Wer auf der Suche nach einem neuen Job ist, hat meist Ausgaben im Rahmen seiner Bewerbungen – sei es für die Anreise zum Bewerbungsgespräch, die Übernachtung im Hotel oder die professionellen Bewerbungsfotos vom Fotografen. Diese Kosten gelten als Werbungskosten und sind als solche steuerlich absetzbar. Wie das funktioniert und was du dabei beachten solltest, erfährst du in diesem Ratgeber.
Was sind Werbungskosten?
Kosten, die im Rahmen einer Bewerbung entstehen, fallen unter die Kategorie Werbungskosten. Was genau das ist, ist in Paragraf 9 des Einkommenssteuergesetzes definiert. Demnach handelt es sich um „Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen“ – also alles, was nötig ist, um einen Job zu finden oder diesen zu behalten. Somit zählen neben Kosten für die Fahrten zur Arbeit, Fortbildungen oder Trainings auch Bewerbungskosten zu den steuerlich relevanten Werbungskosten.
Welche Kosten können steuerlich geltend gemacht werden?
Wem Kosten für Bewerbungen entstehen, der kann diese bei der nächsten Einkommenssteuererklärung angeben und sie somit von der Steuer absetzen. Das gilt übrigens unabhängig davon, ob du nach dem Vorstellungsgespräch oder dem Verschicken deiner Bewerbungsunterlagen eine positive Rückmeldung bekommen hast oder nicht. Der Erfolg deiner Bewerbung ist nicht entscheidend.
Die meisten Finanzämter sind vergleichsweise großzügig, was die Erstattung von Werbungskosten angeht. Prinzipiell kannst du Kosten für eine Anreise zu einem Vorstellungsgespräch, für verwendete Materialien, aber auch für Werbung in eigener Sache und für die Beschaffung notwendiger Informationen steuerlich geltend machen.
Zu den steuerlich absetzbaren Posten zählen konkret unter anderem:
- Druckerpapier
- Druckerpatronen
- Bewerbungsmappen
- Beglaubigte Kopien
- Bewerbungsfotos
- Übernachtungskosten nach/vor einem Vorstellungsgespräch
- Anfahrt zum Vorstellungsgespräch (Fahrtkosten in Höhe von 0,30 Euro pro zurückgelegtem Kilometer)
- Kosten für die Verpflegung
- Relevante Ratgeber und Zeitschriften
- Parkgebühren
- Vorlagen für die Bewerbung
- Internetkosten (anteilig)
- Seminare und Bewerbungstraining
- Kosten für Stellenanzeigen
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Versandhüllen
- Portokosten
Wie du die Bewerbungskosten von der Steuer absetzen kannst
Die Aufstellung deiner Werbungskosten trägst du in die Anlage N der Steuererklärung ein. Werbungskosten werden auf der zweiten Seite eingetragen.
Das Finanzamt berücksichtigt automatisch eine Werbungskostenpauschale von 1000 Euro pro Person. Dafür musst du nichts beantragen und auch nichts Bestimmtes in der Steuererklärung ankreuzen. Es reicht, dass du deine Steuererklärung abgibst. Nachweise sind dafür nicht erforderlich.
Eine detaillierte Aufstellung der Kosten für Bewerbungen in Form von einzelnen Nachweisen macht erst dann Sinn, wenn deine gesamten Werbungskosten – nicht nur für Bewerbungen, sondern auch für eine mögliche aktuelle berufliche Tätigkeit – 1000 Euro übersteigen. Wer etwa täglich mit dem Auto zur Arbeit fährt, kommt über die Fahrtkostenerstattung von 0,30 Euro pro zurückgelegtem Kilometer leicht schon allein dadurch über diesen Betrag.
Pauschale oder genaue Aufstellung?
