Du hast deinen Arbeitsvertrag gekündigt, bereust diesen Schritt jetzt aber? Dann fragst du dich wahrscheinlich, ob du die Kündigung zurückziehen kannst. Die Antwort und was du dabei beachten solltest, erfährst du in diesem Beitrag.
Rücknahme einer Kündigung: gar nicht so selten
Mit einer Kündigung kann ein Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer beendet werden. Normalerweise ist dieser Schritt wohlüberlegt, schließlich hat er für beide Seiten eine große Tragweite. Es kommt aber immer wieder vor, dass ein Arbeitnehmer oder Arbeitgeber später bereut, die Kündigung ausgesprochen zu haben. Das kann verschiedene Gründe haben.
Auf Seiten von Arbeitnehmern kann es zum Beispiel sein, dass die Kündigung vorschnell eingereicht wurde – zum Beispiel, weil man frustriert war, sich unfair behandelt gefühlt hat oder es eine hitzige Diskussion mit dem Arbeitgeber gab, nach der man das Unternehmen verlassen wollte. Es kann auch sein, dass sich persönliche Pläne geändert haben; zum Beispiel, weil doch kein Umzug in eine andere Stadt mehr geplant ist. Oder auch das kann passieren: Man hatte ein anderes Jobangebot, was sich aber zwischenzeitlich erledigt hat.
Wenn der Arbeitgeber seine Kündigung zurückziehen will, liegt das womöglich an einer veränderten Sachlage. Vielleicht hat der Arbeitgeber seit der Kündigung neue Informationen über einen bestimmten Sachverhalt erhalten, wegen dem man sich von dem Mitarbeiter trennen wollte. Oder ein geplanter Stellenabbau ließ sich doch noch vermeiden. Ebenso gut kann es mit einer Kündigungsschutzklage zusammenhängen, wenn ein Arbeitgeber eine Kündigung zurücknehmen möchte. Vielleicht hat der Arbeitgeber Angst, dass der Ex-Mitarbeiter ihn in einen langwierigen Prozess verwickelt, oder die Klage läuft schon und es sieht nicht gut aus für den Arbeitgeber.
Kann man eine Kündigung zurückziehen?
In Situationen wie den eben geschilderten stellt sich die Frage, ob es überhaupt möglich ist, eine Kündigung zu widerrufen. Die Kündigung selbst ist eine einseitige Willenserklärung. Sie wird wirksam, auch wenn die andere Seite sie nicht gutheißt und diesem Schritt nicht zustimmt. Ist das bei der Rücknahme einer Kündigung genauso?
Nein. Es ist zwar grundsätzlich möglich, eine Kündigung zurückzunehmen, allerdings nur im beidseitigen Einvernehmen. Du brauchst also die Zustimmung des Vertragspartners, wenn du deine Kündigung zurückziehen willst. Die Erklärung darüber, dass man eine Kündigung zurückziehen möchte, ist als Vertragsangebot für die andere Partei zu werten. Wenn es angenommen wird, wird das Arbeitsverhältnis zu den gewohnten Konditionen fortgesetzt. Gezwungen ist der Vertragspartner allerdings nicht, sich auf die Rücknahme der Kündigung einzulassen. Wenn er sich dazu nicht bereit erklärt, endet das Arbeitsverhältnis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Kündigung ausgesprochen wurde.
Es kann allerdings sein, dass die Kündigung nur mündlich ausgesprochen wurde. Wenn noch kein Kündigungsschreiben vorliegt, ist die Sachlage anders: Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs nur wirksam, wenn sie schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift erfolgt. Da eine mündliche Kündigung nicht für sich genommen wirksam ist, kann sie ohne Weiteres zurückgenommen werden.
Kündigung widerrufen: So geht es
Ebenso wie die eigentliche Kündigung sollte auch der Widerruf einer Kündigung gut überlegt sein. Wenn du sicher bist, dass du doch nicht kündigen möchtest, solltest du nicht zu viel Zeit verstreichen lassen. Es gibt zwar keine Frist, innerhalb derer eine Kündigung widerrufen werden kann beziehungsweise muss, aber dass du diesen Schritt ehrlich bereust, ist nur glaubhaft, wenn du die Kündigung rasch zurücknimmst. Deshalb sollten zwischen der Kündigung und ihrer Rücknahme bestenfalls nur wenige Tage liegen. Theoretisch könntest du aber auch noch viel später erklären, dass du die Kündigung widerrufen möchtest.
Wenn du die Kündigung des Arbeitsvertrags zurückziehen möchtest, machst du das am besten schriftlich. Anders als bei der Kündigung selbst ist der Widerruf einer Kündigung zwar nicht an eine bestimmte Form gebunden, du könntest also ebenso gut mündlich, per E-Mail oder WhatsApp-Nachricht erklären, dass du die Kündigung widerrufen möchtest. Es ist aber immer gut, einen Nachweis zu haben. Deshalb empfiehlt sich ein formelles Schreiben, in dem du dem Vertragspartner deutlich machst, dass du die Kündigung nicht aufrechterhalten möchtest.
