Arbeitsleben & BerufZu spät wegen Schnee? Das müssen Arbeitnehmer wissen

Zu spät wegen Schnee? Das müssen Arbeitnehmer wissen

Schnee und Glätte können den Weg zur Arbeit behindern. Was gilt für Arbeitnehmer, die wegen des Winterwetters zu spät am Arbeitsplatz erscheinen? Alles über das Wegerisiko und welche Konsequenzen verspäteten Angestellten drohen.

Alle Jahre wieder spielen sich auf deutschen Straßen dieselben Szenen ab. Es hat die Nacht über geschneit oder schneit noch, die Straßen sind schneebedeckt oder eisig-glatt. Während das für Wintersportler ein Grund zur Freude ist, stellt das Wetter im Winter viele Arbeitnehmer mitunter auf eine Geduldsprobe. Bahnen und S-Bahnen fallen aus oder sind verspätet. Auf den Straßen geht es kaum voran. Im Stau dauert der Weg zur Arbeit viel länger als gedacht. Schnee und Eis sorgen immer wieder dafür, dass Angestellte zu spät am Arbeitsplatz sind.

Ist das ein Risiko, mit dem der Arbeitgeber leben muss? Oder ist es vielmehr ein Risiko, dass der Arbeitnehmer einkalkulieren – und entsprechende Vorkehrungen treffen – muss? Darüber gibt es regelmäßig Streit zwischen Angestellten und ihren Arbeitgebern. Das betrifft auch die Frage, ob der verspätete Angestellte die durch das Verkehrschaos versäumte Arbeitszeit nacharbeiten muss und in welchen Fällen eine Abmahnung gerechtfertigt ist. Wir klären dich auf.

Was es mit dem Wegerisiko auf sich hat

Ein Stichwort, das in Zusammenhang mit Verspätungen im Winter schnell fällt, ist das sogenannte Wegerisiko. Das bedeutet schlicht, dass der Arbeitnehmer dafür verantwortlich ist, rechtzeitig bei der Arbeit zu erscheinen. Das heißt, dass er rechtzeitig Bus und Bahn nehmen oder mit dem Auto losfahren muss. Wenn du also zu lange geschlafen hast und deshalb deine S-Bahn verpasst, ist das deine eigene Schuld. Dein Chef darf in diesem Fall einen Teil deines Lohns – für den Zeitraum, in dem du nicht anwesend warst – einbehalten. Denn schließlich gilt der Grundsatz: Ohne Arbeit kein Lohn.

Das bedeutet jedoch nicht, dass du alle möglichen Eventualitäten auf dem Weg zur Arbeit einkalkulieren musst. Natürlich haben öffentliche Verkehrsmittel immer wieder Verspätung. Auch Stau kann es plötzlich geben. Wenn du aber keinen triftigen Grund zur Annahme hast, dass das bei deinem Arbeitsweg der Fall sein wird, musst du deshalb nicht zwei Bahnen früher nehmen oder eine Stunde eher zuhause losfahren.

Im Winter kann das anders sein. Denn das winterliche Verkehrschaos ist in vielen Fällen absehbar. Du kannst den Wetterbericht verfolgen und dich informieren, ob Schnee oder Glätte vorhergesagt werden. Ist das der Fall, solltest du entsprechende Vorkehrungen treffen. Das kann bedeuten, dass du eine Bahn früher nimmst oder dich früher mit dem Auto auf den Weg machst. Andernfalls riskierst du, die verpasste Arbeitszeit nachholen zu müssen. Auch Lohnkürzungen sind denkbar.

