AllgemeinHartz 4 wird zu Bürgergeld: Alles, was du wissen musst

Hartz 4 wird zu Bürgergeld: Alles, was du wissen musst

Wer durch Arbeitslosigkeit oder ein niedriges Einkommen keine ausreichenden Einkünfte hat, den unterstützt der Staat – früher mit Hartz 4, seit 2023 mit Bürgergeld. In diesem Artikel geht es um alles, was zum Thema wichtig ist, darunter: Wer kann Bürgergeld bekommen? Wie viel Geld gibt es für Hartz-4-Empfänger? Und wie kann man Hartz 4 beantragen?

Hartz 4: Grundsicherung für Arbeitslose

Hartz 4 oder Hartz IV, offiziell bekannt als Arbeitslosengeld II, diente vom 1. Januar 2005 bis zum 31. Dezember 2022 als Grundsicherung für Arbeitsuchende und Menschen mit geringen Einkommen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Es handelte sich dabei um eine monatliche staatliche Unterstützungsleistung, die von der Agentur für Arbeit und den Kommunen getragen wurde. Mit Hartz 4 sollten erwerbsfähige Menschen ihre Grundbedürfnisse decken können, wenn sie nicht genügend Einkünfte oder Rücklagen haben, dies aus eigener Kraft tun zu können. Dies sollte ein menschenwürdiges Leben ermöglichen.

Neben Hartz 4 gab – und gibt – es das reguläre Arbeitslosengeld. Um es bekommen zu können, müssen Arbeitslose die sogenannte Anwartschaftszeit erfüllt haben. Das ist der Fall, wenn jemand in den 30 Monaten vor seiner Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate lang versicherungspflichtig beschäftigt war. 

Die Hartz-4-Regelungen wurden im Laufe der Jahre mehrfach geändert. Inzwischen ist Hartz 4 seit 2023 Geschichte: Es wurde zum 1. Januar des Jahres durch das neue Bürgergeld abgelöst. Diese Entwicklung ist der anhaltenden Kritik an Hartz 4 geschuldet und bringt verschiedene Veränderungen mit sich. Im Kern ist Bürgergeld dem früheren Arbeitslosengeld II noch sehr ähnlich. Das Prinzip ist dasselbe: Die Leistungsempfänger erhalten eine monatliche Zahlung, um ihre Lebenshaltungskosten im Fall einer Arbeitslosigkeit oder mangelnden Einkünften decken zu können. Die Modalitäten haben sich aber teilweise verändert, außerdem wurden die Regelsätze erhöht.

Bürgergeld statt Hartz 4: Das ist jetzt anders

Anders ist beim Bürgergeld im Vergleich zu Hartz 4 zum Beispiel, dass Vermögen nicht sofort auf den Leistungsanspruch angerechnet wird. Es gibt hierbei eine Schonfrist von einem Jahr, in der Vermögen nur berücksichtigt wird, wenn es erheblich ist. Das ist nach Ansicht der Agentur für Arbeit dann der Fall, wenn jemand 40.000 Euro und mehr besitzt. Für mögliche weitere Personen in einer Bedarfsgemeinschaft kommen je 15.000 Euro hinzu.

Veränderungen gibt es auch bei den Sanktionen, also Strafen für mangelnde Kooperation der Leistungsempfänger. So dürfen die Leistungen etwa nach einem einmaligen Pflichtverstoß um maximal zehn statt wie bisher um bis zu 30 Prozent gemindert werden. Verschärfte Sonderregeln für unter 25-Jährige, wie es sie bei Hartz 4 noch gab, gibt es beim Bürgergeld nicht mehr.

Wenn jemand auf Hartz 4 beziehungsweise Bürgergeld angewiesen ist, kann das bedeuten, dass er in eine kleinere Wohnung ziehen muss – weil die alte zu groß ist und deshalb vom Amt nicht bezahlt wird. Auch hier gibt es jedoch Veränderungen: Im ersten Jahr des Leistungsbezugs gilt eine Schonfrist. Im Zweifel übernimmt das Amt die Miete in diesem Zeitraum auch für eine Wohnung, die es eigentlich nicht voll zahlen würde.

