AllgemeinRentenkasse Deutschland: So funktioniert die Rentenversicherung

Rentenkasse Deutschland: So funktioniert die Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung dient als Absicherung für den Großteil der Deutschen im Alter. Wer zahlt in die Rentenkasse ein? Wie funktioniert das Rentensystem in Deutschland? Und wie hoch sind die Beiträge an die Rentenkasse? Wir erklären dir alles, was du zum Thema Rentenkasse wissen musst.

Rentenkasse Deutschland: So funktioniert sie

In Deutschland gibt es eine gesetzliche Rentenversicherung, in die die meisten Beschäftigten einzahlen und auf diese Weise fürs Alter vorsorgen. Wenn sie in Rente gehen, haben sie durch die Beitragszahlungen im Laufe ihres Berufslebens Anspruch auf eine Altersrente. Die Beiträge dafür gehen bei jedem sozialversicherungspflichtigen Job an die Rentenkasse ab, und zwar vom Bruttogehalt. Der Arbeitgeber leitet die entsprechenden Beiträge an die Rentenkasse weiter, bevor er das Gehalt an seine Mitarbeiter überweist. Dabei zahlen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber einen Teil der Rentenversicherungsbeiträge.

Die Rentenkasse ist damit einerseits eine Art Sammelbecken für eingehende Beiträge an die Rentenversicherung. Andererseits werden aus diesem Topf die Renten bezahlt, auf die Rentner Anspruch haben. Das System funktioniert über ein Umlageverfahren. Beitragszahler bekommen nicht im Alter unmittelbar das zurück, was sie in jüngeren Jahren während ihrer Erwerbstätigkeit eingezahlt haben. Wer als Beschäftigter einzahlt, hat vielmehr später einen Anspruch auf Rentenzahlungen, die faktisch von den nachfolgenden Generationen finanziert werden.

Dazu führt die Deutsche Rentenversicherung ein Konto für alle Menschen, die Beiträge an die Rentenkasse zahlen. Sie vermerkt darin, was wer eingezahlt hat. Ebenso werden dort Informationen zum Status der Personen im Laufe ihres Erwerbslebens hinterlegt – zum Beispiel, ob ein Versicherter einen Freiwilligendienst geleistet hat oder in Elternzeit gegangen ist. Jeder Versicherte hat eine eigene Rentenversicherungsnummer, die ihm zugewiesen wird, wenn er seinen ersten (sozialversicherungspflichtigen) Job antritt. 

Wer zahlt in die Rentenkasse ein?

Wer leistet an die Rentenversicherung Beiträge? Grundsätzlich betrifft das Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die rentenversicherungspflichtig sind. Hinzu kommen weitere Beschäftigte:

  • Auszubildende
  • erwerbstätige Eltern in Zeiten der Kindererziehung
  • Pflegende, soweit ihre Pflegetätigkeit nicht erwerbsmäßig ist
  • Menschen mit einer Behinderung
  • Freiwilligendienstleistende
  • Menschen, die Lohnersatzleistungen bekommen (etwa Arbeitslosengeld, Krankengeld)

Auch manche Selbstständige zahlen Beiträge an die Rentenversicherung, soweit sie dort pflichtversichert sind oder sich freiwillig dort versichert haben. Pflichtversichert sind etwa Künstler und Publizisten über die Künstlersozialkasse. Dasselbe gilt unter anderem auch für Handwerker, Hebammen, Erzieher und Küstenschiffer. Wer nicht pflichtversichert in der Deutschen Rentenversicherung ist, kann sich ab dem 16. Lebensjahr unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig dazu entscheiden, Beiträge an die Rentenkasse zu zahlen und so fürs Alter vorzusorgen.

In manchen Jobs können Beschäftigte sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Das betrifft insbesondere geringfügige Beschäftigungen: Hier sind Rentenversicherungsbeiträge vorgesehen, auf Antrag können Minijobber allerdings darauf verzichten. Dadurch haben sie keine Abgaben, sorgen allerdings auch nicht für das Alter vor.

Rentenversicherung Beitrag: Wie viel zahlt man monatlich in die Rentenkasse ein?

Wenn jemand einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht, gehen von seinem Bruttogehalt jeden Monat Beiträge an die Rentenkasse ab. Die Höhe der Rentenversicherungsbeiträge hängt von der Höhe des Einkommens ab. Je höher das Gehalt, desto mehr müssen Beschäftigte (und ihre Arbeitgeber) an die Rentenversicherung zahlen. Im Gegenzug haben sie auch einen höheren Rentenanspruch im Alter.

