AllgemeinMindesturlaub: Wie viel Urlaub muss der Arbeitgeber gewähren?

Mindesturlaub: Wie viel Urlaub muss der Arbeitgeber gewähren?

Als Ausgleich zur Arbeit hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf Erholungsurlaub. Wie viele Urlaubstage es mindestens sein müssen, gibt das Bundesurlaubsgesetz vor. In diesem Beitrag stellen wir dir die wichtigsten Regelungen zum gesetzlichen Mindesturlaub vor – von der Zahl der Mindest-Urlaubstage über den Urlaubsanspruch in der Probezeit bis zur Frage, ob der Arbeitgeber Urlaubswünsche ablehnen darf.

Der gesetzliche Mindesturlaub und seine Bedeutung

Der berufliche Alltag ist für viele Beschäftigte anstrengend. Oft bleibt kaum Zeit für schöne Dinge, weil der Stress mal wieder überhandnimmt. Gut, dass es auch Phasen gibt, wo man nicht arbeiten muss: während des Erholungsurlaubs. Auf den hast du als Arbeitnehmer Anspruch. Wie viele Urlaubstage du hast, legt dein Arbeitgeber fest. Ganz frei in seiner Entscheidung ist er aber nicht, denn er muss den gesetzlichen Mindesturlaub beachten.

Wie viele Mindest-Urlaubstage Arbeitnehmern zustehen, ist im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt. Diese Untergrenze darf der Arbeitgeber nicht unterschreiten. Er kann dir jedoch freiwillig mehr Urlaubstage gewähren als er müsste.

Der Urlaubsanspruch von Beschäftigten kann auch in einem anwendbaren Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt sein. Auch dafür gilt: Der jeweilige Anspruch darf die gesetzlichen Vorgaben nicht unterschreiten.

Im Normalfall ist das Thema Erholungsurlaub im Arbeitsvertrag geregelt. Dort kannst du in aller Regel nachlesen, wie viele Tage Urlaub du pro Jahr hast. Ohne eine entsprechende Regelung greift der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch.

Während deines Urlaubs muss dich dein Arbeitgeber weiterhin bezahlen – vorausgesetzt, du nutzt deinen regulären Erholungsurlaub. Stellt dich der Arbeitgeber auf deinen Wunsch hin für einzelne Tage frei, weil du deine Urlaubstage schon aufgebraucht hast, musst du auf deine übliche Vergütung verzichten.

Mindesturlaubsanspruch: Für wen gilt er?

Der gesetzliche Mindesturlaub ist ein wichtiges Recht von Arbeitnehmern. Aber für wen gilt der Mindesturlaubsanspruch überhaupt? Kann sich jeder Beschäftigte darauf berufen? Grundsätzlich Ja, wie aus § 1 BUrlG hervorgeht: „Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub“.

Konkret gilt der gesetzliche Mindesturlaub für die folgenden Gruppen von Beschäftigten:

  • Vollzeitkräfte
  • Teilzeitkräfte
  • Aushilfen
  • Auszubildende
  • Volontäre
  • Trainees
  • Praktikanten, die ein freiwilliges Praktikum mit einer Dauer von mindestens einem Monat machen
  • Arbeitnehmerähnliche Personen (zum Beispiel freie Mitarbeiter)

Mindest-Urlaubstage: Wie viel Urlaub steht Arbeitnehmern zu?

Aus dem Bundesurlaubsgesetz geht hervor, wie viele Mindest-Urlaubstage Beschäftigte haben. In § 3 BUrlG wird der Mindesturlaubsanspruch auf 24 Werktage pro Kalenderjahr festgelegt. Das entspricht vier Wochen im Jahr.

Wichtig: Als Werktage sind alle Tage von Montag bis Samstag zu verstehen. Die wenigsten Arbeitnehmer haben aber eine Sechs-Tage-Woche. Wenn du fünf Tage oder weniger pro Woche arbeitest, musst du den Mindesturlaubsanspruch entsprechend anteilig berechnen.