Mache in deinem Schreiben klar, worauf du dich beziehst, und lasse keine Zweifel daran aufkommen, dass du die Kündigung zurücknehmen möchtest. Begründen musst du deinen Sinneswandel nicht, aber natürlich steht es dir frei, deine Beweggründe zu erklären. Erkläre dann, dass du das Arbeitsverhältnis zu den bisherigen Bedingungen fortsetzen möchtest, und bitte den Vertragspartner um eine schriftliche Bestätigung der Annahme deines Angebots. Schließlich solltest du die Rücknahme der Kündigung unterschreiben.
Bestätigung der Rücknahme der Kündigung: Das ist wichtig
Wer eine Kündigung zurückziehen möchte, sollte sich die Annahme dieses Angebots vom Vertragspartner schriftlich bestätigen lassen. Dazu kann zum Beispiel auf der schriftlichen Kündigungsrücknahme ein Feld für die Unterschrift des Vertragspartners vorgesehen sein. Es reicht aber auch ein formloses Schreiben des Vertragspartners, in dem dieser erklärt, dass er sich mit der Rücknahme der Kündigung einverstanden erklärt.
Es ist nicht zwingend nötig, den Widerruf einer Kündigung schriftlich festzuhalten. Eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben, wenn man sich auf die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses einigt. Es würde damit im Zweifelsfall reichen, die Rücknahme mündlich zu akzeptieren. Selbst eine stillschweigende Übereinkunft ist denkbar: Wenn der Arbeitnehmer an seinen Arbeitsplatz zurückkehrt, obwohl er zu diesem Zeitpunkt laut der ursprünglichen Kündigung bereits nicht mehr im Unternehmen gewesen wäre, und der Arbeitgeber ihn nicht wegschickt, setzt sich das Beschäftigungsverhältnis automatisch fort.
Um einen Nachweis über die Übereinkunft mit dem Arbeitgeber zu haben, ist es jedoch besser, etwas Schriftliches vorliegen zu haben. Bitte deshalb den Vertragspartner darum, dir die Rücknahme der Kündigung schriftlich zu bestätigen.
Kündigung zurückziehen im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses
Wenn der Wunsch, die Kündigung zurückzuziehen, vom Arbeitgeber ausgeht, kann das mit einem laufenden Kündigungsschutzprozess zusammenhängen. Der gekündigte Mitarbeiter wehrt sich dann juristisch gegen seine Entlassung. Die Chancen für Arbeitnehmer sind bei einer Kündigungsschutzklage häufig gut. Wenn die Erfolgsaussichten unklar sind, lassen sich viele Arbeitgeber auf die Zahlung einer Abfindung ein, wenn das Arbeitsverhältnis im Gegenzug beendet wird. Das kann das Ergebnis eines Vergleichs sein, aber auch vom Gericht so angeordnet werden.
Wer als Arbeitgeber keine Abfindung zahlen will oder sich nicht mit einem möglicherweise langwierigen Prozess vor Gericht herumplagen möchte, kann die Kündigung zurückziehen. Der Arbeitgeber kann seinem (Ex-)Mitarbeiter dann anbieten, die Kündigung zurückzunehmen und ihn wie gehabt weiterzubeschäftigen. Es liegt am Kläger, ob er dieses Vertragsangebot annimmt.
Sollte man als Arbeitnehmer auf ein solches Angebot eingehen? Das kommt auf die Umstände und die individuellen Ziele an, die mit der Kündigungsschutzklage verbunden sind. Wer gar nicht weiter für den Arbeitgeber tätig sein möchte, sondern eine Abfindung aushandeln möchte, sollte sich natürlich nicht auf ein Angebot zur Fortsetzung der Zusammenarbeit einlassen. Du solltest abwägen, welche Vorteile die Annahme der Kündigungsrücknahme im Vergleich zur Fortsetzung des Prozesses haben könnte. Lasse dich dabei am besten von deinem Anwalt beraten.
Kündigung zurückziehen als Arbeitnehmer: Muster
Wenn du als Arbeitnehmer eine Kündigung zurücknehmen möchtest, kannst du dazu das folgende Muster nutzen. Um die Kündigung zurückzuziehen, trage in das Muster einfach deine persönlichen Daten ein und passe die Vorlage so an, dass sie in deinem Fall passt.
[Name des Arbeitnehmers]
[Adresse des Arbeitnehmers]
[Name des Arbeitgebers]
[Adresse des Arbeitgebers]
[Ort, Datum]
Rücknahme der Kündigung
Sehr geehrte/r Frau/Herr [Name],
am XX.XX.XXXX hatte ich das bestehende Arbeitsverhältnis, geschlossen am XX.XX.XXXX, zum XX.XX.XXXX gekündigt. Hiermit erkläre ich, dass ich die Kündigung zurückziehe. Mit Ihrem Einverständnis möchte ich das Arbeitsverhältnis gerne zu den bisherigen Bedingungen fortsetzen.
Meine Kündigung hing mit Umständen zusammen, die sich zwischenzeitlich geändert haben. Es ist kein Umzug mehr geplant, so dass es nicht nötig ist, den Job zu wechseln. Ich würde mich daher sehr freuen, wenn Sie auf mein Angebot eingehen.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
[Vorname Nachname]
[Unterschrift des Arbeitgebers zur Bestätigung der Annahme des Kündigungswiderrufs]
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