AllgemeinRisikolebensversicherung: Wichtige Regelungen im Überblick

Risikolebensversicherung: Wichtige Regelungen im Überblick

Mit Risikoversicherungen wie einer Risikolebensversicherung bist du für Ernstfälle gewappnet. In diesem Fall sind deine Hinterbliebenen abgesichert, falls du stirbst. Lohnt sich eine Risikolebensversicherung? Wie teuer ist sie? Und kann man sie notfalls auch wieder kündigen? In diesem Beitrag erfährst du alles, was du zum Thema Risikolebensversicherung wissen musst.

Was ist eine Risikolebensversicherung?

Eine Risikolebensversicherung ist eine Versicherung, über die die Hinterbliebenen eines Versicherten in dessen Todesfall abgesichert sind. Verstirbt der Vertragspartner, erhalten seine Angehörigen eine vorher festgelegte Versicherungssumme. Diese wird als Todesfallsumme bezeichnet. Sie soll das nun fehlende Einkommen des Verstorbenen kompensieren.

Das Prinzip ist dabei simpel: Der Versicherte zahlt über einen meist längeren Zeitraum in seine Risikolebensversicherung ein. Stirbt er während der Vertragslaufzeit, wird die vereinbarte Summe auf einen Schlag ausgezahlt. Tritt der Tod hingegen erst ein, wenn der Vertrag schon beendet wurde, gibt es für die Hinterbliebenen kein Geld. Anders als bei einer regulären Lebensversicherung wird also nicht auf jeden Fall etwas ausgezahlt.

(Wann) Ist eine Risikolebensversicherung sinnvoll?

Risikolebensversicherung – lohnt sich das für mich? Während Versicherte bei einer Lebensversicherung in jedem Fall ihr Geld ausbezahlt bekommen, ist das bei einer Risikolebensversicherung oft nicht der Fall. Das ist einerseits positiv für den Versicherten, der sich noch länger seines Lebens erfreuen kann. Aber er verliert andererseits eben auch eine nicht unwesentliche Summe Geld, wenn die Risikolebensversicherung ausläuft, ohne dass ein Versicherungsfall eingetreten ist.

Ob sich eine Risikolebensversicherung trotzdem lohnt, hängt von den Umständen ab. Entscheidend ist, wie gut die Angehörigen im Ernstfall abgesichert wären. Kämen sie auch alleine zurecht, wenn es zu einem Todesfall käme? Oder würde dadurch der Großteil der Einkünfte wegbrechen? Eine Risikolebensversicherung ist sinnvoll, wenn der eigene Tod die Hinterbliebenen vor große finanzielle Probleme stellen würde. Das kann zum Beispiel bei Alleinverdienern der Fall sein. Nicht allzu gut abgesichert sind außerdem oft unverheiratete Partner, die keinen Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente hätten. Ebenso kann eine Risikolebensversicherung Sinn machen, wenn es ein Darlehen gibt, das getilgt werden muss, soweit der Partner die Beiträge nicht alleine stemmen könnte.

Wer sich für eine Risikolebensversicherung entscheidet, sollte sich am besten möglichst frühzeitig darum kümmern. Je jünger und gesünder jemand bei Vertragsschluss ist, desto niedriger sind die Beiträge.

Welche Kosten verursacht eine Risikolebensversicherung?

Mit welchen Kosten eine Risikolebensversicherung verbunden ist, ist je nach Vertrag unterschiedlich. Es kommt auf verschiedene Aspekte an, darunter: die vereinbarten Konditionen, das Alter des Versicherten und seinen Gesundheitszustand. Welche Versicherungssumme vereinbart wurde ist ebenso relevant wie die Laufzeit des Vertrags.

Wer jung und gesund ist, zahlt für eine solche Risikoversicherung meist einige wenige Hundert Euro pro Jahr. Je nach Anbieter können sich die Kosten für eine Risikolebensversicherung aber auch unter diesen Umständen in einem höheren Bereich bewegen. Ist jemand hingegen schon älter und hat Vorerkrankungen, steigen die Versicherungsbeiträge – das Risiko ist in diesem Fall für die Versicherung größer.

Versicherte haben nicht nur mit der Wahl eines Anbieters ein Stück weit in der Hand, wie viel sie für ihre Risikolebensversicherung zahlen. Sie können die Versicherungsbeiträge auch beeinflussen, indem sie sehr genau kalkulieren, wie viel Geld ihre Hinterbliebenen wirklich brauchen würden, falls sie sterben sollten. Eine knapp berechnete Summe verursacht geringere Kosten.

