Allgemein538-Euro-Job: Das sind die wichtigsten Regelungen beim Minijob

538-Euro-Job: Das sind die wichtigsten Regelungen beim Minijob

Minijobs sind vor allem bei Studenten, Schülern und Rentnern beliebt. Attraktiv werden sie aus Sicht vieler durch die Besonderheiten, die mit dieser Art der Beschäftigung verbunden sind: Der Bruttoverdienst entspricht in der Regel dem Nettoverdienst. Hier erfährst du, wie Minijobs geregelt sind, wie viel man dabei verdienen kann und welche Nachteile eine geringfügige Beschäftigung haben kann.

Was ist ein Minijob?

Ein Minijob ist eine besondere Beschäftigungsform. Es handelt sich dabei um eine geringfügige Beschäftigung, die mit bestimmten Eigenheiten einhergeht. Wegen des damit verbundenen maximalen Verdiensts spricht man auch von 538-Euro-Jobs, wobei die Obergrenze lange Zeit bei 450 Euro lag. Aus diesem Grund ist nach wie vor noch häufig von 450-Euro-Jobs die Rede. Gemeint ist beim 450-Euro-Job aber dasselbe wie beim 538-Euro-Job.

Kennzeichnend für eine geringfügige Beschäftigung auf 450-Euro-Basis beziehungsweise 538-Euro-Basis ist, dass das Einkommen hierbei begrenzt ist. Es muss eine sogenannte Entgeltgeringfügigkeit gegeben sein, weshalb die monatlichen Einkünfte im Schnitt 538 Euro nicht überschreiten dürfen. Durch die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns wurde diese Grenze schrittweise von zuvor 450 Euro auf 538 Euro angehoben. Im Jahr kann ein Minijobber somit bis zu 6.456 Euro verdienen. Bei weiteren Erhöhungen des Mindestlohns soll auch die Geringfügigkeitsgrenze weiter ansteigen. Somit steigt sie im Jahr 2025 voraussichtlich auf 556 Euro pro Monat, also 6.672 Euro jährlich.

Neben der Entgeltgeringfügigkeit gibt es bei Minijobs eine zweite Variante: die Zeitgeringfügigkeit. Hierbei kommt es nicht primär darauf an, was jemand verdient, sondern der 538-Euro-Job bemisst sich am Umfang der Tätigkeit. Es handelt sich in diesem Fall um Beschäftigungsverhältnisse, die von kurzer Dauer sind, nämlich maximal drei Monate (70 Tage) pro Jahr. Solche geringfügigen Beschäftigungen werden zum Beispiel genutzt, wenn das Arbeitsaufkommen saisonal stark schwankt. Gängiger ist aber die Begrenzung des Mini-Jobs auf ein bestimmtes Einkommen im Sinne der Entgeltgeringfügigkeit.

Besonderheiten von Minijobs bei Steuer und Sozialversicherung

Minijobs sind mit bestimmten steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Besonderheiten verbunden, die diese Beschäftigungsform von regulären Beschäftigungsverhältnissen unterscheiden. Für Minijobber gilt:

  • sie müssen in der Regel auf die Einkünfte aus einem 538-Euro-Job keine Steuern zahlen
  • auch die meisten Sozialversicherungsbeiträge entfallen

Geringfügig Beschäftigte zahlen nicht über ihren Job in die Kranken- und Pflegeversicherung ein. Sie sind somit auch nicht über ihren Arbeitgeber krankenversichert, sondern müssen sich im Zweifel selbst um die Krankenversicherung kümmern. In vielen Fällen sind Minijobber bereits anderweitig versichert, zum Beispiel im Rahmen einer Familienversicherung oder einer studentischen Krankenversicherung.

Minijobber zahlen auch nicht in die Arbeitslosenversicherung ein. Werden sie arbeitslos, können sie damit jedoch auch kein reguläres Arbeitslosengeld erhalten, sondern nur das Bürgergeld. Eine Rentenversicherungspflicht ist bei 538-Euro-Jobs zwar eigentlich vorgesehen, davon können geringfügig Beschäftigte sich jedoch auf Antrag befreien lassen. Bei dieser Befreiung handelt es sich um eine reine Formsache, für die sich viele Minijobber entscheiden. Die besonderen Regelungen von geringfügigen Beschäftigungen führen dazu, dass die Bruttoeinkünfte in vielen Minijobs den Nettoeinkünften entsprechen.

Wie viele Stunden arbeitet man in einem Minijob?

Wie ist es bei einem 538-Euro-Job beziehungsweise 450-Euro-Job: Wie viele Stunden arbeitet man dabei üblicherweise? Ist damit eine bestimmte Stundenzahl verbunden? Für die Einordnung, ob es sich bei einem Job um einen Mini-Job handelt, einen Midi-Job oder eine reguläre Beschäftigung, kommt es nicht darauf an, wie viele Stunden jemand pro Woche arbeitet. Es gibt deshalb auch keine feste Stundenanzahl, die Minijobber grundsätzlich leisten würden oder dürften. Durch die Regelungen zur Entgeltgeringfügigkeit limitiert sich aber die Zahl der Stunden, die jemand in so einem Job arbeiten kann, automatisch.

