AllgemeinWie viele Minijobs darf man haben?

Wie viele Minijobs darf man haben?

Darf man mehrere Minijobs annehmen? In vielen Fällen lautet die Antwort Ja, wobei die Umstände entscheidend sind. Es kommt zum Beispiel darauf an, ob du einen Hauptjob hast oder nicht. Was in verschiedenen Konstellationen und für verschiedene Personengruppen bei der Ausübung von Minijobs erlaubt ist, erfährst du in diesem Beitrag.

Regelungen: Wann handelt es sich um einen Minijob?

Ein Minijob ist eine andere Bezeichnung für eine geringfügige Beschäftigung, bei der Beschäftigte nur in geringem Umfang arbeiten. Unterschieden werden zwei Arten von Minijobs. Die gängigere Variante ist die Begrenzung auf ein bestimmtes Maximal-Einkommen. Diese Grenze liegt gegenwärtig bei 538 Euro pro Monat oder 6.456 Euro pro Jahr. 2025 steigt die Grenze voraussichtlich auf 556 Euro pro Monat, also 6.672 Euro jährlich. Früher waren Minijobs längere Zeit auf 450 Euro im Monat begrenzt, weshalb man auch heute noch oft von 450-Euro-Jobs spricht.

Bei dieser finanziellen Begrenzung von Minijobs ist es prinzipiell egal, wie viele Stunden jemand als Minijobber arbeitet. Entscheidend ist, dass die Einkünfte aus dem Minijob 538 Euro im Monat im Schnitt nicht übersteigen. Da der gesetzliche Mindestlohn nicht unterschritten werden darf, wären bei einer Bezahlung mit dem Mindestlohn rund zehn Stunden Arbeit pro Woche erlaubt. Ebenso könnte jemand auch mehr verdienen, wodurch sich die erlaubte Stundenzahl entsprechend reduzieren würde, um die 538-Euro-Grenze nicht zu überschreiten.

Neben dieser Variante gibt es auch kurzfristige Minijobs. Hier ist nicht das Einkommen relevant, sondern die kurze zeitliche Dauer des Beschäftigungsverhältnisses: Der Minijob darf in diesem Fall nicht mehr als drei Monate oder 70 Tage im Jahr umfassen. Das kann zum Beispiel bei saisonalen Arbeiten sinnvoll sein.

Erleichterungen bei Steuer und Sozialversicherung

Vor allem als Nebenjob sind Minijobs für viele Beschäftigte attraktiv. Das liegt an einer besonderen Behandlung von Jobs auf geringfügiger Basis, wenn es um die Steuer und Sozialversicherungsbeiträge geht. Auf die Einkünfte aus einem Minijob fallen für Beschäftigte in der Regel keine Steuern an, ebenso entfallen die meisten Sozialversicherungsbeiträge. Minijobber müssen keine Beiträge an die Arbeitslosenversicherung bezahlen und von der regulär vorgesehenen Rentenversicherungspflicht können sie sich auf Antrag befreien lassen, so dass sie sich auch diese Beträge sparen können. 

Auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fallen für Minijobber weg. Das heißt im Umkehrschluss allerdings, dass der Arbeitgeber sich an diesen Kosten nicht wie in regulären Beschäftigungsverhältnissen beteiligt. Für Minijobber ohne Hauptbeschäftigung bedeutet das, dass sie sich selbst krankenversichern müssen. Das ist in vielen Fällen unproblematisch, zum Beispiel, wenn jemand als Student eine günstige studentische Krankenversicherung hat oder eine beitragsfreie Familienversicherung möglich ist. Ansonsten kann es teuer werden, wenn Minijobber sich auf eigene Kosten regulär krankenversichern müssen. Von den Einkünften aus dem Minijob bleibt dann womöglich nicht allzu viel übrig.

Minijob als Nebenjob neben der Hauptbeschäftigung: Ist das erlaubt?