Risikolebensversicherung: Steuer

Auch das Thema Steuer ist relevant, wenn es um Risikolebensversicherungen geht. Das gilt für den Versicherungsnehmer, der die Beiträge meist von der Steuer absetzen kann. Die entsprechenden Summen können als „sonstige Vorsorgeaufwendung“ in der Steuererklärung angegeben werden. Diese Option besteht allerdings nur, wenn die Höchstbeträge bei den Vorsorgeaufwendungen noch nicht ausgeschöpft sind. Wie hoch diese sind, hängt vom beruflichen Status der betreffenden Person ab.

Die Auszahlung der Todesfallsumme ist im Hinblick auf die Einkommenssteuer steuerfrei. Es kann jedoch Erbschaftssteuer anfallen. Dabei kommt es auf die konkreten Regelungen an. Um Erbschaftssteuer zu vermeiden, darf der Versicherungsnehmer – der Vertragspartner, über den die Versicherung läuft – nicht zugleich der Begünstigte – derjenige, der die Versicherungssumme erhält – sein. Ist das doch der Fall, profitiert der Versicherte zwar nicht mehr von dem Geld der Versicherung. Es gehört dann aber zu seinem Nachlass und stellt in dieser Hinsicht ein Erbe dar, das unter den Angehörigen verteilt wird. Je nach Verwandtschaftsgrad gibt es aber gewisse Freibeträge. So lange diese nicht überschritten werden, wird keine Erbschaftssteuer fällig.

Risikolebensversicherung kündigen: Warum sich das meist nicht lohnt

Wer seine Risikolebensversicherung nicht weiterführen will, kann sie kündigen. Zumindest theoretisch ist das eine Option, wenn jemand nicht mehr glaubt, die Risikoversicherung zu brauchen oder ihm die Beiträge zu teuer geworden sind. In der Praxis macht dieser Schritt wenig Sinn. Anders als bei einer regulären Lebensversicherung ergeben sich bei einer Risikolebensversicherung keine Überschüsse. Läuft die Versicherung aus oder endet, ohne dass ein Versicherungsfall eingetreten ist, gibt es auch kein Geld. Im Fall einer Kündigung bedeutet das: Du bekommst nichts zurück. Das Geld, welches du in deine Risikolebensversicherung gesteckt hast, ist weg. Damit stellt eine Kündigung meist die schlechteste Lösung dar.

Es gibt Alternativen zu einer Kündigung der Risikolebensversicherung, die sinnvoller sein können. Du hast zum Beispiel die Option, deine Versicherung beitragsfrei weiterlaufen zu lassen, bis die Laufzeit vorüber ist. So musst du kein zusätzliches Geld mehr in den Vertrag stecken. Es kann auch eine Option sein, die Versicherungssumme durch eine Teilkündigung zu mindern. Oder du überlegst, ob die Risikolebensversicherung in eine Kapitallebensversicherung umgewandelt werden könnte. Das bedeutet aber zumeist, dass die Beiträge für die Versicherung steigen.

Vielleicht möchtest du gar nicht ganz auf eine Risikolebensversicherung verzichten, hast aber einen anderen Anbieter gefunden, der dir (vermeintlich) bessere Konditionen bietet. Ein Wechsel macht jedoch meist keinen Sinn, denn: Wenn du eine neue Risikolebensversicherung abschließt, ist das mit einer erneuten Gesundheitsprüfung verbunden. Du bist dann aber schon älter und womöglich nicht mehr so fit wie zu dem Zeitpunkt, an dem du deine ursprüngliche Risikolebensversicherung abgeschlossen hast. Das kann höhere Beiträge zur Folge haben.

Möchtest du deine Risikolebensversicherung dennoch kündigen, kannst du das unter Einhaltung der Kündigungsfrist schriftlich tun. Im Kündigungsschreiben erklärst du deine Kündigung und gibst an, zu welchem Zeitpunkt sie wirksam werden soll.

Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung: Gibt es das?

Menschen mit Vorerkrankungen zahlen für eine Risikolebensversicherung mehr. Das hängt damit zusammen, dass aus Sicht der Versicherung das Risiko größer ist, dass tatsächlich eine Todesfallsumme gezahlt werden muss. Vor diesem Hintergrund sind viele Menschen interessiert an einer Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung. Bislang gibt es solche Angebote allerdings nicht. Das hat für die Mehrzahl der Versicherten letztlich Vorteile, denn ohne Gesundheitsprüfung würden die Versicherungen teurere Einheitstarife anbieten. Für Menschen mit vergleichsweise geringem Sterberisiko wäre eine Risikolebensversicherung dann deutlich teurer. 

