AllgemeinÜberlastungsanzeige: Wann du sie als Arbeitnehmer schreiben solltest

Überlastungsanzeige: Wann du sie als Arbeitnehmer schreiben solltest

Hin und wieder an der Arbeit Stress zu haben ist ganz normal. Manchmal ist der Workload jedoch so hoch, dass man nicht mehr weiß, wie man den Berg an Aufgaben auch nur ansatzweise abarbeiten soll. Wenn Arbeitnehmer überlastet sind, kann eine Überlastungsanzeige sinnvoll oder sogar notwendig sein. Hier erfährst du, was das ist, in welchen Fällen eine Überlastungsanzeige infrage kommt und was du tun kannst, wenn sich trotz Überlastungsanzeige nichts ändert.

Überlastungsanzeige: Was ist das?

Der Arbeitsalltag vieler Beschäftigter ist durch einen hohen Stresspegel geprägt. Sie haben viel zu tun und ständig zu wenig Zeit. Manchmal sind solche Situationen vorübergehend; sie entstehen dann zum Beispiel, weil ein Kollege erkrankt ist, dessen Aufgaben übernommen werden müssen. Oder weil eine wichtige Deadline bevorsteht, die mit viel Arbeit verbunden ist. In anderen Fällen hängt das hohe Arbeitspensum mit unrealistischen Anforderungen an den Beschäftigten zusammen. Die Überlastung ist dann häufig schon vorprogrammiert: Die Betroffenen können gar nicht alles schaffen, was von ihnen verlangt wird oder was sie von sich selbst verlangen.

In solchen Fällen kann die Überlastung zum Dauerzustand werden – was viele Arbeitnehmer nur zu gut kennen. Man weiß dann nicht mehr, wie man den hohen Workload bewältigen soll, und der Berg an Aufgaben will einfach nicht kleiner werden. Vor diesem Hintergrund ist eine Überlastungsanzeige eine Möglichkeit, Abhilfe zu schaffen. Damit teilt ein Mitarbeiter seinem Arbeitgeber mit, dass er überlastet ist. Man spricht auch von einer Gefährdungsanzeige, die in aller Regel schriftlich übermittelt wird.

Zweck einer Überlastungsanzeige

In einer Überlastungsanzeige teilen Beschäftigte ihrem Arbeitgeber mit, dass sie ihre vertraglich zugesicherten Leistungen womöglich nicht erfüllen können. Sie legen in der Überlastungsanzeige dar, woran das liegt, und machen deutlich, dass Fehler, Schäden oder andere Risiken aufgrund der beschriebenen Umstände möglich sind.

Es gibt keine explizite gesetzliche Regelung der Überlastungsanzeige, sie ergibt sich aber aus verschiedenen anderen Gesetzen und Regelungen. Eine Rolle spielt etwa das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), wobei besonders §§ 15 und 16 ArbSchG relevant sind. Auch durch den Arbeitsvertrag kann sich die Option einer Überlastungsanzeige ergeben, denn es gehört zu den Nebenpflichten des Arbeitnehmers, seinen Arbeitgeber frühzeitig darauf hinzuweisen, wenn Schäden drohen. Ebenfalls relevant sind Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), darunter § 618 BGB. Daraus ergibt sich für Arbeitgeber die Pflicht, ihre Mitarbeiter vor Gefahren für ihr Leben und ihre Gesundheit zu schützen.

Überlastungsanzeige: Funktion, Ablauf und Folgen

Eine Überlastungsanzeige ist im öffentlichen Dienst ein Instrument, das die Gesundheit der Beschäftigten schützen soll. Sie ist aber nicht auf den öffentlichen Dienst beschränkt: Auch viele Unternehmen und Organisationen sehen die Option einer Überlastungsanzeige für Arbeitnehmer vor.

Der Zweck einer Überlastungsanzeige ist in allen Fällen derselbe: Einerseits geht es für Beschäftigte darum, dem Arbeitgeber (oder Dienstherrn) mitzuteilen, dass sie überlastet sind. Andererseits machen sie auf eine erhöhte Gefährdung aufmerksam. Diese Gefährdung kann sich auf die Betroffenen selbst beziehen. Ebenso können Dritte durch die Überlastung des Beschäftigten gefährdet sein, etwa Kollegen oder Kunden. Es kann auch eine erhöhte Gefahr für Schäden und Fehler gegeben sein, die dann zum Beispiel das Firmeneigentum oder das Eigentum von Dritten betreffen können.

