AllgemeinVerdeckte Arbeitnehmerüberlassung

Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung

Wenn Unternehmen vorübergehend zusätzliche Arbeitskräfte benötigen, kann die Arbeitnehmerüberlassung ein praktikables Modell sein. Damit eine Arbeitnehmerüberlassung zulässig ist, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Ist das nicht der Fall, ist die Arbeitnehmerüberlassung illegal. Woran man eine verdeckte Arbeitnehmerüberlassung erkennen kann, welche Folgen sie haben kann und was Betroffene tun können, erfährst du hier.

Was ist verdeckte Arbeitnehmerüberlassung und wann ist sie gegeben?

Um auf einen vorübergehend erhöhten Bedarf an Personal zu reagieren, kann sich für Arbeitgeber eine Arbeitnehmerüberlassung anbieten. Bei der Arbeitnehmerüberlassung schließt eine Zeitarbeitsfirma, die als Verleiher auftritt, einen Arbeitsvertrag mit einem Arbeitnehmer. Dieser Arbeitnehmer ist formell bei der Zeitarbeitsfirma angestellt, wird jedoch für Arbeitseinsätze von variabler Dauer an Firmen entliehen, die zusätzliche Arbeitskräfte benötigen. Man spricht deshalb auch von Zeitarbeit oder Leiharbeit.

Die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für eine Arbeitnehmerüberlassung sind im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, kurz AÜG, geregelt. Demnach ist eine Arbeitnehmerüberlassung nur dann erlaubt, wenn die Verleihfirma eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit dafür hat. Dass es um Arbeitnehmerüberlassung geht, muss außerdem in einem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag zwischen Verleihfirma und Entleihfirma explizit erwähnt werden.

Merkmale illegaler Arbeitnehmerüberlassung

Es kommt immer wieder vor, dass diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, es aber trotzdem zu einer Arbeitnehmerüberlassung kommt. Wenn es keine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung gibt und diese nicht im Arbeitsvertrag verankert ist, handelt es sich um eine verdeckte und damit illegale Arbeitnehmerüberlassung. Die Merkmale des Arbeitsverhältnisses entsprechen in solchen Fällen denen einer Arbeitnehmerüberlassung, aber offiziell wird das Arbeitsverhältnis anders deklariert.

Illegale Arbeitnehmerüberlassung kann zum Beispiel so aussehen, dass der Arbeitseinsatz auf einem Werk- oder Dienstvertrag beruht. Offiziell ist ein solcher Mitarbeiter selbständig, was bei einer Arbeitnehmerüberlassung jedoch nicht der Fall ist. Arbeitgeber können auf diese Weise Lohnnebenkosten sparen. Bei einer verdeckten Arbeitnehmerüberlassung sind die Beschäftigten in die Betriebsabläufe ebenso eingebunden wie andere Mitarbeiter. Auch im Hinblick auf die Erwartungen des Arbeitgebers bezogen auf das Verhalten dieser Arbeitnehmer gibt es dann keine Unterschiede zu übrigen Beschäftigten.

Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung: Ein Nachteil für Beschäftigte

Bis zum 31. März 2017 konnten Arbeitgeber sich eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung quasi auf Vorrat holen. Das geht nach einer Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes inzwischen nicht mehr. Eine geplante Überlassung von Arbeitnehmern muss seither in einem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag eindeutig als solche gekennzeichnet sein, um eine verdeckte Arbeitnehmerüberlassung zu verhindern. Nachträglich geändert werden darf die Formulierung im Vertrag nicht.

Dass eine Arbeitnehmerüberlassung an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist und Arbeitgeber damit gewisse Hürden nehmen müssen, um Mitarbeiter an Dritte entleihen zu können, dient dem Schutz von Arbeitnehmern. Sie können durch eine illegale Arbeitnehmerüberlassung hinter dem Deckmantel einer anderen Form der Zusammenarbeit, etwa über Werksverträge, benachteiligt sein.

