AllgemeinErwerbsminderungsrente: Anspruch, Höhe & wie man sie beantragt

Erwerbsminderungsrente: Anspruch, Höhe & wie man sie beantragt

Durch eine Krankheit oder in Folge eines Unfalls kann es sein, dass Menschen nicht mehr im vollen Umfang oder gar nicht mehr arbeiten können. In solchen Fällen kommt eine Erwerbsminderungsrente in Betracht. Für wen sie gedacht ist, an welche Voraussetzungen sie geknüpft ist und wie viel Geld Betroffene erhalten können – das und mehr erfährst du hier.

Was ist die Erwerbsminderungsrente?

Um arbeiten zu können, muss man gesundheitlich dazu in der Lage sein. Viele Menschen leiden an chronischen Erkrankungen oder sind nach einem Unfall körperlich eingeschränkt und können dadurch einer Erwerbstätigkeit nicht mehr im üblichen Umfang nachgehen. Sie arbeiten gar nicht mehr oder nur noch wenige Stunden am Tag. Die Betroffenen können unter bestimmten Voraussetzungen eine Erwerbsminderungsrente erhalten, für die die gesetzliche Rentenversicherung zuständig ist. Ende des Jahres 2021 bezogen rund 1,81 Millionen Deutsche eine Erwerbsminderungsrente.

Die Erwerbsminderungsrente, kurz EM-Rente, kommt für Menschen infrage, die die Regelaltersgrenze der Rentenversicherung noch nicht erreicht haben. Das ist das Alter, von dem an die Betroffenen regulär in Rente gehen können. Wenn dauerhaft eine Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit vorliegt, kann eine Erwerbsminderungsrente bis zum Eintritt in die reguläre Altersrente gezahlt werden. Der jeweilige Betrag soll die entgangenen Einnahmen ausgleichen und die Betroffenen bei den Lebenshaltungskosten unterstützen. Unterschieden wird dabei, ob jemand voll oder teilweise erwerbsunfähig ist. Davon hängt auch ab, wie viel Geld er von der Rentenversicherung als Erwerbsminderungs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente bekommen kann.

Für wen kommt eine Erwerbsminderungsrente infrage?

Unterstützung in Form einer Erwerbsminderungsrente kann zunächst einmal jeder Mensch im erwerbsfähigen Alter bekommen, der durch Krankheit, in der Folge eines Unfalls oder Invalidität nicht mehr im üblichen Umfang arbeiten kann. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn jemand an Krebs erkrankt ist, Depressionen hat oder an anderen psychischen Erkrankungen leidet oder eine andere stark einschränkende Erkrankung wie etwa Multiple Sklerose hat.

Wichtig zu wissen: Eine Erwerbsminderung bezieht sich grundsätzlich auf alle Berufe. Eine Berufsunfähigkeitsrente, bei der es um den ausgeübten Beruf ging, gibt es in Deutschland seit dem Jahr 2001 nicht mehr. Sie wurde durch die Erwerbsminderungsrente abgelöst. Das heißt, dass nur Menschen eine Erwerbsminderungsrente bekommen können, die nicht nur ihren eigenen Job nicht mehr oder nicht mehr im vollen Umfang ausüben können. Es darf nicht möglich sein, einfach den Job zu wechseln. Wenn durch einen Jobwechsel die Ursachen der Erwerbsminderung entfallen würden, besteht kein Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.

Praktisch heißt das: Wer als gelernter Koch nach einem Unfall im Rollstuhl sitzt, kann zwar vielleicht nicht mehr in einer Küche arbeiten. Ein Bildschirmarbeitsplatz wäre aber durchaus denkbar. Damit läge keine grundsätzliche Erwerbsminderung vor. Ebenso kann es sein, dass der erlernte Beruf zu anstrengend für die Betroffenen ist, aber schon ein Wechsel in einen ähnlichen Bereich reichen würde, um Abhilfe zu schaffen. Manchmal kann das Problem auch gelöst werden, indem jemand auf niedrigeren Ebenen arbeitet, weil mit dem Job dann weniger Stress und Druck verbunden sind.