Mit einer Überlastungsanzeige haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, sich in einem stressigen Arbeitsalltag Hilfe beim Arbeitgeber zu holen. Zugleich dient die Überlastungsanzeige als Schutz vor möglichen Haftungsansprüchen, die durch die aufgrund der Überlastung drohenden Fehler und Schäden entstehen könnten. Eine Überlastungsanzeige bietet außerdem einen gewissen Schutz vor einer Abmahnung oder verhaltensbedingten Kündigung. Mit der Überlastungsanzeige haben die Betroffenen schließlich deutlich gemacht, dass es strukturelle Probleme gibt, und den Arbeitgeber um Hilfe gebeten. Das kann zu ihren Gunsten ausgelegt werden, falls es nach einer Kündigung zu einer Kündigungsschutzklage kommen sollte.

Nachdem die Überlastungsanzeige an den Arbeitgeber übermittelt wurde, ist dieser am Zug: Er muss aktiv werden und versuchen, gemeinsam mit dem Arbeitnehmer eine zufriedenstellende Lösung zu finden. Im besten Fall kann das Problem gelöst werden, so dass der Beschäftigte seinen Job künftig wie vorgesehen ohne allzu großen Stress erledigen kann. Wer eine Überlastungsanzeige gestellt hat, ist anschließend nicht von seinen vertraglichen Pflichten befreit: Er muss seine Arbeit trotzdem so gut es geht erledigen und darf seine Aufgaben nicht vernachlässigen.

Wann kommt eine Überlastungsanzeige infrage?

Wann hat man die Möglichkeit, eine Überlastungsanzeige zu stellen? Das geht grundsätzlich, wenn du dich als Arbeitnehmer überlastet fühlst. Es macht allerdings Sinn, abzuwarten, wie lange die Überlastung anhält. Bei kurzzeitigen Phasen hoher Belastung lohnt es sich in der Regel nicht, eine Überlastungsanzeige zu schreiben. Wenn dieser Zustand hingegen länger andauert, ist es fast immer eine gute Idee, den Arbeitgeber einzubinden.

Wenn Arbeitnehmer eine Überlastungsanzeige stellen, sind sie in der Regel im Job übermäßig stark belastet. Das kann unterschiedliche Ursachen haben: Manchmal hängt die Überlastung damit zusammen, dass es zu wenig Mitarbeiter in der Firma gibt. Die einzelnen Beschäftigten haben dadurch zu viel zu tun. Oder es könnte sein, dass der Vorgesetzte Aufgaben bei einem ablädt, die eigentlich nicht zur Jobbeschreibung gehören – zum Beispiel, weil es Ausfälle im Kollegenkreis gibt.

Viele Arbeitnehmer glauben, dass es allein ihre Entscheidung ist, ob sie eine Überlastungsanzeige beim Arbeitgeber einreichen oder nicht. Und viele scheuen sich vor diesem Schritt – oft aus Angst, wenig belastbar zu erscheinen. Es kann allerdings sein, dass du zu einer Überlastungsanzeige verpflichtet bist. Es ist deine Pflicht als Arbeitnehmer, den Arbeitgeber darauf aufmerksam zu machen, wenn Schäden drohen. Auch Beamte sind verpflichtet, eine Überlastungsanzeige zu stellen, wenn sie überlastet sind. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, kann sich mit Schadensersatzforderungen konfrontiert sehen, wenn es wegen der Überlastung zu Schäden kommt. 

Darum solltest du nicht zögern, eine Überlastungsanzeige beim Arbeitgeber zu stellen

Viele Arbeitnehmer fühlen sich überlastet, stellen aber keine Überlastungsanzeige. Das kann verschiedene Gründe haben: Manche wissen gar nicht, dass es diese Option überhaupt gibt, oder haben keine Ahnung, welche Folgen dieser Schritt hat. Andere wollen vor dem Vorgesetzten stärker und belastbarer wirken als sie sind – oft mit gravierenden Auswirkungen auf ihre mentale und körperliche Gesundheit.

