Trotz aller Sicherheitsvorkehrungen kann es zu einem Arbeitsunfall kommen. Wer an der Arbeit oder auf dem Weg dorthin plötzlich Schaden nimmt, muss rasch handeln. Nur, wenn du richtig vorgehst, hast du Anspruch auf volle Kostenübernahme durch die Versicherung.
Wann es sich um einen Arbeitsunfall handelt
Arbeitgeber sind verpflichtet, für die Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu sorgen. Doch selbst, wenn sie den Sicherheitsbestimmungen voll und ganz nachkommen, kann ein Unfall an der Arbeit geschehen. Dann ist es wichtig, dass Betroffene unverzüglich handeln. Sie müssen bestimmte Aspekte bedenken, um Anspruch auf Verletztengeld und Kostenerstattung zu haben. Das gilt auch für einen möglichen Anspruch auf Schmerzensgeld.
Doch wann handelt es sich überhaupt um einen Arbeitsunfall? Ein Unfall ist ein plötzliches und unbeabsichtigtes Ereignis, bei dem eine Person (oder Sache) Schaden nimmt. Gesetzlich ist das im Siebten Sozialgesetzbuch (SGB VII) geregelt. Demnach erleidet ein Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, wenn dieser aus einer Tätigkeit resultiert, die unmittelbar mit der Arbeitstätigkeit zusammenhängt. Damit es sich um einen Unfall handelt, muss der Angestellte körperlichen oder psychischen Schaden erleiden.
Nicht nur während der Arbeitszeit selbst, auch auf dem Weg von und zur Arbeit kann ein Mitarbeiter einen Arbeitsunfall erleiden. Das ist als Wegeunfall bekannt. Denn der Weg zur Arbeit ist nötig, um deiner Arbeit nachgehen zu können. Du bist jedoch nur versichert, wenn du dich auf direktem Weg von oder zur Arbeit befindest. Für bestimmte Umwege gilt diese Regelung nicht; etwa, wenn du dein Kind in der Kita abholst.
Wie du als Angestellter bei einem Arbeitsunfall vorgehen solltest
Bei einem Arbeitsunfall zahlt die Versicherung. Sie übernimmt die Behandlungskosten, kommt für eventuelle weitere Maßnahmen, etwa eine Reha, auf. Das setzt voraus, dass du den Arbeitsunfall nicht selbst verursacht hast, weil du nachlässig warst. Das wäre etwa der Fall, wenn du unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gestanden hättest. Auch, wenn du Sicherheitsbestimmungen nicht beachtet hast, zahlt die Versicherung meist nicht.
Kommt es zu einem Arbeitsunfall, ist entscheidend, dass dieser möglichst schnell an die Berufsgenossenschaft gemeldet wird. Das ist nach § 193 SGB VII die Pflicht des Arbeitgebers. Er hat dazu drei Kalendertage Zeit. Das gilt, wenn der Arbeitsunfall dazu führt, dass das Unfallopfer mindestens drei Tage lang nicht arbeiten kann. Auch bei leichten Verletzungen ist diese Meldung wichtig, um bei einer falschen Einschätzung auf der sicheren Seite zu sein. Bei besonders schweren oder gar tödlichen Unfällen muss die Meldung sofort erfolgen. Kommt der Arbeitgeber der Meldepflicht nicht nach, kann die Unfallversicherung sich weigern, zu zahlen. Falls du einen Arbeitsunfall hattest, solltest du deshalb sicherstellen, dass dein Arbeitgeber den Unfall ordnungsgemäß meldet.
Die Untersuchung durch einen Spezialisten
Außerdem ist eine Untersuchung des Unfalls wichtig. Dabei geht es nicht nur um das Unfallopfer und den Arbeitgeber. Beteiligt werden müssen auch der unmittelbar verantwortliche Chef und mögliche Zeugen. Der Sicherheitsbeauftragte des Unternehmens ist ebenfalls involviert – ebenso wie der Betriebsrat, wenn es einen gibt. Wie und was geschehen ist, muss detailliert protokolliert werden.