Wie hoch das Risiko des Versicherten ist, zu versterben, wird bei Vertragsschluss immer individuell ermittelt. Dabei geht es um Vorerkrankungen und den Zustand von Herz und Kreislauf, Verdauung, Psyche, Gelenken, Organen sowie mögliche Bluterkrankungen. Entsprechende Fragen sollten unbedingt wahrheitsgemäß beantwortet werden, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Stellt sich später heraus, dass der Versicherte falsche Angaben gemacht hat, kann die Versicherung die Zahlung verweigern. Es gibt Verträge, in denen eine vereinfachte Gesundheitsprüfung vereinbart werden kann. Ganz drumherum kommen Versicherte aber nicht.

Risikolebensversicherung: Auszahlung & Ablauf

Die Versicherungssumme wird bei einer Risikolebensversicherung nur ausgezahlt, wenn ein Versicherungsfall eintritt. Andernfalls endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass der Versicherte oder die Begünstigten Geld erhalten. Kommt es hingegen während der Vertragslaufzeit zum Tod des Versicherungsnehmers, erhalten die Begünstigten gemäß Vertragsvereinbarung die Todesfallsumme. Als Bezugsberechtigte können zum Beispiel der Partner, Kinder, andere Angehörige oder andere Personen bestimmt worden sein. Die übliche Erbfolge ist dabei nicht entscheidend.

Gibt es keinen Bezugsberechtigten, erhält der Versicherungsnehmer selbst die vereinbarte Summe. Sie wird dann Teil des Nachlasses und geht in das Erbe über, wird damit also später an die Erben ausgezahlt. Nur in Ausnahmefällen kann die Versicherungssumme schon vor dem Tod des Versicherten gewährt werden. Das ist zum Beispiel denkbar, wenn jemand an einer unheilbaren, fortschreitenden Krankheit erkrankt, durch die er voraussichtlich binnen zwölf Monaten versterben wird. Die Leistung der Risikolebensversicherung kann dann helfen, die Behandlungskosten und weitere Kosten zu decken.

Tritt bei einer Risikolebensversicherung ein Versicherungsfall ein, wird die vereinbarte Summe sofort fällig. Damit die Auszahlung erfolgen kann, muss die Versicherung möglichst zeitnah über den Todesfall informiert werden. Dazu genügt zunächst eine einfache Mitteilung. Später wird auch der Original-Versicherungsschein benötigt, ebenso die Sterbeurkunde und gegebenenfalls der Erbschein (für Personen, die nicht ohnehin gemäß Vertrag bezugsberechtigt sind). Ein Sonderfall ist ein Suizid des Versicherten: In solchen Fällen zahlen Versicherungen meist gar nicht oder erst nach einer Karenzzeit.

Tipps: So findest du eine passende Risikolebensversicherung

Eine Risikolebensversicherung sollte nie leichtfertig abgeschlossen werden. Aus den weiter oben genannten Gründen ist eine Kündigung wenig sinnvoll, weshalb der Anbieter sorgfältig ausgewählt werden sollte. Ebenso wichtig ist es, die passenden Vertragsbedingungen zu vereinbaren. Wie findet man eine gute Risikolebensversicherung?

Dazu ist es wichtig, dass du möglichst viele Versicherungen im Detail miteinander vergleichst. Vergleichsportale im Internet liefern dir einen guten Überblick über die unterschiedlichen Angebote und machen einen Detail-Vergleich einfacher. Du kannst dich auch direkt bei den jeweiligen Versicherungen informieren. Eine Beratung kann sinnvoll sein. Lässt du dich allerdings direkt bei einer Versicherung beraten, sollte dir klar sein, dass du nicht unbedingt die objektiv besten Tipps erhältst. Als Alternative kann sich daher eine unabhängige Beratung anbieten.

Überlege dir vor Vertragsschluss genau, was du wirklich brauchst. Du solltest realistisch, aber dennoch möglichst knapp kalkulieren, wie hoch die Deckungssumme in deinem Fall sein muss beziehungsweise sollte. Hier kommt es zum Beispiel darauf an, wen du absichern möchtest und ob die betreffende Person im Fall deines Todes noch andere Hilfen erhalten würde – zum Beispiel eine Witwen- oder Witwerrente von der gesetzlichen Rentenversicherung. Darüber hinaus muss genau berechnet werden, wie hoch die Lebenshaltungskosten deiner Hinterbliebenen wahrscheinlich wären. Davon hängt ab, wie hoch die Todesfallsumme ausfallen sollte.

Bildnachweis: PeopleImages.com – Yuri A / Shutterstock.com

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