In vielen Jobs gehören Zeiten der Arbeitsbereitschaft zur Tätigkeit dazu. Hier erfährst du alles, was du über dieses Modell wissen musst. Darunter: Was ist Arbeitsbereitschaft? Gibt es Unterschiede zwischen Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst? Und welche Rechte und Pflichten haben Arbeitnehmer?
- Was ist Arbeitsbereitschaft? Definition & Abgrenzung
- Arbeitsbereitschaft: Rechtliche Grundlagen & Bezahlung
- Arbeitsbereitschaft in verschiedenen Branchen: Beispiele
- Psychischer Stress bei Arbeitsbereitschaft
- Psychische Belastung durch Arbeitsbereitschaft und permanente Erreichbarkeit: Folgen & Tipps
- Arbeitsbereitschaft im neuen Job? Wie du im Bewerbungsgespräch mehr herausfindest
- Arbeitsbereitschaft im Job: Tipps für Beschäftigte
Was ist Arbeitsbereitschaft? Definition & Abgrenzung
Arbeitsbereitschaft gehört zu manchen Jobs dazu. Doch was bedeutet das eigentlich? Arbeitsbereitschaft heißt: Arbeitnehmer sind an ihrem Arbeitsplatz und jederzeit bereit, zu arbeiten. Sie sind somit aufmerksam und warten auf eine konkrete Aufgabe. Ob und wann ihr Einsatz gefragt ist, ist aber vorher nicht klar.
Ein typisches Beispiel ist ein Kassierer, der an der Kasse sitzt und auf einen Kunden wartet. Oder ein Pförtner, der Türen oder Schranken bei Bedarf öffnet. Dabei ist wichtig zu wissen, dass es sich auch dann rechtlich um Arbeitszeit handelt, wenn jemand nur auf Arbeit wartet. Somit besteht auch ein Anspruch auf das vereinbarte Gehalt oder den vereinbarten Lohn.
Typische Merkmale der Arbeitsbereitschaft sind somit in erster Linie die Anwesenheit am Arbeitsplatz und die ständige Einsatzbereitschaft, ohne aber jederzeit tatsächlich etwas zu tun zu haben. Man spricht daher auch von einer „wachen Achtsamkeit im Zustand der Entspannung“.
Unterschiede zu Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft
Unterschieden werden muss Arbeitsbereitschaft von ähnlichen Modellen, bei denen nicht klar ist, ob und wann Arbeit anfällt: dem Bereitschaftsdienst und der Rufbereitschaft. Beim Bereitschaftsdienst sind Beschäftigte an einem Ort, den der Arbeitgeber festlegt – zum Beispiel im Krankenhaus oder auf der Feuerwache. Dort dürfen sie sich ausruhen und sogar schlafen, müssen jedoch sofort einsatzbereit sein, wenn etwas für sie zu tun ist. Diese Zeit gilt rechtlich als Arbeitszeit; ob es tatsächlich zu einem Arbeitseinsatz kommt, ist dafür unerheblich.
Bei Rufbereitschaft sieht es etwas anders aus: Arbeitnehmer können dabei selbst bestimmen, wo sie sind. Sie müssen jedoch sicherstellen, dass sie bei Bedarf in kurzer Zeit vor Ort sein können. Zeiten der Rufbereitschaft gelten, anders als bei Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst, nicht automatisch als Arbeitszeit. Lediglich tatsächliche Arbeitseinsätze müssen vergütet werden.
Arbeitsbereitschaft: Rechtliche Grundlagen & Bezahlung
Für Arbeitnehmer ist es wichtig, zu wissen, wie das Thema Arbeitsbereitschaft rechtlich geregelt ist. Eine der grundlegenden Fragen: Gilt die Arbeitsbereitschaft als Arbeitszeit? Ja, Arbeitsbereitschaft ist Arbeitszeit. Sie unterliegt damit denselben Regeln wie reguläre Arbeitsphasen. Die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG), etwa zur maximalen Arbeitszeit pro Tag oder Woche, zu Pausen und Ruhezeiten, gelten auch bei Arbeitsbereitschaft.
Damit ist auch klar, dass Arbeitsbereitschaft eine Vergütung erfordert. Das bestätigt auch die aktuelle Rechtsprechung. Gibt es keine gesonderte Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und -nehmer, wird in der Regel das übliche Entgelt fällig. Es kann jedoch sein, dass eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag abweichende Regelungen vorsieht. In dem Fall könnte der Stundenlohn während der Arbeitsbereitschaft geringer ausfallen. Oft ist er dann prozentual verringert.