Zu den weiteren Änderungen an Hartz 4 gehört unter anderem, dass ein neuer Job nicht mehr zwingend oberste Priorität hat. Weiterbildungsmaßnahmen können vorrangig sein, wenn dies individuell sinnvoll ist. Für die Teilnahme an Weiterbildungen wird dabei ein monatlicher Bonus gewährt. Bürgergeld bekommen, anders als das frühere Hartz 4, nicht nur die unmittelbaren Leistungsberechtigten, sondern auch erwerbsfähige Leistungsberechtigte in einer Bedarfsgemeinschaft. Diese haben bisher Sozialgeld erhalten.

Hartz 4: Höhe 2024

Die Leistungen, die im Rahmen von Hartz 4 beziehungsweise Bürgergeld gezahlt werden können, setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen: dem Regelbedarf, dem Bedarf für Unterkunft und Heizung sowie gegebenenfalls vorhandenen Mehrbedarfen. Die Regelsätze werden regelmäßig angehoben; zuletzt gab es nach der Ablösung durch Bürgergeld von Hartz 4 eine Erhöhung 2023.

Nicht jeder Leistungsempfänger bekommt dasselbe. Es kommt darauf an, wie alt jemand ist und wie seine persönlichen Lebensumstände sind. Die unterschiedlichen Regelsätze beziehen sich jeweils auf Alleinstehende, Partner in einer Ehe oder Lebensgemeinschaft, Volljährige, die in einer stationären Einrichtung wohnen, und nicht erwerbstätige unter 25-Jährige, die noch bei den Eltern leben, sowie Kinder in verschiedenen Altersgruppen (bis 5 Jahre, 6 bis 14 Jahre, 14 bis 17 Jahre).

Mit dem Ende des ersten Bürgergeld-Jahres 2023 wurden die Sätze erneut erhöht. Für das Jahr 2024 gelten die folgenden Hartz-4-Sätze beziehungsweise Bürgergeld-Regelsätze:

  • Alleinstehende: 563 Euro monatlich (+ 61 Euro)
  • Partner in einer Ehe oder Lebensgemeinschaft: 506 Euro monatlich (+ 55 Euro)
  • Volljährige, die in einer stationären Einrichtung leben, und nicht erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren, die im Haushalt der Eltern wohnen: 451 Euro monatlich (+ 49 Euro)
  • Kinder zwischen 14 und 17 Jahren: 471 Euro monatlich (+ 51 Euro)
  • Kinder zwischen sechs und 13 Jahren: 390 Euro monatlich (+ 42 Euro)
  • Kinder bis fünf Jahre: 357 Euro monatlich (+ 39 Euro)

Besteht ein Anspruch auf Bürgergeld, übernimmt der Staat die Kosten für die Miete und Heizkosten. Die Höhe dieser Beträge variiert entsprechend. Gezahlt wird grundsätzlich nur in einem angemessenen Rahmen. Für die Kosten der Unterkunft gilt die erwähnte 12-monatige Karenzzeit nach Beginn des Bürgergeld-Bezugs, in der nicht geprüft wird, ob die Miete angemessen ist. Die Heizkosten werden hingegen von Anfang an nur in einem begrenzten Umfang getragen – was darüber hinausgeht, müssen die Leistungsempfänger aus eigener Tasche bezahlen.

Hinzuverdienst kann Höhe des Bürgergelds beeinflussen

Verdient jemand etwas dazu, werden diese Einkünfte gegebenenfalls auf den Bürgergeld-Satz angerechnet. Im Vergleich zu Hartz 4 wurden die Zuverdienstgrenzen mit der Einführung von Bürgergeld angehoben. Das soll Anreize schaffen, nebenher zu arbeiten.

Angerechnet werden etwa Einkünfte aus selbstständiger oder nichtselbstständiger Arbeit, aus Land- und Forstwirtschaft, Vermietung oder Verpachtung. Dasselbe gilt, wenn jemand Unterhalt für seine Kinder bezieht, Kindergeld bekommt, Bafög oder Elterngeld bezieht. Auch weitere Leistungen können für die Berechnung des Bürgergeld-Anspruchs relevant sein. Es gibt jedoch einen Freibetrag: Bis zu 100 Euro dürfen Leistungsempfänger pro Monat hinzuverdienen, ohne dass es auf das Bürgergeld angerechnet wird.

Voraussetzungen: Wer kann Hartz 4 beantragen?