Manchen Menschen reicht ihr Einkommen aus der Hauptbeschäftigung nicht aus, um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Oder sie möchten sich schlicht noch etwas hinzuverdienen, um sich mehr leisten zu können. In diesem Fall kann ein Minijob die Lösung sein – gerade bei einer Hauptbeschäftigung in Vollzeit bleibt wahrscheinlich ohnehin keine Zeit für einen zeitintensiveren Minijob.

Ist es erlaubt, einen Minijob neben einem Hauptjob zu haben? Grundsätzlich ja. Beschäftigte brauchen allerdings das Einverständnis ihres Arbeitgebers. Meist ist das nur eine Formalie, an der der Nebenjob nicht scheitert. Wenn der Minijob sich nicht durch bestimmte Umstände negativ auf die Hauptbeschäftigung auswirken kann, wird der Arbeitgeber seine Zustimmung wahrscheinlich nicht verweigern.

Das dürfte er allerdings, wenn er einen guten Grund dazu hat. Dieser Grund kann sein, dass zweifelhaft ist, dass ein Mitarbeiter seinen regulären Job bei einer zusätzlichen Beschäftigung noch wie vorgesehen ausüben könnte. Es könnte auch naheliegen, dass nicht mehr genügend Zeit für Erholung bleibt. Das wiederum könnte sich negativ auf die Leistungsfähigkeit des Beschäftigten in seiner Haupt-Tätigkeit auswirken – und Anlass für den (Haupt-)Arbeitgeber sein, seine Zustimmung zum Minijob zu verweigern.

Mehrere Minijobs gleichzeitig: Wie viele Minijobs darf man haben?

Manchmal ergibt es Sinn, mehrere Minijobs gleichzeitig zu haben. Welche Regelungen gelten dafür: Wie viele Minijobs darf man haben, die auf 538-Euro-Basis sind? Hierbei kommt es auf die Umstände an. Grundsätzlich steht es Beschäftigten frei, mehrere Minijobs anzunehmen. Je nach Situation gelten allerdings gesetzliche Einschränkungen, die beachtet werden müssen.

Hauptbeschäftigung und Minijob: Das gilt

Dabei kommt es insbesondere darauf an, ob jemand eine Hauptbeschäftigung hat oder nicht. Wer eine Hauptbeschäftigung hat, braucht für die Ausübung eines Minijobs als Nebenjob wie erwähnt das Okay des eigentlichen Arbeitgebers. Wie viele Nebenjobs darf man neben dem Hauptjob haben? Erlaubt ist bei dieser Variante maximal ein Minijob nebenher.

Hätte jemand noch einen weiteren Minijob, würden die Einkünfte daraus auf das reguläre Einkommen aus der Hauptbeschäftigung aufgerechnet. Es würden also normalerweise sowohl Steuern als auch Sozialversicherungsabgaben darauf anfallen, was die Vorteile des Minijobs zunichtemachen würde. Ein Sonderfall betrifft Selbstständige: Sie dürfen theoretisch auch mehrere Minijobs gleichzeitig haben, müssen aber die finanziellen und zeitlichen Obergrenzen des Modells geringfügige Beschäftigung einhalten.

Gleichzeitig müssen die rechtlichen Bestimmungen zur gesetzlichen Höchstarbeitszeit beachtet werden. Genaueres regelt das Arbeitszeitgesetz: Erlaubt sind maximal 48 Stunden Arbeit pro Woche, und das für höchstens 48 Wochen im Jahr – mindestens vier Wochen Erholungsurlaub sind Pflicht. Wer mehrere Jobs hat – egal, ob es sich um ein reguläres Beschäftigungsverhältnis oder um Minijobs handelt –, muss die entsprechenden Arbeitszeiten also zusammenrechnen.

Pro Werktag dürfen Arbeitnehmer im Normalfall höchstens acht Stunden arbeiten, wobei Pausen nicht inklusive sind. Ausnahmsweise darf der Arbeitstag bis zu zehn Stunden dauern, was bis zu 60 Arbeitsstunden pro Woche bedeuten kann. Das muss anschließend ausgeglichen werden, so dass Beschäftigte innerhalb von sechs Monaten durchschnittlich höchstens acht Stunden pro Tag arbeiten.

