AllgemeinArbeitslos melden: Wann & wie du dich arbeitslos melden solltest

Arbeitslos melden: Wann & wie du dich arbeitslos melden solltest

Wer arbeitslos ist oder bald sein wird, muss sich rechtzeitig arbeitslos melden. Hier erfährst du alles, was du wissen musst. Darunter: Bis wann muss man sich beim Arbeitsamt gemeldet haben? Welche Möglichkeiten gibt es, sich arbeitslos zu melden nach einer Kündigung? Wie beantragt man Arbeitslosengeld? Und wie viel Geld gibt es vom Staat?

Arbeitsuchend und arbeitslos melden: Diesen Unterschied solltest du kennen

Wenn eine Arbeitslosigkeit bevorsteht und es darum geht, die Agentur für Arbeit darüber zu informieren, ist üblicherweise davon die Rede, sich arbeitslos zu melden. Tatsächlich gibt es zwei Varianten: sich arbeitslos melden und sich arbeitsuchend melden. Zwischen beiden Begrifflichkeiten gibt es entscheidende Unterschiede, die du kennen solltest, wenn du arbeitslos wirst.

Arbeitsuchend heißt: Du wirst in absehbarer Zeit arbeitslos werden. Du hast deinen Arbeitsvertrag gekündigt oder der Arbeitgeber trennt sich von dir, vielleicht läuft auch ein befristeter Vertrag aus. In diesem Fall besteht der erste Schritt darin, sich beim Arbeitsamt arbeitsuchend zu melden. Das machst du, noch bevor du tatsächlich arbeitslos wirst. Die Agentur für Arbeit kann dich dann schon frühzeitig bei der Suche nach einer neuen Stelle unterstützen.

Arbeitslos bedeutet: Du hast gegenwärtig keine Arbeit. Wenn du nach dem Ende eines Beschäftigungsverhältnisses nicht direkt einen neuen Job hast, musst du dich arbeitslos melden. Das Arbeitsamt unterstützt dich dann bei der Jobsuche.

Bis wann muss man sich arbeitslos oder arbeitsuchend melden?

Bis wann muss man sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden? Was gilt, wenn man arbeitsuchend ist? Die Arbeitsuchend-Meldung sollte so früh wie möglich erfolgen. Sobald du weißt, dass du bald arbeitslos sein wirst, meldest du dich am besten beim Arbeitsamt. Das gibt dir die Chance, mit Hilfe deines Sachbearbeiters direkt im Anschluss einen neuen Job zu finden. Bestenfalls bist du also gar nicht tatsächlich arbeitslos. Dich arbeitsuchend melden musst du spätestens drei Monate vor dem Ende deiner aktuellen Beschäftigung. Wenn du es so früh noch nicht weißt, dass du arbeitslos wirst, gilt: Melde dich innerhalb von drei Tagen nach Bekanntwerden deiner bevorstehenden Arbeitslosigkeit beim Amt. 

Die Arbeitslosmeldung beim Amt ist in jedem Fall zusätzlich nötig. Sie ist essenziell, wenn du deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen willst. Bis wann muss man sich bei der Arbeitsagentur arbeitslos melden? Spätestens am ersten Tag deiner Arbeitslosigkeit oder schon vorher. Du kannst dich maximal drei Monate im Voraus arbeitslos melden, etwa telefonisch. Es kann sein, dass der erste Tag deiner Arbeitslosigkeit auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt. In diesem Fall reicht es, wenn du dich am nächsten Werktag arbeitslos meldest. Die Arbeitslosmeldung gilt dann noch rückwirkend, sofern sie fristgerecht erfolgt. 

Wie kann man sich arbeitsuchend oder arbeitslos melden?

Um dich arbeitsuchend oder arbeitslos zu melden, hast du verschiedene Möglichkeiten. Grundsätzlich kannst du einen Termin beim Arbeitsamt persönlich wahrnehmen und dort deine Arbeitsuche oder Arbeitslosigkeit bekanntgeben. Außerdem kannst du dich online arbeitslos melden oder das arbeitsuchend Melden online erledigen. Auch eine telefonische Meldung ist grundsätzlich möglich.