Wer im Job durch einen zu hohen Workload ständig Stress hat, kann dadurch krank werden. Denkbar sind psychische Folgen wie Ängste, Nervosität oder auch Depressionen und Burnout. Auch psychosomatische Auswirkungen drohen, zum Beispiel Rückenschmerzen, ein Reizdarm oder Schlafstörungen. Um solche Konsequenzen zu vermeiden, ist es wichtig, eine Überlastungsanzeige zumindest in Erwägung zu ziehen. Du kannst am besten einschätzen, ob die Überlastung nur vorübergehend ist oder nicht. Wenn keine Besserung in Sicht ist, solltest du nicht zögern, dich mit einer Überlastungsanzeige an den Vorgesetzten zu wenden.

Die Überlastungsanzeige als Schutz für dich und andere

Mit einer Überlastungsanzeige kannst du auch andere Menschen schützen. Angenommen, du bist durch ein zu hohes Arbeitspensum unkonzentriert und machst einen Fehler. Nicht immer geht so etwas glimpflich aus. Schlimmstenfalls kommt es zu einem Unfall mit ernsthaften Folgen für einen Kollegen oder Dritten. Auch deshalb ist es wichtig, die eigene Überlastung rechtzeitig mitzuteilen.

Nicht zuletzt sicherst du dich mit einer Überlastungsanzeige gegen eine Abmahnung oder Kündigung ab. Es ist zwar für den Arbeitgeber nicht unmöglich, dich abzumahnen oder dir zu kündigen, es ist aber deutlich schwieriger. Übrigens musst du keine Angst vor Nachteilen haben, wenn du überlegst, eine Überlastungsanzeige zu stellen: Arbeitgeber dürfen ihre Beschäftigten nicht benachteiligen oder sie unter Druck setzen, wenn diese ihre Überlastung anzeigen. Falls dein Vorgesetzter unangemessen auf deine Überlastungsanzeige reagiert, wende dich an den Betriebsrat.

So schreibt man eine Überlastungsanzeige: Aufbau und Inhalt

Aus Nachweisgründen sollte eine Überlastungsanzeige immer schriftlich erfolgen. Es gibt zwar gesetzlich dafür mangels Regelungen keine Notwendigkeit, aber so kannst du belegen, dass du dich an den Arbeitgeber gewandt hast. Für den Fall, dass es zu einer Kündigung durch den Arbeitgeber kommen solltest, hast du so bessere Karten.

Wie schreibt man eine Überlastungsanzeige? Eine Überlastungsanzeige ist wie ein typischer Geschäftsbrief aufgebaut. Sie beinhaltet den Namen und die Adresse des Absenders und des Empfängers, ist mit Ort und Datum versehen und hat einen Betreff („Überlastungsanzeige“). Im eigentlichen Textfeld beschreibst du dann, dass du überlastet bist und welche Ursachen deine Überlastung hat. Gehe dabei ruhig ins Detail. Du kannst zum Beispiel konkrete Daten nennen, zum Beispiel, dass du vom TT.MM.JJJJ an die Aufgaben einer erkrankten Kollegin übernommen hast.

Du solltest in der Überlastungsanzeige außerdem deutlich machen, wie sich die Überlastung auf dich auswirkt und welche Folgen sie für den Arbeitgeber, die Kollegen oder Dritte haben könnte. Es kann zum Beispiel sein, dass bestimmte Aufgaben längere Zeit nicht erledigt werden können. Ebenso könnte es sein, dass Fehler wahrscheinlicher werden. Wenn du für Tätigkeiten verantwortlich bist, die über die Zufriedenheit von Kunden mitentscheiden, könnte es auch sein, dass deine Überlastung zu Unmut bei Kunden führt.

Fordere den Arbeitgeber zum Schluss dazu auf, das Problem zu lösen. Am Ende unterschreibst du die Überlastungsanzeige noch persönlich, bevor du sie an den Arbeitgeber weiterleitest.

Der Chef reagiert nicht auf eine Überlastungsanzeige: Was jetzt?