In vielen Branchen, darunter das Gesundheitswesen oder die Sektoren Transport und Sicherheit, gibt es spezifische Regelungen für Zeiten der Arbeitsbereitschaft. Was im Einzelfall gilt, hängt also auch davon ab, wo jemand beschäftigt ist.
Verschiedene Gerichtsurteile auf nationaler und europäischer Ebene unterstreichen die Einordnung von Arbeitsbereitschaft als Arbeitszeit. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat zum Beispiel klargestellt, dass Feuerwehrleute, die während einer Schicht jederzeit einsatzbereit sein müssen, für diese Zeiten wie vereinbart bezahlt werden müssen.
Arbeitsbereitschaft in verschiedenen Branchen: Beispiele
Ob Zeiten der Arbeitsbereitschaft zum Job gehören, hängt in erster Linie von der konkreten Tätigkeit ab. Auch die Branche macht einen Unterschied: In manchen Berufsfeldern ist Arbeitsbereitschaft gängiger als in anderen. Die folgenden Beispiele machen deutlich, wo Arbeitsbereitschaft verbreitet ist.
- Gesundheitswesen: Viele Beschäftigte im Gesundheitswesen sind häufig in Arbeitsbereitschaft, zum Beispiel in der Notaufnahme oder bei einem Nachtdienst. Besonders in Krankenhäusern ist die Kombination aus Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst häufig.
- Verkehrswesen: Busfahrer, Lkw-Fahrerinnen, Piloten oder Flugbegleiterinnen haben oft Zeiten der Arbeitsbereitschaft, zum Beispiel während sie beim Be- oder Entladen oder auf eine Startfreigabe warten.
- IT: Auch in der IT ist Arbeitsbereitschaft vergleichsweise häufig. Systemadministratoren oder Mitarbeiter im IT-Support müssen oft erst tätig werden, wenn Probleme entstehen. Entsprechende Phasen sind besonders verbreitet in Rechenzentren.
- Sicherheit: Mitarbeiter von Sicherheitsdiensten, ob in einem Geschäft, Museum oder an Bahnhöfen, müssen oft arbeitsbereit sein. Ob und wann sie eingreifen müssen, ist vorher nicht klar.
- Versorgung und Energie: Im Bereich der Grundversorgung können sich Störungen ergeben, auf die Techniker – zum Beispiel in Kraftwerken oder am Stromnetz – schnell reagieren müssen. Passiert nichts, sind die Arbeitskräfte meist nur arbeitsbereit.
- Industrie und Produktion: Bei einer automatisierten Produktion gibt es für Maschinenführer oder Anlagenbediener oft nicht unmittelbar etwas zu tun. Entsprechend lang können die Zeiten der Arbeitsbereitschaft sein.
Psychischer Stress bei Arbeitsbereitschaft
Nichts zu tun – also kein Stress im Job? Das empfinden viele Beschäftigte, die regelmäßig Zeiten der Arbeitsbereitschaft haben, nicht so. Denn: Entspannen können sie natürlich nicht. Sie müssen ständig wachsam und geistig anwesend sein. Ob sie eingreifen müssen, ist vorher nicht klar – diese Unsicherheit kann Stress verursachen. Je häufiger die Zeiten der Arbeitsbereitschaft, desto gravierender können die Auswirkungen sein.
Dabei müssen Beschäftigte zwar in erster Linie anwesend sein und nicht unbedingt aktiv werden. Dennoch bleibt das Gehirn in permanenter Alarmbereitschaft. Immer in Warteposition zu sein, kann auf Dauer belastend sein – manchmal sogar mehr als körperliche Arbeit oder Tätigkeiten, die einen klaren Anfang und ein klares Ende haben. Viele Arbeitskräfte fühlen sich innerlich angespannt, schließlich könnte jederzeit ein Einsatz beginnen. Das gilt besonders in Bereichen, in denen ein tatsächlicher Arbeitsanfall mit Stress, Hektik und hohem Druck verbunden wäre, zum Beispiel beim Rettungsdienst, in einer Notaufnahme oder in der IT-Administration.
