrankte Arbeitnehmer bedeutet das weniger Arbeit. Die AU wird digital vom behandelnden Arzt an die Krankenkasse übermittelt, die den Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeit in Kenntnis setzt. Es gibt vom Arzt zwar auch für Kassenpatienten noch einen Ausdruck, dieser ist aber nur für die eigenen Unterlagen gedacht und muss nirgendwo eingereicht werden. 

Kann man sich telefonisch oder online krankschreiben lassen?

Wenn man sich so richtig krank fühlt, ist es eine Belastung, wegen einer AU auch noch zum Arzt gehen und womöglich lange im Wartezimmer warten zu müssen. Besonders problematisch kann es für erkrankte Arbeitnehmer sein, die schon am ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest brauchen. Vor diesem Hintergrund kommt oft die Frage auf, ob es nicht auch einfacher geht – muss man zwingend persönlich in der Arztpraxis erscheinen, um sich krankschreiben lassen zu können?

Das kommt auf deinen Arzt an. Es gibt Ärzte, die kein Problem damit haben, Patienten nach einem Telefonat krankzuschreiben. Andere bieten sogar Online-Sprechstunden an, in denen sie dann meist per Videoanruf mit den Patienten sprechen. Wenn dein Arzt solche Optionen anbietet, musst du dich nicht aus dem Haus schleppen und riskierst auch nicht, andere anzustecken. Es kann aber sein, dass deine Versichertenkarte vor Ort vorgezeigt werden muss, wenn du in dem jeweiligen Quartal noch nicht in der Praxis warst. Das kann in der Regel jedoch auch eine andere Person übernehmen.

So verhältst du dich richtig, wenn du krankgeschrieben bist

Mit der Krankschreibung ist es nicht getan: Wer nicht arbeiten kann, sollte sich so verhalten, wie es seiner Genesung förderlich ist. Das ist einerseits eine Frage der Loyalität gegenüber dem Arbeitgeber, damit sich die Arbeitsunfähigkeit nicht unnötig in die Länge zieht. Andererseits könnte es arbeitsrechtliche Konsequenzen wie beispielsweise eine Abmahnung nach sich ziehen, wenn jemand sich nicht vorbildlich verhält und vom Arbeitgeber dabei erwischt wird.

Was sollte man also tun – und was lassen –, wenn man arbeitsunfähig ist? Das hängt von dem Grund für die Arbeitsunfähigkeit ab. Wenn du an einer Grippe leidest, solltest du dich soweit es geht schonen, um den Körper nicht zusätzlich anzustrengen. Selbst ein Spaziergang kann in schwerwiegenden Fällen eine unnötig große Belastung sein. In anderen Fällen ist etwas Zeit an der frischen Luft hingegen sehr förderlich für die Genesung, zum Beispiel bei einer normalen Erkältung oder bei Kopfschmerzen.

Was du bei Arbeitsunfähigkeit nicht tun solltest

Verhalte dich so, dass du möglichst bald wieder fit genug für den Job bist. Das bedeutet auch, dass du bestimmte Dinge vermeiden solltest, durch die sich deine Erkrankung in die Länge ziehen könnte. Mit einer Erkältung etwa solltest du mit Sport zurückhaltend sein und dich auch nicht an verrauchten Orten aufhalten. Wenn du hingegen an einer depressiven Verstimmung leidest, ist beides womöglich kein Problem – es kann dir im Gegenteil sogar sehr guttun, rauszukommen und dich zu bewegen.

Dem Arbeitgeber ist meist nicht bekannt, warum sein Mitarbeiter fehlt. Gerade in der kalten Jahreszeit nehmen viele Vorgesetzte automatisch eine Atemwegserkrankung an. Das kann zum Problem für Betroffene werden, die etwas ganz anderes haben. Sagen wir, du hast Rückenschmerzen. Das hindert dich nicht daran, dich mit einem guten Freund in einer Bar zu treffen. Nun sieht dich dort aber ein Kollege – und könnte die falschen Schlüsse ziehen. In solchen Fällen kann es die beste Lösung sein, gegenüber dem Chef oder der Chefin mit offenen Karten zu spielen. So gibt es keine Missverständnisse, durch die Gerüchte entstehen, die das Verhältnis zum Arbeitgeber belasten können.

Krankfeiern: Kann der Chef das nachweisen?

Wenn Arbeitnehmer im Job fehlen, sind sie nicht immer wirklich krank. Manchmal haben sie sich schlicht dazu entschieden, krank zu machen. So mancher Beschäftigte überlegt sich beim Krankfeiern genau, welche Krankheit er vorschiebt, damit seine vermeintliche Arbeitsunfähigkeit glaubhaft ist. Krank zu machen ist immer ein Risiko, was viele Arbeitnehmer allerdings nicht daran hindert, immer mal wieder krankzufeiern – zum Beispiel, um das Wochenende zu verlängern oder am Montag noch einen Tag länger den Rausch vom Wochenende auskurieren zu können. Das Ziel kann auch sein, den Urlaub zu verlängern oder schlicht mehr freie Tage zu haben, statt arbeiten zu müssen.

Wenn das Ganze auffliegt, kann es Betroffene in ernste Schwierigkeiten bringen. Im besten Fall reagiert der Arbeitgeber „nur“ mit einer mündlichen Ermahnung. Das ist am wahrscheinlichsten, wenn das Verhältnis ansonsten gut ist und es noch nie zu derartigen Situationen gekommen ist. Der Arbeitgeber kann Beschäftigte, die er beim Krankfeiern erwischt, aber auch dafür abmahnen. In schwerwiegenden Fällen kann sogar sofort eine Kündigung möglich sein. Das droht vor allem im Wiederholungsfall oder bei besonders dreistem Vorgehen. Zumindest theoretisch können Arbeitgeber Beschäftigte in solchen Fällen auch wegen Betrugs anzeigen – schließlich haben sie, falls sie wirklich nicht krank waren, zu Unrecht weiter ihren Lohn oder ihr Gehalt bezogen.

Was darf der Arbeitgeber?

Aber kann der Arbeitgeber überhaupt nachweisen, dass ein „arbeitsunfähiger“ Beschäftigter gar nicht wirklich krank ist? Tatsächlich ist das in vielen Fällen schwierig, zumal dann, wenn eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt vorliegt. Der Chef kann meistens gar nicht in Erfahrung bringen, warum ein Mitarbeiter arbeitsunfähig ist. Er darf sich zwar erkundigen, Beschäftigte sind aber nicht zur wahrheitsgemäßen Antwort verpflichtet. Ein Arbeitgeber, der den Verdacht hat, dass ein Mitarbeiter „blaumacht“, kann sich an den Medizinischen Dienst der Krankenkassen wenden, um den Beschäftigten begutachten zu lassen. Das führt dazu, dass Betroffene befragt werden. Clevere Arbeitnehmer antworten dann aber wahrscheinlich in einer Art und Weise, die ihre Arbeitsunfähigkeit bestätigt.

Darf ein Arbeitgeber einen Detektiv beauftragen, um dem vermeintlich kranken Mitarbeiter hinterherzuspionieren? Oder dürfen sie ihn selbst observieren? Hierzu braucht es einen begründeten Verdacht. Außerdem darf etwa ein Detektiv nicht zu sehr in die Privatsphäre der beobachteten Person eingreifen. Es wäre zum Beispiel nicht erlaubt, das Privatgrundstück des Beschäftigten unerlaubt zu betreten und ihn von dort heimlich zu beobachten.

Bildnachweis: Prostock-studio / Shutterstock.com

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