Konkret beträgt der gesetzliche Mindesturlaub pro Jahr:

  • 20 Tage bei einer Fünf-Tage-Woche
  • 16 Tage bei einer Vier-Tage-Woche
  • 12 Tage bei einer Drei-Tage-Woche
  • 8 Tage bei einer Zwei-Tage-Woche
  • 4 Tage bei einer Ein-Tage-Woche

Mindesturlaub für Jugendliche

Auch Jugendliche haben Anspruch auf Mindesturlaub. Ihr Anspruch weicht jedoch von dem von anderen Beschäftigten ab und geht nicht aus dem Bundesurlaubsgesetz hervor, sondern ist im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) geregelt.

Im Vergleich zu erwachsenen Arbeitnehmern steht Jugendlichen mehr Urlaub zu. Je nach Alter haben sie Anspruch auf bis zu fünf Wochen im Jahr. Nach § 19 JArbSchG beträgt ihr gesetzlicher Mindesturlaub je Kalenderjahr:

  • 30 Werktage: Jugendliche, die zu Beginn des Jahres noch keine 16 Jahre alt sind
  • 27 Werktage: Jugendliche, die zu Beginn des Jahres noch keine 17 Jahre alt sind
  • 25 Werktage: Jugendliche, die zu Beginn des Jahres noch keine 18 Jahre alt sind

Auch hier sind wieder Sechs-Tage-Wochen gemeint. Wenn du nicht sechs Tage pro Woche arbeitest, musst du deinen Mindesturlaubsanspruch entsprechend anteilig berechnen.

Mindesturlaub für Beschäftigte mit Schwerbehinderung

Auch Beschäftigten mit Schwerbehinderung steht mehr Urlaub als anderen Arbeitnehmern zu. Nach § 208 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) haben sie Anspruch auf fünf Tage zusätzlichen Urlaub pro Jahr.

Auch dieser Extra-Urlaub muss vom Arbeitgeber bezahlt werden. Der Anspruch setzt voraus, dass die Betroffenen einen Grad der Behinderung von mindestens 50 haben.

Was ist mit dem Mindesturlaub in der Probezeit?

Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub haben Arbeitnehmer unabhängig davon, wie lange ihr Beschäftigungsverhältnis schon besteht. Auch in neuen Arbeitsverhältnissen gilt also der Mindesturlaubsanspruch. Allerdings kannst du deinen vollen Jahresurlaub erst nutzen, wenn du die Wartezeit von sechs Monaten erfüllst. In dieser Zeit musst du ununterbrochen für deinen neuen Arbeitgeber tätig gewesen sein.

Die Wartezeit entspricht damit in den meisten Fällen der Probezeit. Du kannst somit erst nach Ablauf dieser sechs Monate deine Urlaubstage alle einsetzen. Das bedeutet jedoch nicht, dass du vorher keinen Urlaub nehmen kannst. In den ersten sechs Monaten einer neuen Beschäftigung ergibt sich der Urlaubsanspruch schrittweise.

Für jeden vollen Monat der Betriebszugehörigkeit steht Beschäftigten ein Zwölftel ihres Jahresurlaubs zu. Ergeben sich bei der Berechnung krumme Zahlen, muss ab halben Tagen aufgerundet werden.

Ein Rechenbeispiel: Angenommen, du hast 22 Urlaubstage im Jahr. Das ergibt 1,83 Urlaubstage pro Monat. Damit müsste dir der Arbeitgeber schon nach dem ersten Monat zwei Urlaubstage gewähren. Diese Rechnung kann aber nicht dazu führen, dass du am Ende mehr Urlaubstage nehmen kannst als dir eigentlich zustehen.

Urlaub beantragen: Das ist dabei wichtig

Als Arbeitnehmer hast du Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub. Allerdings kannst du nicht in Eigenregie entscheiden, wann du deine Urlaubstage nehmen möchtest. Du musst dich dabei mit deinem Arbeitgeber absprechen und deinen Urlaub rechtzeitig beantragen.