Davon gibt es allerdings eine Ausnahme – auch wenn sie in der Praxis selten greift. Wenn der Grund für die Verspätung in deiner Person liegt und du an der Verspätung nicht schuld bist, muss dir dein Chef nach Paragraf 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) weiterhin deinen Lohn zahlen. Hast du auf dem Weg zur Arbeit einen Fahrradunfall, würde das unter die Regelung fallen. Auch, wenn dein Kind sich verletzt und du es ins Krankenhaus bringen musst, kann dein Chef deinen Lohn nicht einbehalten – auch nicht teilweise. Lohn steht dir auch weiterhin zu, wenn die Kita oder Schule deines Kindes wegen des schlechten Wetters geschlossen bleibt und du deshalb zuhause bleiben musst. Schließlich muss dein Kind betreut werden. Falls es hierzu tarifvertragliche Regelungen gibt, die für dich gelten, musst du diese beachten.

Weniger Lohn durch Verspätung?

Es ist in den meisten Fällen legitim, wenn dein Chef dir weniger Lohn auszahlt, weil du wegen Schnee und Eis zu spät gekommen bist. Anders wäre es wiederum, wenn du auf den eisigen Straßen einen Verkehrsunfall hast. Dann darf der Arbeitgeber dir nicht weniger Lohn zahlen. Beachtet werden müssen auch tarifvertragliche Regelungen, sofern sie gelten.

In der Praxis gehen die meisten Arbeitgeber wegen einmaliger und kleiner Verspätungen nicht so weit, Lohn einzubehalten. Viele sind kulant und sehen darüber hinweg – oder fordern, dass du dein Arbeitspensum entsprechend nachholst. Auch das kann ein Streitpunkt sein, vor allem dann, wenn der Chef fordert, dass du die Arbeit am selben Tag hinten dranhängst. Während das dem einen schlicht wegen seiner Freizeitplanung nicht passt, hat der andere Verpflichtungen – etwa ein Kind, das aus der Kita abgeholt werden muss.

Arbeitgeber dürfen ihre Angestellten nicht zwingen, durch Verspätung noch nicht erledigte Arbeit am selben Tag nachzuholen. Wenn du gute Gründe dafür hast, dass du nicht länger bleiben kannst, kommt stattdessen eine entsprechende Lohnkürzung in Betracht. Beides geht übrigens natürlich nicht – entweder, dein Chef kürzt dir den Lohn, oder du arbeitest die verlorene Zeit nach.

Wann dir eine Abmahnung bei Verspätungen durch Schneechaos droht

Ist eine Verspätung bei Schnee und Eis Grund genug für deinen Chef, dir eine Abmahnung auszusprechen? Diese Sorge haben manche Arbeitnehmer – berechtigt ist sie in aller Regel jedoch nicht. Denn nur weil du ein Mal zu spät gekommen bist, weil die Bahn nicht gefahren ist, ist das kein Grund für ein solches arbeitsrechtliches Mittel. Eine Abmahnung ist eine Möglichkeit, das Verhalten eines Angestellten zu ahnden. Es ist als eine Art rote Karte zu verstehen. Wer danach dieses Verhalten nicht einstellt, riskiert eine Kündigung.

Eine Abmahnung droht dir höchstens, wenn du mehrmals in Folge zu spät an der Arbeit erscheinst – und das jedes Mal wieder auf das Wetter schiebst, obwohl du inzwischen festgestellt haben solltest, dass du deinen Arbeitsweg besser anders planst. Bei den meisten Arbeitnehmern, die wegen Schnee und Eis zu spät bei der Arbeit sind, ist das jedoch nicht der Fall. Auch die Umstände spielen eine wichtige Rolle. Handelt es sich um einen plötzlichen Wintereinbruch? Gab es einen witterungsbedingten Verkehrsunfall, der deine Verspätung unvorhergesehen verursacht hat? Auch, ob deine Kollegen pünktlich am Schreibtisch oder im Betrieb waren, spielt eine Rolle.

Egal, aus welchen Gründen du zu spät bei der Arbeit bist: Du solltest deinem Chef das frühzeitig mitteilen. Es macht immer einen besseren Eindruck, wenn du schon vor deinem Arbeitsbeginn angerufen hast, als wenn die Nachricht erst kommt, wenn dein Chef dich schon erwartet.

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