Wer regelmäßig in Arbeitsbereitschaft tätig ist, kann damit anfälliger für chronischen Stress sein, weil das Gehirn keine klar abgegrenzten Ruhephasen hat. Studien legen nahe, dass das Risiko für Burn-out, Schlafstörungen oder Erschöpfung bei solchen Modellen größer sein kann als bei „normalen“ Jobs ohne Arbeitsbereitschaft.
Um die Risiken und Nachteile der Arbeitsbereitschaft zu mindern, ist es daher wichtig, individuelle Strategien im Umgang mit der psychischen Belastung zu entwickeln. Helfen können zum Beispiel feste Pausenzeiten, aber auch die strikte Einhaltung von Ruhezeiten. Wirksam gegen Stress und innere Anspannung sind darüber hinaus Entspannungstechniken wie Meditation oder kurze Bewegungspausen. Auch Arbeitgeber können helfen, zum Beispiel mit einer guten Organisation, klarer Kommunikation und Unterstützungsangeboten.
Psychische Belastung durch Arbeitsbereitschaft und permanente Erreichbarkeit: Folgen & Tipps
Im modernen Arbeitsumfeld, das durch Digitalisierung, flexible Arbeitszeiten und Homeoffice geprägt ist, können die Grenzen zwischen Arbeit, Arbeitsbereitschaft und Freizeit verschwimmen. Häufig erwarten Arbeitgeber von ihren Mitarbeitern auch außerhalb der eigentlichen Arbeitszeiten eine gewisse Erreichbarkeit. Die Beschäftigten sollen dann etwa per Anruf erreichbar sein oder auf wichtige E-Mails reagieren. Faktisch kann das einer Arbeitsbereitschaft gleichkommen – vor allem, wenn Vorgesetzte sich mit einer gewissen Regelmäßigkeit bei Mitarbeitern melden.
Wie groß der Druck ist, hängt auch von der Tätigkeit und Position ab. Im IT-Support etwa können sich dringende Fälle und Notfälle ergeben, bei denen Beschäftigte sich zeitnah zurückmelden müssen. Auch Führungskräfte haben nicht selten keinen richtigen Feierabend. Wenn doch etwas ist, könnte es schließlich negativ gesehen werden, wenn sie nicht erreichbar sind.
Was Arbeitnehmer tun können, um sich zu schützen
Das Gefühl, ständig erreichbar und arbeitsbereit sein zu müssen, bleibt langfristig nicht ohne Folgen. Permanente Erreichbarkeit erhöht den Stress und sorgt für Druck im Job. Nicht nur das: Für echte Erholung bleibt weniger Zeit und (mentaler) Raum. Viele betroffene Arbeitnehmer können schlecht abschalten, weil sie gedanklich immer ein Stück weit bei der Arbeit sind. Selbst wenn sie nichts tun müssen, kann das schon reichen, damit Entspannung kaum möglich ist. Die Work-Life-Balance kann darunter erheblich leiden.
Um so eine Situation zu verhindern, ist es wichtig, sich zu schützen. Hilfreich ist es zum Beispiel, Grenzen zu setzen und ganz bewusst Geräte auszuschalten oder auf E-Mails nicht zu reagieren. In technischer Hinsicht ist es sinnvoll, sich nicht per Push-Mitteilung über neue E-Mails informieren zu lassen oder gleich ein separates Handy für die Arbeit zu nutzen, um nicht in Versuchung zu geraten. Ebenso wichtig sind klare Absprachen mit Vorgesetzten und Kollegen über die Zeiten, in denen man erreichbar ist.
Arbeitsbereitschaft im neuen Job? Wie du im Bewerbungsgespräch mehr herausfindest
Für Bewerber lohnt es sich, das Thema Arbeitsbereitschaft im Vorstellungsgespräch anzusprechen, wenn die Personalverantwortlichen nicht von sich aus darauf zu sprechen kommen. Das gilt besonders für Stellen, wo erfahrungsgemäß Zeiten der Arbeitsbereitschaft zu erwarten sind – je nach Branche und Tätigkeit, beispielsweise in der IT, der Sicherheit oder der Pflege. So verhinderst du Überraschungen und kannst die Rahmenbedingungen einer möglichen Arbeitsbereitschaft mitgestalten.