Angenommen, dein Arbeitsverhältnis wird bald enden. Du möchtest dich online arbeitsuchend melden. Dazu klickst du auf den Punkt „Vorgang starten“. Die Online-Meldung hat verschiedene Vorteile: Es geht einfach und schnell. Beim Punkt „Ihre Abschlüsse und Berufserfahrung“ kannst du auch schon die wichtigsten Stationen deines Lebenslaufs an das Arbeitsamt übermitteln. Dadurch können die Sachbearbeiter dir schneller bei der Jobsuche helfen. Außerdem kannst du online direkt einen Termin für ein Beratungsgespräch buchen – und den Mitarbeitern auf diesem Weg auch mitteilen, welche Erwartungen du an deine nächste Stelle hast. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Jobangebote wirklich zu deinen Vorstellungen passen.

Arbeitslos melden: Diese Unterlagen brauchst du

Dich arbeitslos melden ist online oder persönlich bei der Agentur für Arbeit möglich. Dabei solltest du angeben, ab wann du arbeitslos bist beziehungsweise ab wann du voraussichtlich arbeitslos sein wirst. Wichtig zu wissen: Um dich online beim Arbeitsamt arbeitslos melden zu können, brauchst du eine freigeschaltete Online-Ausweisfunktion. Wenn du diese Möglichkeit nicht hast, ist eine persönliche Meldung erforderlich.

Was braucht man für Unterlagen, wenn man sich arbeitslos melden möchte? Das betrifft unter anderem deinen Personalausweis, den alten Arbeitsvertrag, die Kündigung sowie gegebenenfalls Nachweise über andere Leistungsbezüge, dein Studium oder deine Ausbildung. Du brauchst außerdem deine Steueridentifikationsnummer und die Rentenversicherungsnummer. Idealerweise hast du auch deinen Lebenslauf parat.

Arbeitslosengeld: Wie viel Geld gibt es vom Staat?

Wenn du nicht direkt im Anschluss an das Ende deines letzten Jobs direkt eine neue Stelle findest, wirst du arbeitslos. In diesem Fall kannst du Arbeitslosengeld beantragen. Wie hoch ist die staatliche Unterstützung? Das kommt darauf an, was du bekommst. Entweder erhältst du das reguläre Arbeitslosengeld. Oder du bekommst Bürgergeld, ehemals Arbeitslosengeld II oder „Hartz IV“.

Das Arbeitslosengeld bemisst sich an den Einkünften aus deinem letzten Job. Berücksichtigt wird das beitragspflichtige Einkommen des letzten Jahres, ergänzend auch Einmalzahlungen wie etwa Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Wenn du Anspruch auf das reguläre Arbeitslosengeld hast, bekommst du 60 oder 67 Prozent dieser Summe. 60 Prozent erhalten Anspruchsempfänger ohne Kinder, 67 Prozent Betroffene mit Kindern. Es kommt auch darauf an, wo du lebst (neue oder alte Bundesländer) und auch deine Steuerklasse spielt eine Rolle. Es gibt im Internet diverse Rechner, auf denen du die mögliche Höhe des Arbeitslosengelds berechnen kannst.

Bürgergeld: So hoch ist die Unterstützung

Wie das frühere Arbeitslosengeld 2 handelt es sich auch beim Bürgergeld, welches es seit Anfang des Jahres 2023 gibt, um eine pauschale Summe. Was du bekommen kannst, hängt von deinem Alter und deinen Lebensumständen ab. Der Regelsatz für alleinstehende Erwachsene liegt derzeit bei 563 Euro pro Monat, bei Paaren pro Partner bei 506 Euro monatlich. Es gelten abweichende Regelsätze für Volljährige in Einrichtungen, für erwachsene Arbeitslose unter 25 Jahren, die noch zuhause wohnen, für Jugendliche und Kinder in unterschiedlichen Altersklassen. Das Arbeitsamt zahlt nicht nur den Regelsatz, es übernimmt auch die Kosten für die Wohnung. Heizkosten werden ebenfalls „in einem angemessenen Umfang“, wie das Arbeitsamt ausdrückt, bezahlt.