Hartz 4 beziehungsweise Bürgergeld kann nur bekommen, wer Anspruch darauf hat. Wann ist das der Fall? Die folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Der Antragsteller muss mindestens 15 Jahre alt sein und darf die Regelaltersgrenze für die Altersrente noch nicht erreicht haben
  • Die Person muss in Deutschland leben und dort ihren Lebensmittelpunkt haben

Es muss außerdem eine Hilfebedürftigkeit bestehen: Betroffenen darf es nicht möglich sein, ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft zu decken, zum Beispiel durch ein Einkommen oder Rücklagen. Auch eine grundlegende Erwerbsfähigkeit wird vorausgesetzt: Pro Tag müssen Antragsteller mindestens drei Stunden arbeiten können. Ein Anspruch kann auch bestehen, wenn jemand mit einer leistungsberechtigten Person in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenlebt.

Hartz-4-Antrag: So stellst du ihn richtig

Um Hartz 4, jetzt Bürgergeld, bekommen zu können, muss es beantragt werden. Dafür ist das zuständige Jobcenter der richtige Ansprechpartner. Eine Antragstellung ist vor Ort im Jobcenter möglich. Du kannst die Angelegenheit aber auch telefonisch oder schriftlich in die Wege leiten, wobei du in diesem Fall trotzdem das entsprechende Formular einreichen musst. Auch ein Online-Antrag ist grundsätzlich möglich, setzt aber einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion voraus. Wer sich ein Nutzerkonto auf der Website der Agentur für Arbeit anlegt, kann von dort aus Bürgergeld beantragen und Nachweise digital einreichen.

Wenn du Bürgergeld, ehemals Hartz 4, beantragen möchtest, brauchst du bestimmte Formulare und Unterlagen. Du musst dich außerdem ausweisen können, etwa mit deinem Personalausweis oder Reisepass. Du kannst auch eine aktuelle Meldebescheinigung oder einen Aufenthaltstitel dafür nutzen.

Außerdem wirst du um Nachweise über dein Vermögen und mögliche Einkünfte gebeten. Üblicherweise reicht man dazu Kontoauszüge der letzten drei Monate ein. Geeignete Nachweise können auch Gehaltsabrechnungen sein, ebenso Nachweise über Zahlungseingänge von erhaltenen Leistungen. Wurde dir gekündigt oder hast du gekündigt? Dann solltest du das Kündigungsschreiben, den Aufhebungsvertrag und alten Arbeitsvertrag mitbringen. Auch eine Arbeitsbescheinigung, die der frühere Arbeitgeber ausstellt, kann gefragt sein.

Hartz-4-Auszahlung: Bekommt man das Geld auch rückwirkend?

Ebenso sind Nachweise über deine Wohnung und deine Heizung erforderlich. Hierzu eignen sich etwa der Mietvertrag, die Nebenkostenabrechnung oder Heizkostenabrechnung. Falls du weitere laufende Ausgaben hast, solltest du auch hierfür an Nachweise denken. Warst du in der Vergangenheit bereits Hartz-4-Empfänger? Dann nimm auch frühere Bewilligungsbescheide des Jobcenters zum Termin mit.

Eine Antragstellung ist grundsätzlich persönlich möglich, wobei du im Fall einer Bedarfsgemeinschaft auch Leistungen für deine Mitbewohner mitbeantragen kannst. Nachdem du deinen Bürgergeld-Antrag eingereicht hast, wird er von den zuständigen Sachbearbeitern beim Amt bearbeitet. Dein Anspruch wird geprüft und die Höhe der Leistungen festgelegt. Du bekommst anschließend einen schriftlichen Bescheid des Jobcenters.

Wenn Bürgergeld bewilligt wurde, kannst du dich auf eine zeitnahe Auszahlung von Hartz 4 beziehungsweise Bürgergeld einstellen. Wann genau sind beim Bürgergeld, früher Hartz 4, die Auszahlungstermine? Das Geld gibt es immer am Monatsende für den Folgemonat. Ausgezahlt wird die Leistung jeweils am letzten Werktag eines Monats.

Wichtig zu wissen: Grundsätzlich wird die Unterstützungsleistung erst vom Zeitpunkt der Antragstellung an gezahlt, gegebenenfalls auch rückwirkend für den jeweiligen Monat. Eine längere rückwirkende Auszahlung ist aber nicht möglich, weshalb du dir mit dem Gang zum Jobcenter nicht zu viel Zeit lassen solltest, um keine Leistungseinbußen zu haben.

Bildnachweis: Kittyfly / Shutterstock.com

VERWANDTE ARTIKEL

BEWERBUNG

Bewerbungsratgeber von Lebenslauf.de

Ratgeberwissen im Buchformat - Inklusive Gutscheincode

 

NEUE BEITRÄGE