In der Regel werden Arbeitgeber das Thema von sich aus ansprechen, wenn es für die betreffende Tätigkeit relevant ist. Scheue dich aber nicht, dich deinerseits danach zu erkundigen, wenn das nicht der Fall ist. Du könntest zum Beispiel Fragen wie diese stellen:
- Gibt es Zeiten der Arbeitsbereitschaft und, wenn ja, in welchem Umfang?
- Was ist mit Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft?
- Welchen Einfluss haben solche Zeiten auf die Vergütung?
- Gelten tarifliche oder betriebliche Regelungen?
- Wie häufig sind Arbeitseinsätze während der Bereitschaftszeiten erfahrungsgemäß?
Je nachdem, was der Arbeitgeber sagt, besteht die Möglichkeit, die Konditionen einer Arbeitsbereitschaft ein Stück weit auszuhandeln, zum Beispiel in Bezug auf die Vergütung. Zugleich ist es wichtig, dass im Arbeitsvertrag die wichtigsten Punkte festgehalten werden. Dazu kann eine klare Definition der Arbeitsbereitschaftszeiten gehören – samt Angaben zum erwarteten Umfang.
Wichtig ist auch, wie Arbeitsbereitschaft vergütet wird, zum Beispiel mit Pauschalen oder in Form eines prozentualen Anteils am regulären Lohn, wenn nicht ohnehin das übliche Gehalt gezahlt wird. Falls Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen gelten, darf der Hinweis darauf im Arbeitsvertrag nicht fehlen. Dasselbe gilt für mögliche Regelungen zu Pausen oder zur Arbeitszeit sowie gesonderte Regeln für Arbeitsbereitschaft im Homeoffice oder beim mobilen Arbeiten.
Arbeitsbereitschaft im Job: Tipps für Beschäftigte
Wenn Arbeitsbereitschaft zu deinem Job gehört, ist es wichtig, dass du weißt, wo deine Rechte und Pflichten liegen. Das gilt zum Beispiel in Bezug auf den Vergütungsanspruch oder die Frage, wie schnell du einsatzbereit sein musst. In der Regel gilt Arbeitsbereitschaft als Arbeitszeit und muss somit auch vergütet werden – selbst dann, wenn gerade keine Aufgabe anfällt.
Was gilt abseits der klassischen Arbeitsbereitschaft für Fälle, in denen Arbeitnehmer das Gefühl haben, ständig erreichbar sein zu müssen? Grundsätzlich bist du normalerweise nicht verpflichtet, auch in deiner Freizeit immer erreichbar zu sein. Im Homeoffice während deiner Arbeitszeiten oder bei mobiler Arbeit sieht das hingegen anders aus. Wenn du gerade arbeiten solltest, musst du auch erreichbar sein. Klare Absprachen mit dem Arbeitgeber sind hier besonders wichtig.
Es ist hilfreich, Arbeits- und Ruhephasen klar zu trennen, vor allem, wenn du eigentlich Feierabend hast oder Wochenende ist. Auch für Beschäftigte im Homeoffice ist dieser Punkt wichtig. Feste Zeiten, in denen du den PC oder Laptop herunterfährst und das Diensthandy ausmachst, sind essenziell für eine klare Trennung zwischen den verschiedenen Lebensbereichen.
Ebenso nützlich sind regelmäßige Pausen, die du am besten nutzt, um dich zu entspannen, zum Beispiel mit einer kurzen Meditation oder Gymnastikübungen. Lohnenswert ist es darüber hinaus, die eigene Freizeit aktiv zu planen, Hobbys nachzugehen und sich mit Freunden zu treffen. Das sorgt für schöne Erlebnisse, beugt Stress vor und stärkt deine Resilienz.
Wo findet man Unterstützung?
Was, wenn es Probleme mit einer klassischen Arbeitsbereitschaft oder aber dem Druck permanenter Erreichbarkeit gibt? In solchen Fällen ist ein offenes Gespräch mit dem oder der Vorgesetzten der erste Schritt. Bringt das nichts, kannst du dich an eine andere Führungskraft, eine Mitarbeiterin aus der Personalabteilung oder den Betriebsrat wenden. In gravierenden Fällen findest du auch bei einer Gewerkschaft – soweit du dort Mitglied bist – oder einem Fachanwalt Unterstützung. Letzterer ist ein wichtiger Ansprechpartner, falls du über juristische Schritte nachdenkst, um deine Rechte durchzusetzen. Mit einem Anwalt an deiner Seite sind die Erfolgsaussichten vor Gericht in der Regel wesentlich höher.
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