Es gibt allerdings bei der Erwerbsminderungsrente Ausnahmeregelungen für Jahrgänge bis 1961. Wer vor dem 2. Januar 1961 geboren wurde und berufsunfähig wird, kann Anspruch auf eine Teilerwerbsminderungsrente haben. Eine tatsächliche Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung ist somit nicht zwingend nötig. Es gelten bestimmte Voraussetzungen, die berücksichtigt werden müssen.

Voraussetzungen für den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente

Der Anspruch an eine Erwerbsminderungsrente ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Die Hürden, die die gesetzliche Rentenversicherung vorgibt, sind hoch. Zunächst werden alle alternativen Optionen geprüft, mit denen die Erwerbsfähigkeit der Betroffenen verbessert werden könnte. Das betrifft insbesondere Reha-Maßnahmen. Erst wenn klar ist, dass eine medizinische oder berufliche Rehabilitation nicht ausreicht, um die Erwerbsfähigkeit im notwendigen Umfang wiederherzustellen, kommt eine Erwerbsminderungsrente in Betracht.

Grundsätzlich müssen für den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente einige grundlegende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Betroffenen dürfen die Regelaltersgrenze der Rentenversicherung noch nicht erreicht haben
  • In den letzten fünf Jahren vor der Erwerbsminderung müssen Betroffene mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge in die Rentenkasse eingezahlt haben (sogenannte 3/5-Regelung)
  • Sie müssen vor der Erwerbsminderung mindestens fünf Jahre lang bei der Deutschen Rentenversicherung versichert gewesen sein (sogenannte Wartezeit)

Welche Zeiten werden als Wartezeit anerkannt?

Die Wartezeit kann durch Zeiten erfüllt werden, in denen die Betroffenen angestellt beschäftigt waren, ebenso durch Zeiten, in denen sie im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit freiwillig Beiträge an die Rentenversicherung gezahlt haben. Außerdem werden Zeiten der häuslichen Pflege, der Kindererziehung oder Zeiten aus einem Versorgungsausgleich im Rahmen einer Scheidung berücksichtigt.

Es gibt verschiedene Ausnahmen, in denen die fünfjährige Wartezeit nicht voll erfüllt sein muss. Das gilt etwa für Menschen, die einen Arbeitsunfall erlitten haben oder die an einer Berufskrankheit leiden. In solchen Fällen reicht schon eine einmalige Beitragszahlung aus, soweit die Betroffenen zum Zeitpunkt des Unfalls beziehungsweise dem Auftreten ihrer Krankheit versicherungspflichtig bei der Deutschen Rentenversicherung waren.

Alternativ kann auch eine mindestens 12-monatige Pflichtversicherung in den letzten zwei Jahren vor dem Unfall oder dem Beginn der Erkrankung akzeptiert werden. Es gibt darüber hinaus von der üblichen fünfjährigen Wartezeit weitere Ausnahmen, die unter anderem Menschen in den ersten Jahren nach ihrer Ausbildung betreffen.

Volle oder teilweise Erwerbsminderung: Das solltest du wissen

Die Erwerbsminderungsrente gibt es in zwei Varianten: als volle Erwerbsminderungsrente oder als Teilerwerbsminderungsrente. Was Betroffene erhalten können, hängt davon ab, ob sie noch arbeiten können und wenn ja, wie viele Stunden am Tag möglich wären. Grundsätzlich kann die Erwerbsminderungsrente nur gezahlt werden, wenn jemand nicht mehr als sechs Stunden am Tag erwerbsfähig ist. Es kommt auf die konkret mögliche Stundenzahl pro Tag an:

  • Wer zwischen drei und sechs Stunden am Tag arbeiten kann, gilt als teilerwerbsgemindert
  • Wer bis zu drei Stunden am Tag arbeiten kann, gilt als voll erwerbsgemindert

Wiederum gilt: Der Beruf oder gar konkrete Job ist nicht entscheidend. Es darf den Betroffenen auch in anderen Jobs und Berufen nicht möglich sein, mehr zu arbeiten, wenn es um den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente geht.

