AllgemeinArbeitnehmersparzulage: Alles über Höhe und Voraussetzungen

Arbeitnehmersparzulage: Alles über Höhe und Voraussetzungen

Für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen sind die Möglichkeiten zum Sparen oft begrenzt. Wer vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber erhält und eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet, kann jedoch von der Arbeitnehmersparzulage profitieren. Damit unterstützt der Staat Beschäftigte dabei, Geld zurückzulegen. Hier erfährst du, was die Arbeitnehmersparzulage genau ist, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und wie viel Geld es extra gibt.

Arbeitnehmersparzulage: Was ist das?

Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Förderung, mit der vermögenswirksame Leistungen bezuschusst werden können. Vermögenswirksame Leistungen sind ein Instrument, mit dem Arbeitgeber ihre Mitarbeiter beim Sparen unterstützen. Dabei wird ein Teil des Gehalts in eine bestimmte Form der Geldanlage gesteckt, wobei diese Summe zum regulären Gehalt hinzukommt. Der Arbeitgeber zahlt also mehr Geld, um es für vermögenswirksame Leistungen aufzuwenden. In der Regel sind das zwischen acht und 40 Euro im Monat, die über einen längeren Zeitraum – meist sieben Jahre – für den Arbeitnehmer angespart werden.

Vermögenswirksame Leistungen, die der Arbeitgeber entweder alleine oder zusammen mit dem Beschäftigten zahlt, werden angelegt, damit sich der Ertrag für die Betroffenen erhöht. Dabei gibt es unterschiedliche Optionen. Die gängigsten Varianten sind Bausparverträge, Fondssparpläne, bei denen über Aktien oder Fonds gespart wird, Baukredittilgungen und Banksparpläne. Hinzu kommen zahlreiche weitere Möglichkeiten, vermögenswirksame Leistungen anzulegen, darunter Lebensversicherungen oder betriebliche Altersvorsorge.

Wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind, bezuschusst der Staat vermögenswirksame Leistungen mit der Arbeitnehmersparzulage. Vom Staat gibt es dann einen gewissen Prozentsatz des angelegten Geldes obendrauf. Dadurch erhöht sich der angesparte Betrag für die betroffenen Arbeitnehmer.

Arbeitnehmersparzulage: Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein

Die Arbeitnehmersparzulage kommt nur für Menschen mit einem vergleichsweise niedrigen Einkommen in Betracht und wird nur unter bestimmten Voraussetzungen gezahlt. Ganz grundsätzlich musst du angestellt beschäftigt sein, damit diese Form der staatlichen Förderung für dich infrage kommt. Damit scheidet die Arbeitnehmersparzulage für bestimmte Bevölkerungsgruppen wie Rentner, Arbeitslose oder Schüler grundsätzlich aus. Außerdem müssen vermögenswirksame Leistungen über den Arbeitgeber angespart werden.

Entscheidend ist außerdem die Anlageform der vermögenswirksamen Leistungen: Förderfähig sind nur die Anlageformen Bausparvertrag, Baukredittilgung und Fondssparplan. Andere Anlageformen wie Banksparverträge können hingegen nicht über die Arbeitnehmersparzulage bezuschusst werden. Der Sparvertrag muss eine Laufzeit von mindestens sieben Jahren haben, wobei erst sechs Jahre lang Geld angespart wird und der Vertrag anschließend ein Jahr ruht, bis das Geld ausgezahlt wird.

Bei der Arbeitnehmersparzulage gibt es darüber hinaus Einkommensgrenzen. Wie viel ein Arbeitnehmer verdienen darf, damit er gefördert werden kann, hängt von der Art des Sparplans ab. Bei Fondssparplänen darf das zu versteuernde Einkommen jährlich maximal bei 20.000 Euro liegen, bei gemeinsam veranlagten (Ehe-)Partnern bei 40.000 Euro. Bei Bausparverträgen oder Baukredittilgungen liegt die Obergrenze bei 17.900 Euro im Jahr bei Ledigen und 35.800 Euro bei gemeinsam Veranlagten.

Gut zu wissen: Es ist möglich, mehrere Anlageformen parallel über die Arbeitnehmersparzulage fördern zu lassen. Du kannst also zum Beispiel sowohl für einen Fondssparplan als auch einen Bausparvertrag die Arbeitnehmersparzulage beantragen. Apropos beantragen: Den Zuschuss bekommen Arbeitnehmer nicht automatisch, sondern er muss beim Finanzamt beantragt werden.

Arbeitnehmersparzulage: Wie hoch ist sie?

Wie viel Geld gibt es vom Staat mit der Arbeitnehmersparzulage extra? Das hängt prozentual von der Summe ab, die in die vermögenswirksamen Leistungen fließt. Entscheidend ist auch die Anlageform:

  • Bei Bausparverträgen und Baukredittilgungen gibt es vom Staat über die Arbeitnehmersparzulage höchstens neun Prozent extra. Maximal förderfähig sind Einzahlungen von bis zu 470 Euro im Jahr bei ledigen Arbeitnehmern (Paare: 940 Euro), wobei die maximale Förderung 43 Euro für Alleinstehende und 86 Euro für Paare beträgt.
  • Bei Fondssparplänen gibt es vom Staat etwas mehr Geld, nämlich bis zu 20 Prozent extra. Förderfähig sind Einzahlungen bis zu einer Höhe von 400 Euro im Jahr bei Ledigen und 800 Euro bei Paaren. Der Zuschuss durch die Arbeitnehmersparzulage kann bei Fondssparplänen maximal 80 Euro beziehungsweise 160 Euro im Jahr betragen.

Wie und wann die Arbeitnehmersparzulage beantragt werden kann

Die Arbeitnehmersparzulage muss beantragt werden, und zwar mit der Abgabe der Einkommenssteuererklärung. Um die Arbeitnehmersparzulage mit der Steuererklärung zu beantragen, musst du außerdem die ausgefüllte Anlage VL beifügen. Diese Anlage bekommst du normalerweise von der Bank beziehungsweise dem Unternehmen, bei dem deine vermögenswirksamen Leistungen angelegt sind, einmal im Jahr automatisch zugeschickt. Falls das nicht so ist, kannst du sie gesondert beim Finanzamt beantragen. Ohne die Anlage VL ist es nicht möglich, die Arbeitnehmersparzulage zu beantragen.

Wichtig zu wissen: Die Arbeitnehmersparzulage kann auch rückwirkend beantragt werden, und zwar bis zu vier Jahre. Das heißt zum Beispiel für die Steuererklärung 2022, dass du die Arbeitnehmersparzulage noch rückwirkend für das Jahr 2018 beantragen könntest. Um von der Arbeitnehmersparzulage zu profitieren, muss sie jedes Jahr wieder über die Steuererklärung beantragt werden.

Die volle Fördersumme wird erst nach Ablauf der meist vorgeschriebenen sieben Jahre der Laufzeit des Sparplans ausgezahlt. Du bekommst also den gesamten Zuschuss vom Staat auf einen Schlag, wenn der Sparvertrag abgeschlossen ist und die Sperrfrist somit eingehalten wurde. Die Summe, die du über die Arbeitnehmersparzulage erhältst, ist steuerfrei.

Bildnachweis: Alexander Raths / Shutterstock.com

VERWANDTE ARTIKEL

BEWERBUNG

Bewerbungsratgeber von Lebenslauf.de

Ratgeberwissen im Buchformat - Inklusive Gutscheincode

 

NEUE BEITRÄGE