AllgemeinKindergeld 2024: Anspruch, Antrag, Höhe

Kindergeld 2024: Anspruch, Antrag, Höhe

Das Kindergeld ist für die grundlegende materielle Versorgung von Kindern gedacht. Alle Eltern oder Personen, die in ihrem Haushalt ein Kind betreuen, bekommen daher Kindergeld. Und zwar mindestens so lange, bis das Kind 18 Jahre alt wird. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es sogar noch länger Kindergeld. Welche Bedingungen das sind, wie viel Kindergeld du bekommen kannst und wie du Kindergeld beantragst, erfährst du hier.

Kindergeld: Was ist das?

Kindergeld ist eine Leistung des Staates, die in erster Linie dazu da ist, die materielle Versorgung eines Kindes zu gewährleisten, also das Existenzminimum zu sichern. Obwohl das Kindergeld vom Staat, genauer gesagt von der Familienkasse, ausgezahlt wird, ist es keine Sozialleistung im eigentlichen Sinn. Vielmehr profitieren Eltern direkt oder indirekt von steuerlichen Vergünstigungen durch das Kindergeld.

Direkt oder indirekt bedeutet, dass Eltern vom Finanzamt entweder einen bestimmten Steuerfreibetrag, den sogenannten Kinderfreibetrag, erhalten, also einen Betrag, den sie nicht über die Einkommenssteuer versteuern müssen. Oder sie bekommen den finanziellen Ausgleich als Kindergeld ausgezahlt. Beide Vergünstigungen gibt es jedoch niemals zusammen. Das Finanzamt prüft bei jeder Steuererklärung, welche Variante für Eltern günstiger ist – und das sogar, ohne dass Eltern dazu einen gesonderten Antrag stellen müssten.

Höhe des Kindergelds: Wie viel Geld bekomme ich?

Das Kindergeld wurde zum 1. Januar 2023 letztmals erhöht. Seitdem macht es auch keinen Unterschied mehr, für wie viele Kinder der oder die Antragsstellende verantwortlich ist. Der Betrag ist pauschal für jedes Kind und in jeder Konstellation identisch.

Höhe Kindergeld 2024

  • 250 € für jedes Kind

Bis 2023 war die Höhe des Kindergeldes gestaffelt. Grob Galt: Je mehr Kinder, desto mehr Kindergeld – natürlich bis zu einem bestimmten Höchstbetrag. Bei der Berechnung der Kindergeldhöhe spielten auch sogenannte „Zählkinder“ eine Rolle. Damit waren zum Beispiel Kinder gemeint, die bei einem Ex-Partner lebten. Seit 2023 ist die Anzahl der Kinder irrelevant. Jeder Sorgeberechtigte kriegt für jedes Kind immer denselben Betrag. Das erleichtert die Beantragung und reduziert den bürokratischen Aufwand.

Wer hat einen Anspruch auf Kindergeld?

Einen Anspruch auf Kindergeld haben diejenigen Personen, die ein Kind im eigenen Haushalt betreuen. Nehmen beide Elternteile diese Aufgabe zusammen wahr, müssen sie sich entscheiden, auf wessen Konto das Kindergeld überwiesen werden beziehungsweise wer vom Kinderfreibetrag in der Steuererklärung profitieren soll.

Da der Anspruch auf Kindergeld für alle Personen gilt, die ein Kind im eigenen Haushalt betreuen, können auch folgende Personen Kindergeld beantragen:

  • Großeltern für Enkelkinder, die in ihrem Haushalt leben
  • Partner für Stiefkinder, die in ihrem Haushalt leben
  • Pflegeeltern für Pflegekinder
  • Adoptiveltern für Adoptivkinder

Kindergeld gibt es ab dem Tag der Geburt und es wird in der Regel gezahlt, bis das Kind volljährig ist. Unter Umständen kann der Anspruch auf Kindergeld aber auch über den 18. Geburtstag hinaus bestehen. Nämlich wenn

  • das Kind sich noch in Ausbildung befindet. Kindergeld kann es dann geben, bis das Kind 25 Jahre alt ist.
  • das Kind sich auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz befindet. Auch in diesem Fall besteht der Anspruch bis zum 26. Lebensjahr.
  • das Kind die Ausbildung abgeschlossen hat und einen Arbeitsplatz sucht. Eltern können dann unter Umständen Kindergeld bekommen, bis das Kind 21 wird.
  • das Kind ein Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ), ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder Bundesfreiwilligendienst (BFD) ableistet. Auch hier besteht der Anspruch auf Kindergeld bis 25.
  • das Kind eine Behinderung hat. Eltern oder kindergeldberechtigte Personen können für Kinder mit einer Behinderung unbegrenzt Kindergeld erhalten.

Antrag auf Kindergeld: So beantragst du die Leistung

Zuständig für das Kindergeld ist die Familienkasse, daher musst du auch hier deinen Antrag stellen. In der Regel gehört die Familienkasse zu der Bundesagentur für Arbeit. Solltest du also Fragen haben, kann man dir bestimmt zunächst auch dort weiterhelfen.