Höhe der Erwerbsminderungsrente: Wie viel Geld bekommen Betroffene?

Wie hoch die Erwerbsminderungsrente ausfällt, hängt davon ab, ob jemand eine volle Erwerbsminderungsrente erhält oder nur eine Teilerwerbsminderungsrente. Die Teilerwerbsminderungsrente macht 50 Prozent der vollen Erwerbsminderungsrente aus. Was Menschen mit Erwerbsminderung von der Deutschen Rentenversicherung erhalten können, ist davon abgesehen nicht für alle Betroffenen gleich.

Die Höhe der Erwerbsminderungsrente hängt zum Beispiel davon ab, welchen Rentenanspruch jemand bis zum Zeitpunkt des Antrags auf Erwerbsminderungsrente aufgebaut hat. Wer länger Rentenversicherungsbeiträge gezahlt hat, kann auch eine höhere Erwerbsminderungsrente bekommen. Es kommt damit auf die gesammelten Entgeltpunkte an, ebenso auf den aktuellen Rentenwert und den Rentenartfaktor.

Welche Ansprüche man im Fall einer Erwerbsminderungsrente hätte, lässt sich leicht nachlesen, und zwar in der jährlichen Renteninformation, die die Deutsche Rentenversicherung verschickt. Allzu üppig fällt die Erwerbsminderungsrente allerdings nicht aus, zumal viele Betroffene nur eine Teilerwerbsminderungsrente bekommen. Im Schnitt bekamen Männer in Westdeutschland zuletzt 972 Euro im Monat, Frauen 859 Euro im Monat (neu zugegangene Erwerbsminderungsrenten). Im Osten waren es 891 Euro (Männer) beziehungsweise 984 Euro (Frauen).

Was du wissen solltest: Für Zeiten, in denen jemand Erwerbsminderungsrente bezogen hat, verringert sich sein Anspruch auf die Altersrente. Für jeden Bezugsmonat mindert sich dieser Anspruch um 0,3 Prozentpunkte, und zwar dauerhaft. Maximal reduziert sich der Rentenanspruch um bis zu 10,8 Prozentpunkte.

Erwerbsminderungsrente beantragen: Tipps zum Vorgehen

Damit du Erwerbsminderungsrente bekommen kannst, musst du die Unterstützungsleistung bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Das solltest du allerdings nicht leichtfertig tun, sondern dich im Vorfeld gut informieren, worauf es bei einer erfolgreichen Beantragung ankommt.

Die Zahl der Anträge auf Erwerbsminderungsrente, die abgelehnt werden, ist hoch: Fast jeder zweite Antrag wird nicht bewilligt. Die Rentenversicherung sieht die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente in diesen Fällen als nicht erfüllt an, was die Antragsteller mitunter anders sehen. Es kann auch sein, dass bestimmte Krankheiten nicht anerkannt werden. Und es kommt immer wieder zu vermeidbaren Fehlern bei der Antragstellung.

Wichtig ist, dass du deine Krankheitsgeschichte möglichst ausführlich und detailliert erläuterst, wenn du Erwerbsminderungsrente beantragst. Hierzu sind längere ärztliche Berichte essenziell. Es sollte deutlich werden, wie lange du schon krank bist beziehungsweise nicht oder weniger arbeiten kannst, welche Ursachen das hat und wie deine Krankheit oder körperliche Beeinträchtigung dich im Alltag behindert. Ebenso sollten die Berichte Aufschluss darüber geben, was bereits versucht wurde, um die Erwerbsfähigkeit zu verbessern oder wiederherzustellen. Auch eine Zukunftsprognose des behandelnden Arztes ist wichtig für die Beurteilung der Rentenversicherung.