Oft sind betroffene Beschäftigte scheinselbständig und müssen sich selbst um Krankenversicherung, Pflegeversicherung und eine Altersvorsorge kümmern. Die Kosten hierfür sind relativ gesehen deutlich höher als wenn sich der Arbeitgeber – wie im Fall einer Arbeitnehmerüberlassung vorgesehen – daran beteiligen würde. Auch im Hinblick auf Aspekte wie Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Kündigungsschutz sind Arbeitnehmer in einer regulären Arbeitnehmerüberlassung bessergestellt als in einer verdeckten, bei der sie offiziell selbständig sind.

Illegale Arbeitnehmerüberlassung: Welche Folgen kann sie haben?

Eine Arbeitnehmerüberlassung ist nur mit einer entsprechenden Erlaubnis legal. Arbeitgeber, die Beschäftigte verleihen, ohne die Voraussetzungen hierfür zu erfüllen, können sich strafbar machen. Zudem drohen den betroffenen Firmen weitere Konsequenzen.

Neben der Erlaubnis der Agentur für Arbeit ist es für eine legale Arbeitnehmerüberlassung zwingend erforderlich, dass diese in einem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag zwischen den beteiligten Firmen unter Konkretisierung der Person, um die es dabei geht, explizit kenntlich gemacht wird. Ist beides nicht gegeben, ist der Vertrag unwirksam – es sei denn, der Arbeitnehmer möchte die Zusammenarbeit ausdrücklich fortführen. Ansonsten ergibt sich im Fall von illegaler Arbeitnehmerüberlassung automatisch ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis zwischen der Entleihfirma und dem Arbeitnehmer.

Für Arbeitgeber ist außerdem eine Nachzahlung von fälschlicherweise nicht gezahlten Sozialversicherungsabgaben vorgesehen. Der Verstoß gegen die Meldepflicht bei der Sozialversicherung kann mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro belegt werden.

Unternehmen drohen hohe Geldbußen

Die eigentliche Überlassung des Mitarbeiters ohne Verleiherlaubnis kann nach § 16 AÜG mit Geldbußen in Höhe von bis zu 30.000 Euro bestraft werden. Wenn der Verleiher durch die Überlassung wirtschaftliche Vorteile erlangt hat, können diese in die Höhe der Geldbuße einbezogen werden. Entleiher können bei einer verdeckten Arbeitnehmerüberlassung mit Bußgeldern in derselben Höhe belegt werden.

Ein Verleih von Arbeitnehmern ohne Erlaubnis der Arbeitsagentur kann nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern auch eine Straftat darstellen, nämlich dann, wenn dabei ausländische Beschäftigte überlassen werden, die keine Erlaubnis zur Ausübung der jeweiligen Tätigkeit haben. Solche Fälle können mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe sanktioniert werden. In besonders schweren Fällen kommt eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren in Betracht.

Was können Arbeitnehmer gegen unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung tun?

Du als Arbeitnehmer musst es nicht hinnehmen, wenn dein Arbeitgeber dich ohne Erlaubnis an Dritte verleihen möchte. Bei entsprechenden Vorstößen solltest du das Gespräch mit deinem Arbeitgeber suchen und deutlich machen, dass du für dieses Modell nicht zur Verfügung stehst. Zeigt sich der Arbeitgeber unnachgiebig, kann auch der Betriebsrat eine gute Anlaufstelle sein. Wenn es im Unternehmen keinen gibt, dein Chef aber weiter Druck macht, solltest du einen Anwalt kontaktieren und dich dort beraten lassen.

Es kann bei verdeckter Arbeitnehmerüberlassung auch eine Option sein, sich an Strafverfolgungsbehörden zu wenden, um die illegale Arbeitnehmerüberlassung anzuzeigen. Zuvor solltest du deinem Arbeitgeber aber die Gelegenheit geben, die verdeckte Arbeitnehmerüberlassung aus freien Stücken aufzugeben.

Bildnachweis: Zolnierek / Shutterstock.com

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