Ein Urlaubsantrag kann schriftlich erfolgen, manchmal reicht es aber auch, mündlich oder in Form einer kurzen Notiz oder E-Mail mitzuteilen, wann man Urlaub nehmen möchte. Richte dich dabei nach der Vorgehensweise, die in deiner Firma üblich ist. Dein Chef prüft dann deinen Urlaubsantrag und kann den Urlaub gewähren oder ablehnen.

Du solltest auf keinen Fall eigenmächtig über deine Urlaubstage entscheiden. Dafür kannst du dir eine Abmahnung oder eine Kündigung einhandeln.

Dein Urlaubsanspruch bezieht sich immer auf ein Kalenderjahr. Das bedeutet, dass du deine Urlaubstage auch im betreffenden Jahr verbrauchen musst. Nur ausnahmsweise darf Resturlaub auf das Folgejahr übertragen werden. Das geht nur, wenn es dir nicht möglich war, deinen Urlaub vorher zu nehmen. Resturlaub musst du bis zum 31. März des Folgejahres nehmen – ansonsten kann er verfallen.

Muss der Arbeitgeber sich nach den eigenen Urlaubswünschen richten?

Wohl kaum ein Thema im Job hat so großes Streitpotenzial wie der Erholungsurlaub. Nickt der Arbeitgeber die eigenen Urlaubswünsche ab, ist alles gut – es kommt aber immer wieder vor, dass der Chef den Urlaubsplänen von Arbeitnehmern einen Strich durch die Rechnung macht. Dann stellt sich die Frage: Darf er das eigentlich?

Grundsätzlich muss dein Arbeitgeber versuchen, dir deine Urlaubswünsche zu erfüllen. Er darf deinen Urlaubsantrag aber ablehnen, wenn er gute Gründe für diesen Schritt hat. Es kann zum Beispiel sein, dass dein Arbeitgeber in einem bestimmten Zeitraum nicht auf dich verzichten kann. Ebenso ist es möglich, dass es zu bestimmten Zeiten eine generelle Urlaubssperre für die Beschäftigten gibt, weil so viel zu tun ist.

Auch die Urlaubspläne von Kollegen können den eigenen Urlaubswünschen im Weg stehen. Womöglich hat ein Kollege mit schulpflichtigen Kindern Vorrang, weil die Familie nur während der Ferien verreisen kann. Oder andere haben schlicht eher einen Urlaubsantrag gestellt als du.

Arbeitgeber sollten allerdings alle Beschäftigten bei der Urlaubsplanung fair behandeln. Das bedeutet, dass nicht einzelne Mitarbeiter immer wieder vorrangig ihren Urlaub planen dürfen, während andere immer wieder auf alternative Zeiträume ausweichen müssen. In manchen Firmen gibt es Urlaubsgrundsätze, die die generellen Modalitäten in der Urlaubsplanung transparent machen.

Krank im Urlaub: Sind die Urlaubstage futsch?

Während des Urlaubs zu erkranken ist für die Betroffenen ärgerlich. Oft haben sie sich lange auf den Urlaub gefreut und können ihn nun nicht genießen. Noch dazu fürchten viele, die wertvollen Urlaubstage nun „verschenkt“ zu haben. Das muss allerdings nicht der Fall sein.

Erholungsurlaub ist zur Erholung gedacht. Wer krank ist, kann sich nicht erholen, weil er mit seiner Genesung beschäftigt ist. Wenn du im Urlaub krank wirst, kannst du dir deshalb die betreffenden Urlaubstage zurückholen. Dazu musst du dich rechtzeitig arbeitsunfähig melden. Besorge dir ein Attest vom Arzt und reiche es fristgerecht bei deinem Arbeitgeber ein. Auch die Krankenkasse braucht eine Kopie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Alle Urlaubstage, an denen du krankgeschrieben bist, stehen dir später für deine Urlaubsplanung wieder zur Verfügung.

Bildnachweis: 4 PM production / Shutterstock.com

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