Arbeitsleben & BerufWas sind Verfall- & Ausschlussfrist im Arbeitsvertrag?

Was sind Verfall- & Ausschlussfrist im Arbeitsvertrag?

Verfall- und Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag sind in der Regel üblich. Verfallsklauseln verkürzen die Zeit, in der die Vertragspartner Ansprüche gegenüber der anderen Partei geltend machen können, meist stark. Was genau Ausschlussfristen sind, welche Bedeutung sie haben und worauf sie sich beziehen können, erfährst du in diesem Artikel.

Verfall- und Ausschlussfristen: Was bedeutet das?

In einem Arbeitsverhältnis können sich Ansprüche für die beiden Vertragspartner – Arbeitnehmer und Arbeitgeber – ergeben. Die Grundlage hierfür sind etwa Bestimmungen des Arbeitsvertrags, eines anwendbaren Tarifvertrags oder eines Gesetzes. Wird das Arbeitsverhältnis beendet, können sich die Vertragspartner nicht unendlich viel Zeit lassen, noch vorhandene Ansprüche gegenüber dem anderen geltend zu machen.

Generell gelten für Ansprüche aus Arbeitsverhältnissen gesetzliche Verjährungsfristen von meist drei Jahren. Diesen relativ langen Zeitraum kürzen viele Arbeitgeber deutlich ab, indem sie kürzere Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag festlegen. Eine Ausschlussfrist meint damit die Zeit, die Arbeitgebern und Arbeitnehmern bleibt, um ihre Ansprüche einzufordern.

Solche Verfallsklauseln sind in den meisten Arbeitsverträgen enthalten. Auch in vielen Tarifverträgen sind sie verankert, ebenso in manchen Betriebsvereinbarungen und Sozialplänen. Wird die jeweilige Ausschlussfrist überschritten, verfallen die Ansprüche.

Ausschlussfristen aus dem Arbeitsvertrag sind auch dann wirksam, wenn sich der Arbeitnehmer darüber nicht im Klaren ist, dass sie existieren. Mitunter verweisen Arbeitgeber im Arbeitsvertrag etwa auf Tarifverträge, die ihrerseits Ausschlussklauseln enthalten. Wer hier nicht genau hinsieht, kann leicht übersehen, dass arbeitsvertragliche Verfallsklauseln für ihn gelten.

Um welche Ansprüche kann es in Verfallsklauseln gehen?

Bei Verfallsklauseln geht es um Ansprüche, die sich aus dem Arbeitsvertrag ergeben können. Auch auf gesetzliche Ansprüche können sich Ausschlussfristen erstrecken – selbst auf jene, die eigentlich „unabdingbar“ sind, von denen also eigentlich nicht zu Ungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden darf.

Praktisch geht es meist um Lohn- und andere finanziellen Forderungen, wenn Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geltend gemacht werden. Dazu können etwa Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld zählen, ebenso die Auszahlung von Resturlaub oder Überstundenvergütungen.

Ausschlussfristen können auch die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder die Erstattung von Aufwendungen betreffen. Dasselbe kann für Schadensersatzforderungen, den Zeugnisanspruch oder Einsicht in die Personalakte gelten.

Es hängt von der konkreten Formulierung ab, auf welche Aspekte sich Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag im Einzelfall erstrecken können. Es kann um einzelne, explizit aufgeführte Ansprüche gehen, ebenso können bestimmte Ansprüche von der Verfallsfrist ausgenommen sein. Oft geht es in Ausschlussfristen um sämtliche beidseitigen Ansprüche, die sich aus dem Arbeitsvertrag oder im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis ergeben können.

Manche Ansprüche sind vom Geltungsbereich von Ausschlussfristen jedoch ausgenommen. So kann zum Beispiel eine Haftung wegen vorsätzlicher Handlungen nach einem bestimmten Zeitraum nicht durch Verfallsfristen ausgeschlossen werden. Dasselbe gilt für Ansprüche, bei denen es um die Verletzung von Körper, Gesundheit oder Leben geht, oder für die Herausgabe von Gegenständen, die dem Vertragspartner gehören.