Den Antrag auf Kindergeld stellst du in der Regel so:

  1. Antrag auf Kindergeld online aufrufen
  2. Antrag ausfüllen
  3. Ausdrucken
  4. Unterschreiben
  5. Per Post an die zuständige Familienkasse senden

Den Antrag auf Kindergeld kannst du allerdings erst nach der Geburt des Kindes einreichen, weil du auch die Steuernummer deines Kindes auf dem Antrag angeben musst. Und diese Steuernummer schickt dir das Bundeszentralamt für Steuern erst einige Tage nach der Geburt des Kindes zu.

Es empfiehlt sich dennoch, schon vor der Geburt des Kindes den Antrag auf Kindergeld so weit wie möglich auszufüllen. Kümmerst du dich nämlich schon vor der Geburt darum, merkst du, wo es noch offene Fragen oder Probleme gibt. Und um diese zu klären, hast du dann noch genügend Zeit. Zeit, die du vielleicht nicht mehr hast, wenn der neue Erdenbürger erst einmal das Licht der Welt erblickt hat.

Schaffst du es aber nicht, den Antrag schon vor der Geburt auszufüllen, ist das kein Grund zur Panik. Du hast nämlich sechs Monate Zeit, um den Antrag auf Kindergeld bei der Familienkasse einzureichen. Für diese Zeitspanne wird dir das Kindergeld auch noch nachträglich ausgezahlt.

Auszahlungstermine Kindergeld: Wann gibt es die Leistung?

Falls du dich fragst, zu welchem Datum du das Kindergeld bekommen wirst, ist diese Frage nicht so einfach zu beantworten. Es gibt nämlich keinen festen Termin, wie zum Beispiel den Monatsersten oder den 15. jeden Monats, für die Kindergeldauszahlung.

Vielmehr hängt es von der jeweiligen Endziffer der Kindergeldnummer ab, wann das Geld auf dein Konto überwiesen wird. Wenn du wissen möchtest, wann deine Kindergeldnummer an der Reihe ist, kannst du den Termin für deine Kindergeldzahlung mittels der Auszahlungstermine Kindergeld herausfinden.

Kindergeld zurückzahlen: Wann entfällt das Kindergeld?

Den Antrag auf Kindergeld musst du nicht jedes Jahr aufs Neue stellen. Es genügt, wenn du Kindergeld einmalig beantragst. Du bist jedoch dazu verpflichtet, der Familienkasse mitzuteilen, wenn es Änderungen in deinen Familienverhältnissen gibt. Eine derartige Veränderung wäre zum Beispiel, dass dein Kind eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat. In diesem Fall kann es nämlich sein, dass du keinen Anspruch auf Kindergeld mehr hast.

Folgende Änderungen in deinen Lebensverhältnissen können außerdem ein Grund dafür sein, dass du Kindergeld zurückzahlen musst:

  • Dein Kind hat seinen gewöhnlichen Wohnsitz nicht mehr in Deutschland.
  • Dein Kind erhält andere Zahlungen aus dem (EU-)Ausland, die unserem Kindergeld entsprechen.
  • Dein Kind hat seine Ausbildung oder sein Studium erfolgreich abgeschlossen.

Da diese Änderungen alltäglich sind, kann es sein, dass die Familienkasse überprüft, ob du weiterhin alle Voraussetzungen für den Bezug von Kindergeld erfüllst. Hin und wieder verschickt die Behörde dazu Fragebögen, in denen du folgende Angaben machen musst:

  1. Lebt das Kind noch mit dir in einem gemeinsamen Haushalt?
  2. Befindet sich das Kind weiterhin in einer Schul- oder Berufsausbildung?
  3. Hast du deinen regelmäßigen Wohnsitz weiterhin in Deutschland?

Im Zuge dieser Überprüfung kann es außerdem passieren, dass du eine Bescheinigung über die Ausbildung oder das Studium deines Kindes vorlegen musst. Diese lässt sich in der Regel jedoch ohne Probleme organisieren.

Kinderzuschlag und Kindergeld: Nicht verwechseln

Oben haben wir es bereits angesprochen: Das Kindergeld ist keine Sozialleistung. Der Kinderzuschlag, umgangssprachlich auch Kindergeldzuschlag genannt, dagegen schon. Denn der Kinderzuschlag ist für Familien gedacht, die ein geringes Einkommen haben und daher finanziell unterstützt werden müssen.

Wie hoch der Kinderzuschlag ist, wird für jedes Kind individuell berechnet. Unter anderem spielt der Verdienst der Eltern bei der Berechnung der Höhe des Kinderzuschlags eine Rolle. Pro Kind gibt es maximal 292 Euro. Sollte eine anspruchsberechtigte Familie mehr als ein Kind haben, zahlt die Familienkasse nach der Berechnung einen entsprechenden Gesamtbetrag aus.

Bildnachweis: Kzenon / Shutterstock.com

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