Für das Unfallopfer ist zunächst die eigentliche Unfalluntersuchung wichtig. Danach sollten sie einen Arzt aufsuchen, nämlich einen sogenannten Durchgangsarzt. Das hat nicht nur den Zweck der eigentlichen Untersuchung. Es dient auch der lückenlosen Dokumentation. Der Arzt muss festhalten, wie es zu dem Unfall gekommen ist. Das ist besonders dann wichtig, wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen sollte. Je mehr Beweise du als Unfallopfer vorbringen kannst, desto besser sind deine Aussichten.
Viele Opfer von Arbeitsunfällen machen den Fehler, nur zu ihrem Hausarzt zu gehen. Dieser kann zwar ihre Verletzungen beurteilen. In gerichtlichen Prozessen wiegt das Wort eines Durchgangsarztes, der auf Unfallmedizin spezialisiert ist, jedoch stärker. Durchgangsärzte sind von der Gesetzlichen Unfallversicherung zugelassen, was ihrer Einschätzung mehr Glaubwürdigkeit verleiht als bei anderen Medizinern.
Psychische Auswirkungen auf andere bedenken
Ein Arbeitsunfall kann sich nicht nur auf das Unfallopfer selbst auswirken. Bei schweren oder gar tödlichen Unfällen sind auch Kollegen und mögliche Zeugen davon betroffen. Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass diese psychologische Unterstützung erhalten. Dabei hilft auch die Polizei, die Tipps zu einer adäquaten Betreuung geben kann.
Die finanziellen Folgen eines Arbeitsunfalls: wer zahlt?
Für die Folgekosten eines Arbeits- oder Wegeunfalls kommt die Gesetzliche Unfallversicherung auf. Das gilt immer dann, wenn der Vorfall als Arbeitsunfall einzustufen ist. Arbeitnehmer haben nach einem Arbeitsunfall ein Recht auf Lohnfortzahlung. Das bedeutet, dass zunächst der Arbeitgeber ihnen weiterhin den vollen Lohn zahlen muss, und zwar sechs Wochen lang.
Betroffene erhalten von der siebten Woche an Verletztengeld, wenn sie durch den Unfall noch nicht wieder arbeiten können. Das zahlt die Gesetzliche Unfallversicherung. Die Höhe des Verletztengeldes beträgt 80 Prozent des durchschnittlichen Bruttogehalts. Auch falls der Arbeitsplatz umgebaut werden muss – etwa behindertengerecht – zahlt das die Gesetzliche Unfallversicherung. Ist das Opfer auf Dauer geschädigt, zahlt die Unfallversicherung dem Betroffenen Unfallrente. Bei einem Todesfall erhalten die Hinterbliebenen des Opfers eine Hinterbliebenenrente.
Wann Schmerzensgeld eine Option ist
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für die Sicherheit seiner Mitarbeiter zu sorgen. Viele Betroffenen fragen sich deshalb, ob sie bei einem Arbeitsunfall Anspruch auf den Erhalt von Schmerzensgeld haben. Das ist jedoch nur selten der Fall. Dafür müsste der Unfall vorsätzlich geschehen sein. Kleinere Sicherheitsmängel sind normalerweise kein Grund für die Zahlung von Schmerzensgeld. Außerdem ist es in der Praxis schwierig, die Vorsätzlichkeit eines Unfalls vor Gericht zu beweisen.
Wird nach sechs Wochen Verletztengeld bezogen, ist dieses niedriger als der eigentliche Lohn. Falls du nicht selbst schuld am Arbeitsunfall warst, kannst du vom Verantwortlichen gegebenenfalls Schadensersatz einfordern.
Was Selbstständige beachten sollten
Für Selbständige kann ein Arbeitsunfall heikel sein, wenn sie keine gesonderte Versicherung dafür abgeschlossen haben. Das hängt nicht nur mit den unmittelbaren gesundheitlichen Folgen eines Unfalls zusammen, sondern auch mit einem möglichen Verdienstausfall durch zeitweise Arbeitsunfähigkeit.
Selbständige können sich in der Berufsgenossenschaft freiwillig unfallversichern. Wie hoch die Beiträge sind, hängt von der Versicherungssumme ab. Auch, wie gefährlich die Tätigkeit des Versicherten ist, spielt eine wichtige Rolle. Falls es zu einem Arbeitsunfall kommt, zahlt die Unfallversicherung ab dem 22. Krankheitstag. Auch eine private Unfallversicherung kann sich rentieren. Diese zahlt nicht nur bei einem Arbeitsunfall, sondern auch bei Unfällen in der Freizeit.