Antrag auf Erwerbsminderung abgelehnt: Was nun?

Es kann sinnvoll sein, sich bei der Antragstellung Unterstützung zu suchen. Mögliche Ansprechpartner sind Versicherungsberater der Rentenversicherung, aber auch Sozialverbände. Hier Zeit und notfalls auch Geld zu investieren, kann sich auszahlen. Stelle dich darauf ein, dass die Rentenversicherung zunächst eine Rehabilitationsmaßnahme anordnet. Üblich ist auch, dass ein Gutachtertermin vereinbart wird, bei dem der Gutachter die Erwerbsfähigkeit beurteilt.

Im besten Fall wird dein Antrag auf Erwerbsminderungsrente bewilligt. Diese Bewilligung gilt in der Regel für einen begrenzten Zeitraum, üblicherweise einige Jahre. Sofern du danach immer noch nicht voll arbeiten kannst, ist es wichtig, dass du rechtzeitig einen Folgeantrag stellst. Mache das möglichst frühzeitig – etwa sechs Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums –, damit du keine vorübergehenden Einbußen hast. Eine Erwerbsminderungsrente kannst du nur solange bekommen, wie du teilweise oder voll erwerbsgemindert bist. Verbessert sich dein gesundheitlicher Zustand, kann die Rentenversicherung die Zahlung vorzeitig einstellen.

Wenn dein Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt wird, solltest du den Bescheid gründlich prüfen, und zwar am besten mit der Unterstützung eines Anwalts, der deinen Fall individuell beurteilen kann. Innerhalb eines Monats kannst du Widerspruch gegen den Bescheid der Deutschen Rentenversicherung einlegen. Lehnt die Rentenversicherung auch deinen Widerspruch ab, bleibt dir nur der Rechtsweg. Auch hier solltest du dich unbedingt anwaltlich beraten lassen: Mit einem guten Anwalt an deiner Seite sind deine Erfolgsaussichten vor Gericht wesentlich größer.

Ist ein Hinzuverdienst bei einer Erwerbsminderungsrente erlaubt?

Die Erwerbsminderungsrente fällt oft nicht allzu üppig aus. Für viele Betroffene reicht die Zahlung der Deutschen Rentenversicherung nicht aus, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Vor diesem Hintergrund kommt immer wieder die Frage auf, ob man etwas hinzuverdienen darf – und wenn ja, welche Obergrenzen man beachten muss.

Bis Ende des Jahres 2022 galt beim Hinzuverdienst bei der Erwerbsminderungsrente eine Obergrenze von 6.300 Euro im Jahr. Diese Hinzuverdienstgrenze gilt seit dem 1. Januar 2023 nicht mehr. Seither ist es so geregelt: Wer teilweise erwerbsgemindert ist, darf maximal 35.650 Euro im Jahr hinzuverdienen. Bei einer vollen Erwerbsminderung liegt diese Grenze bei 17.820 Euro im Jahr. Wird die Hinzuverdienstgrenze überschritten, wird die Erwerbsminderungsrente gekürzt, wobei die Zahlung auch ganz eingestellt werden kann. Wer bereits ein Nebeneinkommen hat, etwa aus einer Teilzeittätigkeit, für den wird die Hinzuverdienstgrenze individuell ermittelt.

Zu beachten ist dabei, dass Betroffene nicht mehr arbeiten dürfen, als es ihrem von der Rentenversicherung festgestellten Leistungsvermögen entspricht – also etwa maximal drei oder sechs Stunden am Tag. Ansonsten kann der Anspruch auf Erwerbsminderungsrente auch dann entfallen, wenn die Hinzuverdienstgrenze nicht überschritten wird. Falls du eine Erwerbsminderungsrente bekommst und dir etwas hinzuverdienen möchtest, frage im Zweifel bei der Rentenversicherung nach, was erlaubt ist und was nicht.

Bildnachweis: Hryshchyshen Serhii / Shutterstock.com

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