In vielen Fällen erhalten Minijobber den gesetzlichen Mindestlohn. Das führt dazu, dass sie im Schnitt bis zu zehn Stunden pro Woche arbeiten können, ohne die Verdienstobergrenzen zu überschreiten. Ebenso wäre es jedoch auch denkbar, dass ein Arbeitgeber geringfügig Beschäftigten ein höheres Gehalt zahlen würde. Dadurch würde sich die Zahl der zulässigen Minijob-Stunden reduzieren. Dasselbe gilt, wenn ein Branchenmindestlohn laut Tarifvertrag gilt.

Altersgrenze: Ab wie vielen Jahren darf man einen Minijob haben?

Viele Jugendliche möchten sich etwas hinzuverdienen. 450-Euro-Jobs beziehungsweise 538-Euro-Jobs sind dabei besonders beliebt. Das liegt einerseits daran, dass es sich dabei typischerweise um einfache Tätigkeiten und Hilfstätigkeiten handelt, die keine besonderen Qualifikationen erfordern. Besonders bequem sind Minijobs im Home-Office. Andererseits liegt es am geringen zeitlichen Umfang solcher Tätigkeiten und den Besonderheiten bei Steuern und Sozialversicherung.

Wie alt muss man sein, um einen Minijob ausüben zu dürfen? In der Regel gilt: Jugendliche, die mindestens 15 Jahre alt sind, können sich einen Nebenjob suchen. Sie dürfen maximal acht Stunden pro Tag und nur zwischen 6 und 20 Uhr arbeiten. Die wöchentliche Arbeitszeit ist auf maximal 40 Stunden begrenzt. An Wochenenden dürfen Jugendliche nicht arbeiten, wobei es je nach Tätigkeitsfeld Ausnahmen geben kann. In den Ferien dürfen Schüler bis zu vier Wochen lang einem Ferienjob nachgehen. 

Sind Kinder noch keine 15 Jahre alt, heißt das nicht, dass eine Arbeitstätigkeit ausgeschlossen wäre. Ab dem 13. Lebensjahr ist eine leichte, für Kinder geeignete Beschäftigung mit der Zustimmung der Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigten möglich. Außerdem dürfen Kinder höchstens zwei Stunden am Tag an maximal fünf Tagen die Woche arbeiten. Für schulpflichtige 15- bis 18-Jährige gelten dieselben Regeln.

Minijob: Was ist mit Urlaub?

Über Urlaub machen sich besonders Jugendliche oft keine Gedanken, wenn sie eine geringfügige Beschäftigung ausüben. Das hängt auch damit zusammen, dass nicht jeder Arbeitgeber Minijobbern Urlaub gewährt, womit er allerdings gegen die gesetzlichen Regelungen zum Urlaubsanspruch verstoßen würde. Der Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern ist im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt und gilt auch für Beschäftigte, die einen 538-Euro-Job ausüben.

Demnach haben auch Minijobber Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Bei einer Fünf-Tage-Woche müssen es mindestens 20 Urlaubstage – vier Wochen – sein. Es kommt dabei darauf an, wie viele Tage jemand üblicherweise arbeitet. Wenn ein Minijobber nicht fünf Tage die Woche an der Arbeit ist, reduziert sich sein Urlaubsanspruch anteilig:

  • Bei vier Tagen sind es zum Beispiel 16 Tage,
  • bei einer Drei-Tage-Woche zwölf Tage
  • und bei zwei Tagen Arbeit pro Woche acht Urlaubstage pro Jahr.

Für jeden Monat, in dem das Arbeitsverhältnis besteht, ergibt sich ein anteiliger Urlaubsanspruch von einem Zwölftel des Jahresurlaubs.

Arbeitgeber dürfen den gesetzlichen Mindesturlaub nicht unterschreiten, sie können ihren Beschäftigten aber freiwillig mehr Erholungsurlaub gewähren. Auch ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung kann Übereinkünfte enthalten, welche die Ansprüche von Mitarbeitern verbessern.

Hat man in einem Minijob Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit?

Minijobber haben nicht nur einen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Sind sie arbeitsunfähig – zum Beispiel, weil sie krank werden –, muss der Arbeitgeber ihnen den üblichen Lohn oder das übliche Gehalt weiterhin zahlen. Wie bei anderen Arbeitnehmern haben auch geringfügig Beschäftigte Anspruch auf diese Lohnfortzahlung, und zwar für dieselbe Erkrankung bis zu sechs Wochen lang. Wenn jemand anschließend noch nicht wieder arbeiten kann, springt die Krankenkasse jedoch nicht mit Krankengeld ein. Schließlich zahlen Arbeitnehmer im Rahmen eines Minijobs üblicherweise nicht in die gesetzliche Krankenversicherung ein.

Verdienstgrenze beim 538-Euro-Job überschritten: Und jetzt?