Der Rentenbeitrag liegt aktuell bei 18,6 Prozent des Bruttogehalts. Eine Hälfte zahlt der Arbeitnehmer, die andere der Arbeitgeber. Jeder kommt also für 9,3 Prozent der Rentenversicherungsbeiträge auf. Es gibt einen Mindestbeitrag, der im Jahr 2024 bei 100,07 Euro im Monat liegt. Ebenso gibt es Obergrenzen: Der Höchstbeitrag ist aktuell 1.404,30 Euro monatlich.

Bei Beschäftigten mit sehr hohen Einkommen ist die Beitragsbemessungsgrenze entscheidend. Verdient jemand mehr, muss er für die darüber hinausgehenden Einkünfte keine Rentenversicherungsbeiträge mehr zahlen. Das heißt allerdings auch, dass die Höhe der späteren Rente entsprechend nach oben begrenzt ist. Die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze hängt davon ab, wo in Deutschland jemand lebt. In den alten Bundesländern ist sie zuletzt von 7.300 Euro im Monat auf 7.550 Euro gestiegen, in den neuen Bundesländern von 7.100 Euro auf aktuell 7.450 Euro monatlich.

Wer freiwillig in die Rentenkasse einzahlt, kann über die Anzahl und Höhe seiner Beiträge in einem gewissen Rahmen frei entscheiden. Möglich sind bis zu zwölf Monatsbeiträge in einem Kalenderjahr. Der Betrag kann zwischen dem Mindest- und Höchstbetrag frei gewählt werden.

Wie lange zahlt man in die Rentenkasse ein?

Wie lange muss man Rentenversicherungsbeiträge zahlen? Sobald jemand den ersten rentenversicherungspflichtigen Job antritt, zahlt er in die Rentenkasse ein, und zwar bis zum Eintritt in die Rente. Selbst Menschen, die vorzeitig in Rente gehen, können sich dazu entscheiden, freiwillig noch Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen, bis sie die Regelaltersgrenze erreicht haben. Ebenso ist es möglich, noch nach Erreichen der Regelaltersgrenze zu arbeiten und weiterhin Beiträge an die Rentenversicherung abzuführen.

Rentenversicherung für Freiberufler?

Die Rentenversicherungspflicht gilt grundsätzlich für abhängig Beschäftigte, also Arbeitnehmer. Selbstständige sind in den meisten Fällen nicht pflichtversichert in der Rentenversicherung, wobei es Ausnahmen gibt. Das betrifft die folgenden Berufe und Bereiche:

  • Künstler und Publizisten (zum Beispiel Journalisten, Schriftsteller, Musiklehrer, Grafiker, Fotografen)
  • Handwerker
  • Hausgewerbetreibende
  • Lehrer (auch Trainer, Mentoren, Coaches)
  • Hebammen
  • Erzieher
  • in der Pflege Beschäftigte
  • Seelotsen, Küstenschiffer, Küstenfischer
  • Selbstständige mit einem Auftraggeber
  • bestimmte weitere Selbstständige

Selbstständige, die nicht dazu verpflichtet sind, Beiträge an die Rentenkasse zu leisten, können sich freiwillig dazu entscheiden. Auf Antrag ist dabei auch eine Pflichtversicherung in der Deutschen Rentenversicherung möglich. 

Was ist mit Beamten bei der Rentenkasse?

Müssen auch Beamte Beiträge an die Rentenkasse leisten? Nein. Manche Personengruppen sind versicherungsfrei in der Deutschen Rentenversicherung. Das betrifft neben Beamten auch Richter, Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten und kann auch in einer Zweitbeschäftigung gelten.

Bei Beamten ist die Altersvorsorge anders geregelt als bei Arbeitnehmern. Ihr Dienstherr sichert ihre Versorgungsanwartschaften für das Alter. Beamte gehen auch nicht in Rente, sondern in den Ruhestand. Statt einer Rente erhalten sie im Alter eine Pension. Diese Pension, auch Ruhegehalt genannt, ist oft deutlich höher als die Rente, die ehemalige Angestellte bekommen.

Bildnachweis: Photobac / Shutterstock.com

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