Wann sind Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag unwirksam?

Die meisten Arbeitsverträge enthalten Ausschlussfristen. Das ist grundsätzlich zulässig. Es kommt jedoch immer wieder vor, dass entsprechende Verfallsklauseln wegen ihrer Formulierung unwirksam sind. So müssen Verfallsklauseln unmissverständlich formuliert sein und einen klaren Zeitraum benennen, innerhalb dem mögliche Ansprüche geltend gemacht werden müssen. Es muss für den Arbeitnehmer klar sein, dass Ansprüche nach der Ausschlussfrist verfallen.

Ausschlussfristen müssen immer für beide Seiten gelten. Sie stellen dennoch für Arbeitnehmer den größeren Nachteil dar, weil vielen Beschäftigten nicht klar ist, wie kurz die Verfallsfristen in vielen Fällen sind. Arbeitgeber wissen hingegen naturgemäß, in welchem Zeitraum sie Ansprüche einfordern können – schließlich haben sie den Arbeitsvertrag aufgesetzt.

Nach der Rechtsprechung sind Ausschlussfristen unwirksam, wenn sie kürzer als drei Monate sind. Nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts würden kürzere Verfallsfristen den Arbeitnehmer übermäßig benachteiligen, was gegen das Benachteiligungsverbot verstoßen würde, welches sich aus § 307 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ergibt (BAG 28. September 2005, Az. 5 AZR 52/05). Nach § 307 BGB sind Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, wenn sie den Vertragspartner – in dem Fall den Arbeitnehmer – entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen.

Ansprüche auf den Mindestlohn dürfen durch Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag nicht unterlaufen werden

Es ist nicht zulässig, durch Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag Ansprüche auf den Mindestlohn zu unterlaufen. Das hat das Bundesarbeitsgericht mit seinem Urteil vom 24. August 2016 klargestellt (Az. 5 AZR 703/15). Ansprüche auf den Mindestlohn müssen daher explizit vom Geltungsbereich von Verfallsklauseln im Arbeitsvertrag ausgenommen werden. Andernfalls kann die ganze Klausel unwirksam werden.

Wenn es um die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis geht, darf der Arbeitgeber maximal die Textform verlangen. Das bedeutet, dass entsprechende Forderungen nicht nur per Brief, sondern auch per Mail oder Fax gestellt werden können. Verlangt der Arbeitgeber in einer Ausschlussklausel explizit die Schriftform, kann auch das dazu führen, dass die Klausel unwirksam ist.

Wenn du dir nicht sicher bist, ob die Regelung der Ausschlussfristen in deinem Arbeitsvertrag wirksam ist, ist es sinnvoll, dich an einen Fachanwalt zu wenden. Wenn du Mitglied einer Gewerkschaft bist, kannst du dich auch dort beraten lassen. Auch der Betriebsrat ist eine Anlaufstelle bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Verfallsklausel im Arbeitsvertrag.

Wie kann man Ansprüche aus einem Arbeitsverhältnis geltend machen?

Wenn du Ansprüche, die sich im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis ergeben, geltend machen möchtest, musst du das schriftlich tun. Es genügt jedoch die Textform, was – anders als bei der Schriftform – bedeutet, dass du deine Forderungen auch per E-Mail oder mit einem Fax an den Arbeitgeber übermitteln kannst.

Um deine Ansprüche geltend zu machen, solltest du also ein Schreiben an den Arbeitgeber richten. Dabei ist es wichtig, dass du dich an den korrekten Adressaten wendest, und ihn dazu aufforderst, deine Ansprüche zu erfüllen. Du solltest dazu klar beschreiben, was du verlangst und worauf du dich bei deinen Forderungen stützt. Dieses Schreiben übermittelst du innerhalb der Ausschlussfrist an deinen Arbeitgeber.

Bildnachweis: Kate Kultsevych / Shutterstock.com

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