Eigentlich ist der Ablauf klar, wenn ein Arbeitnehmer eine Überlastungsanzeige stellt: Der Arbeitgeber befasst sich mit dem Problem und versucht, es zu lösen. Gemeinsam mit dem Betroffenen überlegt er, welche Maßnahmen zu einer Lösung führen können. Mit dem Resultat, dass die Überlastung des Mitarbeiters hoffentlich schon bald der Vergangenheit angehört.

So sollte es jedenfalls sein – in der Realität läuft es nicht immer optimal, wenn ein Beschäftigter sich mit einer Überlastungsanzeige an den Arbeitgeber wendet. Es kommt vor, dass der Arbeitgeber nur halbherzige Maßnahmen ergreift oder aber gar nicht auf die Überlastungsanzeige reagiert. Vor allen in Firmen, in denen eine Überlastung der Mitarbeiter bewusst in Kauf genommen wird – in der Regel vor dem Hintergrund einer möglichst wirtschaftlichen Betriebsführung –, werden Beschäftigte mit ihren Problemen nicht selten alleingelassen.

Angenommen, der Arbeitgeber reagiert nicht auf deine Überlastungsanzeige. Wie solltest du dich dann verhalten? Geschieht nichts nach deiner Überlastungsanzeige, ist der Betriebsrat ein guter Ansprechpartner. Er wird den Arbeitgeber auffordern, auf deine Überlastungsanzeige zu reagieren, und kann zwischen euch vermitteln, wenn es nötig sein sollte. Im öffentlichen Dienst wendest du dich entsprechend an den Personalrat. Auch der Betriebsarzt kann ein geeigneter Ansprechpartner sein.

Wenn du dein Möglichstes getan hast und trotzdem keine Besserung in Sicht ist, solltest du nicht zögern, dich krankzumelden, wenn du dich überlastet fühlst. Nimm dir die Zeit, die du brauchst, um dich wieder besser zu fühlen. Es kann jedoch sein, dass du in diesem Job nicht mehr glücklich wirst, wenn sich nichts ändert. Du kannst dich schließlich nicht ewig krankmelden. Um dich zu schützen, könnte es dann mittelfristig besser sein, dir eine neue Stelle bei einem anderen Arbeitgeber zu suchen.

Alternativen zur Überlastungsanzeige

Soll ich – oder soll ich nicht? Viele Arbeitnehmer, die im Arbeitsalltag überlastet sind, hadern mit sich, bevor sie eine Überlastungsanzeige stellen. Sie haben Angst, sich beim Arbeitgeber unbeliebt zu machen oder den Eindruck zu erwecken, sie seien weniger belastbar als die Kollegen. Ebenso können Zweifel daran bestehen, dass sich wirklich etwas verändern kann. Vielleicht gibt es in der Firma strukturelle Probleme, die sich womöglich nicht so einfach lösen lassen werden.

Es ist zwar in den meisten Fällen bei einer anhaltenden Überlastung auch bei zweifelhaften Erfolgsaussichten die beste Lösung, eine Überlastungsanzeige zu stellen – schon allein, um möglichen Nachteilen wie einer Kündigung oder Schadensersatzforderungen vorzugreifen. Wenn du das aber nicht willst, gibt es auch andere Optionen. Eine Möglichkeit besteht darin, dich für einige Wochen krankschreiben zu lassen. Manchmal reicht das schon, um den Kopf wieder freizubekommen. Es kann aber gut sein, dass die Probleme danach bald wieder auftauchen.

Dann ist der Betriebsrat ein Ansprechpartner, der sich für deine Belange einsetzen kann. Vielleicht weißt du, dass es Kollegen auch so geht wie dir. Dann könnt ihr auch zusammen mit dem Betriebsrat sprechen. Oder ihr sucht das Gespräch mit dem Arbeitgeber. Der Zweck ist dann derselbe wie bei einer Überlastungsanzeige, das Ganze ist aber weniger offiziell. Bedenke aber, dass du bei dieser Variante nachher nichts in der Hand hast und im Zweifel nicht beweisen kannst, dass du dich bemüht hast, etwas gegen deine Überlastung zu tun.

Bildnachweis: 2xSamara.com / Shutterstock.com

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