Wie viele Minijobs darf man haben ohne Hauptbeschäftigung?

Nicht jeder hat eine Hauptbeschäftigung. Was ist, wenn man mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben möchte – geht das? Grundsätzlich ja, es gelten aber die weiter oben beschriebenen Grenzen. Das heißt, wenn du einen Minijob hast und einen zweiten Nebenjob annehmen möchtest, musst du trotzdem die Obergrenze von 538 Euro im Monat beachten. Bei entsprechend geringen Einkünften wäre es theoretisch möglich, zwei Minijobs gleichzeitig zu haben oder sogar noch mehr Minijobs anzunehmen.

Übersteigt das Einkommen der Minijobs hingegen diese 538 Euro im Monat oder umfasst die geringfügige Beschäftigung mehr als 70 Tage im Jahr, liegt keine Beschäftigung auf geringfügiger Basis mehr vor. Das heißt: Es werden Steuern und Sozialversicherungsabgaben fällig, und zwar für alle Minijobs.

Wie viele Minijobs dürfen Rentner haben?

Wie viele Nebenjobs darf man haben, wenn man schon in Rente ist? Diese Frage stellt sich für immer mehr Rentner, denen ihre Rente nicht reicht. Minijobs können für sie eine gute Lösung sein, weil sie nicht allzu viel Zeit pro Woche beanspruchen. Es ist grundsätzlich kein Problem, gleichzeitig Rente zu beziehen und einen Mini- oder anderen Nebenjob anzunehmen. Minijobs sind auch für Rentner innerhalb der üblichen Grenzen steuer- und sozialversicherungsfrei.

Rentner dürfen dabei auch mehrere Minijobs haben, ohne ihren Rentenanspruch zu gefährden. Gegenwärtig spielen die Nebeneinkünfte von Rentnern keine Rolle: Sie dürfen unbegrenzt hinzuverdienen, ohne eine Rentenverkürzung befürchten zu müssen. Bei zwei Minijobs gleichzeitig stellt sich allerdings die Frage, ob es sich dann noch um Minijobs mit ihren besonderen Regelungen handeln kann. Dadurch, dass die Einkommensobergrenze bei Minijobs durch mehrere Minijobs schnell überschritten werden kann, ist die Zahl der möglichen Minijobs neben der Rente in der Praxis begrenzt. 

Dürfen Studenten mehrere Minijobs gleichzeitig haben?

Im Studium ist bei vielen Menschen das Geld knapp. Bei Studenten sind Minijobs deshalb beliebt, um die Haushaltskasse aufzubessern. Wie sieht es in diesem Fall aus – was ist erlaubt? Grundsätzlich dürfen Studenten nicht nur einen, sondern theoretisch auch mehrere Minijobs gleichzeitig haben. Die Begrenzung auf maximal einen Minijob nebenher gilt für sie nicht, sondern nur für Personen, die einen sozialversicherungspflichtigen Hauptjob haben. Das Studium fällt nicht darunter.

2 Minijobs gleichzeitig: Muss man die Arbeitgeber darüber informieren?

Angenommen, jemand hat mehrere Jobs gleichzeitig: Besteht dann die Pflicht, die Arbeitgeber jeweils darüber zu informieren? Ja, das solltest du tun. Angenommen, du hast eine Hauptbeschäftigung in Teilzeit oder Vollzeit. Dann hat dein Arbeitgeber aus diesem Job ein Mitspracherecht bei der Frage, ob und welchen Nebenjob du überhaupt annehmen darfst. Falls du keinen Hauptjob, aber mehrere Minijobs hast, solltest du die Arbeitgeber trotzdem informieren. Das gilt schon deshalb, weil es durch mehrere Minijobs sein kann, dass die Grenze von 538 Euro im Monat überschritten wird.

Bildnachweis: ESB Professional / Shutterstock.com

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