Es kann passieren, dass ein Minijobber mal mehr als 538 Euro im Monat verdient. Er ist vielleicht für einen erkrankten Kollegen eingesprungen und hat dadurch ausnahmsweise mehr Stunden gemacht als er sonst gemacht hätte. Ist das ein Problem? Besteht die Gefahr, dass sich der Minijob in eine reguläre, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umwandelt?

Diese Gefahr besteht tatsächlich, entscheidend ist aber das Gesamtbild. Grundsätzlich gilt für einen Minijob: Der Verdienst darf regelmäßig 538 Euro nicht überschreiten. Einzelne Ausrutscher nach oben sind jedoch in gewissen Grenzen kein Problem. Was allerdings nicht erlaubt ist: Wenn die Verdienstgrenze regelmäßig und mit voller Absicht überschritten wird. Überschreitungen dürfen nur gelegentlich passieren und nicht vorhersehbar sein.

So oft darf die 538-Euro-Grenze überschritten werden

Es gibt klare Regeln dazu, wie oft die 538-Euro-Grenze überschritten werden darf. Das Überschreiten der Verdienstgrenze gilt als gelegentlich, wenn es nicht öfter als zwei Mal während eines Jahres geschieht. Wenn ein Minijobber unvorhergesehen mehr verdient, dürfen seine Einkünfte ausnahmsweise sogar bei 1.076 Euro im Monat liegen. Das heißt für die Jahres-Obergrenze: regulär liegt sie bei 6.456 Euro, durch Überschreitungen kann sie aber auch entsprechend erhöht sein.

Wird die Verdienstgrenze zu häufig überschritten, wandelt sich das Beschäftigungsverhältnis automatisch in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung um. Übrigens: Wenn es sich um einen kurzzeitigen Minijob handelt, ist es in vielen Fällen kein Problem, wenn die Zeitgrenze von 70 Tagen überschritten wird. Wenn das Gehalt die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet, bleibt das Beschäftigungsverhältnis trotzdem geringfügig.

Diese Nachteile von Minijobs solltest du kennen

Viele Minijobber haben sich ganz bewusst für eine geringfügige Beschäftigung entschieden. Das wohl größte Argument für viele: Netto kommt dasselbe raus wie brutto, zumindest, wenn man sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt. Allerdings können mit 538-Euro-Jobs auch Nachteile verbunden sein, die du zumindest kennen solltest, wenn du darüber nachdenkst, dir einen Minijob zu suchen.

Bei einem Minijob gibt es keine Sozialversicherungspflicht. Dadurch sparst du Abgaben, im Umkehrschluss hast du aber auch keine Ansprüche. Zum Beispiel in Sachen Arbeitslosigkeit: Wenn du deinen Job verlierst, kannst du als Unterstützung nur Bürgergeld bekommen und nicht das reguläre Arbeitslosengeld. Oder bei der Kranken- und Pflegeversicherung: Über den Arbeitgeber bist du bei einem Mini-Job nicht versichert. Du musst dich also selbst absichern.

Für manche Gruppen von Beschäftigten ist das kein Problem, zum Beispiel für Jugendliche, die über ihre Eltern versichert sind, oder Studenten mit ihrer günstigen Krankenversicherung. Bist du hingegen kein Student, Rentner oder hast eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, kann es teuer werden. Von den Einkünften aus deinem 538-Euro-Job bleibt dir dann womöglich nicht allzu viel übrig.

538-Euro-Jobs als berufliche Sackgasse

Nachteilig kann ein 538-Euro-Job auch für die Rentenversicherung sein: Es ist zwar eigentlich vorgesehen, dass Minijobber in die Rentenkasse einzahlen. Auf Antrag kann man sich von der Rentenversicherungspflicht jedoch befreien lassen – und genau das machen viele geringfügig Beschäftigte. Dadurch haben sie zwar unmittelbar mehr Geld auf dem Konto, aber sie bauen eben auch keine Rentenansprüche auf. Das kann vor allem dann problematisch sein, wenn der Minijob längere Zeit die Hauptbeschäftigung ist und so gar nicht in die Rentenversicherung eingezahlt wird.

Minijobs können zur Sackgasse werden, was vor allem für viele Frauen ein Problem ist. Viele Mütter möchten nur wenig arbeiten, um noch genug Zeit für Kinder und Haushalt zu haben. Dann scheint ein 538-Euro-Job oft wie die ideale Lösung, zumal es für viele Frauen steuerlich gesehen keine Anreize gibt, mehr zu arbeiten.

Ein Aufstieg in andere Jobs – und reguläre Beschäftigungsverhältnisse – ist über einen Minijob oft sehr schwer. Das gilt vor allem für einfache Hilfstätigkeiten, für die keine nennenswerten Qualifikationen erforderlich sind und die auch nicht zu nennenswerten Qualifikationen führen. Mit anderen Worten: Einen Minijob im Lebenslauf anzugeben reicht oft nicht aus, um gute Chancen bei einer Bewerbung für „richtige“ Jobs in Voll- oder Teilzeit zu haben.

Bildnachweis: Drazen Zigic / Shutterstock.com

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