Bürgergeld bekommt, wer keinen Anspruch auf das reguläre Arbeitslosengeld hat, zum Beispiel, weil er nicht innerhalb der letzten 30 Monate mindestens zwölf Monate ein versicherungspflichtiges Arbeitsentgelt erhalten hat. Das betrifft Menschen, die im entsprechenden Zeitraum nicht lange genug gearbeitet haben oder die nur einen Minijob ohne die übliche Sozialversicherungspflicht hatten. In diesem Fall haben sie nicht in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt – und haben dadurch im Fall einer Arbeitslosigkeit keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Auch Langzeitarbeitslose bekommen Bürgergeld: Arbeitslosengeld wird im Regelfall maximal ein Jahr, bei älteren Betroffenen auch bis zu zwei Jahre lang gezahlt. Wer anschließend immer noch keinen Job gefunden hat, erhält Bürgergeld.

Arbeitslosengeld beantragen: So geht’s

Damit du Arbeitslosegeld erhalten kannst, musst du es beantragen. Die Arbeitslosmeldung ist die Grundvoraussetzung, um einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen zu können. Um Arbeitslosengeld beantragen zu können, müssen darüber hinaus weitere Voraussetzungen erfüllt sein. So musst du die Anwartschaftszeit erfüllen: In den 30 Monaten vor deiner Arbeitslosigkeit musst du mindestens zwölf Monate lang sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Außerdem musst du grundsätzlich dazu in der Lage sein, mindestens 15 Stunden pro Woche zu arbeiten.

Für den Antrag auf Arbeitslosengeld brauchst du bestimmte Unterlagen, nicht zuletzt den Arbeitslosengeldantrag selbst. Du kannst Arbeitslosengeld online beantragen. Du kannst auch beim Arbeitsamt anrufen und die schriftlichen Unterlagen anfordern. Egal, für welche Variante du dich entscheidest: Du solltest dich rechtzeitig um die Antragstellung kümmern. Am besten erledigst du das spätestens zwei Wochen vor dem Beginn deiner Arbeitslosigkeit. Wichtig zu wissen: Wenn dein Antrag bewilligt wird, bekommst du notfalls auch rückwirkend Geld vom Staat – allerdings nur bis zum Monatsende. Schon deshalb ist es keine gute Idee, mit dem Arbeitslosengeldantrag zu lange zu warten. 

Zu spät beim Arbeitsamt gemeldet: Was jetzt?

Ob arbeitslos melden online oder persönlich: Es ist wichtig, die Arbeitslosmeldung fristgerecht zu erledigen. Sonst drohen dir Nachteile. Zum einen besteht im Fall einer Arbeitslosigkeit erst dann Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn du dich arbeitslos gemeldet hast. Und erst dann bist du über die Arbeitsagentur sozialversichert, was unter anderem deine Krankenversicherung beinhaltet. Zum anderen kann für eine verspätete Meldung eine Sperrfrist verhängt werden, die von einer bis zu zwölf Wochen dauern kann.

Falls du dich verspätet arbeitslos gemeldet hast, solltest du dich mit deiner Krankenkasse in Verbindung setzen. In vielen Fällen greift eine beitragsfreie Nachversicherungspflicht. Du bist dann noch einen Monat lang wie gehabt in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Falls du freiwillig gesetzlich krankenversichert warst, gilt das nicht: In diesem Fall musst du die Beiträge zwischenzeitlich aus eigener Tasche zahlen, und zwar vom ersten Tag deiner Arbeitslosigkeit an.

Bildnachweis: gpointstudio / Shutterstock.com

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