Sofern du mehr Kosten als die Werbungskostenpauschale von 1000 Euro steuerlich absetzen möchtest, hast du zwei prinzipielle Optionen, um deine Bewerbungskosten steuerlich geltend zu machen. Entweder, du rechnest genau ab. Dann musst du unbedingt alle Belege einreichen, um deine Angaben zu belegen. Oder du entscheidest dich dafür, Werbungskosten in Form von Pauschalen geltend zu machen.
Die Höhe der absetzbaren Pauschalen ist allerdings nicht einheitlich geregelt. Es kommt vielmehr darauf an, welche Pauschalen das jeweils zuständige Finanzamt akzeptiert. Es hängt immer von der jeweiligen Behörde ab, welche Werbungskosten erstattet werden. Einen Anspruch auf die Inanspruchnahme einer solchen Pauschale hast du nicht.
Für eine postalisch versandte Bewerbung kannst du etwa mit 10 bis 15 Euro pro Bewerbung rechnen. Das akzeptieren die meisten Finanzämter ohne Probleme. Verschickst du die Bewerbung hingegen per Mail, ist der allgemein akzeptierte Betrag mit etwa 2,50 Euro deutlich niedriger – schließlich hast du auch weniger Kosten, weil du keine Bewerbungsmappe kaufen musst und auch kein Porto anfällt.
Sofern du einen Teil deiner Bewerbungskosten bereits erstattet bekommen hast – etwa durch die Agentur für Arbeit oder von einem potenziellen Arbeitgeber –, musst du diesen Anteil von den angegebenen Kosten wieder abziehen.
Was bei Belegen wichtig ist
Wenn du bei der Auflistung deiner Bewerbungskosten im Rahmen der Steuererklärung keine Pauschalen geltend machen möchtest, sind Belege für deine Angaben essenziell. Hebe deshalb alle Nachweise auf – und zwar so, dass sie auch noch nach einiger Zeit gut erkennbar sind. Gerade bei Kassenbons ist es sinnvoll, diese nach Erhalt zu kopieren. Andernfalls kann es sein, dass sie nach einer vergleichsweise kurzen Zeit schon kaum noch lesbar sind.
Als Belege für angegebene Kosten eignen sich unter anderem Einladungen zu einem Vorstellungsgespräch, aber auch Zusagen oder Absagen für eine Bewerbung. Da bei angegebenen Reisekosten die Entfernung in Kilometern entscheidend ist, gibst du entsprechend die Entfernung an. Sofern du Verpflegungskosten geltend machst, kannst du etwa notieren, in welchem Zeitraum du aufgrund eines Vorstellungsgesprächs oder Assessment Centers nicht zuhause warst.
Bei Quittungen für den Erwerb bestimmter Waren, etwa von Büro-Materialien und Bewerbungsmappen, ist wichtig, dass aus der Quittung hervorgeht, was du genau gekauft hast. Ohne diese Aufstellung ist der Beleg aus Sicht des Finanzamts nicht eindeutig zuzuordnen.
Bewerbungskosten von der Arbeitsagentur erstatten lassen
Bewerber, die gerade ohne Arbeit sind, haben die Möglichkeit, eine Erstattung ihrer Kosten für eine Bewerbung durch das zuständige Jobcenter oder die Agentur für Arbeit zu beantragen. In diesem Fall ist wichtig, dass du dies schon beantragst, bevor die Kosten angefallen sind, also beispielsweise, bevor du zum Bewerbungsgespräch gefahren bist oder Materialien für deine Bewerbung besorgt hast. Auch für Kleidung, die du für ein Vorstellungsgespräch kaufen musst, kannst du auf diese Weise etwa Unterstützung beim Amt beantragen.
Weil nicht klar geregelt ist, auf welche Erstattung vom Amt Bewerber Anspruch haben, lohnt es sich, dies im Vorfeld mit deinem Sachbearbeiter zu besprechen. So kannst du schon vorher klären, welche Kosten du zurückbekommst und was du gegebenenfalls selbst zahlen musst.